Vorschlag des Ortschaftsrates zur Berufung von sachverständigen Vertretern des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 23167 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 9 9 öffentlich Vorschlag des Ortschaftsrates zur Berufung von sachverständigen Vertretern des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsvertrag Ortschaftsrat Hans Bollian CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrat Horst Weiland SPD Ortschaftsrat Helmut Bessler FDP als sachverständige Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungs- ausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach Ziff. 43 Abs. 4 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ge- meinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 28.06.1974 erfolgen Baulandumle- gungen durch die Stadt. In den zuständigen Umlegungsausschuss werden im Falle von Umlegungen in Karlsruhe-Wettersbach 4 Mitglieder des Ortschaftsrates als Sachverständige berufen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung der sachverständigen Mitglieder des Ortschaftsrates in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weiteren Einzelheiten über die Abstimmung verweisen wir auf unsere entsprechen- den Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung. Da die Vorzuschla- genden aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, sind sie in analoger An- wendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung nicht befangen. Falls unter den Wählervereinigungen Einigung über die zur Berufung vorzuschla- genden Ortschaftsräte besteht, erscheint es unbedenklich, die Wahl à Block offen durchzuführen. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frakti- onen am 10.09.2009 wurde Einigung darüber erzielt, der Stadt Ortschaftsrat Hans Bollian CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrat Horst Weiland SPD Ortschaftsrat Helmut Bessler FDP zur Berufung als Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach zu den Beratungen des Umlegungsausschusses der Stadt Karlsruhe vorzuschlagen. Stellvertreter sind nicht vorzuschlagen, da die Gemeindeordnung eine Stellvertre- tung von Sachverständigen in gemeinderätlichen Ausschüssen nicht kennt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsvertrag Ortschaftsrat Hans Bollian CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrat Horst Weiland SPD Ortschaftsrat Helmut Bessler FDP als sachverständige Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungs- ausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen.