Vorschlag des Ortschaftsrates zur Berufung eines sachverständigen Vertreters des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 23166 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 8 8 öffentlich Vorschlag des Ortschaftsrates zur Berufung eines sachverständigen Vertreters des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Ziff. 45 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wet- tersbach in die Stadt Karlsruhe vom 28.06.1974 ist bestimmt, dass die Grund- stückswertermittlung für Karlsruhe-Wettersbach von der Stadt aus mitbearbeitet wird, wo die vorgeschriebene Kaufpreissammlung und ein Gutachterausschuss be- stehen. Zu den Beratungen des Gutachterausschusses wird im Einzelfall ein Vertre- ter des Ortschaftsrates als Sachverständiger zugezogen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung eines sachverständigen Vertreters des Ortschaftsrates im Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weite- ren Einzelheiten über die Abstimmung verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung. Da Vorzuschlagende aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, ist in analoger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung keine Befangenheit gegeben. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frakti- onen am 10.09.2009 wurde Einigung darüber erzielt, der Stadt Ortschaftsrat Roland Jourdan als Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach zu den Beratungen des Gutachter- ausschusses der Stadt Karlsruhe vorzuschlagen. Ein Stellvertreter ist nicht vorzuschlagen, da die Gemeindeordnung eine Stellvertre- tung von Sachverständigen in gemeinderätlichen Ausschüssen nicht kennt. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsvertrag Ortschaftsrat Roland Jourdan als sachverständigen Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen.