Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinder

Vorlage: 23165
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 22.09.2009

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage_Nr_7
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 7 7 öffentlich Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung der Gemein- den des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vom 31.05.1976 entsendet die Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung 8 Vertreter. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach den sich aus der Anlage zur Verbandssatzung ergebenden Bezugsrech- ten. Vertreter in der Verbandsversammlung sind die Ober- oder Bürgermeister oder de- ren Stellvertreter im Falle ihrer Verhinderung. Die weiteren Vertreter (7 für die Stadt Karlsruhe) und die gleiche Zahl von Stellvertretern werden vom Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderates, der Ort- schaftsräte und der Bediensteten auf die Dauer von 5 Jahren widerruflich gewählt. Scheidet ein als weiterer Vertreter Gewählter als Gemeinderatsmitglied, Ortschafts- rat oder Gemeindebediensteter vorzeitig aus, so endet mit dem Ausscheiden auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Nach Ziff. 51 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 28.06.1974 bleibt die Vertretung der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes durch den Ortsvorsteher und Ver- treter des Ortschaftsrates von Wettersbach bestehen. Die Gesamtzahl der städtischen Vertreter in der Verbandsversammlung richtet sich nach Wasserbezugsrechten. In entsprechender Anwendung dieser Bestimmung auf die Ortschaft Wettersbach entsendet diese bei einem Anteil von 3 613 cbm an den Gesamtbezugsrechten der Stadt Karlsruhe (5 863 cbm für die Ortschaften Wetters- bach, Hohenwettersbach und Stupferich) 4 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese und 4 Stellvertreter sind dem Stadtrat zur Wahl vorzuschlagen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Wahl von Mitglie- dern des Ortschaftsrates als Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO (siehe hierzu die Ausführungen zur Wahl des Ortvorstehers, TOP 2). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Falls unter den Wählervereinigungen Einigung über die zur Wahl vorzuschlagenden Ortschaftsräte besteht, erscheint es unbedenklich, die Wahl der ordentlichen Mitglie- der und die Wahl der Stellvertreter jeweils à Block offen durchzuführen. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Wahl als Vertreter der Stadt Karls- ruhe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vorgeschlagenen Ortschaftsräte bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht befangen. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frakti- onen am 10.09.2009 wurde Einigung darüber erzielt, dass die Fraktionen Mitglieder des Ortschaftsrates als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorschlagen. Erneut sollen dabei in Anlehnung an den Ortschaftsratsbeschluss vom 12.08.1975 die Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder nicht zu persönlichen Stell- vertretern, sondern zu allgemeinen Stellvertretern in der Reihenfolge 1 - 4 bestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass die Stadt Karlsruhe in der Verbandsver- sammlung bei Verhinderung sowohl des ordentlichen Vertreters als auch dessen persönlichen Stellvertreters unterrepräsentiert ist. Folgende Mitglieder des Ortschaftsrates wurden vorgeschlagen: Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher Frank, Rainer CDU Ortschaftsrat Hans Bollian CDU/FW Ortschaftsrat Horst Weiland SPD Ortschaftsrat Annette Beese FDP Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschafsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Helmut Bessler FDP Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO, dem Gemeinderat vorzuschlagen, folgen- de Ortschaftsräte als ordentliche Vertreter bzw. Stellvertreter/innen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügel- landes zwischen Alb und Pfinz auf die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher Frank, Rainer CDU Ortschaftsrat Hans Bollian CDU/FW Ortschaftsrat Horst Weiland SPD Ortschaftsrat Annette Beese FDP Stellvertreter in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschafsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Helmut Bessler FDP Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Da im Ortschaftsrat Einigung über die zur Wahl vorzuschlagenden Ortschaftsräte besteht, wird die Wahl der ordentlichen Mitglieder und die Wahl der Stellvertre- ter/innen jeweils à Block offen durchgeführt.