Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 23164
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 22.09.2009

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage_Nr_6
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 6 6 öffentlich Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 39 i. V. mit § 72 GemO können durch Beschluss des Ortschaftsrates be- schließende Ausschüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschaftsrates, jedoch kann ei- ne Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Ent- scheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorbera- tung zugewiesen werden. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens 6 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellver- treter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist der Ortsvorste- her; er kann einen seiner Stellvertreter, oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Ortschaftsrat ist, mit seiner Vertretung beauftra- gen. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frakti- onen am 10.09.2009 wurde Übereinstimmung erzielt, dass wie bereits bisher ein beschließender Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 6 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretern besteht. Ihre Bestellung erfolgt widerruflich. Auf Verlangen von mindestens 2 Ausschussmitglie- dern ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entscheidung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen des Ausschusses sollen nichtöffentlich sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Fraktionen kamen überein, den Ausschuss im Wege der Einigung wie folgt zu besetzen: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen OR Beate Tron CDU/FW OR Marcus Brenk CDU/FW OR Otmar John CDU/FW OR Peter Freiburger CDU/FW OR Hans Bollian CDU/FW OR Roland Jourdan CDU/FW OR Beatrix Raviol SPD OR Peter Fehst SPD OR Peter Hepperle SPD OR Horst Weiland SPD OR Nils Reinhardt FDP OR Helmut Bessler FDP Sachkundige Einwohner sollen nicht berufen werden. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Berufung in den Ausschuss vorgeschla- genen Ortschaftsräte bei der Beschlussfassung nicht befangen. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt folgendes: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 GemO i. V. § 72 GemO ein beschließender Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft ge- bildet. 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden die folgenden 6 Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Vertretern/Vertreterinnen an. Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen OR Beate Tron CDU/FW OR Marcus Brenk CDU/FW OR Otmar John CDU/FW OR Peter Freiburger CDU/FW OR Hans Bollian CDU/FW OR Roland Jourdan CDU/FW OR Beatrix Raviol SPD OR Peter Fehst SPD OR Peter Hepperle SPD OR Horst Weiland SPD OR Nils Reinhardt FDP OR Helmut Bessler FDP Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung.