Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz für die Ortschaft Wettersbach
| Vorlage: | 23163 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 5 5 öffentlich Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umwelt- schutz für die Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 39 i. V. mit § 72 GemO können durch Beschluss des Ortschaftsrates be- schließende Ausschüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschaftsrates, jedoch kann ei- ne Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Ent- scheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vor- beratung zugewiesen werden. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellver- treter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist der Ortsvorste- her; er kann einen seiner Stellvertreter, oder, wenn alle Stellvertreter verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Ortschaftsrat ist, mit seiner Vertretung beauftra- gen. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frakti- onen am 10.09.2009 wurde Übereinstimmung erzielt, dass zur Entlastung des Ort- schaftsrates und zur Beschleunigung vom Baugenehmigungsverfahren ein beschlie- ßender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umweltschutz gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 7 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretern besteht. Ihre Bestellung erfolgt widerruflich. Auf Ver- langen von mindestens 2 Ausschussmitgliedern ist eine Angelegenheit dem Ort- schaftsrat zur Entscheidung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen des Ausschusses sollen nichtöffentlich sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Fraktionen kamen überein, den Ausschuss im Wege der Einigung wie folgt zu beset- zen: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen OR Hans Bollian CDU/FW OR Tilman Pfannkuch CDU/FW OR Peter Freiburger CDU/FW OR Marcus Brenk CDU/FW OR Roland Jourdan CDU/FW OR Beate Tron CDU/FW OR Marija Berger SPD OR Horst Weiland SPD OR Peter Fehst SPD OR Beatrix Raviol SPD OR Silke Noviello SPD OR Peter Hepperle SPD OR Helmut Bessler FDP OR Annette Beese FDP Sachkundige Einwohner sollen nicht berufen werden. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Berufung in den Ausschuss vorge- schlagenen Ortschaftsräte bei der Beschlussfassung nicht befangen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt folgen- des: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 i. V. mit § 72 GemO ein beschließender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt- schutz gebildet. 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden die folgenden 7 Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Stellvertretern/Stellvertreterinnen an: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen OR Hans Bollian CDU/FW OR Tilman Pfannkuch CDU/FW OR Peter Freiburger CDU/FW OR Marcus Brenk CDU/FW OR Roland Jourdan CDU/FW OR Beate Tron CDU/FW OR Marija Berger SPD OR Horst Weiland SPD OR Peter Fehst SPD OR Beatrix Raviol SPD OR Silke Noviello SPD OR Peter Hepperle SPD OR Helmut Bessler FDP OR Annette Beese FDP Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung. 3. Die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses bezieht sich auf die Entscheidung über die „Abgabe von Stellungnahmen zu Baugesuchen“. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. 4. Auf Verlangen von mindestens 2 Ausschussmitgliedern (einschl. des Vorsit- zenden) ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entscheidung zu unter- breiten. 5. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich.