Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates
| Vorlage: | 23159 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.09.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.09.2009 1 1 öffentlich Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei der Wahl am 07.06.2009 wurden folgende Bewerber in den Ortschaftsrat Wet- tersbach gewählt: Frau Beese, Annette, Alte Palmbacher Str. 12 FDP Frau Berger, Marija, Liebenzeller Str. 5 SPD Herr Bessler, Helmut, Zur Ziegelhütte 7 FDP Herr Bollian, Hans, Kirchstaig 3 CDU/FW Herr Brenk, Marcus, Reickertstr. 10 CDU/FW Herr Fehst, Peter, Im Tann 15 SPD Herr Freiburger, Peter, Am Wetterbach 67 CDU/FW Herr Hepperle, Peter, Am Wiesenacker 7 SPD Herr John, Otmar, Busenbacher Str. 31 CDU/FW Herr Jourdan, Roland, Waldenserstr. 37 CDU/FW Herr Pfannkuch, Tilman, Am Wetterbach 45 CDU/FW Frau Noviello, Silke, Am Zollstock 48 SPD Frau Raviol, Beatrix, Am Wetterbach 10 SPD Herr Reinhardt, Nils, Pfeilerweg 12 FDP Frau Tron, Beate, Ob den Gärten 4 CDU/FW Herr Weiland, Horst, Esslinger Str. 3 SPD Alle gewählten Ortschaftsräte haben inzwischen der Ortsverwaltung mitgeteilt, dass sie ihre Wahl annehmen. In der Sitzung Nr. 53 vom 21.07.2009 hat der Ortschaftsrat in seiner bisherigen Zu- sammensetzung gem. § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO festgestellt, dass bei den bei der Wahl am 07.06.2009 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Wetters- bach ein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO nicht vorliegt. Nach § 32 Abs. 1 i. V. mit § 72 GemO verpflichtet der Ortsvorsteher die Ortschaftsrä- te in der 1. öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Dabei liest der Ortsvorsteher den zu Verpflichtenden folgende Verpflichtungsformel vor: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissen- hafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Danach sollen die Gewählten die Verpflichtung durch die gemeinsam gesprochenen Worte „Ich gelobe es“ bekräftigen. Anschließend wird den Verpflichtenden durch den Ortsvorsteher der Handschlag abgenommen und von ihnen eine entsprechende Niederschrift über die Verpflich- tung unterschrieben. Die Verpflichtung der Ortschaftsräte durch den Ortsvorsteher gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsräten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt.