Benennung der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss

Vorlage: 23139
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.09.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 16.09.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 16.09.09 TOP 2 öffentlich Stadtamt Durlach Benennung der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat 14.09.09 X Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat Der Jugendhilfeausschuss ist ein gesamtstädtischer Ausschuss. Er ist als beschlie- ßender Ausschuss nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nach der Wahl der Gemeinderäte neu zu bilden. Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 14.09.2004 gehören dem Jugendhilfeausschuss neben den Mitgliedern der Vertretungskörper- schaft als stimmberechtigte Mitglieder Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Von diesen drei zu besetzenden Plätzen hat der Gemeinderat einen für den Stadtteil Durlach und Aue reserviert. Der Ortschaftsrat soll deshalb heute ein Mitglied und dessen Stellvertretung aus unserem Stadtteil in den Jugendhilfeausschuss benen- nen. Beide müssen die gewünschten Voraussetzungen, insbesondere für Kinder- und Jugendfragen erfüllen. Das Durlacher Ausschussmitglied bzw. dessen Vertretung ist voll stimmberechtigt. Beide werden nach der Benennung des Ortschaftsrates sodann vom Gemeinderat gewählt. Beschluss: Der Ortschaftsrat schlägt für den neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss fol- gende fachkundige Mitglieder aus dem Stadtteil Durlach vor: Mitglied des Ausschusses: -------------------------------------------------- dessen Vertretung im Verhinderungsfalle: --------------------------------------------------