(1. Plenarsitzung): Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
| Vorlage: | 23078 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 1. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2009 3 3 öffentlich Dez. 1 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates hinsichtlich der Größe des Ältesten- rates und der Umbenennung des bisherigen Ausländerbeirates in Migrationsbeirat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.07.2009 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die aus der Anlage ersichtliche Änderung der Geschäftsord- nung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Größe des Ältestenrates Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe besteht der Ältestenrat aus dem Oberbürgermeister und sieben Stadträten (CDU 2, SPD 2, GRÜNE 1, FDP 1, KAL 1). Er dient gem. Absatz 1 des genannten Paragrafen der Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen, zur freien Verständigung der Fraktionen über Zeit und Art der Be- handlung wichtiger Angelegenheiten und zur sonstigen Förderung der Geschäfte des Ge- meinderates. Um die Fraktionen entsprechend ihrer neuen Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat abzu- bilden, ist die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder auf 8 zu erhöhen (s. Anlage). Umbenennung des bisherigen Ausländerbeirats in Migrationsbeirat In § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe sind die bera- tenden Ausschüsse aufgeführt. Unter der Ziffer 7 ist der Ausschuss für die Angelegenheiten der ausländischen Einwohner (Ausländerbeirat) genannt. Mit der in der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai dieses Jahres beschlossenen Satzung über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Migrationsbeirat wurde der Name dieses Ausschusses geändert. Dazu ist nun auch die Geschäftsordnung des Ge- meinderates der Stadt Karlsruhe entsprechend zu ändern (s. Anlage). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen der Geschäfts- ordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Juli 2009
-
Extrahierter Text
Anlage Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe Artikel 1 Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 25. Juli 1972, zuletzt geändert am 28. März 2006, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „sieben Stadträten“ durch die Wörter „acht Gemeinderatsmitgliedern“ ersetzt. 2. In § 23 Abs. 1 Ziffer 7 wird die Bezeichnung „Ausschuss für die Angelegenhei- ten der ausländischen Einwohner (Ausländerbeirat)“ durch „Migrationsbeirat“ ersetzt. Artikel 2 Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 29. Juli 2009 in Kraft.