(1. Plenarsitzung) Künftige Zusammensetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse
| Vorlage: | 23077 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 1. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2009 1 2 öffentlich Dez. 1 Künftige Zusammensetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.07.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, a) die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe, b) in folgende beratende Ausschüsse je 12 Mitglieder des Gemeinderates zu berufen: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, Aus- schuss für Wirtschaftsförderung, Kulturausschuss, Personalausschuss, Sozialaus- schuss, Schulbeirat, Sportausschuss, c) die Funktion des Beirats Verwaltungsmodernisierung geht im Personalausschuss, die der Beleuchtungskommission und der Kfz-Beschaffungskommission im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen auf, d) die Entsendung von 11 der 14 durch den Gemeinderat zu bestimmenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus der Mitte des Gemeinderates. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach den Gemeinderatswahlen sind die gemeinderätlichen Ausschüsse neu zu bilden. Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder der Ausschüsse soll nach den interfraktionellen Gesprächen auf 12 festgelegt werden. Schließt sich der Gemeinderat dieser Auffassung an, erfordert dies eine Änderung des § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung bezüglich der Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder der beschlie- ßenden Ausschüsse gemäß Anlage 1. Von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, bei dessen Zusam- mensetzung die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Ju- gendhilfe -, das Jugendhilfegesetz und die Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe zu beachten sind, sollen wie bereits in der vergangenen Amtszeit 11 von 14 Mitgliedern der Vertretungskörperschaft in diesem Gremium mit Mitgliedern des Gemeinderates besetzt werden. Dies bedarf keiner Satzungsänderung, sondern lediglich eines einfachen Gemein- deratsbeschlusses, da § 3 Satz 1, 1. Spiegelstrich der Satzung für das Jugendamt bereits schon jetzt eine alternative Besetzung mit Mitgliedern der Vertretungskörperschaft oder auch mit von ihr gewählten Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, zulässt. Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder der beratenden Ausschüsse soll ebenfalls von 11 auf 12 erhöht werden, was durch einfachen Gemeinderatsbeschluss festgelegt werden kann. Dem Migrationsbeirat - bisher Ausländerbeirat - gehören nach der derzeit geltenden Regel des § 2 Abs. 1 der Satzung über die Beteiligung sachkundiger Einwohner und Ein- wohnerinnen im Migrationsbeirat 11 Mitglieder des Gemeinderates an. Diese erst kürzliche getroffene Regelung soll unverändert bleiben. Die interfraktionellen Gespräche haben weiter ergeben, dass die Funktion des Beirats Ver- waltungsmodernisierung im Personalausschuss, die der Beleuchtungskommission und der Kfz-Beschaffungskommission im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen aufgehen soll. Die Umsetzung erfolgt durch einfachen Gemeinderatsbeschluss. Die Wahl der Ausschussmitglieder sowie die Berufung von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen in die Ausschüsse sollten in einer der kommenden Sitzungen des Gemein- derates erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, a) die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe, b) in folgende beratende Ausschüsse je 12 Mitglieder des Gemeinderates zu be- rufen: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung Kulturausschuss Personalausschuss Sozialausschuss Schulbeirat Sportausschuss, c) die Funktion des Beirats Verwaltungsmodernisierung geht im Personalaus- schuss, die der Beleuchtungskommission und der Kfz-Beschaffungskom- mission im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen auf, d) die Entsendung von 11 der 14 durch den Gemeinderat zu bestimmenden Mit- glieder des Jugendhilfeausschusses aus der Mitte des Gemeinderates. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Juli 2009
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe vom 14.12.1971 (Amtsblatt vom 17.12.1973) zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2007 (Amtsblatt vom 21.12.2007) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 28.07.2009 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe beschlossen Artikel 1 In § 3 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird die Zahl „11“ durch die Zahl „12“ ersetzt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.