(66. Plenarsitzung): Doppelhaushalt 2009/2010: Haushaltswirtschaftliche Sperre für 2009

Vorlage: 23076
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.07.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Haushaltswirtsch.Sperre
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 66. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2009 1813 2 öffentlich Dez. 4 Doppelhaushalt 2009/2010; Haushaltswirtschaftliche Sperre für 2009 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.07.2009 2 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Gesetzmäßigkeit der beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 unter den aufgeführten Einschränkungen bzw. Auflagen zur Kenntnis. Der Gemeinderat - genehmigt die als Anlage beigefügte haushaltswirtschaftliche Sperre vom 22.07.2009 für das Jahr 2009 und - beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, um die in der Genehmigung des Regierungspräsidiums geforderten Konsolidie- rungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2010 sowie 2011 - 2013 umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) siehe Anlage Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 A. Wirtschaftliche Lage 2007 und 2008 Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Jahresabschluss 2007 erstellt und dem Rech- nungsprüfungsamt der Stadt zur Prüfung vorgelegt. Das Prüfungsergebnis wird für das III. Quartal 2009 erwartet. Demnach schließt die Ergebnisrechnung mit einem Jahresüber- schuss in Höhe von 38,96 Mio. Euro. Davon entfallen 36,30 Mio. Euro auf das ordentliche Ergebnis und 2,66 Mio. Euro auf das Sonderergebnis. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und steht zur Abdeckung von Fehlbeträgen zukünftiger Wirtschafts- jahre zur Verfügung. Der Jahresabschluss 2008 wird zur Zeit durch die Verwaltung erstellt. Eine Übergabe an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt ist für Ende Juli vorgesehen. Damit überschreitet die Ver- waltung den dafür gesetzlich vorgesehenen Erstellungszeitraum um vier Wochen. Es schließt sich der gesetzlich vorgesehene Prüfungszeitraum des Rechnungsprüfungsamtes von insgesamt vier Monaten an. Die Ergebnisvorausschau für 2008 (Stand 17.06.2009) geht von einem Jahresüberschuss in Höhe von 2,22 Mio. Euro aus. Davon entfallen 0,39 Mio. Euro auf das ordentliche Ergebnis und 1,83 Mio. Euro auf das Sonderergebnis. Der Jahres- überschuss kann ebenso auf neue Rechnung vorgetragen werden und somit zur Abdeckung von Fehlbeträgen zukünftiger Wirtschaftsjahre beitragen. B. Daten Doppelhaushalt 2009/2010 Der Doppelhaushalt wurde von der Verwaltung in der GR-Sitzung vom 20.01.2009 einge- bracht mit prognostizierten Fehlbeträgen in Höhe von -9,11 Mio. Euro (2009) und -29,25 Mio. Euro (2010). Vorgesehen waren insgesamt Gesamtinvestitionen von 114,17 Mio. Euro (2009) und 105,03 Mio. Euro (2010), die nach Einsatz von Zuschüssen, Zuweisungen, Bei- trägen und sonstigen Erlösen im Wesentlichen durch Kreditaufnahmen (brutto) in Höhe von 82,0 Mio. Euro (2009) und 98,0 Mio. Euro (2010) hätten finanziert werden sollen. Im Rahmen der Beratungen wurden durch den Gemeinderat insgesamt drei Veränderungs- listen beschlossen, die den Fehlbetrag auf -36,58 Mio. Euro (2009, Differenz 27,47 Mio. Eu- ro) und -60,43 Mio. Euro (2010, Differenz 31,18 Mio. Euro) verschlechterten. Wesentliche Ursachen waren hierfür insbesondere Wenigererträge bei der Gewerbesteuer (brutto) in beiden Haushaltsjahren von jeweils 20,0 Mio. Euro, bei den Gemeindeanteilen der Einkom- mensteuer von 2,8 Mio. Euro (2009) bzw. 3,8 Mio. Euro (2010) sowie im kommunalen Fi- nanzausgleich (pauschaler Abzug von jeweils 2,5 Mio. Euro). Hinzu kamen Mehraufwen- dungen bei den Zinsaufwendungen von 0,5 Mio. Euro (2009) bzw. 2,5 Mio. Euro (2010) aber auch durch mehrheitlich beschlossene Anträge von 3,55 Mio. Euro (2009) bzw. 4,48 Mio. Euro (2010). Die von der Verwaltung zum teilweisen Ausgleich vorgeschlagene Globale Minderaufwendung von 9,09 Mio. Euro (2009) und 9,26 Mio. Euro (2010) wurde vom Ge- meinderat nicht beschlossen. Die Investitionen stiegen auf 116,57 Mio. Euro (2009) und 110,56 Mio. Euro (2010) an. Zur Finanzierung der verschlechterten Ergebnisse im Ergebnishaushalt sowie der gestiegenen investiven Auszahlungen gegenüber dem eingebrachten Verwaltungsentwurf wurden neben den pauschalierten Mitteln aus dem Konjunkturprogramm im Wesentlichen erhöhte Kredit- aufnahmen vorgesehen. Die Bruttokreditaufnahme stieg auf 107,3 Mio. Euro (2009) bzw. 126,0 Mio. Euro (2010) an. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nachfolgende Tabelle zeigt die dargestellten Ergebnis- bzw. Plandaten auf: 20072008 in Mio. EuroJAEV*PlanPlanPlanPlan EinbringungGR EinbringungGR 17.06.200920.01.200928.04.200920.01.200928.04.2009 Saldo ordentliches Ergebnis36,300,39-15,60-43,07-37,21-68,39 Sonderergebnis2,661,836,496,497,967,96 Summe Ergebnishaushalt38,962,22-9,11-36,58-29,25-60,43 Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit20,54-7,06-1,97-33,32 Auszahlungen Investitionen114,17116,57105,03110,56 Bruttokreditaufnahme82,00107,3098,00126,00 Nettokreditaufnahme67,9092,9584,80111,54 * Ergebnisvorausschau 20092010 C. Wirtschaftliche Entwicklung 2009 - 2013 aufgrund Mai-Steuerschätzung 2009 Die Verwaltung hat die wirtschaftliche Entwicklung der Plandaten 2009-2013 aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für 2009 neu berechnet. Auf der Mai-Steuerschätzung basierend liegt jetzt erst die Haushaltserlassfortschreibung des Finanzministeriums Baden- Württemberg für 2010 (Schreiben vom 24.06.2009) vor. Für das Haushaltsjahr 2009 ist mit einer weiteren Verschlechterung in Höhe von -1,5 Mio. Euro zu rechnen. Es zeigt sich nach dieser Prognose, dass die von der Verwaltung vorge- nommenen Abschläge bei den städtischen Haupterträgen zutreffend waren. Allerdings bleibt im Weiteren die tatsächliche Entwicklung des Haushaltsjahres abzuwarten. Für das Haushaltsjahr 2010 verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage nach heutiger Ein- schätzung um weitere rund 18,9 Mio. Euro. Grund hierfür ist insbesondere ein Ertragsein- bruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Während vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg über das Haushaltsjahr 2010 hinaus noch keine Einschätzung vorliegt, geht die Prognose des Deutschen Städte- tags von einer sich mittelfristig erholenden Gewerbesteuer aus. Die Einkommensteuer steigt ebenso mittelfristig langsam an, wird aber erst im Haushaltsjahr 2013 wieder das Niveau aus den vergangenen Haushaltsjahren erreichen. Die Aussagen über die Entwicklung der Erträ- ge aus dem kommunalen Finanzausgleich können nur recht vage prognostiziert werden, da im gesamten System sowohl Landessteuern, aber auch die unterschiedlich hohen Gewer- besteuererträge bzw. Gewerbesteuereinbrüche der Kommunen gewichtet werden. Aufgrund der Annahme der sich mittelfristig erholenden Gewerbesteuer wird auch hier mittelfristig von einem Anstieg auszugehen sein. Insgesamt ist im Finanzplanungszeitraum 2011-2013 von weiteren Fehlbeträgen in Höhe von insgesamt rd. 65,0 Mio. Euro auszugehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 D. Genehmigung des Doppelhaushaltes 2009/2010 Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.07.2009 wurde die Ge- setzmäßigkeit des Haushalts der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 bestätigt. In diesem Erlass hat das Regierungspräsidium  die Haushaltssatzung 2009 mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -43,07 Mio. Euro, mit einer um 6,48 Mio. Euro gekürzten Kreditermächtigung von 100,82 Mio. Euro und mit einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2,95 Mio. Euro ge- nehmigt;  die Haushaltssatzung 2010 mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -68,39 Mio. Euro und mit einer um 31,89 Mio. Euro gekürzten Kreditermächtigung von 94,11 Mio. Euro genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geneh- migt (hierüber wird nach Vorlage der überarbeiteten mittelfristigen Finanzplanung neu entschieden). Zusätzlich zu diesen Genehmigungen/Nichtgenehmigungen erhält die Stadt Karlsruhe fol- gende Auflagen:  Die Stadt Karlsruhe wird noch für das Haushaltsjahr 2009 aufgefordert, bis zum Ende des Haushaltsjahres 2009 geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des ordentli- chen Ergebnisses zu ergreifen (bspw. Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre, Reduzierung freiwilliger Leistungen, Reduzierung von Standards im Pflichtaufgaben- bereich).  Weiterhin wird die Stadt aufgefordert, umgehend ein Haushaltskonsolidierungskon- zept aufzustellen mit der Zielsetzung, das ordentliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2010 deutlich zu verbessern sowie die Fehlbeträge der Jahre 2011 - 2013 zu ver- meiden oder zumindest einschneidend zu reduzieren. Spätestens zum 31.12.2009 ist auf Grundlage der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen die mittelfristige Fi- nanzplanung 2011 - 2013 überarbeitet zu beschließen und dem Regierungspräsidi- um vorzulegen. Auf Basis der fortgeschriebenen Finanzplanung wird über die Ge- nehmigungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen 2010, die die Haushaltsjahre 2011 ff in erheblichen Umfang vorbelasten, erneut entschieden werden. Darüber hinaus hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe zum vorgelegten Doppelhaus- halt wie folgt geäußert:  Die dargestellte wirtschaftliche Lage wird als sehr kritisch betrachtet  in beiden Haushaltsjahren wird der Haushaltsausgleich und somit eine wesentliche Zielsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes nicht erreicht  durch einen (negativen) Zahlungsmittelbedarf wird in beiden Haushaltsjahren die Leistung der Tilgungsverpflichtungen nicht erreicht  die gesetzliche Kreditobergrenze ist in beiden Jahren überschritten (in 2009 um 6,48 Mio. Euro und in 2010 um 31,89 Mio. Euro). E. Haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2009 Zur Erfüllung der Auflagen des Regierungspräsidiums hat die Verwaltung im Zusammen- hang mit der Haushaltsvollzugsverfügung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 5,0 Mio. Euro erlassen. Die Aufteilung der Sperre auf die einzelnen Teilhaushalte ist der Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anlage zu entnehmen. Die haushaltswirtschaftliche Sperre beinhaltet nur verwaltungsintern wirkende Maßnahmen. So sind grundsätzlich 6,61 % der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Plankonto 4200000) und der sonstigen ordentliche Aufwendungen (Plan- konto 4400000) zur Konsolidierung des Haushalts einzusparen. Ausgenommen hiervon sind die Sach- und Dienstleistungen sowie die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der bereits bei Einplanung gekürzten Bereiche (Hauptverwaltung, Presse- und Informationsamt, Rech- nungsprüfungsamt, Zentraler juristischer Dienst), der Schenkungen, der Altlastensanierung, der Schülerbeförderung, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, von Teilen der Produktbereiche Soziale Hilfen und Kinder- Jugend- und Familienhilfe sowie der Gebäude- wirtschaft. Ebenso sind sämtliche Transferaufwendungen (freiwillige Leistungen/Plankonto 4300000) von der Sperre ausgenommen. Zur Erwirtschaftung der Sperre sind Umschichtun- gen innerhalb der Budgets der einzelnen Dienstellen möglich. Darüber hinaus können auch nicht benötigte Transferleistungen zur Erwirtschaftung der Sperre herangezogen werden. Nicht herangezogen werden können eventuell realisierbare Mehrerträge. Der Gemeinderat wird gebeten, dieser haushaltswirtschaftlichen Sperre zuzustimmen. Außerdem wird die Verwaltung zeitnah ein konkretes Haushaltskonsolidierungskonzept er- arbeiten, um die in der Genehmigung des Regierungspräsidiums geforderten Konsolidie- rungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2010 sowie 2011 - 2013 umzusetzen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Gesetzmäßigkeit der beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 unter den aufgeführten Einschränkungen bzw. Auflagen zur Kenntnis. Der Gemeinderat - genehmigt die als Anlage beigefügte haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2009 und - beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen, um die in der Genehmigung des Regierungspräsidiums geforderten Konsolidie- rungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2010 sowie 2011 - 2013 umzusetzen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Juli 2009

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