Änderungsantrag GRÜNE: Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2008: Korrektur des Beteiligungsberichtes der KASIG

Vorlage: 23067
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.07.2009

    TOP: 3.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE_Beteiligungsbericht
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21. Juli 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 65. Plenarsitzung Gemeinderat 21.07.2009 1812 3 öffentlich Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2008: Korrektur des Beteiligungsberichtes der KASIG Der Beteiligungsbericht für 2008, S. 41, drittletzter Absatz wird wie folgt geändert: Bisher: Die Zusage der Bundesregierung im Dezember 2008, die notwendigen Fördermittel zeitnah bereitzustellen sowie der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg waren weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung des Vorhabens. Neu: Die Zusage der Bundesregierung im Dezember 2008, die notwendigen Fördermittel bereitzustellen, ist mit der Einschränkung erfolgt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zuwendungsmittel des Bundes zeitnah, d.h. entsprechend dem vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan bereit gestellt werden können und dass es damit zu Vorleistungen des Zuwendungsempfängers kommen kann, die nicht zuwendungsfähig sind. Beim vom Land zugesagten Zuschuss handelt es sich um einen Festbetrag. Im Fall von Kostensteigerungen stellt das Land nur die Förderung „unabdingbarer Mehrkos- ten“ im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten in Aussicht. Die Darstellung im Beteiligungsbericht hinsichtlich der Zusage einer zeitnahen Förde- rung ist falsch. Im Bewilligungsbescheid des Bundes zum Verkehrsprojekt Kombi-Lösung vom 15.12.2008 steht auf Seite 9, Pkt. 1.9: Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Zuwendungsmittel des Bundes zeitnah, d.h. entsprechende dem vor- gelegten Kosten- und Finanzierungsplan bereit gestellt werden können und es damit zu Vorleistungen des Zuwendungsempfängers kommen kann. Eventuell anfallende Vorfinanzierungskosten sind nicht zuwendungsfähig. [...]. In Anbetracht der hohen Bausummen und des Förderanteils des Bundes von 60 % können durch diesen Vorbehalt des Bundes Vorfinanzierungskosten in Höhe von mehreren Millionen jährlich über einen unbestimmten Zeitraum anfallen. Im Betei- lungsbericht muss auf ein solches Risiko unbedingt hingewiesen werden. Außerdem fehlt im Beteiligungsbericht der Hinweis darauf, dass es sich beim vom Land zugesagten Zuschuss um einen Festbetrag handelt. Lediglich „unabdingbare Mehrkosten“ werden ggf. zusätzlich gefördert, wobei es auch hierfür keine verbindli- che Zusage gibt. Die GRÜNE Fraktion kritisiert die hier vorgenommene Fehlinterpretation insbesonde- re des Bewilligungsbescheides in aller Schärfe. Von einem Beteiligungsbericht muss erwartet werden, dass den Gesellschaften vorliegende Finanzierungszusagen kor- rekt wiedergegeben und dass bestehende Projektrisiken benannt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 21. Juli 2009

  • TOP 3
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.07.2009 eingegangen: 21.07.2009 Gremium: 65. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2009 1812 3 öffentlich Dez. 4 Beteiligung der Stadt Karlsruhe an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen und Stiftungen: Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2008: Korrektur des Beteiligungsberichtes der KASIG - Kurzfassung - Für die Schlussfolgerung, die Förderung erfolgt über das übliche Maß hinaus nicht zeitnah, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil, es wurde eingeräumt, den notwendigen Prü- fungszeitraum auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die bisherigen Erfahrungen lassen den Schluss zu, dass die Bundesmittel unproblematisch und zeitnah fließen. Um dies im Beteiligungsbericht zu neutralisieren, wird vorgeschlagen, das Wort „zeitnah“ zu streichen. Der korrigierte Satz lautet demnach (Anlage): „Die Zusage der Bundesregierung im Dezember 2008, die notwendigen Fördermittel bereit- zustellen sowie der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden- Württemberg waren weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung des Vor- habens.“ Es handelt es sich um eine klassische GVFG-Zuwendung. Demnach sind die Kosten so zu beantragen, wie sie sich zum Zeitpunkt des Antrages darstellen. Unabdingbare Kostenstei- gerungen, dazu gehören auch die reinen Preissteigerungen, werden nach den GVFG- Verwaltungsrichtlinien abgewickelt und unterliegen in diesem Sinne keinem Festbetrag. Eine diesbezügliche Korrektur des Beteiligungsberichtes ist somit nicht erforderlich Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zeitnahe Fördermittelbereitstellung Im Beteiligungsbericht auf S. 41 wird der Geschäftsbericht der KASIG wörtlich zitiert und zum Geschäftsverlauf und Aufgabenerfüllung 2008 folgendes dargestellt: „Die Zusage der Bundesregierung im Dezember 2008, die notwendigen Fördermittel zeitnah bereitzustellen sowie der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden- Württemberg waren weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung des Vor- habens.“ Es wird problematisiert, dass die Aussage zeitnahe Fördermittelbereitstellung unkorrekt sei. In der Finanzierungszusage würde explizit ausgeführt, dass gegebenenfalls Zwischenfinan- zierungen erforderlich sind. Naturgemäß ist dem Zuwendungsgeber zwischen beantragtem Teilabruf der Fördersumme durch den Zuwendungsempfänger und der tatsächlichen Auszahlung durch den Zuwen- dungsgeber ein Prüfungszeitraum einzuräumen. Der dargestellte Passus „gegebenenfalls sind Zwischenfinanzierungen erforderlich„ dient somit der Klarstellung in der Förderzusage, was der üblichen Vorgehensweise bei GVFG-Bundesvorhaben entspricht. Für die Schlussfolgerung, die Förderung erfolgt über das übliche Maß hinaus nicht zeitnah, gibt es keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil, es wurde eingeräumt, den notwendigen Prü- fungszeitraum auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die bisherigen Erfahrungen lassen den Schluss zu, dass die Bundesmittel unproblematisch und zeitnah fließen. Um dies im Beteiligungsbericht zu neutralisieren, wird vorgeschlagen, das Wort „zeitnah“ zu streichen. Der korrigierte Satz lautet demnach (Anlage): „Die Zusage der Bundesregierung im Dezember 2008, die notwendigen Fördermittel bereit- zustellen sowie der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden- Württemberg waren weitere wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Realisierung des Vor- habens.“ Festbetrag Es handelt es sich um eine klassische GVFG-Zuwendung. Demnach sind die Kosten so zu beantragen, wie sie sich zum Zeitpunkt des Antrages darstellen. Unabdingbare Kostenstei- gerungen, dazu gehören auch die reinen Preissteigerungen, werden nach den GVFG- Verwaltungsrichtlinien abgewickelt und unterliegen in diesem Sinne keinem Festbetrag. Eine diesbezügliche Korrektur des Beteiligungsberichtes ist somit nicht erforderlich