(1. Plenarsitzung) Antrag der FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 18.06.2009: Sitz für den Gesmtelternbeirat Karlsruher Kindertagesstätten im Jugendhilfeausschuss
| Vorlage: | 23065 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 18. Juni 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 1. Plenarsitzung Gemeinderat 28.07.2009 2 2 d öffentlich Sitz für den Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen im Jugendhilfeausschuss Im neu zu berufenden Jugendhilfeausschuss erhält der Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen einen Sitz als ordentliches beratendes Mitglied. Der Gesamtelternbeirat erhält bereits jetzt Einladungen, um an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses passiv teilzuhaben. Wir meinen, dass neben dem Träger der Einrichtungen auch die Sachkenntnis der Elternschaft für die Ausschussarbeit bedeutsam ist. unterzeichnet von: Rita Fromm Barbara Kofler Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. Juli 2009 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 18.06.2009 eingegangen: 18.06.2009 Gremium: 1. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.07.2009 2 2 d öffentlich Dez. 3 Sitz für den Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen im Jugendhilfeaus- schuss - Kurzfassung - Aufgrund der hohen Anzahl der beratenden Mitglieder empfiehlt die Verwaltung, kein weiteres beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufzunehmen. Gleichwohl wird der Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen bei relevanten Themen regelmäßig als Gast zu den Jugendhilfeausschusssitzungen eingeladen. Dabei wird ihm ein Rederecht eingeräumt Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt die Zughörigkeit bera- tender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss das Landesrecht. Nach § 2 Abs. 7 Kin- der- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) können aufgrund der Satzung beratende Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss bestellt werden. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) eine Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe erlassen. In § 3 der Satzung ist die Zusammensetzung festgelegt. Neben dem Vorsitzenden besteht er aus vierzehn stimmberechtigten Mitgliedern der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählten Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie zehn ebenfalls stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Jugendverbände und der dort wirkenden Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege. Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an: - Der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leiter der Ver- waltung des Jugendamtes, - der Vorsitzende des Stadtjugendausschusses Karlsruhe e. V., - ein Vertreter des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe, - ein vom Staatlichen Gesundheitsamt Karlsruhe benannter Arzt, - ein Vertreter der Karlsruher Schulen, - ein vom Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe benannter Vormundschaftsrich- ter, Familienrichter oder Jugendrichter eines der im Stadtkreis Karlsruhe tätigen Gerichte, - ein Vertreter des Polizeipräsidiums Karlsruhe, - ein Vertreter der Agentur für Arbeit, - je ein Vertreter der Evang. und Kath. Kirchengemeinde sowie der Jüdischen Kul- tusgemeinde Karlsruhe, - ein Vertreter der Gewerkschaften. Im neu zu berufenden Jugendhilfeausschuss dem Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen einen weiteren Sitz als beratendes Mitglied einzuräumen, würde die ohnehin schon hohe Zahl an Ausschussmitgliedern - insbesondere auch an beratenden Mitgliedern - weiter steigern, weshalb die Verwaltung davon abrät. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gleichwohl wird der Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen bei relevanten Themen regelmäßig als Gast zu den Jugendhilfeausschusssitzungen eingeladen. Dabei wird ihm ein Rederecht eingeräumt.