Bildung eines Ausschusses für das Bauwesen (Ortsbaukommission)
| Vorlage: | 23061 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1 1. Sitzung des Ortschaftsrates am 27. Juli 2009 - öffentlich - Vorlage zu TOP 8 - Bildung eines Ausschusses für das Bauwesen (Ortsbaukommission) Die Ortsbaukommission im Stadtteil Karlsruhe-Stupferich war bisher als beschließen- der Ausschuss tätig. Beschließende Ausschüsse sind nach jeder Wahl neu zu bestellen. Bisher gehörten diesem Ausschuss, neben dem Ortsvorsteher (Vorsitzender), fünf Mitglieder des Ortschaftsrates an. Ebenso waren fünf Stellvertreter benannt. 1. Baumann, Manfred (FWV) Stellvertreter: Nitzschke, Wolfgang (FWV) 2. Gartner, Alfons (FWV) Stellvertreter: Fabry, Nicole (FWV) 3. Kast, Ludwig (CDU) Stellvertreter: Lott, Hans Peter (CDU) 4. Abendschön, Klaus (CDU) Stellvertreter: Brenk, Hermann (CDU) 5. Schubart, Eva Maria (SPD/BLS) Stellvertreter: Wipper, Josef (SPD/BLS) Die Ortsbaukommission hat gegenüber dem Bauordnungsamt Anhörungsrecht. Die Besetzung der beschließenden Ausschüsse ist in § 40 GemO geregelt. Hier ist vorgesehen, dass die Ausschüsse im Wege der Einigung besetzt werden können. Danach ist es erforderlich, dass sich kein Mitglied der Stimme enthält oder den Vorschlägen widerspricht. Es wird vorgeschlagen, die Zahl der zu besetzenden Sitze, sowie die Sitzverteilung, wie in den letzten fünf Jahren vorzunehmen. Sollte der Ausschuss nicht im Wege der Einigung (Einstimmigkeit) besetzt werden können, ist der Ablauf folgender: a) Abstimmung über die Zahl der zu besetzenden Sitze b) Abstimmung über die Sitzverteilung c) Sollte über Punkt b) kein Mehrheitsbeschluss zu Stande kommen, ist jeder der unter a) festgelegten Sitze durch Mehrheitswahl zu besetzen. 2 Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss im Wege der Einigung zu besetzen. Vorsitz: .............................. Wahlvorschläge - ordentliche Mitglieder 1. ........................................................... 2. ........................................................... 3. ........................................................... 4. ........................................................... 5. ........................................................... Wahlvorschläge – Stellverteter 1. ........................................................... 2. ........................................................... 3. ........................................................... 4. ........................................................... 5. ...........................................................