Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen
| Vorlage: | 23052 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
46. Sitzung des Ortschaftsrates am 27. Juli 2009 - öffentlich - Vorlage zu TOP 2 - Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu- gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat. Laut § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegt. Der Wortlaut des § 29 Abs. 1-4 GemO ist aus der Anlage ersichtlich. (Diese Regelung gilt ebenfalls für den Ortschaftsrat). Allen am 07. Juni 2009 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Stupferich ist der Wortlaut des § 29 GemO mitgeteilt worden. Nach den daraufhin von allen 12 Ort- schaftsräten abgegebenen Erklärungen, liegt in keinem Falle ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 07. Juni 2009, stellt hiermit gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 12 neugewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat nicht vorliegt. 1. Abendschön, Klaus CDU 2. Baumann, Manfred FWV 3. Brenk, Hermann CDU 4. Doll, Rolf FWV 5. Donecker, Ingeborg CDU 6. Flühr, Lars FWV 7. Gartner, Alfons FWV 8. Kast, Ludwig CDU 9. Nagler, Jochen CDU 10. Nitzschke, Wolfgang FWV 11. Schubart, Eva-Maria SPD/BLS 12. Wipper, Josef SPD/BLS