Feststellen des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat

Vorlage: 23035
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 21.07.2009

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP5
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21.07.2009 234 5 öffentlich Feststellen des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 07. Juni 2009 stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 16 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates nach § 29 Abs. 1-4 i. V. mit § 72 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat ein Hinderungsgrund nicht vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Laut § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) stellt der Ortschaftsrat nach regelmäßi- gen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Ortschaftsrat fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 i. V. mit § 72 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Der Wortlaut des § 29 Abs. 1-4 GemO ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Allen am 07. Juni 2009 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut des § 29 GemO mitgeteilt worden. Nach den daraufhin von allen 16 Ortschaftsräten abgegebenen Erklärungen liegt in keinem Fall ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 07. Juni 2009 stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 16 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates nach § 29 Abs. 1-4 i. V. mit § 72 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat ein Hinderungsgrund nicht vorliegt: Pfannkuch Tilman Am Wetterbach 45 John Otmar Busenbacher Str. 31 Freiburger Peter Am Wetterbach 67 Jourdan Roland Waldenserstr. 37 Bollian Hans Kirchstaig 3 Tron Beate Ob den Gärten 4 Brenk Marcus Reickertstr. 10 Hepperle Peter Am Wiesenacker 7 Weiland Horst Esslinger Str. 3 Berger Marija Liebenzeller Str. 5 Raviol Beatrix Am Wetterbach 35 Noviello Silke Am Zollstock 48 Fehst Peter Im Tann 15 Bessler Helmut Zur Ziegelhütte 7 Reinhardt Nils Pfeilerweg 12 Beese Annette Alte Palmbacher Str. 12