Nachrücken der 1. Ersatzkandidaten der FDP-Fraktion, Frau Annette Beese in den Ortschaftsrat Wettersbach

Vorlage: 23034
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 21.07.2009

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP4
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 21.07.2009 233 4 öffentlich Nachrücken der 1. Ersatzkandidaten der FDP-Fraktion, Frau Annette Beese in den Ort- schaftsrat Wettersbach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO rückt Frau Annette Beese als erste Ersatz- bewerberin des Wahlvorschlages der FDP zur Ortschaftsratswahl am 07.06.2009 für den Ortschaftsratskandidaten Matthias Bessler nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i.V. § 72 GemO fest, dass bei Frau Annette Beese kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter TOP 3 der heutigen Ortschaftsratssitzung festgestellt, dass bei dem Ortschaftsratskandidaten Herrn Matthias Bessler für den Eintritt in den Ortschaftsrat Wettersbach ein Hinderungsgrund vorliegt. Danach rückt gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO die als nächste Ersatzbewerbe- rin festgestellte Person in den Ortschaftsrat nach. Nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 07.06.2009 ist als 1. Ersatzbewer- berin Frau Annette Beese, Alte Palmbacher Straße 12, 76228 Karlsruhe auf dem Wahlvorschlag der FDP-Ortschaftsratsfraktion festgestellt. Frau Beese ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat am 24.06.2009 schriftlich benachrichtigt worden und hat am 30.06.2009 mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat Sie erklärt, dass ein Hinderungsgrund für ih- ren Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i.V. mit § 72 GemO nicht vorliegt. Der Ortsverwaltung sind solche Umstände ebenfalls nicht bekannt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i.V. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Frau Beese ein Hinderungs- grund gegeben ist. Antrag an den Ortschaftsrat: Gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO rückt Frau Annette Beese als erste Ersatz- bewerberin des Wahlvorschlages der FDP zur Ortschaftsratswahl am 07.06.2009 in den Ortschaftsrat Wettersbach nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i.V. § 72 GemO fest, dass bei Frau Annette Beese kein Hinderungsgrund vorliegt.