Mittagessen an Grundschulen
| Vorlage: | 23027 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwinkel, Knielingen, Neureut, Nordstadt |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 65. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2009 1793 2 öffentlich Dez. 3 Mittagessen an Grundschulen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 03.02.2009 2 Zustimmung Gemeinderat 21.07.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Erweiterung der Ergän- zenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an 10 Standorten um ein Mit- tagessensangebot. Das Ergebnis der Bedarfsabfrage wird dem Schulbeirat am 09.11.2009 vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 530.000 € 290.000 € 240.000 € 240.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 1.400.21.10.03.02.98 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen des Masterplan-Leitprojekts „Bildung und Betreuung“ und dem damit verbundenen Ausbau einer qualifizierten bedarfsgerechten Betreuung für Kinder ist ein Mittagessensangebot ein wesentlicher Bestandteil auf dem Weg zu ganztägiger Versorgung. In der Sitzung des Schulbeirats am 30.01.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bedarf nach Schulverpflegung (Mittagessen) zu ermitteln und zu klären, auf welche Weise an Schulen ein warmes Mittagessen angeboten werden kann. Infolge wurde exemplarisch in einem Stadtteil, der Nordstadt, die Situation unter- sucht, eine Kostenkalkulation erstellt und dem Schulbeirat am 03.02.2009 vorge- stellt. Der Schulbeirat empfahl den Ausbau der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule um ein Mittagessensangebot an Schulen mit mindestens zwei bestehenden 14.00-Uhr-Gruppen. Die modellhafte Berechnung der Kosten, die durch das zusätzliche Angebot eines warmen Essens anfallen würden, ergab Kosten in Höhe von ca. 24.000 € pro Grup- pe. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der aktuellen Kinder- und Gruppenzah- len sowie des aktuellen Kostendeckungsgrades (Anlage 1). Die vorliegende Kalkulation geht von einem Elternentgelt von 102 € für das Angebot „Betreuung bis 14.00 Uhr inklusive Mittagessen“ aus und orientiert sich damit an den bestehenden städtischen Angeboten. Das Entgelt für „Betreuung bis 14.00 Uhr ohne Mittagessen“ beläuft sich weiterhin auf 52,40 € für das erste Kind einer Familie. Es gibt nach wie vor Geschwisterkind- ermäßigung und Entgeltbefreiung für Familien mit „Karlsruher Pass“ oder Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den DHH 2009/10 wurden jeweils 240.000 € für 2009 und 2010 zur Umsetzung des Angebots „Betreuung bis 14.00 Uhr inklusive Mittagessen“ an 10 Standorten bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung folgende Verfahrensweise vor: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bedarfsabfrage bei den Erziehungsberechtigten an Schulen mit mehr als einer 14.00-Uhr-Gruppe der Ergänzenden Betreuung oder an Schulen, die bereits anhal- tendes Interesse an der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule bekundet haben und somit auf ein Mittagessensangebot angewiesen sein werden. Vorschlag: Schulen mit Interesse an Mittagessen innerhalb der Ergänzenden Betreuung Gruppensituation 2009/2010 Anzahl der 13.00- und 14.00-Uhr- Gruppen Interesse an Ausbau zur offenen Ganztagsgrund- schule (GTGS) Gutenbergschule 2x14 ja Tulla GHS 1x13 / 2x14 ja Gartenschule 1x13 / 1x14 ja Südschule Neureut 2x14 ja Nebenius-GS 2x14 nein GHS Grünwinkel 3x13 / 1x14 ja Eichendorff-Schule 1x13 / 1x14 ja GHS Daxlanden 2x14 nein GS Knielingen 1x14 nein Oberwaldschule Aue 2x13 / 1x14 ja Marylandschule 1x13 / 1x14 (GTS) gebundene GTGS Pestalozzischule 1x13 / 2x14 gebundene GTGS Ernst-Reuter-Schule 2x14 gebundene GTHS W.-v.-Siemens-Schule 1x13 / 1x14 gebundene GTHS Schule im Lustgarten (Ho- henwettersbach) 2x13 / 1x14 nein Neben vier bereits eingerichteten Ganztagsschulen, an denen sich ein Mittages- sensangebot für Kinder der Ergänzenden Betreuung ohne Investitionsaufwand reali- sieren ließe, kommen 11 Schulen für eine Bedarfsabfrage in Betracht. Das Ergebnis der Bedarfsabfrage wird dem Schulbeirat in der Novembersitzung vor- gestellt. Um eine realistische Bedarfsabfrage zu erhalten, ist es erforderlich, die Rahmenbe- dingungen und die Höhe des Entgelts festzulegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Damit die Qualität der Ergänzenden Betreuung gesichert werden kann, ist unter gruppen- und sozialpädagogischen Gesichtspunkten die Teilnahme am Mittagessen in den 14.00-Uhr-Gruppen nur praktikabel, wenn die Kinder an allen Schultagen mit- essen und das Angebot nicht tageweise zu buchen ist. Die Mindestteilnehmerzahl für das Essen beträgt 20 Kinder, um die Wirtschaftlichkeit zu garantieren. Analog zu der aktuellen Staffelung und Geschwisterkindregelung in der Ergänzen- den Betreuung ergeben sich für das Angebot der „Betreuung bis 14.00 Uhr inklusive Mittagessen“ folgende Entgelte: Berechnung der Elternentgelte für Betreuung bis 14 Uhr incl. Essen 1. Kind 2. Kind 3. Kind vom Entgelt befreite Kinder Ergänzende Betreuung bis 14.00 Uhr 52,40 € 32,80 € 21,90 € 0,00 € Anteil Mittagessen 49,60 € 49,60 € 49,60 € 22,00 € Summe Elternentgelt 102,00 € 82,40 € 71,50 € 22,00 € Der Monat August bleibt beitragsfrei. Dies auch im Hinblick darauf, dass in der Er- gänzenden Betreuung kein Ferienangebot vorgehalten wird. Die Vertragsbedingungen der Ergänzenden Betreuung müssen durch das neue Mit- tagessensangebot nur geringfügig ergänzt werden (Anlage 2). Unter Punkt 7 der Vertragsbedingungen ist einzufügen, dass bei Vorlage eines Karlsruher Kinderpas- ses oder Bescheids über den Bezug von Arbeitslosengeld II die Erziehungsberech- tigten auf Antrag von den Entgeltzahlungen „für die Betreuungsleistung“ freige- stellt werden. Das Mittagessen selbst würde demnach nur für Familien mit „Karlsruher Kinderpass“ oder Bezieher von Arbeitslosengeld II finanziell reduziert werden. Der Beginn für das Mittagessensangebot kann je nach technischem Umsetzungs- aufwand zum 01.01.2010 erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Erweiterung der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an 10 Standor- ten um ein Mittagessensangebot. Das Ergebnis der Bedarfsabfrage wird dem Schul- beirat am 09.11.2009 vorgestellt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2009
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Anlage 2 Vertragsbedingungen für die ergänzende Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule der Stadt Karlsruhe 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. – 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 2. Allgemeines Die Ergänzende Betreuung erfolgt an den regulären Unterrichtstagen der Schulen. Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr oder Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen findet keine ergänzende Betreuung statt. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der ergänzenden Betreuung können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Gruppenangebot teilnehmen. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die ergänzende Betreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die schriftliche Anmeldung der gesetzlichen Vertreter und durch die Anmeldebestätigung des Schul- und Sportamtes begründet. In eine Betreuungsgruppe werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die Grundschule besuchen an der eine ergänzende Betreuung angeboten wird. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung zur Betreuung muß schriftlich auf dem Anmeldevordruck erfolgen. Sie kann frühestens zwei Schuljahre vor der Einschulung an das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe oder das Sekretariat der betreffenden Schule gerichtet werden. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihe des Eingangs der Anmeldung beim Schul- und Sportamt bzw. der Schule. Die Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei unvollständigen Unterlagen muß anderen, auch nachrangigen Anträgen Vorrang gewährt werden. Sollte die Nachfrage größer sein als das Angebot an Betreuungsplätzen, werden Schülerinnen und Schüler, die nicht berücksichtigt werden konnten, auf eine Warteliste des Schul- und Sportamts aufgenommen. Wird die Mindestgruppengröße unterschritten, kann der Träger die Betreuung zum Ende des Schuljahres schließen. 5. Ummeldung Eine Änderung der Betreuungszeit (d.h. eine Ummeldung von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr oder umgekehrt) ist , sofern freie Plätze vorhanden sind, zu Beginn des Folgemonats möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Dies kann unter Umständen zu einem Gruppenwechsel führen. 6. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den Vertragspartnern jederzeit formlos und schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag kann vom Träger aus einem wichtigen Grund: - Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, - dauerhaft fehlende Inanspruchnahme oder - wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen fristlos gekündigt werden. Beim Wechsel in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die ergänzende Betreuung schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. 7. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die ergänzende Betreuung. Die Entgelte sind dem aktuellen Faltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Ferien- und Fehlzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechnung des ALG II-Bescheides oder die Verlängerung des "Karlsruher Kinderpasses" unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. 8. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg tragen die Eltern die Verantwortung. Haben die Eltern erklärt, daß die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen, endet auch hier die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Betreuungsräume. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner. 9. Anerkennung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch die/den gesetzlichen Vertreter werden diese Vertragsbedingungen als verbindlich anerkannt.