Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertreter des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat

Vorlage: 23007
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 22.07.2009

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Top3
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 46 3 öffentlich Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertreter des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 22.07.2009 Nach §§ 71, 72 und 48 der Gemeindeordnung schlägt der Ortschaftsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Ortsvorstehers zur Wahl durch den Gemeinderat vor. Der oder die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Ortschaftsräte neu bestellt. Er wird bzw. sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Dabei gibt es keine Befangenheit, weil § 18 der Gemeindeordnung - der die Befan- genheit regelt - ausdrücklich nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit gilt; dies bedeutet, dass auch Kandidaten wählen dürfen. Bisher gibt es zwei Stellvertreter des Ortsvorstehers. Dies sind derzeit: 1. Stellvertreter: Herr Ortschaftsrat Kurt Fischer 2. Stellvertreter: Herr Ortschaftsrat Hansjörg Simen Die Ortverwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat erneut zwei Stellvertreter des Ortsvorste- hers vorzuschlagen. Die Fraktionen werden gebeten, in der Sitzung Vorschläge zu machen.