Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat

Vorlage: 23005
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 22.07.2009

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Top2
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 45 2 öffentlich Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 22.07.2009 Mit der Amtszeit des Ortschaftsrates endet auch die Amtszeit des Ortsvorstehers. Deshalb ist nach der Neuwahl des Ortschaftsrates auch der Ortsvorsteher neu zu wählen. Nach § 21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Grötzingen ein Gemeindebediensteter zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bestellt. Diese Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 der Ge- meindeordnung durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des haupt- amtlichen Ortsvorstehers von Grötzingen zu machen. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag ist als Wahl gem. § 37 Abs. 7 GemO durchzuführen. Danach sind Wahlen grund- sätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann aber auch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums widerspricht. Üblicherweise übernimmt während dieses Tagesordnungspunkts das an Lebensjahren älteste Mitglied des Ortschaftsrats die Sitzungs- leitung, das ist Herr Ortschaftsrat Hartmann Licht. Der bisherige Ortsvorsteher, Herr Thomas Tritsch, hat erklärt, dass er für das Amt wieder kandidieren wird. Weitere Bewerbungen bzw. Vorschläge sind bei der Ortsverwaltung nicht eingegangen.