Feststellung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Ortschaftsrat der am 07. Juni 2009 gewählten Personen

Vorlage: 23004
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 22.07.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Top1
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 44 1 öffentlich Feststellung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Hinderungsgründen gemäß § 29 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Ortschaftsrat der am 07. Juni 2009 gewählten Personen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 22.07.2009 Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat der Ortschaftsrat die Feststellung zu treffen, ob bei allen 18 neu gewählten Ortschaftsräten evtl. ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Allen am 07.06.2009 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut der zu be- achtenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt worden. Alle 18 Ortschaftsräte haben er- klärt, dass sie die Wahl annehmen und dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Ausübung des Amtes hindern. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, das bei den nachste- hend aufgeführten 18 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates keine Hinderungsgrün- de im Sinne von § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegen: Berger Karl Ebendt Volker Fischer Kurt Hambsch Roswitha Dr. Hanf Christian Haschka Reinhard Hauswirth-Metzger Birgit Høyem Tom Jäger Christiane Licht Hartmann Ritzel Hans Schuhmacher Jürgen Sick Ellen Siegrist Egon Tamm Titus Umstädter Florian Dr. Vorberg Gabriele Weingärtner Renate