Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers

Vorlage: 22994
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 22.07.2009

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP3
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 3 öffentlich Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Beschlussfassung über die Anzahl der Stellvertreter/innen und um entsprechende Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers gebeten. Gemäß § 71 Abs. 1 GemO werden die Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte des Ortschaftsrates durch den Gemeinderat gewählt. Die Ortsverwaltung schlägt vor, die Zahl der Stellvertreter/innen wie bisher auf 3 Personen zu beschränken. Die Stellvertretung war unter Berücksichtigung des Stimmenaufkommens der einzelnen Wahlvorschläge bisher wie folgt geregelt: 1. Stellvertreter Ortschaftsrat Prof. Hans Müller (CDU) 2. Stellvertreter Ortschaftsrätin Irene Moser (SPD) 3. Stellvertreter Ortschaftsrätin Brigitte Schmider (FDP) Die Vorschläge sind durch Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO herbeizuführen. Anzumerken ist dazu, dass die in Aussicht genommenen, bzw. vorgeschlagenen Bewerber/innen aus dem Ort- schaftsrat bei der Beratung und Abstimmung über den Vorschlag nach § 18 Abs. 3 GemO (Fassung ab 1987) nicht befangen sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit