Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers
| Vorlage: | 22994 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 3 öffentlich Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Beschlussfassung über die Anzahl der Stellvertreter/innen und um entsprechende Vorschläge für die Wahl der Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers gebeten. Gemäß § 71 Abs. 1 GemO werden die Stellvertreter/innen des Ortsvorstehers auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte des Ortschaftsrates durch den Gemeinderat gewählt. Die Ortsverwaltung schlägt vor, die Zahl der Stellvertreter/innen wie bisher auf 3 Personen zu beschränken. Die Stellvertretung war unter Berücksichtigung des Stimmenaufkommens der einzelnen Wahlvorschläge bisher wie folgt geregelt: 1. Stellvertreter Ortschaftsrat Prof. Hans Müller (CDU) 2. Stellvertreter Ortschaftsrätin Irene Moser (SPD) 3. Stellvertreter Ortschaftsrätin Brigitte Schmider (FDP) Die Vorschläge sind durch Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO herbeizuführen. Anzumerken ist dazu, dass die in Aussicht genommenen, bzw. vorgeschlagenen Bewerber/innen aus dem Ort- schaftsrat bei der Beratung und Abstimmung über den Vorschlag nach § 18 Abs. 3 GemO (Fassung ab 1987) nicht befangen sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit