Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte
| Vorlage: | 22992 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.2009 1 öffentlich Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Ortschaftsrat Die neu– und wiedergewählten Ortschaftsräte sind nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der ersten Sitzung durch den Ortsvorsteher öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflich- ten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde und der Ortschaft Neureut gewissenhaft zu wah- ren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe“. Nach Verlesen der Verpflichtungsformel durch den Ortsvorsteher und die sich anschließen- de Bestätigung der Gewählten durch die gemeinsam gesprochenen Worte „Ich gelobe es“ erfolgt die Verpflichtung der anwesenden Damen und Herren des Ortschaftsrates durch den Ortsvorsteher per Handschlag. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit