Antrag GRÜNE: Fahrtkostenerstattung für 1-Euro-Jobber

Vorlage: 22966
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.07.2009

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE_1Euro_Jobber
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. Juni 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 65. Plenarsitzung Gemeinderat 21.07.2009 1802 11 öffentlich Fahrtkostenerstattung für 1-Euro-Jobber 1. Alle Personen, die als Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsu- chende nach SGB II eine Arbeitsgelegenheit, umgangssprachlich einen „1-Euro-Job“, wahrnehmen und diesen bei der Stadt Karlsruhe ausüben, be- kommen zusätzlich zur in Karlsruhe üblichen Mehraufwandsentschädigung von 2 Euro in der Stunde eine KVV-Monatskarte erstattet, ohne dass gleich- zeitig die Höhe ihrer Mehraufwandsentschädigung reduziert wird. 2. Die Stadt geht auf die freien Träger zu, die ebenfalls Arbeitssuchende mit Ar- beitsgelegenheit beschäftigen, um finanzierbare Lösungen zur Erstattung der Monatskarten zu erzielen, ohne dass gleichzeitig die Höhe der gezahlten Mehraufwandsentschädigungen reduziert wird. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom November 2008 können die Fahr- kosten für Personen, die als Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsu- chende nach SGB II eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, nicht mehr erstattet wer- den, da laut Urteil durch die Mehraufwandsentschädigung von 1-2 Euro in der Stun- de „alle geltend gemachten Aufwendungen gedeckt werden, die durch den 1-Euro- Job entstehen, weshalb kein Anspruch auf zusätzlichen Fahrtkostenersatz besteht. In der Tat wird den betroffenen Personen bei einer monatlichen Entschädigung von maximal 2 Euro pro Stunde etwa 1/5 dieses Betrages für die Monatskarte abverlangt, bei Einrichtungen, die weniger zahlen, kann dies sogar noch viel mehr sein. Das hal- ten wir für unzumutbar. Wenn die Stadt ihren „1-Euro-Jobbern“ die Fahrkosten wei- terhin als freiwillige Leistung erstattet, ohne dabei von der Mehraufwandsentschädi- gung von 2 Euro in der Stunde abzuweichen und ohne diesen Betrag dem Arbeitslo- sengeld anzurechnen, so kann sie beispielhaft demonstrieren, wie man den Men- schen am Rande unserer Beschäftigungsgesellschaft mit Achtung begegnet. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wir legen Wert darauf, dass die Stadt in dieser Sache auch die freien Träger in die Pflicht nimmt, die ebenfalls Menschen mit Arbeitsgelegenheiten beschäftigen, und mit ihnen ebenfalls nach einer Lösung sucht, die den Betrag der ausgezahlten Mehr- aufwandsentschädigung nicht reduziert und nicht dem Arbeitslosengeld angerechnet wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Juli 2009

  • TOP 11
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.06.2009 eingegangen: 19.06.2009 Gremium: 65. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2009 1802 11 öffentlich Dez. 3 Fahrtkostenerstattung für "1-Euro-Jobber" - Kurzfassung - Grundsätzlich sind Fahrtkosten für Teilnehmer/-innen an „1-Euro-Jobs“ durch die Mehrauf- wandsentschädigung abgedeckt. Durch die vorgesehene Einführung des Sozialtickets wer- den die Fahrtkosten für die Teilnehmer/-innen halbiert. Eine darüber hinausgehende weitere freiwillige Leistung ist im Hinblick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht verant- wortbar. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 200.000 € Keine 200.000 € 200.000 € Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 – relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Leistungsbezieher/-innen nach dem SGB II, die im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit einge- setzt werden (so genannte „1- bis 2-Euro-Jobber“) erhalten überwiegend zusätzlich zu ihren Regelleistungen 2,00 € Aufwandsentschädigung je geleisteter Arbeitsstunde. Bei 20 bis 30 Arbeitsstunden je Woche beträgt die Aufwandsentschädigung monatlich zwischen 170,00 und 250,00 €. Die Fahrtkosten für Teilnehmer/-innen an diesen Arbeitsgelegenheiten sind laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Dezember 2008 über diese Mehraufwandsentschädigungen abgedeckt. Fahrtkosten, die das übliche Maß (2-Waben-Ticket) übersteigen, werden vom Jobcenter erstattet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 im Rahmen der Haushaltsberatun- gen 2009/2010 die Wiedereinführung des Karlsruher Passes auf der Basis von drei Säulen beschlossen:  Sozialticket KVV mit Selbstbeteiligung 50 %,  Bädereintritt mit Selbstbeteiligung 50 % sowie  Zooeintritt ohne Selbstbeteiligung. Die Wiedereinführung des Karlsruher Passes soll mit geringstem Verwaltungsaufwand aber auch gleichzeitig mit einem hohen Missbrauchsschutz vonstattengehen. Bei dem im Konzept vorgesehenen Sozialticket handelt es sich um eine um 50 % vergüns- tigte personenbezogene Monatskarte, die den Empfängerinnen und Empfängern des Karls- ruher Passes angeboten werden sollen. Sozialleistungsbezieher/-innen können dieses Ti- cket insofern zu einem Preis von 22,25 € erwerben. Der verbleibende Restbetrag je Ticket in Höhe von ebenfalls 22,25 € wird dem KVV von der Stadt Karlsruhe in Form einer freiwilligen Leistung ersetzt. Die Einführung des Sozialtickets soll noch im Jahr 2009 erfolgen. Mit der Einführung des Sozialtickets werden die Kosten für Leistungsbezieher/-innen, die in „1- bis 2-Euro-Jobs“ eingesetzt sind, halbiert. Eine darüber hinausgehende weitere freiwillige Leistung ist im Hinblick auf die Haushaltssituation und dem daraus resultierenden Erforder- nis einer strikten Haushaltskonsolidierung nicht verantwortbar. Es wird deshalb empfohlen, den Antrag abzulehnen.