Antrag SPD: Erstellung einer Denkmaltopographie
| Vorlage: | 22965 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Oststadt, Palmbach, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Weststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 19. Juni 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 65. Plenarsitzung Gemeinderat 21.07.2009 1801 10 öffentlich Erstellung einer Denkmaltopographie 1. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Maßnahmen zur Erstellung einer Denkmaltopographie für Karlsruhe nötig sind. 2. Sie stellt außerdem dar, wie eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen beim Regierungspräsidium Stuttgart - zuständig auch für die Erstellung einer Denkmaltopographie Karlsruhe - möglich ist. 3. Die Erfahrungen des Landesamtes für Denkmalpflege Bremen, das beispielsweise seit 2004 eine entsprechende Datenbank aufgebaut hat und deren Datensätze auszugsweise auch im Internet recherchierbar sind, werden in die Umsetzungsüberlegungen einbezogen. 4. Zusätzlich wird eine ständig aktualisierte Denkmalliste erstellt, die als PDF- Datei auf der städtischen Homepage zum Download angeboten wird. Betrachtet man die Diskussion um unsere Architekturgeschichte, ist festzustellen, dass in der Vergangenheit viele durchaus die Baugeschichte unserer Stadt beschreibenden Gebäude, sei es aus Unwissenheit oder aus kommerziellen Gründen, abgerissen wurden. Eine umfassende Auflistung in einer entsprechenden Datenbank - wie sie beispielsweise in Bremen seit 2004 aufgebaut wurde - ist Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ deshalb dringend erforderlich. Zudem ist eine derartige Denkmaltopographie, basierend auf historischen und fortschreibend auch auf neueren Plänen, unerlässliche Arbeitsgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung. Damit wird die unwiederbringliche Zerstörung wichtiger Kulturgüter zukünftig vermieden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Juli 2009
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 19.06.2009 eingegangen: 19.06.2009 Gremium: 65. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2009 1801 10 öffentlich Dez. 6 Erstellung einer Denkmaltopographie - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt schlägt dem Gemeinderat vor, bis 2015 die Erstellung einer Denk- maltopographie zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) in Angriff zu neh- men, damit zum Stadtgeburtstag zumindest der erste von voraussichtlich zwei Bänden vor- gelegt werden kann. Dazu nimmt die Stadtverwaltung Kontakt zum Landesamt für Denkmalpflege auf, um eine aktuelle Kostenermittlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ́352.000 € (Kostenstand 2004) 208.000 € Zuschuss LDA 80.000 € Sponsoren ca. 64.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1 und 2: Die Denkmaltopographie ist ein ambitioniertes Teilprojekt der Vereinigung der Landesdenk- malpfleger der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung und Darstellung aller Bau-, Bo- den- und Kleindenkmale in der Bundesrepublik Deutschland. Für Baden-Württemberg sind erst drei Bände erschienen: Stadt Staufen/Münstertal im Schwarzwald, Landkreis Ludwigsburg, Stadt Pforzheim. Gegenwärtig in Bearbeitung sind Bände von Heidelberg und Esslingen a. N. In 2004 haben bereits Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Lan- desdenkmalamt Baden-Württemberg, Esslingen a. N., zur Erstellung einer Denkmaltopogra- phie für Karlsruhe stattgefunden. Aufgrund der geschätzten 2.000 Baudenkmale plus Bo- dendenkmale und Kleindenkmale sollten zwei Bände für Karlsruhe erscheinen: 1 Band für die Innenstadt und die Stadtteile und 1 Band für die Ortsteile. Damals wurde ein Leistungs- verzeichnis/Kostenplan erarbeitet, das folgende Positionen enthält: Kosten für zwei Bände 352.000 Euro Kostenträger LDA 208.000 Euro (Personal- und Sachkosten) Kostenträger Stadt 13.200 Euro (Texte zu 19 Ortsteilen vom Stadtkonservator) 30.000 Euro (Kartenmaterial von LA) 6.000 Euro (Rechte Reproduktionen von Stadtarchiv) 15.000 Euro (Einzeltexte zu 6 Stadtteilen von Dritten) Sponsoren 80.000 Euro In den Doppelhaushalt 2005/06 sollten die Kosten für die Einzeltexte zu den 6 Stadtteilen und auch zu den 19 Ortsteilen eingestellt werden, da eine Mitwirkung des Stadtkonservators an der Denkmaltopographie nur möglich ist, wenn er von anderen Aufgaben freigestellt werden kann, was seinerzeit nicht möglich schien. Zur Einstellung der insgesamt 28.000 Euro ist es jedoch nicht gekommen, so dass das Projekt, das das Landesdenkmalamt nur bei Beteiligung der Stadt realisieren kann, nicht weiterverfolgt werden konnte. Der Stadtgeburtstag 2015 wäre eine neue Zielmarke für die Erstellung einer Denkmalto- pograhie, wobei aber bis dahin wohl nur ein Band erscheinen könnte. Angesichts dieses Vorlaufs wären nun als weitere Schritte vorzusehen: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 a. Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses/des Kostenplans b. Klärung der Bereitschaft des Landesdenkmalamtes (heute Landesamt für Denkmalpflege) zur Übernahme seines Leistungs- und Kostenanteils c. Klärung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Stadtkonservators d. Klärung, wann der Kostenanteil der Stadt haushaltsmäßig abgesichert werden kann. Zu 3: Die Datenbank des Landesamtes für Denkmalpflege Bremen ist ähnlich strukturiert wie die unter Ziffer 4 benannten im Internet eingestellten Denkmallisten, die eine Kurzbeschreibung und teilweise auch Fotos des jeweiligen Denkmals enthalten und unter Wahrung der daten- schutzrechtlichen Belange um weitere Informationen ergänzt werden können. Zu 4: Die Denkmallisten der bereits einmal vollständig inventarisierten 12 Stadt- und Ortsteile sind bereits im Internet eingestellt und zwar unter http://www1.karlsruhe.de/Historie/Denkmale/index.php Sie werden beständig aktualisiert. Es handelt sich dabei um: Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt, Daxlanden, Rüppurr, Knielingen, Stupferich, Hohenwettersbach, Wol- fartsweier, Grünwettersbach und Palmbach. Von den übrigen 15 Stadt- und Ortsteilen existieren noch keine publikationswürdigen Denk- mallisten, sondern nur vorläufige Arbeitslisten. Die Inventarisation dieser Stadt- und Ortsteile konnte das hierfür zuständige Referat Denkmalpflege im Regierungspräsidium Karlsruhe noch nicht abschließen, so dass eine Veröffentlichung dieser vorläufigen Arbeitslisten die Nutzer zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnte, wenn die Denkmaleigenschaft ei- nes Objektes noch nicht erkannt und gelistet wäre. Die Denkmaleigenschaft ist auch nicht abhängig von einem Eintrag in eine Denkmalliste. Objekte sind kraft Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale, wenn an ihrer Erhaltung aus wis- senschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Inte- resse besteht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Erstellung einer Denkmaltopographie für Karlsruhe würde die vollständige Inventarisati- on der Kulturdenkmale in der Stadt beschleunigen und neben dem gewichtigen Beitrag zur Bau- und Stadtgeschichte und zur Identitätsstiftung dem Bürger größere Rechtssicherheit beim Umgang mit Kulturdenkmalen verschaffen. Die Veröffentlichung der Denkmallisten im Internet ist allerdings aus Datenschutzgründen nicht unproblematisch, da der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden- Württemberg eine solche Veröffentlichung nicht durch das Denkmalschutzgesetz Baden- Württembergs gedeckt sieht, da es keine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Denkmallis- ten enthält.