Antrag GRÜNE: Veröffentlichung des Baulandkatasters
| Vorlage: | 22962 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Mai 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 65. Plenarsitzung Gemeinderat 21.07.2009 1798 7 öffentlich Veröffentlichung des Baulandkatasters Die Verwaltung stellt den Fraktionen in geeigneter Form das Baulandkataster der Stadt als notwendige Arbeitsgrundlage zur Verfügung. Falls noch nicht geschehen, wird die Veröffentlichung des Baulandkatasters mit allen notwendigen rechtlichen Schritten vorbereitet und durchgeführt (§ 200 BauGB). Vor ca. einem Jahr beantragte die GRÜNE-Fraktion die Teilnahme der Stadt am For- schungsprojekt „Raum+“, ein Instrument des intelligenten Flächenmanagements, durch das Innenentwicklungs- sowie Mobilisierungspotentiale einer Kommune aufge- zeigt werden können. Die Verwaltung lehnte die Teilnahme ab mit der Begründung, Karlsruhe habe mit ei- nem entsprechenden Baulandkataster schon diese Arbeitsgrundlage. Bei vielen Pla- nungen der Stadt, zu denen wir als Gemeinderäte und Gemeinderätinnen eine fun- dierte Stellungnahme abgeben wollen, bei Vorschlägen/Anträgen aus den Fraktionen wird deutlich, dass eine grundlegende Information über die Flächenreserven der Stadt fehlt. Hintergrundinformationen und diverse Recherchen müssen mit erhebli- chem Zeitaufwand durchgeführt werden. Aus dem faktisch vorhandenen Informati- onsdefizit wiederum resultieren diverse Anfragen und Anträge aus Reihen des Ge- meinderates an die Verwaltung. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Das Baulandkataster als Arbeitsgrundlage könnte die Arbeit der Fraktionen erheblich erleichtern und unnötige zeitaufwendige Umwege verhindern. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Juli 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.05.2009 eingegangen: 15.05.2009 Gremium: 65. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2009 1798 7 öffentlich Dez. 4 Veröffentlichung des Baulandkatasters - Kurzfassung - Das Baugesetzbuch hat für die Gemeinden die Grundlage geschaffen, ein Baulandkataster aufzustellen. Verwaltungsintern steht das Baulandkataster den mit der Planung befassten Dienststellen zur Verfügung. In einem zweiten Schritt plant die Verwaltung pilothaft, zunächst für einen Stadtteil die Veröf- fentlichung des Baulandkatasters diesen Herbst anzugehen. Bis zu einer Veröffentlichung des Baulandkatasters muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Daten nicht öffentlich diskutiert werden. Einzelne Auswertungen sind selbstverständlich jederzeit möglich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Baugesetzbuch hat für die Gemeinden im § 200 Abs. 3 BauGB die - nicht zu- letzt datenschutzrechtliche - gesetzliche Grundlage geschaffen, ein Baulandkataster aufzustellen, um der zunehmend komplizierter werdenden Aufgabe des Flächenma- nagements nachzukommen. Das BauGB definiert das Baulandkataster als Zusam- menstellung der sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans, wobei Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße mit aufgenommen werden kön- nen, nicht jedoch die Namen der Eigentümer und die jeweilige Hausnummer. Mit Hilfe des Baulandkatasters können die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven und deren bauliche Nutzung dargestellt werden. Ziel ist es, die kommunale Innen- entwicklung durch gezielte Baulandaktivierung zu fördern. Verwaltungsintern steht das Baulandkataster den mit der Planung befassten Dienst- stellen über ein GIS, die Geodatenauskunft, zur Verfügung. Spezielle Auswertungen aus dem Baulandkataster können darüber hinaus vom Liegenschaftsamt aufbereitet werden. In mehreren Fällen wurden für die Verwaltung nach speziellen Anforde- rungskriterien Innenentwicklungspotenziale aufgezeigt. Das Baulandkataster kann veröffentlicht werden. Diesbezüglich setzt der Daten- schutz allerdings enge Grenzen. Die Gemeinde hat ihre Absicht, das Baulandkatas- ter zu veröffentlichen, einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Dabei müs- sen die Eigentümer auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Bei Vorliegen eines Widerspruchs darf die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke nicht als bebaubare Fläche in dem Baulandkataster veröffentlichen. Hat der Grundstücksei- gentümer nicht widersprochen oder sein Einverständnis erklärt, kann die Gemeinde das Baulandkataster einschließlich der Daten seines Grundstücks veröffentlichen. Die Verwaltung plant derzeit, dem Beispiel anderer Städte zu folgen und pilothaft zunächst für einen Stadtteil diesen Vorgang (Absichtsbekanntgabe, Widerspruchs- frist, Veröffentlichung) im Herbst anzugehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Solange eine Veröffentlichung des Baulandkatasters nicht stattgefunden hat, muss die Verwaltung dafür sorgen, dass mit einem Datensatz nicht öffentlich argumentiert wird. Die verwaltungsinterne Nutzung der Daten sowie einzelne Auswertungen sind selbstverständlich jederzeit möglich. Sobald eine Veröffentlichung erfolgt ist und demzufolge die betroffenen Grundstückseigentümer nicht widersprochen haben, können die Datensätze zur Verfügung gestellt werden.