Benennung Vertreter/in für Gutachterausschuss

Vorlage: 22898
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 22.07.2009

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP7
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.09 TOP 7 öffentlich Benennung Vertreter/in für Gutachterausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat X Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat Der Gutachterausschuss wird nach § 192 ff. Baugesetzbuch gebildet. Zu diesem Ausschuss werden die sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- und Ortsteile bei Bedarf hinzugezogen, d.h. vor allem, wenn es um die Festsetzung von Bodenrichtwerten in einem der Stadt- oder Ortsteile geht. Sie sind in diesem Aus- schuss nur in beratender Funktion tätig. Die Bestellung der sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- bzw. Orts- teil erfolgt auf Grund der Vereinbarungen in den Eingliederungsverträgen. Sie wer- den in den jeweiligen Ortschaftsräten benannt bzw. gewählt und sodann der Grund- stücksbewertungsstelle für die Aufnahme im Gutachterausschuss mitgeteilt. Analog dem Verfahren im Umlegungsausschuss sollten für den Stadtteil Durlach mit Aue ein Vertreter/in und ein Ersatzvertreter/in für die neue Amtszeit des Gutachter- ausschusses vorgeschlagen werden. Bisher war OR Stutz (CDU) und OR Arheidt (SPD) als Ersatzvertreter vertreten. Beschlussempfehlung: Der Ortschaftsrat Durlach schlägt für die Wahl in den Gutachterausschuss fol- gende Personen vor: als Vertreter/in .............................................. als Ersatzvertreter/in ....................................