Benennung Vertreter/in für Gutachterausschuss
| Vorlage: | 22898 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.09 TOP 7 öffentlich Benennung Vertreter/in für Gutachterausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat X Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat Der Gutachterausschuss wird nach § 192 ff. Baugesetzbuch gebildet. Zu diesem Ausschuss werden die sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- und Ortsteile bei Bedarf hinzugezogen, d.h. vor allem, wenn es um die Festsetzung von Bodenrichtwerten in einem der Stadt- oder Ortsteile geht. Sie sind in diesem Aus- schuss nur in beratender Funktion tätig. Die Bestellung der sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- bzw. Orts- teil erfolgt auf Grund der Vereinbarungen in den Eingliederungsverträgen. Sie wer- den in den jeweiligen Ortschaftsräten benannt bzw. gewählt und sodann der Grund- stücksbewertungsstelle für die Aufnahme im Gutachterausschuss mitgeteilt. Analog dem Verfahren im Umlegungsausschuss sollten für den Stadtteil Durlach mit Aue ein Vertreter/in und ein Ersatzvertreter/in für die neue Amtszeit des Gutachter- ausschusses vorgeschlagen werden. Bisher war OR Stutz (CDU) und OR Arheidt (SPD) als Ersatzvertreter vertreten. Beschlussempfehlung: Der Ortschaftsrat Durlach schlägt für die Wahl in den Gutachterausschuss fol- gende Personen vor: als Vertreter/in .............................................. als Ersatzvertreter/in ....................................