Benennung der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss
| Vorlage: | 22896 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.07.09 TOP 5 öffentlich Benennung der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat X Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt Kulturbeirat Antrag an den Ortschaftsrat Der Jugendhilfeausschuss ist ein gesamtstädtischer Ausschuss. Er ist als beschlie- ßender Ausschuss nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nach der Wahl der Gemeinderäte neu zu bilden. Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 14.09.2004 gehören dem Jugendhilfeausschuss neben den Mitgliedern der Vertretungskörper- schaft als stimmberechtigte Mitglieder Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Von diesen drei zu besetzenden Plätzen hat der Gemeinderat einen für den Stadtteil Durlach und Aue reserviert. Der Ortschaftsrat soll deshalb heute ein Mitglied und dessen Stellvertretung aus unserem Stadtteil in den Jugendhilfeausschuss benen- nen. Beide müssen die gewünschten Voraussetzungen, insbesondere für Kinder- und Jugendfragen erfüllen. Das Durlacher Ausschussmitglied bzw. dessen Vertretung ist voll stimmberechtigt. Beide werden nach der Benennung des Ortschaftsrates sodann vom Gemeinderat gewählt. Beschluss: Der Ortschaftsrat schlägt für den neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss fol- gende fachkundige Mitglieder aus dem Stadtteil Durlach vor: Mitglied des Ausschusses: -------------------------------------------------- dessen Vertretung im Verhinderungsfalle: --------------------------------------------------