Förmliche Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei den gewählten Mitgliedern des neuen Ortschaftsrates

Vorlage: 22889
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.07.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 15.07.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP1
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15.07.2009 TOP 1 öffentlich Förmliche Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei den ge- wählten Mitgliedern des neuen Ortschaftsrates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat Ortschaftsrat 15.07.2009 1 Gemäß § 72 i.V.m. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) stellt der Ortschaftsrat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Ortschaftsrates fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Allen am 07. Juni 2009 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut des § 29 GemO mitgeteilt worden. Nach den daraufhin von allen 22 Ortschaftsräten abgegebenen Erklärungen liegt in keinem Falle ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss: Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 07. Juni 2009 stellt hiermit gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei den nachstehend aufge- führten 22 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ein Hinderungs- grund nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat nicht vor- liegt: Arheidt, Klaus SPD Böhler-Friess, Doris CDU Dilger, Dr. Horst FDP Engver, Daniela CDU Fink-Sontag, Dr. Angelika FDP Griener, Michael CDU Henkel, Roswitha CDU Holstein, Iris SPD Köster, Ralf B 90/Die Grünen Kowalski, Dr. Jan FDP Kratzmeier-Fürst, Wiltrud B 90/Die Grünen Mächtlinger, Walter CDU Maier, Dietmar B 90/Die Grünen Malisius, Günter FDP Pfalzgraf, Hans SPD Pötzsche, Martin B 90/Die Grünen Puzicha-Martz, Dr. Heike B 90/Die Grünen Rausch, Dr. Jan-Dirk SPD Scheuermann, Klaus CDU Schulte, Christa SPD Stutz, Petra CDU Stolz, Gerhard B 90/Die Grünen