Antrag GRÜNE: Gender Mainstreaming: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei offiziellen Schriftstücken

Vorlage: 22778
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.06.2009

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 25.05.2009 eingegangen: 25.05.2009 Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1783 20 öffentlich Dez. 2 Gender Mainstreaming: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei allen offiziellen Schriftstücken Eine geschlechtergerechte Sprache ist ein Bestandteil in der Umsetzung von Chancen- gleichheit. Bei der Stadtverwaltung Karlsruhe werden bereits viele Schriftstücke, Texte und Broschüren geschlechtergerecht formuliert, allerdings erfolgt dies noch nicht durchgängig. Die Verwaltung hat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht bezüglich der durchgängigen Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Deshalb war das Thema Sprache, Öf- fentlichkeitsarbeit, Kontakt zu Bürgern und Bürgerinnen einer der Schwerpunkte der Ge- Kom-Veranstaltung am 29.04.2009, an der Vertreter und Vertreterinnen des Gemeinderates und der Verwaltung teilnahmen. Derzeit wird ein Konzept entwickelt, wie Gender Mainstreaming in Sprache, Öffentlichkeitsarbeit und Kontakt zu Bürgern und Bürgerinnen umgesetzt werden kann. Die in den Workshops bei der GeKom-Veranstaltung entwickelten Ideen werden hierbei einfließen. Das Konzept sollte zunächst abgewartet werden. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin bezüglich der Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache u.a. durch Fortbildungen sensibilisiert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • GRÜNE_Geschlechtergerechte_Sprache
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25. Mai 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 64. Plenarsitzung Gemeinderat 23.06.2009 1783 20 öffentlich Gender Mainstreaming: Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei offiziellen Schriftstücken Zur Umsetzung von Gleichstellungsgrundsätzen wird die Verwaltung beauftragt: Alle offiziellen Schriftstücke der Stadt Karlsruhe – wie Satzungen, Antragsformulare, Infoblätter, neu abzuschließende Verträge und Vereinbarungen – werden in einem absehbaren Zeitraum ohne jede Ausnahme im Sinne des Projektes GeKom – Genderkompetenz im kommunalen Raum – in geschlechtergerechter Sprache umformuliert. Bei Satzungen soll dies aus Kostengründen vor allem dann durchgeführt werden, wenn Textänderungen aus anderen inhaltlichen Gründen erforderlich sind. Im Oktober 2006 hat der Gemeinderat allgemeine Richtlinien zur Umsetzung von „Gender Mainstreaming“ beschlossen. Leider geht die Umsetzung schleppend voran. Viele Formulare und Verträge der Stadt liegen nach wie vor in einer sprachlichen Version vor, die ausschließlich die männliche Form verwendet. Positiv ist zu sehen, dass inzwischen Satzungen geändert wurden, wie zum Beispiel die Feuerwehrsatzung der Stadt Karlsruhe und die Ortschaftssatzung von Durlach. Viele Städte haben Handreichungen entwickelt, die dabei helfen, geschlechter- gerechte Umformulierungen gut lesbar und mit Augenmaß kreativ umzusetzen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Es ist einzusehen, dass aus Kostengründen Änderungen dann vorgenommen werden, wenn auch aus anderen Gründen Änderungen in Texten notwendig sind. Dieses Argument kann allerdings nur für eine gewisse Übergangszeit gelten. Besonders ärgerlich ist aber vor allem, dass Verträge / Vereinbarungen selbst bei textlichen Änderungen nicht gleichzeitig gegendert werden. Beispiel: „Vereinbarung zwischen Stadt- und Landkreis über die Errichtung und Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für die Feuerwehr im Stadt- und Landkreis“ Hier ist z. B. immer noch ausschließlich vom „Einsatzleiter“ die Rede. Begründungen wie eine langwierige Verhandlung zwischen Stadt und Landkreis greifen zu kurz. Gerade auch die Tatsache, dass Leitstellen der Feuerwehr bisher ausschließlich von Männern besetzt sind, ist kein Grund für die Fixierung des status quo in einem Vertrag der Stadt mit dem Landkreis. Im Gegenteil: Eine Zielvorstellung der Stadt geht dahin, Frauen in Führungspositionen einzusetzen und es gibt keine gute Begründung, wieso Frauen nicht in Feuerwehrleitstellen genauso kompetent arbeiten könnten, wie in anderen Führungspositionen. Dies muss auch in einem Vertrag zwischen Kommune und Landkreis Ausdruck finden. Frauen müssen grundsätzlich in Verträgen, Vereinbarungen, Satzungen angesprochen werden, so dass Frauen auch auf diese Weise – in offiziellen Texten – „sichtbar“ werden und nicht nur „mitgemeint“ sind. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 22. Juni 2009