Antrag SPD: Berufsausbildung bei der Stadt und ihren Gesellschaften

Vorlage: 22774
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.06.2009

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD_Berufsausbildung_Stadt
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 18. Mai 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 64. Plenarsitzung Gemeinderat 23.06.2009 1779 16 öffentlich Berufsausbildung bei der Stadt und ihren Gesellschaften 1. Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept, wie im Bereich der Kämmereiverwaltung und in den Gesellschaften der Stadt, Menschen, die z. B. durch die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen zeitlich eingeschränkt sind, eine qualifizierte Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren können. 2. Die Stadtverwaltung bietet entsprechende Ausbildungsplätze an. Es gibt auch in Karlsruhe Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensverhältnisse (z. B. Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) nicht die Zeit haben, eine qualifizierte Berufsausbildung zu machen. In solchen Fällen sollte die Stadtverwaltung eine Vorbildfunktion einnehmen und ein Modell entwickeln, wie eine Berufsausbildung in Teilzeit bei der Stadt oder den Gesellschaften absolviert werden kann. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Hans Pfalzgraf Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD Gemeinderatsfraktion vom: 18.05.2009 eingegangen: 18.05.2009 Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1779 16 öffentlich Dez. 2 Berufsausbildung bei der Stadt und ihren Gesellschaften - Kurzfassung - Bereits seit dem 01.09.2006 bietet die Stadt Karlsruhe Ausbildungsplätze in Teilzeit an. Der- zeit absolvieren vier junge Mütter eine Teilzeitausbildung bei der Stadt Karlsruhe. Diese Ausbildungsform ist bisher nur für den Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Büro- kommunikation“ nachgefragt worden. Eine Ausweitung auf andere Berufsbilder würde bei entsprechender Nachfrage ebenfalls unterstützt werden. Bei den städtischen Gesellschaften (ausgenommen Klinikum) werden Teilzeitausbildungen bisher nicht praktiziert, da eine entsprechende Nachfrage nicht bestand. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Ausbildungsvergütung, Arbeitsplatzkosten sowie Ausbildungskosten Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Kllinikum, Stadtwerke, VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Teilzeitausbildung ist durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes seit dem 01.04.2005 möglich. Diese gesetzliche Anpassung erfolgte aus den in dem Antrag genannten Gründen. Auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage hat bei der Stadt Karlsruhe erstmals ab dem 01.09.2006 die Ausbildung einer jungen Mutter für den Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“ begonnen. Zwischenzeitlich absolvieren vier Auszubildende die Ausbildung in Teilzeit. Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit ist für diese auf 75 % festgesetzt. Alle schulischen Ausbildungsteile müssen in Vollzeit erfolgen, die Praxi- santeile werden mit einer wöchentlichen Ausbildungszeit von rd. 70 % geleistet. Auf diese Aufteilung haben sich die Spitzenverbände der Kammern geeinigt. Die Teilzeitausbildung wäre rechtlich auch mit einer durchschnittlichen Ausbildungszeit von weniger als 75 % mög- lich. In diesem Fall würde von der zuständigen Kammer, die diese Ausbildungsverträge ge- nehmigen muss, aber eine Verlängerung der Ausbildungsdauer verlangt werden. Die Nachfrage nach einer Teilzeitausbildung war bisher ausschließlich für den Ausbildungs- beruf „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“ gegeben. Dabei handelt es sich um kein Karlsruher Phänomen. Vielmehr zeigen Erfahrungsberichte, dass das Interesse bundesweit vorrangig in Richtung Büroberufe geht, da die Teilzeit dort insgesamt bereits stark verbreitet ist und die Arbeitszeit in diesem Bereich eher den familiären Belastungen und Erfordernis- sen gerecht wird. Bei bestehender Nachfrage nach einer Teilzeitausbildung für andere Aus- bildungsberufe würde die Stadt Karlsruhe dies positiv unterstützen. Ergänzend sei noch darüber informiert, dass die Teilzeit-Auszubildenden, sofern sie dies wünschen, parallel vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) in Maximiliansau im Projekt „Teilzeitausbildung“ betreut werden. Von dort können diese weitere Hilfestellungen erhalten bei der Organisation der Versorgung der Kinder, Aufarbeitung des Schulstoffes bzw. Beseitigung evtl. bestehender sonstiger Defizite bzw. sonstiger Probleme im Zusammenhang mit dem Schulbesuch u. ä. Mehrfach wurde bereits in der Presse positiv über diese Form der Ausbildung bei der Stadt Karlsruhe berichtet. Im Bereich des Klinikums werden bei Bedarf bestehende Vollzeitausbildungsverhältnisse im Gesundheits- und Krankenpflegebereich entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten als Teilzeitausbildungsverhältnisse weitergeführt. Bei den Stadtwerken wie auch den Verkehrsbetrieben wurde eine Teilzeitausbildung bisher nicht nachgefragt und aus diesem Grund nicht praktiziert.