Antrag CDU: Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung für Hagsfeld und Rintheim
| Vorlage: | 22769 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.06.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 27. April 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 64. Plenarsitzung Gemeinderat 23.06.2009 1774 11 öffentlich Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung für Hagsfeld und Rintheim Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die sich noch nicht im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke auf der Trasse der Nordtangente-Ost, für die bereits Baurecht besteht, zu erwerben. Die Stadtteile Hagsfeld und Rintheim müssen dringend verkehrlich entlastet werden. Zugleich müssen für den Technologiepark und die sonstigen in diesem Bereich angesiedelten Gewerbebetriebe bestmögliche verkehrliche Strukturen geschaffen werden. Im Bereich der Nordtangente-Ost besteht ein bestandskräftiger Bebauungsplan und damit Baurecht. Die Diskussion im Gemeinderat im Januar 2009 hat ergeben, dass dieses bestehende Baurecht nicht verlassen werden darf. Vielmehr soll innerhalb dieser Vorgaben der Lückenschluss im Osten der Stadt verwirklicht werden. Nur so können weitere langwierige Verfahren vermieden und eine möglichst zügige Verwirklichung der Entlastungsstraße gewährleistet werden. Sollte es nun tatsächlich zu einer Finanzierungszusage seitens des Bundes oder Landes kommen, muss umgehend mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden können. Es darf unseres Erachtens dann nicht deshalb zu Verzögerungen kommen, weil sich noch nicht alle betroffenen Grundstücke im Eigentum der Stadt Karlsruhe befinden. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 27.04.2009 eingegangen: 29.04.2009 Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1774 11 öffentlich Dez. 4 Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung für Hagsfeld und Rintheim - Kurzfassung - Die Trasse der Nordtangente-Ost reicht gem. rechtskräftigem Bebauungsplan „Nordtangen- te-Ost/Autobahnzubringer Nord“ von der Elfmorgenbruchstraße aus in westlicher Richtung bis zur Theodor-Heuss-Allee. Es ist unstrittig, dass die Herstellung einer Straße in einem ersten Bauabschnitt zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-Neu-Straße erfolgen wird. In diesem Bereich wurden die Grunderwerbsverhandlungen in 15 Fällen aufgrund einer verwaltungsinternen Entscheidung bereits Anfang Januar 2009 aufgenommen. Im weiteren Trassenverlauf zwischen Haid-und-Neu-Straße und Theodor-Heuss-Allee ruhen die Erwerbsverhandlungen für die dortigen 2 bebauten und 2 unbebauten privaten Grund- stücke derzeit. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 522.003 EUR ja Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 7.620003.700 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Trasse der Nordtangente-Ost reicht gem. rechtskräftigem Bebauungsplan „Nordtangen- te-Ost/Autobahnzubringer Nord“ von der Elfmorgenbruchstraße aus in westlicher Richtung bis zur Theodor-Heuss-Allee. Da seitens des Bundes für den Erwerb der innerhalb der Trasse gelegenen privaten Grund- stücke von der Elfmorgenbruchstraße aus in westlicher Richtung kein Erwerbsauftrag erteilt wurde, war Ende 2008 verwaltungsintern entschieden worden, den Erwerb privater Grund- stücke in diesem Bereich dennoch zumindest bis zur Haid-und-Neu-Straße voranzutreiben, um im Bedarfsfalle über die Grundstücke verfügen zu können. Dabei handelt es sich um 8 Grundstücke und weitere 7 Teilflächen. Die Grunderwerbsverhandlungen hierzu sind im Gange, teilweise bestehen seitens der Eigentümer stark überhöhte Wertvorstellungen oder generelle Vorbehalte gegen den Verkauf. Darüber hinaus wurden weitere Flächen in der Vergangenheit bereits erworben, so dass hier lediglich noch der Eigentumswechsel im Grundbuch zu vollziehen ist, was erst nach Ausbau der Straße und Vermessung der endgültigen Flächen möglich ist. Westlich der Haid-und-Neu-Straße bis zur Theodor-Heuss-Allee (westliche Grenze des Be- bauungsplangebiets) befinden sich weitere 2 unbebaute und 2 bebaute private Grundstücke. Da für diesen Bereich bislang kein Erwerbsauftrag des Bundes vorlag, wurden keine Er- werbsverhandlungen geführt. Innerhalb des B-Plans „Nordtangente-Ost/Autobahnzubringer Nord“ befinden sich westlich der Haid-und-Neu-Straße noch weitere Grundstücke im Eigentum des Landes. Diese waren bislang nicht Gegenstand von Erwerbsverhandlungen, da seitens des Bundes stets signali- siert worden war, dass diese direkt vom Bund erworben werden könnten und momentan die künftige Trägerschaft noch offen ist.