Antrag GRÜNE: Atommülltransporte durch Karlsruher Wohngebiete

Vorlage: 22768
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.06.2009

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE_Atommülltransporte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Sabine Just-Höpfinger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 30. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 64. Plenarsitzung Gemeinderat 23.06.2009 1773 10 öffentlich Atommülltransporte durch Karlsruher Wohngebiete 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, a) wie oft in den letzten 15 Jahren Transporte mit radioaktiven Abfällen (in Castorbehältern o. Ä.) durch Karlsruhe geführt wurden und mit wie vielen solcher Transporte in den kommenden Jahren zu rechnen ist b) durch welche Wohngebiete die Atommüll-Transporte in Karlsruhe verlaufen und wie groß jeweils der Abstand der Atommüllbehälter zu Wohnhäusern, Arbeitsstätten, Gärten und Spielplätzen ist c) wie sichergestellt wird, dass es zu keinen gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch eventuell erhöhte Strahlenbelastungen in unmittelbarer Nähe der Atommüllbehälter kommt d) welche rechtlichen Vorgaben, Grenzwerte und Mindestabstände bei Atommüll-Transporten einzuhalten sind und wie die Einhaltung dieser Bestimmungen gewährleistet ist. 2. Es wird sichergestellt, dass die Karlsruher Bevölkerung vorab über die bevorstehenden Atommüll-Transporte informiert wird, um ggf. Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. 3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass Atommülltransporte die Bevölkerung möglichst wenig belasten, z. B. indem sie nicht durch dicht besiedelte Gebiete führen und möglichst nachts stattfinden. 4. Das Thema Atommülltransporte durch Karlsruhe wird in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit behandelt. Seit vielen Jahren werden Castortransporte unmittelbar durch Karlsruher Wohngebiete geführt. Die Bahnschienen, entlang derer diese Transporte verlaufen, grenzen teilweise direkt an Hausgärten an. So beträgt beispielsweise in Bulach der Abstand mancher Gärten zu den Schienen nur 2 bis 3 Meter. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Unseren Informationen nach wird die Bevölkerung über bevorstehende Atommüll- Transporte nicht informiert. Ggf. wünschenswerte Vorsorgemaßnahmen können daher nicht rechtzeitig getroffen werden. So würden viele Eltern sicherlich verhindern wollen, dass ihre Kinder in unmittelbarer Nähe der Atommüllbehälter im Garten spielen. Das ist aber nicht möglich, wenn sie vom betreffenden Zug überrascht werden. Die GRÜNEN treten auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass schnellstmöglich der Ausstieg aus der hochriskanten Atomtechnologie vollzogen wird. Ungeachtet dessen müssen in der Zwischenzeit aber alle Maßnahmen getroffen werden, um die Bevölkerung vor möglichen Strahlenbelastungen bestmöglichst zu schützen. Wenn hier Bundesbahn und Bundespolizei ihrer Vorsorgepflicht nur unzureichend nachkommen, muss die Stadt Karlsruhe intervenieren und auf verstärkte Sicherheitsmaßnahmen sowie eine verbesserte Informationspolitik drängen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Sabine Just-Höpfinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 30.03.2009 eingegangen: 30.03.2009 Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1773 10 öffentlich Dez. 5 Atommülltransporte durch Karlsruher Wohngebiete - Kurzfassung - Aus Sicherheitsgründen gibt es im Vorfeld der Atommülltransporte keine Detailinfor- mation der Öffentlichkeit. Deshalb haben die betroffenen Gemeinden keine konkrete Mitwirkungsmöglichkeit bei der Routenplanung. Die Angaben zeigen, dass die Strahlenexposition durch Castor-Transporte weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten und der natürlichen Strahlenbelas- tung liegen. Deshalb empfiehlt das Bürgermeisteramt den Antrag hiermit als erledigt zu betrach- ten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1 a: Wie oft wurden in den letzten 15 Jahren Transporte mit radioaktiven Abfällen (in Castorbehältern o. Ä.) durch Karlsruhe geführt und mit wie vielen solcher Transporte ist in den kommenden Jahren zu rechnen? Der Transport radioaktiver Abfälle umfasst verschiedene Formen radioaktiver Stoffe, z. B. verglaste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken (KKW) oder mittel- und schwachradioaktive Abfälle aus KKW und anderen Bereichen wie Forschungs- und medizinische Einrich- tungen. Angaben zu CASTOR-Transporten können ab 1997 den Jahresberichten (http://www.bfs.de/bfs/druck/jahresberichte) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) entnommen werden. Erteilte Transportgenehmigungen für radioaktive Groß- quellen und Kernbrennstoffe finden sich im BfS-Internetangebot unter http://www.bfs.de/de/transport/gv/transporte.html. Seit Juli 2005 sind im Rahmen der Konsensvereinbarung zum Atomausstieg zwi- schen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen jedoch Transporte von bestrahlten Brennelementen aus Leistungsreaktoren zur Wiederauf- arbeitung nicht mehr zulässig, so dass sich, auch durch die Zwischenlager an den KKW-Standorten, eine Minimierung radioaktiver Transporte ergibt. Laut Eisenbahn-Bundesamt stehen insgesamt noch zwei Atommüll-Rücktransporte aus, die voraussichtlich 2010 und 2011 erfolgen. Zu 1 b: Durch welche Wohngebiete verlaufen die Atommüll-Transporte in Karlsruhe und wie groß ist jeweils der Abstand der Atommüllbehälter zu Wohnhäusern, Arbeitsstätten, Gärten und Spielplätzen? Für Atommülltransporte auf der Schiene ist das BfS die zuständige Genehmigungs- behörde, das Eisenbahnbundesamt die Aufsichtsbehörde. Absender und Inhaber der atomrechtlichen Beförderungsgenehmigung ist die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS), ein Tochterunternehmen der DAHER S.A.. Beförderer ist die DB Schenker Rail Deutschland AG. Die Angaben zur Beförderungsstrecke sind in der Genehmigung nach § 4 Atomge- setzt (AtG) nur vage und der Schienentransportweg wird nicht weiter spezifiziert. In der so genannten 48-h-Meldung (Auflage nach § 4 AtG) wird der Beförderungsweg - jeweils nach aktueller Sicherheitslage - festgelegt und beschrieben (Orte, die pas- siert werden, Zeitpunkt des Grenzübertritts), so das Umweltministerium Baden- Württemberg. Die Unterlagen sind als Verschlusssache - nur für den dienstlichen Gebrauch - eingestuft. Aus Sicherheitserwägungen kann die genehmigte Strecken- führung variieren, so die Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zu 1 c: Wie wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitliche Beeinträch- tigungen der Bevölkerung durch eventuell erhöhte Strahlenbelastungen in unmittel- barer Nähe der Atommüllbehälter kommt? Die gemäß den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen für den Straßen- und Schienen- transport festgelegten Grenzwerte für die Dosisleistung und Kontamination der Transportbehälter gewährleisten, dass für die Bevölkerung, insbesondere für die Personen, die sich an Transportstrecken aufhalten, keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Die Grenzwerte wurden in internationalen wissenschaftlichen Gremien festgelegt und gelten weltweit. Die Überwachung der vom Gefahrgutrecht geforder- ten Grenzwerte setzt bereits im Stadium der Verpackung der radioaktiven Abfälle beim Absender ein und wird bis zur Ankunft beim Empfänger fortgeführt und durch die zuständigen Aufsichtsbehörden sichergestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dosisleistungsgrenzwerte für einen Transportbe- hälter betragen an der Behälteroberfläche 2 mSv/h, im Abstand von zwei Meter vom Transportfahrzeug 0,1 mSv/h. In der Praxis werden diese Werte weit unterschritten. Für eine Person, die sich z. B. bei der Vorbeifahrt eines Eisenbahntransportes mit 12 CASTOR-Behältern in fünf Meter Abstand aufhält, ergibt sich eine effektive Perso- nendosis von weniger als 1 μSv. Im Vergleich hierzu beträgt die effektive Personen- dosis bei Hin- und Rückflug von Deutschland nach Teneriffa in 8 bis 12 km Höhe etwa 50 μSv. Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland beträgt durchschnitt- lich 2100 μSv im Jahr. Der gesetzliche Jahresgrenzwert für die effektive Personendosis beträgt für die Be- völkerung 1000 μSv. Weitere detaillierte Informationen zur Thematik Strahlenschutz der Bevölkerung beim Transport radioaktiver Abfälle können einer Studie der Gesell- schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) entnommen werden. Die Stu- die ist im Internet unter http://www.grs.de/module/layout_upload/gorleben.pdf veröf- fentlicht. Zu 1 d: Welche rechtlichen Vorgaben, Grenzwerte und Mindestabstände bei Atom- müll-Transporten sind einzuhalten und wie ist die Einhaltung dieser Bestim- mungen gewährleistet? Grundlage der Vorschriften für den Transport radioaktiver Stoffe sind die Empfeh- lungen der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien. Diese sind durch die Bundesrepublik Deutschland in das Gefahrgutrecht für alle Verkehrsträger umge- setzt worden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist nach dem Atomrecht zu- ständig für die Genehmigung von Transporten mit Kernbrennstoffen und Großquel- len. Diese werden erteilt, wenn die Vorschriften des Atomrechts und des Gefahrgut- rechts eingehalten werden. Für Behälter zum Transport und zur Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen ist die Höhe der zulässigen Strahlung durch die Gefahrgutvor- schriften festgelegt. In zwei Meter Abstand vom Transportmittel darf die Strahlenex- position maximal 0,1 mSv/h betragen. Im Rahmen des Gefahrgutrechts ist das BfS zuständig für die Erteilung von Bauart- Zulassungen für Transportbehälter. Die Erfüllung der gesetzlich geforderten Eigen- schaften der Behälter muss vor ihrer amtlichen Zulassung nachgewiesen werden, Ergänzende Erläuterungen Seite 4 wobei verschiedene Methoden und theoretische Nachweise zur Anwendung kom- men. Das BfS prüft dabei die radiologischen Aspekte wie die Strahlenabschirmung und die Kritikalitätssicherheit. Die atom- und gefahrgutrechtliche Aufsicht über die Transporte obliegt den Landesbehörden mit Ausnahme der Transporte im Eisen- bahnverkehr. Für deren Aufsicht ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Es gelten gemäß Gefahrgutrecht die Regelungen zur internationalen Beförderung ge- fährlicher Güter im Schienenverkehr (RID). Zu 2: Es wird sichergestellt, dass die Karlsruher Bevölkerung vorab über die be- vorstehenden Atommüll-Transporte informiert wird, um ggf. Vorsorgemaß- nahmen treffen zu können. Über beantragte und durch das BfS nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 16 und 18 Strah- lenschutzverordnung erteilte Beförderungsgenehmigungen kann sich die Bevölke- rung auf der Internetseite http://www.bfs.de/de/transport/transporte.html des Bun- desamtes für Strahlenschutz informieren. Zu 3: Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass Atommülltransporte die Bevölkerung möglichst wenig belasten, z. B. indem sie nicht durch dicht besiedelte Gebiete führen und möglichst nachts stattfin- den. Eine Mitwirkung bei der Routenplanung ist für die betroffenen Gemeinden nicht vor- gesehen. Zu 4: Das Thema Atommülltransporte durch Karlsruhe wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit behandelt. Zur Frage der Transportwege ist nicht mit detaillierteren Informationen zu rechnen. Die übrigen Aspekte wurden ausreichend erläutert. Das Bürgermeisteramt empfiehlt den Antrag hiermit als erledigt zu betrachten.