Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Waldseilpark Turmberg", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 22761 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Stupferich |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1768 5 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Waldseilpark Turmberg", Karlsruhe-Durlach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentl. Einrichtungen 08.11.2007 6 zugestimmt Planungsausschuss 27.11.2007 6 zugestimmt Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 09.10.2008 1 a zugestimmt Gemeinderat 23.06.2009 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag des Vorhabenträgers, das Verfahren zur Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Wald- seilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach, einschließlich ergänzender örtlichen Bauvorschriften, einzuleiten und mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Einnahmen aus künftiger Pacht Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 17.06.2009 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Der Vorhabenträger stellte im August 2008 den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes für das Vorhaben „Waldseilpark Turmberg“ in Karlsruhe-Durlach. Der „Waldseilpark“ soll auf dem städt. Waldgrundstück Flst.-Nr. 55319 an der Jean-Ritzert- Straße zwischen Schützenhaus und Sportschule Schöneck in unmittelbarer Nähe zu dem bereits vorhandenen Waldspielplatz entstehen. Mit dem geplanten „Waldseilpark“ sollen die auf dem Turmberg bereits vorhandenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen ergänzt, aufgewertet und abgerundet werden. Der „Waldseilpark“ beansprucht eine Gesamtfläche von ca. 4,6 ha. Die reine Parcours-Fläche beträgt ca. 1,0 ha, weitere 3,2 ha werden als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt, 0,2 ha entfallen auf den in den Geltungsbereich einzubeziehenden, bestehenden Waldparkplatz. Der Vorhabenträger beabsichtigt, mit sechs bis acht Mitarbeitern mit einem erlebnispädago- gischen Ansatz insbesondere Schulkinder, soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendli- chenbetreuung sowie Vereine, auch die Sportschule Schöneck, anzusprechen und den Gäs- ten, ohne besondere Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung, ein alternatives Angebot für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren – anzubieten. Für Menschen mit Behinderungen soll ein speziell abgestimmtes Programm innerhalb des regulären Parcours angeboten werden. Zielgruppen sind Einzelgäste sowohl aus Karlsruhe als auch der Region sowie Gruppen (Schulen, Vereine, Sportgruppen, Firmen). Um für die- ses Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Das Vorhaben wurde dem Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen, dem Ortschaftsrat Durlach und dem Planungsaus- schuss im November 2007 vorgestellt, dort fand das Vorhaben grundsätzliche Zustimmung. Am 09.10.2008 stimmten der Naturschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit der Einleitung des Verfahrens zu. Nach der Antragstellung im August 2008 wurde vom 11.02. bis 13.03.2009 eine erste Be- hördenbeteiligung aufgrund der Planfassung vom 29.01.2009 durchgeführt. Vom 14.04. bis 15.05.2009 fand aufgrund der ergänzten Planfassung vom 16.03.2009 die zweite Behör- denbeteiligung statt. In der Zeit vom 04.05. bis 15.05.2009 erfolgte im Rahmen der Bürger- beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nach Darlegung des Vorhabens im Amtsblatt eine Ein- sichtnahme und Erörterung beim Stadtplanungsamt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen mit An- regungen ein. Diesbezüglich verweisen wir auf die beiliegenden Gegenüberstellungen vom 16.03.2009 und vom 25.05.2009, die die Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange behandeln (Anlage 1 und Anlage 2). Während der Einsichtnahme- und Erörterungsmöglichkeit beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bürgerbeteiligung wurden die Planungsunterlagen von mehreren Bürgern eingesehen, An- regungen zur Planung wurden jedoch nicht vorgetragen. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den beiliegenden Entwurf des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach, und dessen Begründung sowie auf den Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan verwiesen. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben sich mit Anregungen, die für die Abwägung relevant sind, das Polizeipräsidium Karlsruhe, die Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Stadt Karlsruhe als un- tere Naturschutzbehörde, der Naturschutzbeauftragte und das Regierungspräsidium Karls- ruhe geäußert. Die Stellungnahmen befassen sich zum Teil mit einer Vielzahl von Detailfra- gen, dazu wird grundsätzlich auf die inhaltlich zusammengefasste Wiedergabe der einge- gangenen Stellungnahmen in den Anlagen 1 und 2 verwiesen. Die tabellarische Gegen- überstellung enthält in diesen Anlagen zugleich die abwägenden Antworten des Stadtpla- nungsamtes zu den einzelnen Anregungen. Den Schwerpunkt der Stellungnahmen bilden die von den Naturschutzverbänden, der unte- ren Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeauftragten vorgebrachten Anregungen, be- treffend die mit dem Vorhaben verbundenen, zu erwartenden Eingriffe in Natur und Land- schaftsbild. Die beteiligten Naturschutzverbände lehnen das Vorhaben grundsätzlich ab. Sie sind der Auffassung, es handele sich bei dem betroffenen Gebiet um einen Landschaftsbereich mit hoher Naturschutzfunktion und teilweise um ein Naturschutzvorranggebiet sowie um Erho- lungswald Stufe 1. Die Maßnahme sei außerdem nicht erforderlich, sie diene lediglich den wirtschaftlichen Interessen des Vorhabenträgers. Dem ist entgegenzuhalten, dass der geplante Waldseilpark eine insgesamt begrüßenswerte Abrundung und Aufwertung des bereits am Turmberg vorhandenen Freizeitangebotes dar- stellt. Der vorgesehene Standort wird vor allem deshalb als verträglich eingeschätzt, weil an anderen Standorten unberührte Flächen in Anspruch genommen werden müssten. Dies gilt am Turmberg nicht, weil sich das geplante Vorhaben in den durch die Sportschule, den Schützenverein, eine Gaststätte sowie den Waldspielplatz und den Waldparkplatz vorbe- lasteten Bereich einfügt. Auch die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln spricht für den gewählten Standort, um die mit der Anfahrt zum Gelände verbundenen Ein- griffe in Natur und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten. Insbesondere aus dem Umweltbericht geht hervor, dass bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Plangebietes und des näheren Umfeldes, vor allem aufgrund der festgesetzten Ersatzmaßnahmen, mit Ergänzende Erläuterungen Seite 4 keiner Verschlechterung des ökologischen Systems zu rechnen ist, sondern im Gegenteil eine Aufwertung erreicht werden kann. Folgerichtig hat auch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 18.05.2009 festgestellt, dass mit der Realisierung des Vorha- bens keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes verbunden sei. Die im Aufstellungsverfahren befindlich neue Landschaftsschutzgebietsverordnung wird in § 6 Ziff. 7 unter dem Oberbegriff der nach der Verordnung zulässigen Handlung den Vorrang eines durch den Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplanes regeln. Von der 1962 in Kraft getretenen Landschaftsschutzgebietsverordnung „Turmberg – Rittnert“, die das Plan- gebiet umfasst, steht die Erteilung einer Ausnahme in Aussicht. Zuständig dafür ist die Stadt Karlsruhe, das Regierungspräsidium hat einer solchen Ausnahme vorab zugestimmt. Die Auswirkungen des Vorhabens und die Bewertung der Auswirkungen sind im Umweltbe- richt umfassend dargestellt, auf den insoweit verwiesen wird. Die Beeinträchtigungen der Tierwelt verursachen im Ergebnis ein Defizit, das unter Abwägung der insgesamt zu erwar- tenden Vorteile hingenommen werden kann. Erhebliche Störungen, die eine Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population geschützter Arten nach sich ziehen, sind nicht zu erwarten. Auch werden keine Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ru- hestätten erfolgen, deren Funktion ist außerdem durch die gute Habitatausstattung im Um- feld des Vorhabens gewährleistet, so dass von einer artenschutzrechtlichen Legalausnahme i. S. v. § 42 Abs. 5 BNatSchG auszugehen ist. Das Vorhaben führt außerdem zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschafts- bildes. Der im Bereich des Vorhabens vorhandene Waldbestand bleibt in seinem Be- standsaufbau und damit in seinem äußeren Erscheinungsbild weitgehend unverändert, aus größerer Distanz wird die Anlage nicht sichtbar sein, da die Klettergeräte in der unteren Baumschicht des Waldes angebracht werden und durch den sie umgebenden Baumbestand abgeschirmt werden. Durch den zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr der Besucher ist im Bereich der Jean- Ritzert-Straße mit einer geringen Erhöhung von Lärmeinwirkungen auf die nähere Umge- bung der Straße zu rechnen, die jedoch die Erholungseignung des sich anschließenden Waldgebietes nicht wesentlich beeinträchtigt. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die Umgebung der geplanten Anlage bereits durch die vorhandenen Sportanlagen, den Spielplatz und den Schießstand nicht unerheblich vorbelastet ist. Eine spürbare Erhöhung der Gesamtbelastung ist nicht zu erwarten. Entsprechendes gilt für die nächstgelegene Wohnbebauung am Guggelensberg. Das Vorhaben wird sich schließlich nicht negativ auf die in der Umgebung befindlichen Na- tura-2000-Gebiete und die als Biotop geschützten Hohlwege auswirken. Das Waldgebiet am Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Turmberg bleibt als Verbundelement im Schutzgebietssystem Natura 2000 auch nach Reali- sierung des Vorhabens erhalten. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Fortsetzung des Verfahrens durch Auslegung des Planentwurfes ist – trotz der zu erwartenden, im Ergebnis unwesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaftsbild - insgesamt zu befürworten. Die Stadt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde trägt die geänderte Planung mit. Seitens des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe wurde festgestellt, dass keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belan- gen des Naturschutzes festzustellen sei. Die seitens der Naturschutzverbände erhobenen Einwendungen wurden zur Kenntnis genommen, die Einstellung des Verfahrens, d. h. die Ablehnung des Antrages des Vorhabenträgers zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes, können diese Bedenken jedoch im Ergebnis nicht rechtfertigen. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der zweimaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Bürger- beteiligung haben die verfahrensvorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, die der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe- Durlach, vom 29.01.2009 in der Fassung vom 25.05.2009, sowie der Umweltbericht, Stand Juni 2009, wiedergeben. Dem Gemeinderat kann empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, das Verfahren zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvorschriften, einzuleiten, wird zugestimmt. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wald- seilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach, einschließlich ergänzender örtlicher Bauvor- schriften wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) fortgesetzt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvor- schriften vom 29.01.2009 in der Fassung vom 25.05.2009 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu die- sem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederho- len. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009
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Anlagen 1 zur Gemeinderatsvorlage Einleitungs- und Auslegungsbeschluss „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe Durlach Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark“ Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB Karlsruhe, 16.03.2009 1 Sachstand Die Unterrichtung der Behörden gem. § 4(1) BauGB ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die vorgebrachten Anregungen sind nachfolgend dargestellt und mit Anmerkungen der beteiligten Planer ergänzt worden. 2 Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellung genommen und /oder Anregungen vorgebracht: TÖB ANREGUNGEN ANMERKUNGEN DER PLANER / STADTPLANUNGSAMT Polizeipräsidium KA Führungs- u. Einsatzstab sowie Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle 03.03.2009 Hinsichtlich der im textlichen Teil angeführten Verkehrsprognose setzen wir voraus, dass sich diese an den Erfahrungswerten von bereits bestehenden Waldseilparkanlagen orientiert, und dass die geplanten Stellplätze ausreichen werden. Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass maximal 25 Stellplätze an den Spitzentagen benötigt werden. Diesbezüglich sollen 15 Stellplätze entlang der Jean-Ritzert-Straße neu erstellt und der restliche Bedarf über den bereits bestehenden Waldparkplatz gedeckt werden. Die Stellplatzkapazität des Waldparkplatzes ist aus den Unterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Neben den Besuchern des Waldseilparks ist auch mit sonstigen Spaziergängern zu rechnen, welche einen Bedarf an Stellplätzen erfordern. Wir gehen davon aus, dass dieser Personenkreis bei den Stellplatzkapazitäten mit einberechnet wurde. Ausweislich des zeichnerischen Teils verbleibt neben den neu geplanten Längsparkplätzen auf der Jean-Ritzert-Straße eine Fahrbahnbreite von 4,75 m. Diese Fahrbahnbreite ist gemäß RASt 06 für den Die im textlichen Teil angeführte Verkehrsprognose orientiert sich an den Erfahrungswerten von bereits bestehenden Anlagen. Die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl wird auch von den an der Vorabstimmung beteiligten Ämtern als ausreichend erachtet. Der Waldparkplatz verfügt über 30 Stellplätze und ist bereits ausdrücklich im Hinblick auf die geplante Nutzung des Waldseilparks optimiert worden. Für Spaziergänger und andere Besuchergruppen verbleibt insofern noch ein Angebot von ca. 20 Stellplätzen, was als ausreichend erachtet wird. Um eine ausreichende Gehwegbreite südlich der geplanten Stellplätze zu sichern, kann der Straßenraum nicht auf 5.00 m aufgeweitet werden. Das Amt für Bürgerservice u. Sicherheit – Straßenverkehrsstelle – hat - 2 - Begegnungsverkehr Pkw/Pkw geeignet. Wir empfehlen hier in der Planung, die Fahrbahn um 0,25 m auf insgesamt 5,00 m zu verbreitern. Diese Fahrbahnbreite gewährleistet bei verminderter Geschwindigkeit den Begegnungsfall Lkw/Pkw. Der bereits bestehende Waldspielplatz wurde offensichtlich vor ca. einem Jahr renoviert und mit neuen Spielgeräten versehen. Wie diesbezüglich zu erfahren war, übt dieser neue Waldspielplatz seither, vor allem am Wochenende, eine nicht unerhebliche Anziehungskraft auf Familien mit Kindern aus, so dass es wohl vorkommt, dass bei wärmerer Witterung am Wochenende die Parkplatzkapazitäten auf dem Waldparkplatz erschöpft sind und die Besucher des Waldspielplatzes entlang der Jean-Ritzert- Straße parken. Wir empfehlen dies hinsichtlich der Verkehrsprognose des Waldseilparks und des daraus resultierenden Stellplatzangebots zu überprüfen. Aus kriminalpräventiver Sicht bestehen gegen das vorliegende Konzept der Bebauung keine Bedenken. Hinweis an den Vorhabenträger: Auf Grund der abgeschiedenen Lage ist das Einbruchrisiko entsprechend groß. Einbruchdiebstahl ist kein unabwendbares Ereignis, sondern man kann mit Sicherheitstechnik präventiv entgegenwirken. Das häufige Argument, dies sei nicht bezahlbar, trifft heute nicht mehr zu. Sicherheit von Anfang an geplant ist billiger und effektiver als Nachrüsten. Wir geben zu bedenken, dass optimale Sicherungstechnik bereits Gegenstand der Ausschreibungen sein sollte. Dies bedingt eine frühzeitige Planung. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe bietet eine kostenlose, unverbindliche und individuelle Bauplanberatung an. in seiner Stellungnahme die geplante Breite von 4.75 m als ausreichend bestätigt. Der Anregung bezüglich einer erneuten Überprüfung der Verkehrsprognose im Hinblick auf die offensichtliche Attraktivität der vorhandenen Einrichtungen und die dadurch erforderlichen Parkplatzkapazitäten ist entsprochen worden. Die bisher vorgesehene Anzahl an Stellplätzen, die sich aus einer Berechnung des Besucheraufkommens an Spitzentagen ermittelt, wird nach wie vor als ausreichend erachtet. Dabei ist zu bedenken, dass auch aus naturschutzfachlichen Gründen keine größeren Parkplatzanlagen in dem betreffenden Bereich eingerichtet werden können. Die Anregungen der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle sind unter Ziffer 7 der Hinweise mit folgendem Text aufgenommen worden: Kriminalpräventive Maßnahmen Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe, bietet eine kostenlose, unverbindliche und individuelle Bauplanberatung zur optimalen Sicherungstechnik an. Stadt Karlsruhe ZJD-Immissionsschutz 12.03.2009 Der mit dem Vorentwurf des VEP übersandte erste Entwurf des Umweltberichts vom Dezember 2008 beschränkt sich auf natur- und artenschutzrechtliche Belange, während er zu den sonstigen Umweltauswirkungen keine Ausführungen enthält. Der Bericht sollte zumindest um allgemeine Aussagen zu den erwarteten Lärmauswirkungen des Vorhabens ergänzt werden, wobei insbesondere der Zu- und Abfahrtsverkehr zu berücksichtigen wäre. Bezüglich möglicher Lärmeinwirkungen im Plangebiet, möchten wir noch darauf hinweisen, dass sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Schießstand der Schützengesellschaft Durfach 1601 e. V. befindet. Der Anregung bezüglich einer Ergänzung des Umweltberichts durch Aussagen zu den Lärmauswirkungen des Vorhabens ist entsprochen worden. - 3 - Der Bedarf von 25 Stellplätzen erscheint hierbei eher knapp bemessen. Hinsichtlich des Stellplatzbedarfs ist auszuführen, dass sich die Berechnung der erforderlichen Stellplatzanzahl an den Erfahrungswerten von bereits bestehenden Anlagen orientiert und hierbei den Bedarf von Spitzentagen auf der Basis von geschätzten Besucherzahlen im ersten Jahr zu Grunde legt. Insofern werden keineswegs nur Durchschnittswerte in Ansatz gebracht, sondern die Maximalzahlen des ersten Jahres. Mittel- bis langfristig könnten sich die Besucherzahlen an Spitzentagen bei einer sehr guten Entwicklung des Waldseilparks und aufgrund von Vergleichen mit anderen Parks auf bis zu 225 erhöhen (abgeleitet aus einer positiv geschätzten Besucherzahl von ca. 30.500). Eine solch gute Entwicklung kann aber den Stellplatzbedarfszahlen realistischerweise nicht zugrunde gelegt werden – auch die Stellplatzverordnung der Landesbauordnung geht stets nur von durchschnittlichen Ansätzen aus. Die bisher vorgesehene Anzahl an Stellplätzen wird insofern als ausreichend erachtet. Dabei ist zu bedenken, dass auch aus naturschutzfachlichen Gründen keine größeren Parkplatzanlagen in dem betreffenden Bereich eingerichtet werden können. Im Übrigen wurde die Anzahl von 25 nachzuweisenden Stellplätzen auch von den an der Vorabstimmung beteiligten städtischen Ämtern als ausreichend erachtet. Stadt Karlsruhe ZJD - Naturschutz 17.03.2009 Mit Schreiben vom 11.02.2009 bitten Sie um Stellungnahme und um Einschätzung, ob Umfang und Detaillierungsgrad der Unterlagen (insbesondere des Umweltberichtes) als aus unserer Sicht ausreichend anzusehen sind. Wir nehmen Bezug auf die Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten vom 26.02.2009 sowie auf die Stellungnahme der Stadtökologen (Schreiben UA vom 11.03.2009, Ausführung unter „Natur- und Artenschutz“). Inhaltlich stimmen beide Fachbehörden überein, die Unterlagen als hinreichend aussagekräftig einzustufen. Im Detail erscheinen jedoch einige Ergänzungen angezeigt. So empfiehlt es sich, möglichst zur „Dauerhaftigkeit“ einer solchen Einrichtung im Sinne der Für die Befürchtung, dass es bei einem Ausfall einzelner - 4 - Verfügbarkeit der vom Beauftragen angesprochenen „Ersatzbäume“ eine Aussage zu treffen (Der Hinweis des Beauftragten ist so zu verstehen, dass die Befürchtung entkräftet werden sollte, es könne im Falle des Ausfalls einzelner Trägerbäume zu einer Entwicklung kommen, die eine schleichende Expansion oder Verlagerung des Waldseilparks in angrenzende Flächen zur Folge haben könnte), die Aussagen zur „ökologischen Aufwertung“ (vgl. Umweltbericht Ziffer 8.1.1.) inhaltlich zu konkretisieren und u.a. auch zu den zeitlichen Wirkfaktoren der ökologischen Aufwertung der bezeichneten angrenzenden Buchenwaldflächen Hinweise zu geben (Anmerkung: notwendige CEF- Maßnahmen müssen bereits vor Eingriffsbeginn greifen), die Fläche für Ausgleichs-/7Ersatzmaßnahmen bzw. CEF- Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality-measures) möglichst auch im VEP verbindlich darzustellen bzw. festzusetzen, die Anzahl der Fledermauskästen gemäß den Anregungen von UA/Ö zu erhöhen, Hinweise des Gartenbauamtes bezüglich Stellplatzproblematik/ÖPNV- Nutzung möglichst aufzugreifen. Bei der Bewertung der Landschaftsschutzbelange differieren die Einschätzung des UA/Ö und des Naturschutzbeauftragen. Hierzu gingen uns unterschiedliche Bewertungen zu. Während UA/Ö sich den Trägerbäume zu einer Entwicklung kommen könnte, die eine schleichende Expansion oder Verlagerung des Waldseilparks in angrenzende Flächen zur Folge hat, besteht keine Veranlassung. Auf absehbare Zeit ist von einem für die Anlage ausreichenden Baumbestand auf der beanspruchten Waldfläche auszugehen. Sollten einzelne Bäume durch Absterben vorzeitig ausfallen, können für diese unmittelbar benachbarte Bäume herangezogen werden. Darüber hinaus beziehen sich der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und der damit verbundene Durchführungsvertrag auf ein klar abgegrenztes Gebiet; eine „schleichende Erweiterung“ ist insofern auch aus bauplanungsrechtlichen und privatrechtlichen Gründen ohne eine einvernehmliche Abstimmung zwischen Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Anregung, im Umweltbericht die Aussagen zur ökologischen Aufwertung inhaltlich zu konkretisieren und u.a. auch zu den zeitlichen Wirkfaktoren der ökologischen Aufwertung der bezeichneten angrenzenden Buchenwaldflächen Hinweise zu geben, ist entsprochen worden. Der Anregung, die Fläche für Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen bzw. CEF- Maßnahmen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich festzusetzen, ist entsprochen worden, indem die Planzeichnung um einen Planausschnitt mit Kennzeichnung der Ausgleichsflächen ergänzt worden ist. Der Anregung, die Anzahl der anzubringenden Fledermauskästen zu erhöhen, ist entsprochen worden. Die festgesetzte Anzahl wurde von 8 auf 20 erhöht. Die sehr sinnvollen Hinweise zu den Anreizen hinsichtlich ÖPNV-Nutzung und Eintrittspreisgestaltung werden an den Vorhabenträger zur Beachtung und Umsetzung weitergegeben. Im Hinblick auf das ablehnende Votum des - 5 - Ausführungen im Umweltbericht anschließt d.h. von keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgeht (vgl. 6.2.5 Umweltbericht), spricht sich der Beauftragte aus grundsätzlichen Erwägungen, d.h. mit Blick auf die Vorbelastung des Turmberges mit anderen störenden Nutzungen, gegen das mit dem VEP verfolgte Kletterpark-Vorhaben aus. Die Naturschutzbehörde neigt dem Grunde nach der Einschätzung von UA/Ö zu. Die mit der Sache befassten kommunalen Gremien haben, nachdem dort geeignetere Standortalternativen nicht erkennbar und die Inanspruchnahme des Turmberges den Gremien noch vertretbar erschienen, für den nun im VEP- Verfahren befindlichen Standort votiert. Die aktuell im Verfahren befindliche Überarbeitung (und Arrondierung) der Landschaftsschutzverordnung Turmberg (Augustenberg) sieht unter „zulässige Handlungen“ die Errichtung und den Betrieb eines Waldseilparks gemäß den näheren Vorgaben eines rechtskräftigen VEP vor. Solange diese LVO-Änderung nicht in Kraft ist, ist der VEP- Entwurf landschaftsschutzrechtlich jedoch daran zu messen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme im Sinne der Alt-LSG-VO aus dem Jahr 1962 für das projektierte Vorhaben erfüllt werden können. Das Regierungspräsidium prüft aufgrund des ablehnenden Votums des Naturschutzbeauftragten derzeit, ob dort ggf. gemäß § 63 NatSchG zu verfahren ist und die Höhere Naturschutzbehörde u.U. selbst in der Sache tätig wird. Wir können deshalb vorerst – schon aus formalen Gründen – keine abschließende Einschätzung zur vorgenannten von UA/Ö und Naturschutzbeauftragten konträr bewerteten Fragestellung treffen. Hierzu bleiben vorerst die Hinweise der Höheren Naturschutzbehörde abzuwarten. Anlage - Schreiben des Naturschutzbeauftragten: Der geplante Waldseilpark wird aus Gründen des Landschaftsschutzes abgelehnt. Die vorliegende Planung ist zwar aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes wesentlich besser als die erste Planung, allerdings bleibt aus Sicht des Naturschutzbeauftragten der Landschaftsschutz „auf der Strecke“. Der vordere Teil des Turmberges ist heute reichlich mit Freizeiteinrichtungen versehen, angefangen vom Kinderspielplatz bis hin zur Sportschule Schöneck. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Turmberg gewissermaßen die Urzelle von Durlach und damit letztlich auch von Karlsruhe ist. Ein behutsamer Umgang mit der Landschaft und der Natur erscheint wünschenswert. Aus diesem Grund wird der Waldseilpark an dieser Stelle abgelehnt. Naturschutz-Gründe oder Gründe des Artenschutzes, die gegen eine derartige Anlage sprechen, sind bei der Naturschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen, dass das Regierungspräsidium das weitere Vorgehen derzeit prüft und eine abschließende Einschätzung des ZJD - Naturschutz deshalb derzeit nicht möglich ist. Aus dem Schreiben des Naturschutzbeauftragten geht darüber hinaus hervor, dass keine Natur- oder Artenschutzgründe zu erkennen sind, die gegen das Vorhaben sprechen. Die grundsätzlichen Erwägungen gegen eine zusätzliche Freizeitanlage auf dem Turmberg werden zur Kenntnis genommen. Allerdings ist entsprechend dem bisherigen Verlauf der Diskussion sowohl im Ortschaftsrat Durlach als auch im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit aber auch in zahlreichen Gesprächen in der Stadtverwaltung davon auszugehen, dass mit dem geplanten Waldseilpark die auf dem Turmberg bereits vorhandenen und sehr gut - 6 - vorliegenden Planung nicht zu erkennen, besonders deshalb, weil die Hohlwegs-Bereiche ausgespart wurden (bei der ersten Planung wurden diese Bereiche tangiert!). Die Stellungnahme bedeutet nicht, dass aus Sicht des Naturschutzbeauftragten Klettergärten generell abgelehnt werden. Es müssten sich in den Wäldern um Karlsruhe genügend Flächen finden lassen, die ebenfalls geeignet sind. Auf ein weiteres Problem wird hingewiesen: Ein Baum und ein Wald leben nicht ewig. Gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft der Fläche „Ersatzbäume“, auf die man gegebenenfalls ausweichen kann? Eine weitere Bemerkung zu der vorgesehenen Waldfläche, die im Gegenzug schonwaldartig bewirtschaftet werden soll: Warum wird nicht eine Fläche im Westabfall des Kraichgaus zur Rheinebene hin genommen, etwa zwischen Grötzingen und Werrabronn. Das ist eine klimatisch und edaphisch in Deutschland einmalige Situation, mit besonderen Vegetationsverhältnissen. Da könnte Karlsruhe Flagge zeigen und in der europäischen Oberliga des Naturschutzes mitmischen! angenommenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen (Waldspielplatz, Schöneck, Sportschützen) als vielfältiges, konzentriertes, per ÖPNV gut erreichbares Angebot zusätzlich aufgewertet und abgerundet werden. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenbetreuung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Hinsichtlich der Bemerkung des Naturschutzbeauftragten zu der vorgesehenen Waldfläche, die im Gegenzug schonwaldartig bewirtschaftet werden soll ist auszuführen, dass sich durch den Waldseilpark die Habitatqualität der beanspruchten Waldfläche für die Tierwelt verschlechtert und nach den Grundsätzen der Eingriffsregelung eine solche Beeinträchtigung möglichst ortsnah auszugleichen ist. Vor diesem Hintergrund soll die vorgesehene ökologische Aufwertung eines Waldbestandes durch Förderung von Alt- und Totholzstrukturen in dem nordöstlich an den geplanten Waldseilpark unmittelbar angrenzenden Waldbereich erfolgen. Gemeinsame Stellungnahme der nach § 60 BNatSchG anerkannten Verbände: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V. Landesnaturschutzverban d Baden-Württemberg e. V. (LNV) Begründung: zu 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die geplante Anlage rundet aus Naturschutzsicht keinesfalls das Freizeitangebot im stadtnahen LSG ab, sondern sorgt im Gegenteil für eine weitere Belastung mit Besuchern und vor allem mit Kraftfahrzeugen. Ein öffentlicher Bedarf, der eine solche Ausnahmegenehmigung begründen könnte, ist nicht zu erkennen. Die Anlage würde nach unserer Einschätzung lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle Einzelner auf Kosten der Beeinträchtigung bisher noch relativ ruhiger Waldteile (vor allem im nördlichen Bereich) darstellen. Die Einschätzung, dass die geplante Anlage aus Naturschutzsicht das Freizeitangebot im stadtnahen LSG keinesfalls abrundet, sondern im Gegenteil für eine weitere Belastung mit Besuchern und vor allem mit Kraftfahrzeugen sorgt, wird zur Kenntnis genommen. Entsprechend dem bisherigen Verlauf der Diskussion sowohl im Ortschaftsrat Durlach als auch im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit aber auch in zahlreichen Gesprächen in der Stadtverwaltung ist allerdings davon auszugehen, dass mit dem geplanten Waldseilpark die auf dem Turmberg bereits vorhandenen und sehr gut angenommenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen - 7 - Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden- Württemberg e. V. 17.03.2009 Bisher ruhige Waldgebiete werden so zunehmend verlärmt. Unproblematischere Alternativstandorte werden nicht benannt. Die „konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe“ besteht darin, dass die Natur hier lediglich als Kulisse und die Bäume als Staffage und billige Haltemasten dienen. Dafür ist uns ein Wald mit seinen vielfältigen Lebensgemeinschaften im LSG zu schade. Der Park ist zwar mit ÖPNV erreichbar, aber nach Aussage der Planer ist damit zu rechnen, dass drei Viertel der Besucher mit dem PKW anreisen. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen (Lärm, Abgase, Versiegelung und Parkraumbelegung) werden von der Planung ohne Bedenken konzediert. Kommt es zu dem vorgesehenen (zusätzlichen) Ausbau der Parkplätze entlang der Jean-Ritzert-Straße, könnte dies zu einer Gefährdung der Kinder des Waldspielplatzes führen. zu 2. Bauleitplanung und 3. Bestandsaufnahme Bei dem als Standort vorgesehenen Waldgebiet handelt es sich nach den Angaben im Vorentwurf um naturnahe Buchenwälder und Laubholzbeständen. Diese sind aus waldbaulicher und Naturschutzsicht unbedingt schützens- und erhaltenswert und sollten nicht durch zusätzliche Trittbelastung, Baulichkeiten und Lärm beeinträchtigt werden. Sie gehören zum Gesamtareal des LSG. Eine Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzverordnung ist auch deshalb nicht begründet oder zwingend erforderlich und wird daher abgelehnt. zu 4. Planungskonzept Die gesamte zur Überplanung anstehende Fläche wird durch die Anlage der Parcours und den Bau der Hütte in der Mitte des Gebiets nicht nur (Waldspielplatz, Schöneck, Sportschützen) als vielfältiges, konzentriertes, per ÖPNV gut erreichbares Angebot sehr wohl zusätzlich aufgewertet und abgerundet werden. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenbetreuung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Alternativstandorte sind im Vorfeld vom städtischen Forstamt umfangreich untersucht worden. Demzufolge handelt es sich auf dem Turmberg um einen durchaus geeigneten Standort. Die mit der Anlage verbundene Immissionsbelastung wird im Umweltbericht behandelt; wesentliche Beeinträchtigungen sind demzufolge nicht zu erwarten. Mit der Anlage von Parkplätzen ist grundsätzlich auch ein Gefährdungsrisiko verbunden; allerdings sind für bauliche Vorhaben grundsätzlich auch Stellplätze nachzuweisen. Insofern kann darauf nicht verzichtet werden. Die Einschätzung, dass die Natur lediglich als Kulisse und die Bäume als Staffage und billige Haltemasten dienen, kann nicht geteilt werden. Die Belastungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Waldseilpark durch zusätzliche Trittbelastung, Baulichkeiten und Lärm entstehen, sind im Umweltbericht abgehandelt worden. Aus der Abhandlung geht hervor, dass mit dem Vorhaben keine wesentlichen Beeinträchtigungen einhergehen werden. Das Thema Ausnahmegenehmigung wird in dieser Stellungnahme weiter unten behandelt. Ebenso wurden die negativen Auswirkungen der Anlage auf die Tierwelt im Umweltbericht abgehandelt. Die - 8 - horizontal, sondern durch die Plattformen und die bis in 11 m Höhe gespannten Balancierseile, Netze, Brücken etc. auch vertikal in Anspruch genommen. Dies führt zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Waldlebens. Es ist zu erwarten, dass z.B. brütende Vögel bei Einsetzen des Kletterbetriebes die Brut verlassen und entweder die Eier auskühlen oder bereits geschlüpfte Junge verhungern, weil die Altvögel nicht mehr anfliegen können. Damit entstünde ein gravierendes Naturschutzproblem. Zumindest würde die zur Brut notwendige Paarbildung verhindert. Denn es ist zu beachten, dass die Reviere besetzt werden, so lange dies möglich ist, häufig schon im zeitigen Frühjahr. Dies gilt auch für die in dem Gebiet vorkommenden Kleinspechte (Rote Liste Kat. V – Vorwarnstufe). Von der angeblich unproblematischen Befestigung an den Bäumen – die mechanische Belastung ist unbedingt durch einen Baumsachverständigen u.a. bezüglich der Zug- und Abrasionswirkung zu bestätigen – über die durch die Kletterer verursachten Störungen des Waldsystems (z.B. Trampelpfade) bis zu mittelbaren Störungen (Verlärmung, erhöhter Personen- und Autoverkehr, „Rummelplatzatmosphäre“) reichen die zu erwartenden Beeinträchtigungen. Die genannten Effekte können z.B. in der Pfalz im Baumwipfelpfad Fischbach anschaulich studiert werden. Insofern wird der Einschätzung unter 4.4.1 (Boden, Pflanzenwelt, Landschaftsbild) entschieden widersprochen! Bei 240 angenommenen Besuchstagen zwischen März und Oktober und den beschriebenen Störungen kann demnach von einer umfassenden Störung der Lebensgemeinschaften in diesem Waldabschnitt sowie teilweise in der Umgebung ausgegangen werden. Verschlechterung der Habitatqualität des Waldes im Bereich der Anlage wird durch eine ökologische Aufwertung benachbarter Waldbestände kompensiert. Die Auswirkungen der mechanischen Belastung an den Bäumen ist bereits im Vorfeld untersucht worden und wird vor der Umsetzung des Vorhabens - schon im eigenen Interesse des Vorhabenträgers - durch einen qualifizierten Baumsachverständigen auch bezüglich der Zug- und Abrasionswirkung erneut geprüft. Die Themen Verlärmung und Verkehr sind im Umweltbericht abgehandelt worden mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben verträglich ist. Die weitere Einschätzung hinsichtlich der mittelbaren Störungen („Rummelplatz“) wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht geteilt. Schon heute gibt es auf Turmberg hohe Besucherzahlen; Störungen der Lebensgemeinschaften in dem betreffenden Waldabschnitt sind schon heute nicht ausgeschlossen. Mit dem Waldseilpark wird sich die Besucherfrequenz erhöhen, allerdings in einem Bereich, der bereits vorbelastet ist. Insofern ist im Verlauf der bisherigen Vorabstimmungen und Beratungen stets davon ausgegangen worden, dass die durchaus erwünschte Einrichtung eines Waldseilparks in Abwägung mit einer ganzen Reihe von Alternativstandorten am Turmberg am sinnvollsten anzuordnen ist. Insofern wird auch die Einschätzung unter Ziffer 4.4.1 der B-Plan-Begründung aufrechterhalten, da nicht von einer umfassenden Störung der Lebensgemeinschaften in diesem Waldabschnitt oder in der Umgebung ausgegangen werden kann. - 9 - Es ist darüber hinaus fraglich, ob für die in der Mitte geplante Hütte eine Größe von 91 qm gerechtfertigt ist, wenn diesem lediglich die Funktion eines Kassenhäuschens zugewiesen wird. Wir schätzten, dass zukünftig andere Nutzungen für diese vorgesehen sein könnten, die eine mögliche Verlärmung und Müllbelastung unterstützen würden. Da erscheint der großzügige „Verzicht“ auf einen Nebenparcours zur Minimierung des auch in der Vorlage unmissverständlich konzedierten Eingriffs wie ein Witz. zu 5. Umweltbericht Der Umweltbericht bestätigt eindeutig die schon beschriebene Verschlechterung der Habitatqualität für die Tierwelt. Diese ist erheblich und wird auch durch den Verzicht auf den Nebenparcours nicht relativiert. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigung nur auf einem kleinen Teil der Reviere stattfindet (was bezweifelt wird) oder ob es sich um angeblich weit verbreitete Arten handelt. Die Bemerkung, der „Verbotstatbestand der erheblichen Störung bestehe für diese Arten nicht“, kann nicht nachvollzogen werden und wird als Argument abgelehnt. Es bleibt unerfindlich, wie das Aufhängen von acht Fledermauskästen die Verluste ausgleichen soll, zumal überhaupt nicht erwiesen ist, ob diese auch bezogen werden. Ebenso wenig ist im Verhältnis die durch waldbauliche Maßnahmen (Verzicht auf intensive Bewirtschaftung) zu erwartende Ausgleichsmaßnahme in quantitativer und qualitativer Hinsicht Die Materialhütte hat eine Größe von 40 qm und erreicht zusammen mit einer überdachten Terrasse 91 qm. Zusätzliche Nutzungen sind nicht vorgesehen, was im Zuge des Durchführungsvertrags gesichert wird. Bei dem Verzicht auf den Nebenparcours handelt es sich um einen ernst zu nehmenden Beitrag zur Minimierung der vorhabenbezogenen Eingriffe. Der Verlust an Habitatqualität des Waldes für die Tierwelt im Bereich der geplanten Anlage ist unstrittig. Die Auswirkungen sind im Einzelnen jedoch nicht quantifizierbar. Zur Bewertung des Eingriffs und zur Berechnung der erforderlichen Kompensationsmaßnahme wurde daher ein für die Eingriffsregelung in Baden- Württemberg entwickeltes Bewertungsverfahren für Biotope der Landesanstalt für Umweltschutz verwendet. Der Verzicht auf den Nebenparcours ist aus Sicht des Bearbeiters der zoologischen Untersuchung von sehr wichtiger Bedeutung, da sich hiermit eine erhebliche Störung der im Gebiet vorkommenden, seltenen Spechtarten verhindern lässt. Bei der artenschutzrechlichen Prüfung, ob die lokale Population einer Art erheblich gestört wird, ist der Anteil des betroffenen Reviers durchaus relevant. Da eine erhebliche Störung nur dann vorliegt, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, spielt es auch eine Rolle, ob es sich dabei um eine im Gebiet weit verbreitete Art handelt. Insofern kann durchaus aufrechterhalten werden, dass der Verbotstatbestand der erheblichen Störung für diese Arten nicht besteht. Auf die Anregung bezüglich der Fledermauskästen und im Hinblick darauf, dass Fledermauskästen erfahrungsgemäß nicht immer sofort angenommen werden, wird die Anzahl von 8 auf 20 erhöht. Die Ausgleichsmaßnahme wurde im Umweltbericht in - 10 - einschätzbar („Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestandes“), da die Störungen über die Planungsfläche hinaus wirken und die Maßnahmen nicht detailliert dargestellt werden. Aus Sicht der Umweltverbände ist die Planung deshalb nicht genehmigungsfähig. Von der Konzeption her ist offensichtlich auch keine Modifikation denkbar, die ohne erhebliche und damit für die Betreiber nicht akzeptable Beschneidung des Gesamtkonzepts tolerierbar wäre. Es ist deshalb zu fordern, dass für die vorgelegte Planung kein Ausnahmetatbestand festgestellt und deshalb die landschaftsschutzrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung nicht erteilt wird. quantitativer und qualitativer Hinsicht bewertet. Bei der ökologischen Aufwertung des benachbarten Waldbestandes werden gezielt bei der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung Alt- und Totholzstrukturen erhalten. Der Waldbestand wird verjüngt (Naturverjüngung). Die genaue Lage der Maßnahmenfläche ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans festgesetzt worden; die Maßnahmen wurden weiterhin präzisiert. Die zu erhaltenden Bäume werden mit der Forstverwaltung abgestimmt dann im Durchführungsvertrag festgelegt. Die Planung wird als genehmigungsfähig erachtet, das sie unter Beachtung aller relevanten Kriterien und auf Grundlage eines qualifizierten Umweltberichts zustande gekommen ist. Die Konzeption des Waldseilparks ist in der Tat nicht modifizierbar ohne eine für die Betreiber nicht akzeptable Beschneidung des Gesamtkonzepts vorzunehmen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets “Turmberg - Augustenberg” aus dem Jahr 1962 und bedarf deshalb einer landschaftsschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung. Durch Aufnahme eines entsprechenden Passus in die zurzeit im Verfahren befindliche Landschaftsschutzverordnung sind die rechtlichen Grundlagen des Vorhabens vielmehr gewährleistet. Für die Forderung, zur vorgelegten Planung keinen Ausnahmetatbestand festzustellen und deshalb die landschaftsschutzrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung nicht zu erteilen wird keine Veranlassung erkannt. Der vorgesehene Standort ist in einer Untersuchung des städtischen Forstamtes unter anderem auch deshalb als verträglich eingeschätzt worden, weil an anderen Standorten bislang noch unberührte Flächen in Anspruch zu nehmen wären. Dies gilt am Turmberg nicht, da sich das geplante Vorhaben in einen durch Sportschule, Schützenverein, Gaststätte sowie Waldspielplatz und Waldparkplatz bereits vorbelasteten Bereich einfügen wird. Gleichzeitig stellt der Waldseilpark eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Angebots dar. Auch die gute - 11 - Erreichbarkeit per ÖPNV spricht für den gewählten Standort am Turmberg. Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass - bei Betrachtung nicht nur des Plangebiets, sondern auch des näheren Umfeldes - aufgrund der festgesetzten Ersatzmaßnahmen mit keiner Verschlechterung des ökologischen Systems zu rechnen ist; möglicherweise wird insgesamt sogar eine Aufwertung erreicht. Regionalverband Mittlerer Oberrhein 18.03.2009 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Waldseilpark“ Karlsruhe-Durlach ist Teil des am Osthang des Turmbergs im Regionalplan als schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft dargestellten Waldes. Die schutzbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft sind gemäß Plankapitel 3.3.3.2 Z (1) für die waldbauliche Nutzung sowie für die Erfüllung von Schutz- und Erholungsfunktionen zu sichern. Da das Vorhaben nicht im Konflikt mit den regionalplanerischen Zielsetzungen für diesen Bereich steht, stimmen wir dem Vorhaben grundsätzlich zu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte jedoch nicht, wie in der Legende (Stand 29.01.2009) als Sondergebiet nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB, sondern als Wald mit besonderer Zweckbestimmung nach § 9 (1) Nr. 9 BauGB und § 15 BauNVO, beispielsweise „Waldseilpark“, ausgewiesen werden. Die grundsätzliche Zustimmung des Regionalverbands zu dem geplanten Vorhaben wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche ist nicht als „Sondergebiet“, sondern als „Wald mit besonderer Zweckbestimmung“ festgesetzt worden. Regierungspräsidium KA Ref. 56b 23.03.2009 Die artenschutzrechtliche Prüfung im Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass bei Verzicht auf den Nebenparcours erhebliche Störungen mit negativen Auswirkungen auf die lokalen Populationen vermieden werden können. Dies ist nachvollziehbar dargestellt und abgearbeitet. Lediglich bei den drei Vogelarten Mittel-, Klein- und Schwarzspecht bedarf dies noch der genaueren Analyse und Darstellung. Hier geht der Gutachter von je einem Brutrevier im ganzen Waldgebiet am Turmberg aus und schreibt, dass nur durch den Verzicht auf den Nebenparcours eine erhebliche Störung und damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen vermieden wird, weil nur ein kleiner Teil der Brutreviere von dem Hauptparcours betroffen sind. Dabei geht allerdings nicht daraus hervor, wie wichtig gerade dieser Teil mit seinen alten Bäumen und dem Totholz für die Reviere ist und wie geeignet die Struktur des Waldbestandes außerhalb des Untersuchungsraumes für die beiden Spechtarten ist. Lediglich bei der Abhandlung über den Buntspecht findet sich ein vager Hinweis auf weitere altholzreiche Der Anregung, den Umweltbericht hinsichtlich der drei Vogelarten Mittel-, Klein- und Schwarzspecht zu vertiefen, ist entsprochen worden. - 12 - Bestände im Waldgebiet am Turmberg. Hier tut eine Konkretisierung not.
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Extrahierter Text
Anlage 2 zur Gemeinderatsvorlage Einleitungs- und Auslegungsbeschluss „Waldseilpark Turmberg“, Karlsruhe-Durlach Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark“ Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zuge der Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB Karlsruhe, 25.05.2009 1 Sachstand Die Unterrichtung der Behörden gem. § 4(2) BauGB ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die vorgebrachten Anregungen sind nachfolgend dargestellt und mit Anmerkungen der beauftragten Planer ergänzt worden. 2 Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellung genommen und /oder Anregungen vorgebracht: TÖB ANREGUNGEN ANMERKUNGEN DER PLANER / STADTPLANUNGSAMT Polizeipräsidium KA Führungs- u. Einsatzstab 27.04.2009 Ausweislich Ihres Schreibens vom 01.04.2009 wurde unserer Empfehlung entsprochen und eine erneute Überprüfung der Verkehrsprognose hinsichtlich der Attraktivität der vorhandenen Einrichtungen durchgeführt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass als Ergebnis dieser Überprüfung das bislang geplante Stellplatzangebot seitens der Stadt Karlsruhe als ausreichend erachtet wird. Im Weiteren dürfen wir auf unsere in der Stellungnahme vom 03.03.2009 angeführten Empfehlungen verweisen. Bezüglich unserer Empfehlung die Fahrbahn von 4.75 m auf 5.00 m zu verbreitern, besteht aus hiesiger Sicht die Option, die fehlenden 0.25 m von den Breiten der Parkstände abzunehmen. Laut EAR 05 (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) beträgt die Re- gelbreite bei Parkständen mit Längsaufstellung 2.00 m. In den Planunterlagen weisen die geplanten Längsparkstände entlang der Jean- Ritzert-Straße eine Breite von 2.25 m auf. Die Stadt Karlsruhe geht nach wie vor davon aus, dass das geplante Stellplatzangebot ausreichen wird. Allerdings wird die Situation nach der ersten Betriebssaison des Waldseilparks unter Hinzuziehung der relevanten Fachämter geprüft. Falls erforderlich, werden ergänzende Maßnahmen getroffen. Die in der Stellungnahme vom 03.03.2009 angeführten Empfehlungen sind zur Kenntnis genommen worden und finden im Zuge der weiteren Bearbeitung angemessene Beachtung. Der Straßenquerschnitt wird auf 5.00m verbreitert und die Längsparkstände auf 2.00m verengt. Stadtplanungsamt und Tiefbauamt haben dieser Änderung zugestimmt. Stadt Karlsruhe ZJD-Immissionsschutz 28.04.2009 Gegenüber dem ersten Entwurf des Umweltberichts vom Dezember 2008 wurde dieser inzwischen um Aussagen zu erwarteten zusätzlichen Lärmbelastungen in Ziffer 6.2.6 „Auswirkungen auf den Menschen“ Eine telefonische Rücksprache mit Herrn Dr. Halwas hat ergeben, dass die in der Stellungnahme angeregte Aufarbeitung der durch die Anlage zu erwartenden - 2 - ergänzt, die jedoch nicht ausreichend sind. Für die von der Lärm- Zusatzbelastung betroffenen schützenswerten Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets muss entweder dargelegt werden, dass die Zusatzbelastung nicht relevant ist oder die Gesamtbelastung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. zusätzlichen Lärmbelastungen zunächst in der Begründung des Bebauungsplans und im Umweltbericht erfolgen soll (entsprechende Ergänzungen wurden vorgenommen – siehe Ziffer 3.5.2 der Begründung zum Bebauungsplan und Kapitel 6.2.6 des Umweltberichts), ohne dass ein gesondertes schalltechnisches Gutachten in Auftrag zu geben ist. Sollten sich im Zuge der Offenlage diesbezüglich Einwände ergeben, ist das Thema ggfls. gutachterlich abzuarbeiten. Stadtwerke KA GmbH 29.04.2009 Trinkwassergewinnung Das überplante Gebiet befindet sich in seiner gesamten Größe in der Schutzzone IIIB unseres Wasserwerkes Hardtwald in Karlsruhe-Durlach. Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Verbote zu beachten. Sollten im überplanten Gebiet Versickerungsflächen errichtet und betrieben werden, ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalz auszuschließen ist. Aus den uns vorliegenden Unterlagen sind keine Konflikte mit der Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für die Stadtwerke Karlsruhe ersichtlich. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Plangebiet in seinem gesamten Umfang in der Schutzzone IIIB des Wasserwerkes Hardtwald in Karlsruhe-Durlach befindet und anhand der vorliegenden Unterlagen keine Konflikte mit der Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für die Stadtwerke Karlsruhe ersichtlich sind. Die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen und die dort ausgeführten Verbote werden beachtet. Die Errichtung von Versickerungsflächen ist nicht vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass im geplanten Waldseilpark weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel oder Tausalz zum Einsatz kommen werden. Gemeinsame Stellungnahme der nach § 60 BNatSchG anerkannten Verbände: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V. Landesnaturschutzverban d Baden-Württemberg e. V. (LNV) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden- Unter Bezugnahme auf die bereits am 17.03.09 erfolgte Stellungnahme sowie nach Prüfung des o.g. Vorentwurfs und des Umweltberichts lehnen die anhörungsberechtigten Verbände das Vorhaben und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzverordnung erneut ab. Im Hinblick auf die durch die Maßnahme betroffenen Belange haben sich keine neuen und insbesondere keine Erkenntnisse ergeben, die ein Abrücken von dieser Position zulassen. Die Ablehnung ergibt sich vor allem aus folgenden Bedenken: Es ist nicht nachvollziehbar, wozu das der stillen und relativ naturschonenden Erholung der Bevölkerung auf dem Turmberg dienende Gebiet mit seinen Spazierwegen, dem Kinderspielplatz und dem Vereinsgelände „zusätzlich abgerundet und aufgewertet" werden muss. Es handelt sich hier um einen „Landschaftsbereich mit hoher Naturschutz- funktion und teilweise Naturschutzvorranggebiet" (höchste Bewertungsstufe) sowie um Erholungswald der Stufe 1. Derzeit läuft Es wird zur Kenntnis genommen, dass die anhörungsberechtigten Verbände das Vorhaben und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzverordnung ablehnen. Die vorgebrachten Auffassungen können allerdings nicht geteilt werden. Aus Sicht von Ortschaftsrat und Stadtverwaltung stellt der geplante Waldseilpark sehr wohl eine begrüßenswerte Abrundung und Aufwertung des vorhandenen Angebots dar. Der vorgesehene Standort ist in einer Untersuchung des städtischen Forstamtes unter anderem auch deshalb als verträglich eingeschätzt worden, weil an anderen Standorten bislang noch unberührte Flächen in Anspruch - 3 - Württemberg e. V. 13.05.2009 außerdem das Verfahren zur Abrundung des LSG Turmberg/Augustenburg, bei dem die Stadt/Dezernat 5 sowie Naturschutzbeirat und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sämtliche Bedenken und Einwendungen (d.h. Ausnahmen) ablehnen. Eine gleichzeitige massive Beeinträchtigung durch das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Änderungen würde diesen Zielen massiv wider- sprechen. In diesem Zusammenhang wird auch die Einschätzung des Umweltberichts, das Landschaftsbild werde durch den Waldseilpark wegen der deckenden Belaubung nicht beeinträchtigt, hier nicht geteilt. Dies ist zumindest in der Winter- und Übergangszeit der Fall, da die Installationen als absolute Fremdkörper den Wald flächendeckend durchziehen. Die Maßnahme deckt keinen dringenden öffentlichen Bedarf ab, mit denen zu nehmen wären. Dies gilt am Turmberg nicht, da sich das geplante Vorhaben in einen durch Sportschule, Schützenverein, Gaststätte sowie Waldspielplatz und Waldparkplatz bereits vorbelasteten Bereich einfügen und das vorhandenene Angebot ergänzen wird. Auch die gute Erreichbarkeit per ÖPNV spricht für den gewählten Standort am Turmberg. Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass - bei Betrachtung nicht nur des Plangebiets, sondern auch des näheren Umfeldes - aufgrund der festgesetzten Ersatzmaßnahmen mit keiner Verschlechterung des ökologischen Systems zu rechnen ist; möglicherweise wird insgesamt sogar eine Aufwertung erreicht! Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 5 – Umwelt, hat mit Schreiben vom 18.05.2009 festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes bzw. von Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung verbunden ist und die Angelegenheit zur Entscheidung in eigener Verantwortung an den Verordnungsgeber (Stadt Karlsruhe) zurück verwiesen wird. Nach derzeitigem Stand kann die Erteilung einer Ausnahme von der Landschaftsschutzverordnung durch die Stadt Karlsruhe voraussichtlich in Aussicht gestellt werden. Der Verordnungsentwurf zur Neufassung und Arrondierung des Landschaftsschutzgebiets, welcher aktuell noch im Verfahren ist, sieht eine weitgehende Freistellungsklausel von den Verboten der Verordnung für den Bau- und Betrieb eines Waldseilparks gemäß eines rechtsgültigen Vorhaben- und Erschließungsplans vor. Die Kletteranlage wird auch im unbelaubten Zustand der Bäume durch den umgebenden Waldbestand ausreichend abgeschirmt. Eine nennenswerte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist daher auch außerhalb der Vegetationszeit nicht zu erwarten. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen - 4 - allein eine Ausnahmegenehmigung vertretbar wäre, sondern stellt eine Investition eines It. Homepage auf zahlreichen Gebieten tätigen Outdoorunternehmers dar, der neben Kajak-, Kletter- und - Raftingevents ein weiteres Betätigungsfeld (praktischerweise in der Nähe seines Wohnsitzes!) erschließen möchte. Damit soll hier eine Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzverordnung für rein private Zwecke erteilt werden. Die genannten Angebote zeigen, dass dem Investor die Natur lediglich als billige Kulisse für seine geschäftsmäßigen Aktivitäten dient. Ein Kletterpark auf freiem Gelände mit entsprechenden Pfosten, Sicherungen und weiteren Installationen würde zwar den gleichen Zweck erfüllen, wäre aber ungleich teurer. Ein Bedarf hierfür ausgerechnet an dieser Stelle wird deshalb nicht gesehen; dieser wird allein durch das Angebot generiert. Die Daseinsfürsorge einer Kommune kann auch nicht so weit gehen, alle möglichen, anderweitig schon vorhandenen (und hier zufällig sich bietenden) Möglichkeiten der Freizeitnutzung anzubieten - und dafür ein Landschaftsschutzgebiet zu durchlöchern. Die zu erwartenden Verschlechterungen ergeben sich auch nicht nur durch den allgemein höheren und in Kauf genommenen Besucherdruck, sondern durch die Tatsache, dass entgegen den Annahmen im Vorentwurf der größte Teil (drei Viertel) der Besucher mit dem Auto anreisen dürfte. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen (Lärm, Abgase, Parkraumbelegung und damit weitere Flächeninanspruchnahme) eines Landschaftsschutzgebietes werden von der Planung ohne Bedenken konzediert. Von dem zusätzlichen Verkehr ist dabei nicht nur der unmittelbare Bereich des Waldseilparks betroffen, sondern natürlich auch die Zufahrten über die Panorama- und die Rittnertstraße. Das Planungskonzept sieht durch die Anlage der 11 Parcours, der Wege und den Bau der Hütte sowie durch die Plattformen und die bis in 11 m Höhe gespannten Balancierseile, Netze, Brücken etc. eine horizontal und vertikal extrem dichte Inanspruchnahme des Geländes vor. Dadurch wird nicht nur die Planungsfläche, sondern auch die weitere Umgebung erheblichen Störungen und Veränderungen ausgesetzt (Lärm, Erosion, Verdichtungen mit Störungen des Waldsystems). Die im Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenwelt wird so erheblich beeinträchtigt, dass der Charakter des Gebiets völlig verändert wird und deshalb inmitten eines LSG nicht hingenommen werden kann. der Kinder- und Jugendlichenbetreuung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Insofern handelt es sich bei dem Waldseilpark keineswegs nur um die Umsetzung rein privater Zwecke, sondern es besteht durchaus auch ein öffentliches Interesse an der geplanten Einrichtung. Die Belastungen, welche im Zusammenhang mit dem geplanten Waldseilpark durch den zusätzlichen Verkehr entstehen, sind im Umweltbericht abgehandelt worden. Aus der Abhandlung geht hervor, dass mit dem Vorhaben keine wesentlichen Beeinträchtigungen einhergehen werden. Es gibt bislang auch keinen konkreten Hinweis darauf, dass die in der Stellplatzberechnung angesetzten Annahmen unzutreffend wären. Die örtliche Situation wird allerdings nach der ersten Saison unter Beteiligung der relevanten Fachämter überprüft. Sofern erforderlich, werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Die negativen Auswirkungen der Anlage auf die Tierwelt werden im Umweltbericht abgehandelt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die im Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenwelt so erheblich beeinträchtigt wird, dass sich der Charakter des Gebiets völlig verändert und die geplante Nutzung deshalb inmitten eines LSG nicht hingenommen werden könnte. Die im Umweltbericht sehr wohl prognostizierte Verschlechterung der Habitatqualität des Waldes im Bereich der Anlage und in der Umgebung wird durch eine ökologische Aufwertung benachbarter Waldbestände kompensiert. Die Störung der Brutvögel und der Amphibien durch das - 5 - Bei den Brutvogelarten ist von einem quasi Totalverlust an Nistmöglichkeiten auszugehen, die auch durch die vorgesehene ökologische Aufwertung der Ersatzfläche nicht auszugleichen ist, Die Brutdichte in einem Gebiet lässt sich nicht beliebig erhöhen; außerdem sind auch dort Störungseinflüsse zu erwarten. Bei 240 angenommenen Besuchstagen zwischen März und Oktober und den beschriebenen Störungen kann demnach von einer umfassenden Störung der Lebensgemeinschaften in diesem Waldabschnitt sowie teilweise in der Umgebung ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass z.B. brütende Vögel bei Einsetzen des Kletterbetriebes die Brut verlassen. Die Reviere werden besetzt, so lange das möglich ist, und zwar häufig schon im zeitigen Frühjahr. Zumindest die zur Brut notwendige Paarbildung würde also verhindert. Dies gilt z.B. auch für die in dem Gebiet beheimateten Kleinspechte (Rote Liste Kat. V - Vorwarnstufe), für die sowie deren „Nachmieter" das Planungsgebiet erhebliche Bedeutung hat. Für die vermutlich im Gebiet vorkommenden Amphibienarten, darunter auch die streng bzw. besonders geschützten Arten Springfrosch, Erdkröte und Bergmolch entfällt das Gebiet ebenfalls ganzjährig komplett als Standquartier. Der Umweltbericht bestätigt eindeutig die schon beschriebene Verschlechterung der Habitatqualität für die Tierwelt. Diese ist erheblich und wird auch durch den Verzicht auf den Nebenparcours nicht relativiert (man legt zunächst eine größere Planungsvariante vor und erklärt dann den Verzicht auf einen Teil der Planung als Verbesserung!). Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigung nur auf einem kleinen Teil der Reviere stattfindet (was bezweifelt wird) oder ob es sich um angeblich weit verbreitete Arten handelt. Auch durch das Aufhängen der gegenüber der Vorplanung von 8 auf 20 erhöhten Zahl von Fledermauskästen kann nur ein hypothetischer Ausgleich konstruiert werden, da es unsicher ist, ob diese überhaupt in diesem Bereich bezogen werden. Auch die im Gesamtgefüge des Schutzgebietssystems „Natura 2000" wichtige Funktion des Waldes auf dem Turmberg i. S, eines Trittsteins dürfte nicht unerheblich beeinträchtigt werden (vgl. 5.9 des Umweltberichts). In dieser Bewertung liegt ein sehr gewichtiges Argument gegen das Planungsvorhaben. Aus Sicht der Umweltverbände ist die Planung deshalb nicht Vorhaben sind im Umweltbericht berücksichtigt. Ein Totalverlust an Nistmöglichkeiten ist durch die Planung nicht zu erwarten. Der Verzicht auf den Nebenparcours ist für die Vogelwelt von großer Bedeutung. Wie im Umweltbericht ausgeführt, kann hierdurch eine erhebliche Störung der lokalen Populationen des Kleinspechts und Mittelspechts vermieden werden. Für im Gebiet häufige und weit verbreitete Vogelarten führt das Vorhaben zwar zu einer Störung einzelner Tiere, der Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten wird hierdurch jedoch nicht verschlechtert. Das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr 2 BNatSchG trifft somit für diese Arten nicht zu. Beim Aufhängen der Fledermauskästen wird ein Fledermaus- Spezialist hinzugezogen, um günstige Bedingungen für die Annahme der Kästen zu schaffen. Das Waldgebiet am Turmberg wird in seiner Funktion als Verbundelement im Natura 2000 Schutzgebietssystem durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung aus Sicht der Umweltverbände nicht genehmigungsfähig ist und dass für die vorgelegte Planung kein - 6 - genehmigungsfähig. Es ist deshalb zu fordern, dass für die vorgelegte Planung kein Ausnahmetatbestand festgestellt und deshalb die landschaftsschutzrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung nicht erteilt wird. Ausnahmetatbestand festgestellt und deshalb die landschaftsschutzrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung nicht erteilt werden sollte. Aus den o.a. dargestellten Gründen muss diese Forderung allerdings zurückgewiesen werden. Stadt Karlsruhe ZJD-Naturschutzbehörde 14.05.2009 Die vorgelegt Planung kann aus Sicht der Naturschutzbehörde mitgetragen werden. Eingriffsbetrachtung und Artenschutz Die Ersatzmaßnahmen erscheinen grundsätzlich geeignet, den Eingriff in den Waldbestand und die Verschlechterung der Habitatqualität zu kompensieren. Offen bleibt jedoch noch deren konkrete Ausgestaltung, was die Aufwertung des angrenzenden Waldbestandes betrifft. Das geänderte forstwirtschaftliche Nutzungskonzept sollte im weiteren Verfahren präzisiert und eine entsprechende Verpflichtung rechtlich verankert werden. Artenschutzrechtlich kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass erhebliche Störungen, die eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population geschützter Arten nach sich ziehen, nicht zu erwarten stehen sowie keine Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorliegt oder deren ökologische Funktion durch die gute Habitatausstattung im Umfeld gewährleistet werden kann. Wir können daher von einer Planung in die artenschutzrechtliche Legalausnahmelage nach § 42 Abs. 5 BNatSchG ausgehen. Landschaftsschutzgebiet und Planungsrecht Nach Konsultation der höheren Naturschutzbehörde wird von dortiger Seite die Entscheidung über die Ausnahme von der Landschaftsschutzverordnung voraussichtlich an die Stadt als untere Naturschutzbehörde zur Beurteilung in eigener Zuständigkeit zurückverwiesen, da schwerwiegende Beeinträchtigungen von Belangen des Naturschutzes und der Naherholung nicht zu befürchten sind. Nach derzeitigem Stand kann die Erteilung einer Ausnahme von der Landschaftsschutzverordnung voraussichtlich in Aussicht gestellt werden. Der Verordnungsentwurf zur Neufassung und Arrondierung des Landschaftsschutzgebiets, welcher aktuell noch im Verfahren ist, sieht ebenfalls eine weitgehende Freistellungsklausel von den Verboten der Verordnung für den Bau- und Betrieb eines Waldseilparks gemäß eines rechtsgültigen Vorhaben- und Erschließungsplans vor. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung aus Sicht der Naturschutzbehörde mitgetragen werden kann. Zu Eingriffsbetrachtung und Artenschutz Das geänderte forstwirtschaftliche Nutzungskonzept wird präzisiert und eine entsprechende Verpflichtung im Durchführungs- oder Pachtvertrag verankert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Naturschutzbehörde von einer Planung in die artenschutzrechtliche Legalausnahmelage nach § 42 Abs. 5 BNatSchG ausgeht. Zu Landschaftsschutzgebiet und Planungsrecht Mit Schreiben vom 18.05.2009 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 5 – Umwelt, nach Prüfung der Unterlagen dem Stadtplanungsamt folgende Entscheidung mitgeteilt: Da mit dem Vorhaben keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes bzw. von Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung verbunden ist, wird die Angelegenheit zur Entscheidung in eigener Verantwortung an den Verordnungsgeber zurück verwiesen. - 7 - Sonstiges Der Naturschutzbeauftragte, dessen Stellungnahme diesem Schreiben beigefügt ist, spricht sich nach wir vor gegen den Standort Turmberg aus. Seine Argumentation zielt dabei aber hauptsächlich auf die Vorbelastung des Gebiets und das Interesse an der Erhaltung des Waldmeister- Buchenwalds in seiner ursprünglichen Form ab. Wir sehen darin keine unüberwindlichen naturschutzrechtlichen Hindernisse, sondern Punkte, die ebenso wie die Frage des Bedarfs einer solchen Anlage im Rahmen der planerischen Abwägung angemessen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus machen wir auf folgende Detailpunkte aufmerksam: 1. Kap. 7.2. des Umweltberichts Wir regen an, zusätzlich zu den Nistkästen für Fledermäuse auch Kästen für die dort vorkommenden Vogelarten zu installieren (soweit nicht gegenseitig nutzbar), um eine Verbesserung der Situation auch für die Arten zu schaffen, die gewöhnlich als Nachfolger von Spechten Baumhöhlen besiedeln. 2. Kap. 10.3 des Umweltberichts (Tab. 8: Bäume mit Baumhöhlen): Die Spalte „besondere Auswirkungen des Vorhabens“ erscheint hinsichtlich der im unmittelbaren Bereich des Hauptparcours liegenden Bäume (vgl. Abb. 3, S. 10) ergänzungsbedürftig: Bei den Bäumen Nr. 5, 12, 13, 23 fehlen Aussagen zur Nutzbarkeit der Baumhöhlen trotz Kletterbetrieb. Nur falls eine Nutzbarkeit trotz Kletterbetrieb gegeben sein sollte (wie bei Baum Nr. 6), wäre die Aussage in Kap. 7.2.1 des Umweltberichts (S. 19), dass es zu keiner Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommt, korrekt. Bezüglich des Baumes Nr. 11 sollten in Bezug auf eine mögliche Fällung bzw. Lagerung des Totholzes naturschutzfachliche Auflagen vorbehalten werden. Bezüglich des Baumes Nr. 22 dürfte die Anmerkung in der letzten Spalte aufgrund der Streichung des Nebenparcours aus der Planung überholt sein. 3. Kap. 4.2.5 des Bebauungsplanes: Die Errichtung einer festen Toilettenanlage mit Einleitung in das Abwassersystem der Sportschule Schöneck ist im Umweltbericht nicht berücksichtigt. Hier ist nur von der Interimslösung durch Aufstellung mobiler Toiletten die Rede. Wir regen an, dies entsprechend zu ergänzen Zu Sonstiges Die Einschätzung der Naturschutzbehörde zur Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten und die Auffassung, dass darin keine unüberwindlichen naturschutzrechtlichen Hindernisse, sondern Punkte, die ebenso wie die Frage des Bedarfs einer solchen Anlage im Rahmen der planerischen Abwägung angemessen berücksichtigt werden müssen, werden geteilt und entsprechend behandelt (siehe nachfolgende Ausführungen zum Schreiben des Naturschutzbeauftragten). Zu den Detailpunkten: Zu 1. Kap. 7.2. des Umweltberichts Der Anregung wird entsprochen. Im Umweltbericht, Kapitel 8.2.2 wird aufgenommen, dass zusätzlich zu den Nistkästen für Fledermäuse auch 10 Vogelnistkästen (2 für Gartenbaumläufer und 8 für Meisen) aufgehängt werden. Zu 2. Kap. 10.3 des Umweltberichts (Tab. 8: Bäume mit Baumhöhlen): Der Anregung wird entsprochen. Die gewünschten Aussagen zu den Baumhöhlen werden im Umweltbericht an entsprechender Stelle in Tabelle 8 ergänzt. Zu 3. Kap. 4.2.5 des Bebauungsplanes: Der Anregung wird entsprochen. Der Umweltbericht wird unter den Kapiteln 3.2 (Beschreibung des Vorhabens) und 6.2.2 (Auswirkungen auf die Biotoptypen) um die „Errichtung einer festen Toilettenanlage“ ergänzt. - 8 - oder einen klarstellenden Hinweis aufzunehmen, dass zusätzliche Beeinträchtigungen/Eingriffe nicht zu erwarten sind. Anlage - Schreiben des Naturschutzbeauftragten: Aus Gründen des Naturschutzes wendet sich der Naturschutzbeauftragte nach wie vor gegen die Anlage eines Waldseilparks an der vorgesehenen Stelle am Turmberg. Es handelt sich dabei weniger um Gründe des Artenschutzes als vielmehr um allgemeine Gründe des Biotopschutzes und des Landschaftsschutzes. Die Turmbergspitze ist heute schon mit zahlreichen Erholungseinrichtungen versehen – mehr verkraftet das relativ kleine Gebiet nicht. Hinzu kommt, dass auch zusätzliche Parkplätze benötigt werden. Im Vorentwurf des Umweltberichts wird von einem geringen Flächenverlust eines Waldmeister-Buchenwaldes gesprochen. Dem Gutachten sind jedoch nach Auffassung des Naturschutzbeauftragten nirgends Angaben zur besonderen Wertigkeit dieses Waldmeister- Buchenwaldes zu entnehmen. Die Waldmeister-Buchenwälder am unmittelbaren Rand des Kraichgaus zur Rheinebene hin stellen eine besondere Ausbildung dieses Waldtyps dar, wie er in Südwestdeutschland nur an wenigen Stellen zu beobachten ist (im Regierungsbezirk Karlsruhe nur an wenigen Stellen zwischen Durlach und Bruchsal). Der Naturschutzbeauftragte hegt Zweifel an der vorgesehenen „ökologischen Aufwertung“ einer Fläche nordwestlich des Gebietes, zumal das Gebiet sich heute schon in einem relativ naturnahen Zustand präsentiert. Die Waldbodenvegetation wird durch veränderte forstliche Nutzung kaum tangiert. Altholzstrukturen sind wichtig – sie entwickeln sich allerdings kaum innerhalb kurzer Zeit. Totholz (v.a. totes Laubholz) bringt aus biologischer Sicht kaum einen ökologischen Effekt. So bleiben als sinnvolle Ausgleichsmaßnahme die Fledermauskästen (in der Hoffnung, dass die Kästen auch angenommen werden). Bei der Auswahl der Kästen und bei der Kontrolle der Belegung müssen Fachleute hinzugezogen werden (z.B. Frau Dipl.Biol. M. Braun). Die o.a. Aussagen bedeuten nicht, dass sich der Naturschutzbeauftragte prinzipiell gegen die Anlage eines Waldseilparks stellt. Es bestehen nur wegen des vorgesehenen Standorts erhebliche Bedenken. Ersatzflächen für die Anlage eines Waldseilparks müssten sich nach Auffassung des Naturschutzbeauftragten ausreichend in der Umgebung von Stupferich und Grünwettersbach finden lassen. Dort bringt die Anlage eines solchen Parks aus Sicht des Naturschutzbeauftragten weniger Probleme mit sich. Die Fledermauskästen könnten dort in gleicher Weise angebracht werden. Zum Schreiben des Naturschutzbeauftragten: Dem Waldmeister-Buchen-Wald wird im Umweltbericht eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung beigemessen. Diese Bewertung basiert auf dem für Eingriffs- Ausgleichsverfahren allgemein gebräuchlichen Biotoptypen- Bewertungsverfahren des Landes Baden- Württemberg. Eine besondere Ausbildung des Waldmeister-Buchen-Waldes liegt in dem von der Planung betroffenen Bestand nicht vor. Die Artenzusammensetzung der Vegetation entspricht der typischen Ausbildung der Gesellschaft, die regional häufig und weit verbreitet ist. Entgegen den genannten Beständen am Kraichgaurand zwischen Durlach und Bruchsal handelt es sich bei dem betroffenen Bestand zudem um einen relativ jungen Wald auf ehemaligen Weinbergsterrassen. Außerdem führt die Planung auch nur zu einem sehr geringen Flächenverlust des Biotoptyps Waldmeister-Buchen-Wald, da die Waldbodenvegetation nur auf kleiner Fläche zur Anlage von Pfaden beseitigt wird. Regierungspräsidium KA Das Vorhaben erfordert die Änderung bzw. die Erteilung einer Ausnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass das - 9 - Abt. 5 - Umwelt 18.05.2009 von Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Turmberg- Rittnert" (Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadtkreis Karlsruhe vom 8. Januar 1962, Amtsblatt vom 19. Januar 1962). Gemäß § 6 Abs. 1 der o.g. Verordnung kann der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Nordbaden (heute; Regierungspräsidium Karlsruhe) Ausnahmen vom Verbot des § 2 der Verordnung zulassen. Per Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 20.12.1993 (Az. 73- 8830.40) wurde für (vor dem 1.1.1992 in Kraft getretene) Landschaftsschutzgebiets- und Naturdenkmalverordnungen, die einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt für das Regierungspräsidium enthalten, die Zustimmung zu Ausnahmen allgemein erteilt und der Verordnungsgeber gebeten, über die Anträge in eigener Verantwortung zu entscheiden. Bei Entscheidungen von herausragender Bedeutung kann laut Nr. 2 des Erlasses jedoch die Vorlage an die höhere Naturschutzbehörde geboten sein. Von dieser Vorlageklausel des Erlasses wurde vorliegend Gebrauch gemacht. Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass bei der Änderung der o.g. Verordnung gemäß Nr. 4 des o.g. Erlasses der Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Re- gierungspräsidiums aufzuheben ist. Nach Prüfung der Unterlagen entscheiden wir wie folgt: Da mit dem Vorhaben keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes bzw. von Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung verbunden ist, wird die Angelegenheit zur Entscheidung in eigener Verantwortung an den Verordnungsgeber zurück verwiesen. Regierungspräsidium KA, Abt. 5 – Umwelt, mit Schreiben vom 18.05.2009 die Angelegenheit zur Entscheidung in eigener Verantwortung an den Verordnungsgeber zurück verweist, da mit dem Vorhaben keine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes bzw. von Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung verbunden ist.
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Waldseilpark Turmberg“ Karlsruhe – Durlach Vorentwurf Planverfasser: Voegele + Gerhardt Freie Stadtplaner und Architekten BDA DWB SRL Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe Tel. 0721 - 831030 Fax. - 853410 stadtplanung@voegele-gerhardt.de Vorhabenträger: Ute und Jochen Brischke Dürrbachstraße 20 76227 Karlsruhe Tel. 0721 - 593484 UteBrischke@web.de - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 4 2. Bauleitplanung.....................................................................................4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ......................... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 5 3.5 Belastungen .......................................................................................... 5 3.5.1 Altlasten................................................................................................. 5 3.5.2 Lärmemissionen .................................................................................... 6 4. Planungskonzept................................................................................. 6 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 6 4.2 Erschließung ......................................................................................... 6 4.2.1 ÖPNV .................................................................................................... 6 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 6 4.2.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 7 4.2.4 Geh- und Radwege ............................................................................... 7 4.2.5 Ver- und Entsorgung .............................................................................7 4.3 Gestaltung ............................................................................................. 7 4.4 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.............................. 8 4.4.1 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................ 8 4.4.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen...................................................... 8 5. Umweltprüfung / Umweltbericht......................................................... 9 6. Sozialverträglichkeit.......................................................................... 10 7. Statistik .............................................................................................. 10 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 10 7.2 Geplante Bebauung............................................................................. 10 7.3 Bodenversiegelung.............................................................................. 11 8. Kosten ................................................................................................ 11 9. Durchführung .................................................................................... 11 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 12 1. Versorgung und Entsorgung................................................................ 12 2. Baumschutz.........................................................................................12 3. Altlasten............................................................................................... 12 4. Erdaushub / Auffüllungen .................................................................... 12 5. Barrierefreies Bauen............................................................................ 12 6. Wasserschutzgebiet ............................................................................ 12 7. Kriminalpräventive Maßnahmen .......................................................... 12 - 3 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen .................................... 13 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 13 1. Art der baulichen Nutzung ................................................................... 13 1.1 Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark ................................ 13 1.2 Flächen für Stellplätze ......................................................................... 13 2. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft............................... 13 2.1 Ausgleichsmaßnahmen ....................................................................... 13 2.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestandes .............. 13 2.1.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen................... 14 2.2 Zuordnung ........................................................................................... 14 II. Örtliche Bauvorschriften .................................................................. 15 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen.......................................... 15 1.1 Gebäudehöhe...................................................................................... 15 1.2 Dacheindeckung.................................................................................. 15 1.3 Fassadenfarbe der Materialhütte......................................................... 15 2. Werbeanlagen und Automaten ............................................................ 15 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Wege, Stellplätze..................... 15 3.1 Unbebaute Flächen ............................................................................. 15 3.2 Einfriedigungen ...................................................................................15 3.3 Wege ................................................................................................... 15 3.4 Stellplätze ............................................................................................ 15 4. Niederschlagswasser .......................................................................... 16 5. Müllstandort......................................................................................... 16 6. Beleuchtungsanlagen und technische Beschallung ............................ 16 III: Sonstige Festsetzungen ................................................................... 17 D. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung M. 1: 1.000 ........... 18 Zeichnerische Festsetzungen - Anschlussplan M. 1: 500.............. 19 Unterschriften .............................................................................................. 20 Anlagen .................................................................................................... 21 1. Umweltbericht (gesonderte Broschüre) .............................................. 2. Vorhaben- und Erschließungsplan .................................................. 22 2.1 Übersichtspläne...................................................................................22 2.2 Lageplan.............................................................................................. 23 2.3 Bestandsplan....................................................................................... 24 2.4 Projektpläne ........................................................................................ 25 2.5 Stellplatzberechnung ........................................................................... 35 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Mit dem geplanten Waldseilpark sollen die auf dem Turmberg bereits vor- handenen und sehr gut angenommenen Sport-, Spiel- und Freizeiteinrich- tungen (Waldspielplatz, Schöneck, Sportschützen) als vielfältiges, konzent- riertes, per ÖPNV gut erreichbares Angebot zusätzlich aufgewertet und ab- gerundet werden. Der „Waldseilpark Turmberg“ soll auf dem städtischen Waldgrundstück Flst. Nr. 55319 an der Jean-Ritzert-Straße zwischen Schützenhaus und Sport- schule Schöneck in unmittelbarer Nähe zum neu angelegten Waldspielplatz entstehen. Der Park beansprucht inklusive der neuen Stellplätze an der Jean-Ritzert-Straße eine Fläche von ca. 4.6 ha (davon sind ca. 3.2 ha als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt und ca. 0.2 ha betreffen den in den Geltungsbereich einbezogenen, bestehenden Wald- parkplatz). Die reine Parcours-Fläche beträgt ca. 1.0 ha. Vorhabenträger und Betreiber ist das Ehepaar Ute und Jochen Brischke, Dürrbachstr. 20, Karlsruhe-Durlach mit ca. 6-8 Mitarbeitern. Beide Partner sind tätige Lehrer und auf dem Gebiet der Erlebnispädagogik geschult. Brischkes werden professionell beraten von der Fa. faszinatour, Immenstadt, die bereits eine ganze Anzahl vergleichbarer Einrichtungen konzipiert und umgesetzt hat. Zielgruppen sind Einzelgäste (ansässige Bevölkerung und Besucher der Region, ohne Voranmeldung), Gruppen (Schulen, Vereine, Sportgruppen, Firmen, mit Voranmeldung) sowie Menschen mit Behinderungen. Mit dem speziellen, erlebnispädagogischen Ansatz sollen insbesondere auch Schulkinder und soziale Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenbetreu- ung angesprochen werden, ebenso wie Vereine, aber auch die Sportschule Schöneck, die bereits großes Interesse signalisiert hat. Da keine besonderen Ansprüche an Fitness oder körperliche Verfassung gestellt werden, bietet der Park Alternativen für eine konstruktive Freizeitgestaltung mit Naturnähe für alle Altersgruppen – auch Senioren. Für Menschen mit Behinderungen soll ein speziell abgestimmtes Pro- gramm innerhalb des regulären Parcours angeboten werden. Um für das Vorhaben „Waldseilpark Turmberg“ die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der derzeit gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) stellt das Plangebiet als Waldfläche dar. Die Planung wird damit aus dem FNP NVK entwickelt. - 5 - Im Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist der Wald des Planungsgebiets als Landschaftsbereich mit hoher Naturschutz- funktion und teilweise als Naturschutzvorranggebiet (höchste Bewertungsstu- fe) ausgewiesen. Er besitzt zudem den Status eines Erholungswalds nach § 33 Landeswaldgesetz (LWaldG). Bei der forstlichen Waldfunktionenkartie- rung (Forstdirektion Karlsruhe 1997) wurde er als „Intensiverholungswald“ (Erholungswald der Stufe 1) erfasst. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Ein rechtswirksamer Bebauungsplan für das Plangebiet liegt nicht vor - das Plangebiet liegt jedoch im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets “Turmberg - Augustenberg” aus dem Jahr 1962 und bedarf deshalb einer landschaftsschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung. Diese ist durch Auf- nahme eines entsprechenden Passus in die zurzeit im Verfahren befindliche Landschaftsschutzverordnung gegeben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 4.6 ha große Planungsgebiet (davon sind ca. 3.2 ha als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzt) liegt auf dem Turmberg in Karlsruhe - Durlach und wird begrenzt von der Jean-Ritzert-Straße, dem vorhandenen Spielplatz und dem Schützenhaus sowie von Waldflächen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet liegt in einem Waldgebiet mit naturnahen Buchenwäldern und forstlich geprägten Laubholz-Beständen. Es befindet sich am Osthang des Turmbergs und wird durch basenreiche Böden aus Löss und Lösslehm geprägt. Das Plangebiet gehört zum Naturraum „Westlicher Pfinzgau“. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Bei dem Plangrundstück handelt es sich um unbebaute Waldflächen mit vor- handenen Waldwirtschaftswegen. Das Areal wird von der Jean-Ritzert- Straße aus erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das überplante Grundstück (Flst. Nr. 55319) befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Verfügbarkeit dieser Fläche soll durch entsprechende Vereinbarung mit Stadt bzw. Forst gewährleistet werden. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. - 6 - 3.5.2 Lärmemissionen Eine Belastung der in ca. 200m Entfernung angrenzenden Wohnbebauung am Guggelensberg ist nicht zu befürchten. Die durch das Vorhaben bedingte, zusätzliche Verkehrsbelastung sowie die von der Anlage ausgehenden sons- tigen Schallemissionen können – auch aufgrund der bestehenden Vorbelas- tungen – keine Werte erreichen, die zu einer Unverträglichkeit mit der vor- handenen Wohnnutzung führen würden. 4. Planungskonzept Bei dem „Waldseilpark Turmberg“ handelt es sich um einen Kletterparcours über verschiedene Routen und Hindernisse (Balancierseile, Brücken, Netze) zwischen vorhandenen Bäumen in einer Höhe von ca. 1 – 11 Metern über Grund. Die Klettervorrichtungen und Plattformen werden ohne Schädigung des Baumbestands und nach vorheriger statischer und baumschutzfachlicher Prüfung durch eine spezielle Klemmtechnik befestigt. Bauzeit ca. 3 – 5 Wo- chen. Das Areal wird nicht eingezäunt und bleibt auch außerhalb der Öff- nungszeiten frei zugänglich. Der Parcours wird vor unbefugtem Betreten ge- schützt, indem die Einstiegs-Netze zu den Startplattformen hochgezogen werden. Als bauliche Anlagen entstehen nur 1 Material- / Kassen- Hütte mit WC auf ca. 40 qm Grundfläche mit vorgelagerter Terrasse (51 qm Grundflä- che) sowie - zusätzlich zu den vorhandenen Waldwegen – schmale Kontroll- pfade mit Rindenmulch - Belag für das Aufsichtspersonal. Gastronomie ist nicht geplant; mit Turmbergrestaurant und Schützenhaus stehen bereits qua- lifizierte Angebote zur Verfügung 4.1 Art der baulichen Nutzung Aufgrund der angestrebten künftigen Nutzung als Freizeiteinrichtung soll das Areal als „Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark“ ausgewiesen werden. Zulässig sollen sein die - Errichtung eines Waldseilparks mit Kletterparcours, - Errichtung einer Materialhütte inklusive WC-Anlage mit einer max. Grundfläche von 40 qm und mit einer max. Gebäudehöhe von 4 m, - Errichtung einer überdachten Terrasse (max. Grundfläche = 51 qm), - Errichtung von Kontrollpfaden. 4.2 Erschließung 4.2.1 ÖPNV Die ÖPNV-Anbindung der Anlage ist über die Turmbergbahn gewährleistet. Die Öffnungszeiten der Bahn entsprechen den Öffnungszeiten des Waldseil- parks. 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr Der Motorisierte Individualverkehr erreicht den Waldseilpark über die Jean- Ritzert-Straße. Aufgrund der Kundenstruktur der erwarteten Klientel (Schul- - 7 - klassen, Gruppen, Vereine) und basierend auf Erfahrungswerten, ist mit ei- ner Anfahrt per Reisebus so gut wie nicht zu rechnen. 4.2.3 Ruhender Verkehr Es wird von ca. 26.000 Besuchern im ersten Jahr ausgegangen, verteilt auf ca. 240 Öffnungstage zwischen März und Oktober. Verweildauer ca. 3.5 Std. auf 2 Schichten morgens und nachmittags. Öffnungszeiten 10:00 – 17:00 Uhr, von Juni bis August bis 19:00 Uhr. An Spitzentagen sind ca. 200 Besu- cher zu erwarten. Für den Stellplatzbedarf wird davon ausgegangen, dass ca. 25% der Besu- cher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. 75% der Besucher zu dritt im PKW anreisen. Daraus ergibt sich: 200 Besucher x 0.75 PKW-Nutzer : 3 Besucher pro PKW : 2 Schichten = 25 Stellplätze als Bedarf eines Spitzentages. Die erforderlichen Stellplätze sollen entlang der Jean-Ritzert-Straße errichtet und auf dem im Hinblick auf die geplante Nutzung Waldseilpark bereits opti- mierten Waldparkplatz zur Verfügung gestellt werden. 4.2.4 Geh- und Radwege Fußgänger und Radfahrer können den „Waldseilpark Turmberg“ über die Jean-Ritzert-Straße erreichen. 4.2.5 Ver- und Entsorgung Strom- und Wasserversorgung können durch die Stadtwerke ohne größeren technischen Aufwand hergestellt werden. Telefonverbindung erfolgt mobil. Abwasser-Entsorgung soll in der ersten Saison durch temporäre Systeme (z.B. DIXI) gewährleistet werden. Danach ist die Errichtung einer festen Toi- lettenanlage in der Material- / Kassen- Hütte mit Einleitung (Pumpen) in das Abwassersystem der Sportschule Schöneck vorgesehen. Die Sportschule ist mit dieser Lösung einverstanden. Die Trasse ist bereits mit dem Forstamt und dem Tiefbauamt abgestimmt und soll dem Verlauf des ehemaligen Schießgrabens folgen. (siehe Eintrag im zeichnerischen Teil). Das unbelastete Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. Der Müll soll von regulären Entsorgungsfahrzeugen abgeholt werden (Route Turmberg / Schützenhaus). Die Abfallbehälter, welche neben der Material- hütte aufgestellt werden sollen, werden durch die Betreiber an den jeweiligen Leerungstagen an der Jean-Ritzert-Straße rechtzeitig zur Abholung durch das Sammelfahrzeug bereitgestellt und nach der Leerung unverzüglich wie- der zurückgestellt. 4.3 Gestaltung Die vorhandenen Waldwege sollen durch ein System von Kontrollpfaden für das Aufsichtspersonal ergänzt werden. Die Pfade haben eine max. Breite von 1 m und sollen mit einem Oberflächenbelag aus natürlichen Materialien (z.B. Rindenmulch) versehen werden. - 8 - Die geplante Materialhütte soll auf Punktfundamenten in Holzbauweise aus Fichten-Blockbohlen mit Pultdach (Teerpappendeckung) errichtet werden. Die Hütte hat Außenmaße von ca. 4 x 10 m und eine Höhe von max. 4 m = maximal ca. 160 cbm Brutto-Kubatur. Vor der Hütte ist eine überdachte Ter- rasse / Veranda vorgesehen. Hütte und Veranda zusammen umfassen ca. 91 qm Fläche. Zugunsten eines möglichst unauffälligen Erscheinungsbildes der Materialhüt- te sollen hellfarbige Anstriche unzulässig sein. Die 11 Parcours sind in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Strecke nach Farben benannt (siehe Anlage 2.4.1). Im Verlauf einer Übung sind Ba- lancierseile, Brücken und Netze zwischen Plattformen in unterschiedlichen Höhen zu bewältigen. Die Schwierigkeitsgrade reichen von WEISS (Einwei- sung, Plattformhöhen bis 1.20 m) über GELB (Kinder, Plattformhöhen bis 1.50 m), ORANGE, PINK und ROT (Kinder- und Jugendliche, Plattformhöhen 3 - 5 m), HELLBLAU, LILA, GRÜN und BLAU (Jugendliche und Erwachsene, Plattformhöhen 4 - 7.50 m), BRAUN (schwerer Parcours für Jugendliche und Erwachsene, Plattformhöhen 8 m) bis SCHWARZ (Erwachsene, Plattform- höhen 7.50 - 11 m). Werbeanlagen sollen aufgrund der Lage des Vorhabens im Waldgebiet nur sehr begrenzt zulässig sein. Zur Sicherung der freien Zugänglichkeit sollen Einfriedungen unzulässig sein. 4.4 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 4.4.1 Eingriff in Natur und Landschaft Das Vorhaben hat folgende negative Auswirkungen: • geringer Verlust an Waldbeständen (Waldmeister-Buchen-Wald und A- horn-Bestand) durch Anlage von Kontrollpfaden und den Bau einer Mate- rialhütte • Verringerung der Habitatqualität des Waldes für die Tierwelt Hinsichtlich des Bodens, der Pflanzenwelt und des Landschaftsbildes führt das Vorhaben zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen. Zur Minimie- rung des Eingriffs wird auf die ursprünglich geplante Anlage eines räumlich getrennten Nebenparcours verzichtet. 4.4.2 Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Als Ersatz für die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt und als Ersatz für die kleinflächige Beseitigung der Waldbo- denvegetation soll der Waldbestand nordöstlich der geplanten Anlage ökolo- gisch aufgewertet werden. Hierzu werden - innerhalb des im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs - auf einer 1,3 ha großen Fläche des angrenzenden Buchenwalds die forstliche Bewirtschaf- tung eingeschränkt und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Bestand belas- sen. - 9 - Als Ersatzquartiere für Baumhöhlen, die im unmittelbaren Bereich des Klet- terparcours liegen, werden 20 Fledermauskästen und 10 Vogelnistkästen im Wald nordöstlich der geplanten Anlage aufgehängt. Die Maßnahme erfolgt vor Inbetriebnahme der Anlage. 5. Umweltprüfung / Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht (Institut für Botanik und Land- schaftskunde Karlsruhe) dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis: • Das Vorhaben führt zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. • Die nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege liegen außerhalb der geplanten Anlage und werden daher durch das Vorhaben nicht beein- trächtigt. • Das Vorhaben hat aufgrund der großen Entfernung keine direkten Auswirkungen auf die umliegenden Natura 2000-Gebiete. • Durch das Vorhaben verschlechtert sich die Habitatqualität des Wald- bestandes für die Tierwelt im Bereich des Kletterparcours. Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Beeinträchtigungen verursachen ein Defizit von insgesamt 82.740 Ökopunkten (Berechnung in Anlehnung an das Biotoptypenbewertungsverfahren der Landesanstalt für Um- weltschutz Baden-Württemberg 2005). Entsprechende Ausgleichs- maßnahmen sind festgesetzt worden. • Bei einer Realisierung der ursprünglichen Planung mit der Errichtung eines Nebenparcours im zentralen Bereich des Untersuchungsraums müsste mit einer erheblichen Störung der Tiere und damit mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten gerechnet werden. Auf den Nebenparcours wird in der aktuellen Planung verzichtet. Eine erhebliche Störung der lokalen Po- pulationen von Kleinspecht und Mittelspecht kann dadurch vermieden werden, da vom verbleibenden Hauptparcours nur ein kleiner Teil der Reviere dieser Arten betroffen ist. • Für die Mönchsgrasmücke könnte sich neben den direkten Störungen durch den Betrieb die erforderliche Entfernung der Strauchschicht an den Kontrollpfaden und an tief gespannten Seilen negativ auf den Be- stand auswirken. Für die vorzugsweise im Unterholz nistende Art wer- den dadurch zum Nestbau geeignete Strukturen teilweise entfernt. Da angrenzend an die Kletteranlage in großem Umfang unterholzreiche Waldbestände erhalten bleiben, bleibt jedoch die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Art im räumlichen Zu- sammenhang erhalten. • Bei den übrigen Vogelarten ist durch den Bau und den Betrieb der Kletteranlage mit einer erheblichen Störung der direkt im Bereich der - 10 - Anlage vorkommenden Tiere zu rechnen. Da es sich hierbei jedoch um im Gebiet häufige und weit verbreitete Arten handelt, wird der Er- haltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten nicht wesent- lich beeinträchtigt. Der Verbotstatbestand der erheblichen Störung be- steht somit für diese Arten nicht. • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere, deren Quartier im unmittelbaren Umfeld des Parcours liegt, durch den Betrieb erheblich gestört werden. Um diesen Störungen zu entgehen, werden im Wald nördlich und westlich der Kletteranlage als Präventivmaßnahme Aus- weichquartiere geschaffen (20 Fledermauskästen für 8 im Bereich des Kletterparcours liegende Baumhöhlen). 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: • Wohnortnahe Bereitstellung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen • Gewährleistung uneingeschränkter Zugänglichkeit des Areals für Men- schen mit Behinderungen 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Waldseilpark ca. 1,07 ha 76,43% vorhandener Zugangsweg (Waldweg) ca. 0,01 ha 0,71% vorhandene Jean-Ritzert-Straße im Geltungsb. ca. 0,06 ha 4,29% vorhandener Gehweg entlang Jean-Ritzert-Str. ca. 0,04 ha 2,86% vorhandener Waldparkplatz ca. 0,20 ha 14,29% neue Stellplätze mit Grün und Schotterstreifen ca. 0,02 ha 1,42% Gesamt (reines Planungsgebiet) ca. 1,40 ha 100,00% zuzüglich ca. 3.2 ha als Suchraum für eine ökologische Ersatzmaßnahme ca. 3,20 ha Gesamt (Planungsgebiet + Suchraum) ca. 4,60 ha 7.2 Geplante Bebauung Materialhütte 40 m² 160 m³ Überdachte Terrasse 51 m² 204 m³ Gesamt 91 m² 364 m³ - 11 - 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.1,4 ha100,00% Derzeitige Versiegelung (Jean-Ritzert-Str.) ca. 0,06 ha4,29% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche (Materialhütte + Veranda) ca. 0.069 ha4,93% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. 8 Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. Die Nutzung ist über einen Pachtvertrag zu sichern. Im Pachtvertrag sind auch Belange zu regeln wie z.B. die Müllentsorgung im Waldseilpark und in den an- grenzenden Bereichen, Schonung des Baumbestandes, Rauchverbot, Geneh- migung für Verkehrssicherungsarbeiten an Bäumen etc. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen sowie der maxi- mal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücks- fläche) der Baugrundstücke sowie alle anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 12 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 2. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen, welche im Geltungsbereich des vorlie- genden Bebauungsplans für den Bereich der Jean-Ritzert-Straße für das Verkehrsbegleitgrün gilt. Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume ist analog zur Baum- schutzsatzung vorzugehen. 3. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebli- che Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76133 Karlsruhe, zu melden. 4. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 5. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 6. Wasserschutzgebiet Der „Waldseilpark Turmberg“ liegt im Wasserschutzgebiet Zone III B „Hardt- wald". 7. Kriminalpräventive Maßnahmen Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe, bietet eine kostenlose, unverbindli- che und individuelle Bauplanberatung zur optimalen Sicherungstechnik an. - 13 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 895). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Waldgebiet mit der Sondernutzung Waldseilpark Zulässig sind die: - Errichtung eines Waldseilparks gemäß VEP mit Kletterparcours, - Errichtung einer Materialhütte inklusive WC-Anlage mit einer max. Grundflä- che von 40 qm und mit einer max. Gebäudehöhe von 4 m, - Errichtung einer überdachten Terrasse (max. Grundfläche = 51 qm), - Errichtung von Kontrollpfaden. Es sind jedoch konkret nur die Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 1.2 Flächen für Stellplätze Stellplätze sind nur auf den hierfür besonders ausgewiesenen Flächen zu- lässig. 2. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 2.1 Ausgleichsmaßnahmen 2.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestands Innerhalb des im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Er- satzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs ist der Waldbestand auf einer ca. 1,3 ha großen Teilfläche ökologisch aufzuwerten. Hierzu sind die forstliche Be- wirtschaftung einzuschränken und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Be- - 14 - stand zu belassen. Der genaue Standort sowie die Beschreibung der Aufwer- tungsmaßnahmen sind im Durchführungsvertrag festzulegen. 2.1.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen Innerhalb des im zeichnerischen Teil als „Suchraum für eine ökologische Er- satzmaßnahme“ festgesetzten Bereichs sind, verteilt auf eine ca. 1,3 ha gro- ße Teilfläche, 20 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen aufzuhängen. Die Maßnahme hat vor Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. 2.2 Zuordnung Die Ausgleichsmaßnahmen werden den durch die Umsetzung des Vorha- bens verursachten Eingriffen zugeordnet (Sammelzuordnung). - 15 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Gebäudehöhe Als Gebäudehöhe gilt das Maß zwischen Oberkante des umgebenden natür- lichen Geländes bis zum höchsten Punkt der Dachhaut. Die Gebäudehöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. 1.2 Dacheindeckung Als Dacheindeckung der Materialhütte und der Terrasse ist nur Teerpappe zulässig. 1.3 Fassadenfarbe der Materialhütte Hellfarbige Anstriche zur Fassadengestaltung der Materialhütte sind unzu- lässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Automaten sind nur an der Materialhütte zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung und nur bis zur maximal festge- setzten Gebäudehöhe unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, so- wie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedigungen, Wege, Stellplätze 3.1 Unbebaute Flächen Unbebaute Flächen dürfen nicht versiegelt werden. 3.2 Einfriedigungen Einfriedigungen sind unzulässig. 3.3 Wege Zulässig ist nur die Errichtung von Kontrollpfaden mit einer Breite von max. 1 m mit Oberflächenbelag aus natürlichen Materialien (z.B. Rindenmulch). 3.4 Stellplätze Zur Errichtung der Stellplätze entlang der Jean-Ritzert-Straße ist entspre- chend dem Eintrag im zeichnerischen Teil in Ergänzung der benötigten Stra- ßenfläche ein 1 m breiter geschotterter Randstreifen anzulegen. - 16 - 4. Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zur Versicke- rung zu bringen soweit dies i. S. § 45 b Abs. 3 Wassergesetz Baden- Württemberg schadlos möglich ist. Die Versickerungsanlagen müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. 5. Müllstandort Die Abfallbehälter sind neben der Materialhütte auf einem befestigten Stand platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. 6. Beleuchtungsanlagen und technische Beschallung Beleuchtungsanlagen, die über einen punktuellen Bedarf (z.B. im Zusam- menhang mit der Materialhütte) hinausgehen, sind unzulässig. Unzulässig sind auch Anlagen zu einer technischen Beschallung des Wald- seilparks. - 17 - III: Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Anlagen 2 (2.1 – 2.5) – Vorhaben- und Erschließungsplan – sind binden- der Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. - 18 - Anstelle von dieser Seite Plan M. 1: 1.000 (DIN A3) ergänzen (=Seite 18) - 19 - D. Zeichnerische Festsetzungen Anschlussplan ca. M. 1: 500 mit Suchraum (ca. 3.2 ha) für eine ökologische Er- satzmaßnahme (ca. 1.3 ha). Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Geltungsbereich VbB Waldseilpark - 20 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 21 - Anlagen 1. Umweltbericht (siehe gesonderte Broschüre) 2. Vorhaben- und Erschließungsplan Übersichtspläne Lageplan Bestandsplan Projektpläne Stellplatzberechnung - 22 - Anlage 1: Umweltbericht (siehe gesonderte Broschüre) Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan 2.1 Übersichtspläne Lage im Ortsgefüge (unmaßstäblich) Lage auf dem Turmberg (unmaßstäblich) Übersichtsplan (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 23 - 2.2 Lageplan Lageplan mit geplantem Geltungsbereich des VbB Waldseilpark (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 24 - 2.3 Bestandsplan Bestandsplan (unmaßstäblich) Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 25 - 2.4 Projektpläne 2.4.1 Parcours - Übersicht und nachfolgend Darstellung der Einzelparcours Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 26 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 27 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 28 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 29 - Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 30 - 2.4.2 Beispielhafte Darstellung eines Waldseilparks anhand von bereits in Betrieb befindlichen Anlagen: Erscheinungsbild Waldseilpark: Klemmtechnik zur Baumbefestigung Sicherungssystem Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 31 - Beispiel für einen einfachen Parcours: Beispiel für einen Kinder – Parcours: Beispiel für einen anspruchsvolleren Parcours: Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 32 - 2.4.3 Darstellung der geplanten Materialhütte Grundriss Materialhütte Breite mit Terrasse ca. 13.00 m Tiefe mit Terrasse ca. 7.00 m Hütte ca.10.00 m lang Hütte ca. 4.00 m breit Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 33 - Schnitt Materialhütte Materialhütte - Südostansicht Terrassenbreite ca. 10.00 m Hüttenbreite ca. 4.00 m Hütte mit Ter- rasse max. 4.00 m hoch Terrasse Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 34 - Materialhütte - Südwesten und Nordwestansicht Nordostansicht Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009 - 35 - 2.5 Stellplatzberechnung Es wird von ca. 26.000 Besuchern im ersten Jahr ausgegangen, verteilt auf ca. 240 Öffnungstage zwischen März und Oktober. Verweildauer ca. 3.5 Std. auf 2 Schichten morgens und nachmittags. Öffnungszeiten 10:00 – 17:00 Uhr, von Juni bis August bis 19:00 Uhr. An Spitzentagen sind ca. 200 Besu- cher zu erwarten. Für den Parkplatzbedarf wird davon ausgegangen, dass ca. 25% der Besu- cher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ca. 75% der Besucher zu dritt im PKW anreisen. Daraus ergibt sich: 200 Besucher x 0.75 PKW-Nutzer : 3 Besucher pro PKW : 2 Schichten = 25 Stellplätze als Bedarf eines Spitzentages. Die erforderlichen Stellplätze sollen entlang der Jean-Ritzert-Straße errichtet bzw. auf dem im Hinblick auf die geplante Nutzung Waldseilpark bereits op- timierten Waldparkplatz zur Verfügung gestellt werden. Karlsruhe, den 29.01.2009 Fassung vom 25.05.2009
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Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan Auftraggeber: Ute und Jochen Brischke Dürrbachstraße 20 76227 Karlsruhe Auftragnehmer: T HOMAS BREUNIG I NSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Bahnhofstraße 38 76137 Karlsruhe Telefon: (0721) 9379386 Telefax: (0721) 9379438 e-mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Diplom-Biologe Johannes Schach unter Mitarbeit von: Diplom-Biologe Erwin Rennwald Karlsruhe, Juni 2009 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................................................................ 2 2 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 2 3 Beschreibung der Planung ............................................................................... 2 3.1 Lage des Planungsgebiets ...................................................................................... 2 3.2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 2 4 Untersuchungsmethodik ................................................................................... 4 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums.................................................................... 4 4.2 Untersuchungsmethoden ........................................................................................ 4 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter .............................................. 6 5.1 Boden ..................................................................................................................... 6 5.2 Landschaftsbild ....................................................................................................... 6 5.3 Biotoptypen ............................................................................................................. 6 5.4 Pflanzenwelt............................................................................................................ 8 5.5 Tierwelt ................................................................................................................... 9 5.6 Mensch ..................................................................................................................12 5.7 Schutzgebiete und –objekte ...................................................................................13 5.8 Für die Planung relevante Bewertungen der Landschaftsplanung ..........................13 5.9 Bewertung der Funktion des Untersuchungsraums im kohärenten Netz Natura 2000 ...................................................................................................14 6 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens.............................................. 14 6.1 Darstellung von Vorbelastungen.............................................................................14 6.2 Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen...............................................14 7 Artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens ............................................ 18 7.1 Rechtsgrundlage ....................................................................................................18 7.2 Bewertung ..............................................................................................................18 8 Landschaftspflegerische Maßnahmen ........................................................... 20 8.1 Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung ..............................................20 8.2 Spezielle artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ..........21 8.3 Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs ..............................................................22 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen .................................................................... 23 10 Anhang .......................................................................................................... 24 10.1 Tabelle 7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Farn- und Samenpflanzen ...24 10.2 Angaben zu den im Untersuchungsgebiet beobachteten Vogelarten ..................27 10.3 Tabelle 8: Bäume mit Baumhöhlen .....................................................................29 10.4 Bestandsplan der Biotoptypen ............................................................................32 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 2 1 Einleitung Das Ehepaar Ute und Jochen Brischke aus Karlsruhe plant die Errichtung eines Waldseil- parks am Turmberg in Karlsruhe-Durlach. Der geplante Standort der Anlage liegt in einer Waldfläche des Landschaftsschutzgebiets „Turmberg-Rittnert“. Zur Genehmigung des Vor- habens ist ein vorhabensbezogener Bebauungplan erforderlich. Das I NSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde von den Vorhabensträgern beauftragt, einen Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Prüfung für das Vorhaben zu erstellen. 2 Gesetzliche Grundlagen Nach § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie § 21 des Naturschutzge- setzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist für Eingriffe in Natur und Land- schaft eine artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Beeinträchtigungen streng geschützter Tier- und Pflanzenarten erforderlich. 3 Beschreibung der Planung 3.1 Lage des Planungsgebiets Der Standort des geplanten Waldseilparks befindet sich im Osten von Karlsruhe auf Gemar- kung Durlach. Er liegt innerhalb einer Waldfläche am Osthang des Turmbergs östlich der Sportschule Schöneck. Die Waldfläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Turmberg- Rittnert“. Sie gehört zum Forstbezirk Stadtwald Karlsruhe und liegt hier in Distrikt 6 „Turm- berg“. Naturräumlich betrachtet liegt das Planungsgebiet im Südwesten des Kraichgaus (H UTTENLOCHER & DONGUS 1967) in der naturräumlichen Untereinheit „Westlicher Pfinzgau“ (125.30). 3.2 Beschreibung des Vorhabens Der geplante Waldseilpark ist ein Kletterparcours aus Balancierseilen, Hängebrücken und Netzen, die zwischen die Bäume in einer Höhe von 1 bis 15 Meter gespannt werden. Die Anlage besteht aus insgesamt 11 Stationen mit 80 verschiedenen Übungen. Der Haupt- parcours mit 10 Stationen wird im Südwesten des Untersuchungsraums angelegt. Er nimmt eine Fläche von rund 1,2 ha ein. In der ursprünglichen Planung war zudem ein räumlich abgetrennter Nebenparcours vorgesehen. Dieser hätte eine Fläche von rund 1.000 m² bean- sprucht und sollte im mittleren Teil des Untersuchungsraums errichtet werden. Die Auf- und Abgänge der einzelnen Stationen werden nah an den vorhandenen Waldwegen angelegt. Außer den bereits vorhandenen Waldwegen werden Kontrollpfade in einer Breite von 60 cm für das Aufsichtspersonal errichtet. Das Gelände wird nicht eingezäunt, sodass es weiterhin frei zugänglich ist. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 3 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsraums, Maßstab1 : 25.000 Für die Befestigung der Seile und Plattformen werden 101 Bäume genutzt. Die Befestigung an den Bäumen erfolgt mit einer speziellen Klemmtechnik, die eine Beschädigung der Bäume verhindert. Für die Aufbewahrung der Ausrüstung und zum Betrieb wird eine Materialhütte mit Veranda mit einer Grundfläche von 90 m² errichtet. Die Hütte wird auf ein Punktfundament gestellt. Bei der Hütte ist für die erste Saison die Aufstellung mobiler Toiletten vorgesehen. Danach ist die Errichtung einer festen Toilettenanlage in der Materialhütte mit Einleitung (Pumpen) in das Abwassersystem der Sportschule Schöneck geplant. Die Abwasserleitung folgt dabei den vorhandenen Waldwegen. Gastronomische Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Der Zugang zum Waldseilpark erfolgt von der Jean-Ritzert-Straße über den vorhandenen Wald- weg. Für den Waldseilpark sind 25 Kraftfahrzeug-Stellplätze zum Parken vorgesehen. Hiervon werden 10 Stellplätze auf einem naheliegenden Waldparkplatz zur Verfügung gestellt. Die übrigen 15 Stellplätze werden an der Jean-Ritzert-Straße durch die Befestigung eines 1 m breiten Randstreifens auf der südwestlichen Straßenseite geschaffen. Der Waldseilpark wird von März bis Oktober geöffnet. Die Besucherzahl wird für das erste Jahr auf insgesamt 26.000 Personen geschätzt. An Spitzentagen an sonnigen Wochen- enden in den Sommermonaten werden bis zu 196 Besucher erwartet. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 4 Abbildung 2: Lage des Haupt- und Nebenparcours, Maßstab1 : 5.000 4 Untersuchungsmethodik 4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum umfasst die von dem Kletterparcours beanspruchte Fläche und seine nähere Umgebung. Nach Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe wurde eigens ein östlich der geplanten Anlage liegender, nach § 32 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG) geschützter Hohlweg in den Untersuchungsraum einbezogen. 4.2 Untersuchungsmethoden Boden Zur Bewertung der Trittempfindlichkeit wurden an ausgewählten Stellen Bodenuntersuchun- gen durchgeführt. Dabei wurde die Bodenart und der Bodentyp bestimmt. Die Ansprache erfolgte nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung (AG BODEN 1996). Die Bewertung des Bodens erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung“ (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2006). Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 5 Biotoptypen Die Biotoptypen wurden im Maßstab 1:2.000 kartiert. Als Kartiereinheiten wurden die Bio- toptypen des Datenschlüssel der Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg (L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2001) verwendet. Die Darstel- lung erfolgt in einem Bestandsplan im Maßstab 1 : 2.000 im Anhang. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt quantitativ nach dem Biotoptypen-Bewertungsverfahren der LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005). Pflanzenwelt Es wurde eine Gesamtartenliste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Farn- und Samenpflanzen erstellt. Hierzu fanden zwei Begehungen im April und Juni 2008 statt. Die Nomenklatur der Pflanzenarten richtet sich nach der Florenliste Baden-Württemberg (B UTTLER & HARMS 1998). Tierwelt Es wurde eine Bestandserfassung der Vogelarten des Untersuchungsraums durchgeführt. Die Erfassung erfolgte halbquantitativ mittels vier Geländebegehungen zwischen März und Juni 2008. Trotz des eingeschränkten Untersuchungszeitraums dürfte die Artenliste weit- gehend vollständig sein. Der Baumbestand des Waldes wurde auf Baumhöhlen untersucht, die für höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse von Bedeutung sind. Die Untersuchung wurde Ende März vor der Belaubung der Gehölze durchgeführt. Um zusätzliche Hinweise auf Quartiervorkommen baumbewohnender Fledermausarten zu bekommen, wurden zwei abendliche Exkursionen mit einem Fledermaus-Detektor und einem Nachtsichtgerät durchgeführt. Im Bereich des geplanten Kletterparcours wurde zudem der Totholzvorrat des Waldbe- standes erfasst. Die Aufnahme erfolgte nach den entsprechenden Vorgaben bei der Erstel- lung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Natura 2000-Gebieten (L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2003). Zum Vorkommen von Amphibien wurden Beobachtungen von Herrn Berthold Schmidt von der Arbeitsgemeinschaft Amphibienschutz Turmberg verwendet. Die Angaben beruhen auf mehrjährigen Beobachtungen während der Wanderung der Amphibien. Die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für streng oder besonders geschützte Arten der sonstigen Tiergruppen werden auf Grundlage der Habitatausstattung und -eignung des Gebiets abgeleitet. Berücksichtigt wurden Arten, bei denen ein Vorkommen im Unter- suchungsraum denkbar ist. Landschaftsbild Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds werden die Ausstattung mit natur- raumtypischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen beziehungs- weise die Störempfindlichkeit herangezogen. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 6 5 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter 5.1 Boden Beschreibung Im Untersuchungsraum am Osthang des Turmbergs sind die den geologischen Untergrund bildenden Muschelkalkschichten von mächtigen Auflagen aus Löss und Lösslehm überdeckt. An den steileren Lagen im nördlichen Teil, die vermutlich noch im 19. Jahrhundert zum Garten- und Weinbau genutzt wurden und künstlich terrassiert sind, sind Pararendzinen aus Schluff und schwach lehmigem Schluff ausgebildet. Ihr Oberboden ist kalkreich und mittel humos. In den weniger steilen Lagen im Südwesten ist die Verwitterung des Bodens weiter fortgeschritten und es haben sich stärker differenzierte Böden vom Typ der Parabraunerde entwickelt. Im Bereich der Hangmulden im Osten und Nordosten sind mäßig tiefe bis tiefe, kalkhaltige Kolluvien aus schwach lehmigem bis lehmigem Schluff ausgebildet. Bewertung Die Böden des Untersuchungsraums besitzen aufgrund des basenreichen Ausgangsmate- rials eine hohe natürliche Fruchtbarkeit und eine hohe Filter- und Pufferfunktion. Als Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt haben sie eine mittlere Bedeutung. Gegenüber Tritt besit- zen sie eine mittlere Empfindlichkeit. Sie neigen wenig bis mäßig zur oberflächlichen Ver- dichtung, in stark geneigten bis steilen Hanglagen ermöglicht Tritt allerdings die Lockerung der oberen Bodenschichten und fördert damit die Erosion des Bodens. 5.2 Landschaftsbild Der Untersuchungsraum liegt in einem kleinen Waldgebiet am Osthang des Turmbergs. Der Wald wird teils von naturnahen, alten Buchen-Wäldern und teils von forstlich geprägten Laubholz-und Mischwald-Beständen gebildet. Umgeben ist das Waldgebiet von großflächi- gen Sportanlagen und Gartengebieten zur Freizeitnutzung. Der Aspekt der Landschaft im Bereich des Untersuchungsgebiets ist heterogen. Relativ kleinräumig wechseln mehr oder weniger naturnahe Waldbereiche mit typischen Strukturen des Stadtrandbereichs. Insgesamt besitzt das Landschaftsbild eine mittlere naturschutzfach- liche Bedeutung. 5.3 Biotoptypen Waldmeister-Buchen-Wald Der Waldmeister-Buchen-Wald ist der vorherrschende Waldtyp im Untersuchungsgebiet. Mit einer Fläche von 4,1 ha nimmt er 67 % des Untersuchungsraums ein. Bei den Beständen im Untersuchungsraum handelt es sich um Altholzbestände mit einer etwa 30 m hohen, stellenweise etwas lückigen Baumschicht. Die Stammdurchmesser der älteren Bäume betragen 40 bis 90 cm. Vorherrschende Baumart ist die Rotbuche (Fagus sylvatica), in geringer Menge sind Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Vogel-Kirsche (Prunus avium) beigemischt. Im westlichen Teil besitzt der Bestand eine naturnahe Baumartenzusammensetzung ohne oder mit sehr geringer Beimischung von Nadelgehölzen. Im östlichen Teil des Untersuchungsgebiets sind dagegen in beträchtlichem Umfang die standort- und naturraumfremden Baumarten Fichte (Picea abies) und Euro- päische Lärche (Larix decidua) am Bestandsaufbau beteiligt. Der Bestand ist demzufolge im östlichen Teil nur als bedingt naturnah einzustufen. Aufgrund der lückigen Baumschicht ist im Unterwuchs meist eine dichte Strauchschicht entwickelt. Sie wird hauptsächlich von jungen Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 7 Bäumen des Berg-Ahorns und von Rotbuche gebildet. Sträucher sind demgegenüber nur mit geringem Anteil vertreten. Am häufigsten tritt hiervon der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) auf. Die lückige bis mäßig dichte Krautschicht besteht hauptsächlich aus mesophilen Waldarten basenreicher Standorte. Mit hohem Mengenanteil ist Efeu (Hedera helix) in der Krautschicht enthalten. An weiteren typischen Arten kommen Wald-Segge (Carex sylvatica), Flattergras (Milium effusum), Waldmeister (Galium odoratum) und Gewöhnliches Hexenkraut (Circea lutetiana) zerstreut bis häufig vor. Stellenweise tritt die für mäßig trockene und kalk- reiche Standorte typische Stinkende Nießwurz (Helleborus foetidus) auf. Arten trocken- warmer Standorte, wie sie für den Seggen-Buchen-Wald charakteristisch sind, treten da- gegen nur ganz vereinzelt auf, so die Vogelfuß-Segge (Carex ornithopoda) mit wenigen Pflanzen an einem Stufenrain. Aus Verwilderungen aus den umliegenden Gärten stammen Indische Scheinerdbeere (Duchesnia indica) und Rote Johannisbeere (Ribes rubrum), die an manchen Stellen zahlreich auftreten. Bewertung Die Bestände ohne oder sehr geringer Beimischung von Nadelbäumen besitzen aufgrund ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung und dem strukturreichen Bestandsaufbau eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Die Bestände mit Beimischung von Nadelholz sind dagegen bedingt naturnah und naturschutzfachlich von mittlerem Wert. Beide Aus- bildungen entsprechen dem FFH-Lebensraumtyp „Waldmeister-Buchenwälder“ (9130). Sie sind nicht nach § 32 NatSchG oder § 30a LWaldG geschützt. Der Biotoptyp ist regional häufig und weit verbreitet. Ahorn-Bestand An mehreren Stellen des Untersuchungsraums stocken Ahorn-Bestände. Mit einer Gesamt- fläche von 1,3 ha nehmen sie rund 22 % des Untersuchungsraums ein. Die jungen bis mittelalten, aus Anpflanzung hervorgegangenen Bestände werden vorwie- gend von Berg- und Spitz-Ahorn (Acer pseudoplatanus, A. platanoides) gebildet. Stellen- weise sind Esche (Fraxinus excelsior), Winter-Linde (Tilia cordata), Vogel-Kirsche (Prunus avium), seltener auch die Robinie (Robinia pseudacacia) beigemischt. Sie besitzen einen wenig strukturierten, meist einstufigen Aufbau. Teilweise wurden sie in letzten Jahren durchforstet und weisen daher nur eine schwach entwickelte Strauchschicht auf. Die Kraut- schicht entspricht in ihrer Artenzusammensetzung meist den umgebenden Beständen des Waldmeister-Buchen-Walds. Etwas abweichend davon enthält der nördliche, in einer Tal- mulde liegende Bestand vermehrt die für bodenfrische Standorte typischen Arten Wald- Segge (Carex sylvatica) und Gundelrebe (Glechoma hederacea). Bewertung Aufgrund ihrer naturfernen Baumartenzusammensetzung und ihres überwiegend struktur- armen Bestandsaufbaus besitzen die Ahorn-Bestände nur eine geringe bis mittlere natur- schutzfachliche Bedeutung. Sie sind nicht nach § 32 NatSchG oder § 30a LWaldG geschützt. Hasel-Feldhecke Am Ostrand des Untersuchungsraums stockt auf Teilen einer Hohlwegsböschung eine Feld- hecke, die vorwiegend von alten Hasel-Sträuchern (Corylus avellana) gebildet wird. In der Krautschicht und in der Saumvegetation des Bestandes dominieren weit verbreitete, mesophile Pflanzenarten. Bewertung Die Hasel-Feldhecke besitzt eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 8 Brombeer-Gestrüpp Im Süden des Untersuchungsraums hat sich auf einem schon länger brachliegenden Gartengrundstück auf einer knapp 600 m² großen Fläche ein dichtes Gestrüpp aus Brom- beere (Rubus sectio Rubus) entwickelt. Bewertung Das Brombeer-Gestrüpp besitzt eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Hohlweg Im Untersuchungsraum liegen zwei Hohlwege. Ein größerer verläuft am Ostrand des Unter- suchungsraums am Waldrand. Seine steilen, aus Löss bestehenden Böschungen sind auf der westlichen Seite bis 7 m und auf der östlichen Seite bis 4 m hoch. Die Hohlwegssohle ist asphaltiert. Der auf der westlichen Böschung stockende Waldmantel des Waldmeister- Buchenwalds wird zum großen Teil von alten Hasel-Sträuchern (Corylus avellana) gebildet. Die östliche, an ein Gartengebiet angrenzende Böschung wird teilweise von einem lockeren Gehölzstreifen aus Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), teilweise von einer Hasel-Feldhecke bewachsen. Ein kleiner Hohlweg liegt im Nordosten des Untersuchungsraums innerhalb des Waldes. Er ist nur 48 m lang und führt schräg den Hang hínauf. Seine steilen Lössböschungen sind bis 3 m hoch. Die Wegsohle ist unbefestigt. Bewertung Beide Hohlwege sind naturschutzfachlich von mittlerer Bedeutung. Sie sind durch § 32 NatSchG geschützt. Hinweis: Wegen der Überlagerung mit den Biotoptypen der Wald- und Gehölzbestände sind die beiden Hohlwege nicht in der Bestandskarte der Biotoptypen, sondern in Abbildung 4 dargestellt. Garten Im Süden des Untersuchungsraums werden wenige Grundstücke als Garten genutzt. Zusammen nehmen sie eine Fläche von 2.680 m² ein. Die Gärten sind überwiegend einge- zäunt und enthalten in einem Fall eine Hütte und in einem anderen Fall ein kleines Häuschen. Die Nutzung ist vielfältig. Neben Obstbäumen sind Ziergehölze, Zierstauden, kleine Wiesen- und Rasenflächen sowie kleine Holzlager vorhanden. Bewertung Die Gärten sind naturschutzfachlich von geringer Bedeutung und innerhalb des Waldes eher als störendes Element zu werten. 5.4 Pflanzenwelt Die Flora des Untersuchungsraums besteht vorwiegend aus häufigen und weitverbreiteten Waldarten mittlerer Standorte. Insgesamt wurden 80 Arten an Farn- und Samenpflanzen nachgewiesen. Sie sind in Tabelle 7 im Anhang aufgelistet. Natürliche Vorkommen seltener, gefährdeter oder hinsichtlich ihrer geographischen Verbrei- tung bemerkenswerter Arten wurden nicht festgestellt. Ein beobachtetes Vorkommen der als gefährdet eingestuften Eibe (Taxus baccata) geht sicher auf eine Verwilderung aus den um- liegenden Gärten oder auf Ansalbung zurück. An besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommen die Stinkende Nieswurz (Helleborus foetidus) und die Große Schlüsselblume (Primula elatior) mit jeweils mehreren Pflanzen vor. Beide Arten sind Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 9 im Naturraum weit verbreitet und nicht gefährdet und daher naturschutzfachlich ohne beson- dere Relevanz. 5.5 Tierwelt 5.5.1 Vögel Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 28 Vogelarten nachgewiesen. In Bezug auf die Flächengröße und dem Angebot an Biotopstrukturen des untersuchten Waldgebietes ent- spricht dies einer mittleren Artenvielfalt. Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich großenteils um typische Waldarten. Der Untersuchungsraum hat vor allem als Lebensraum für Spechte eine hohe Bedeutung. Detaillierte Angaben zum Vorkommen der nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet sind im Anhang enthalten. Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angabe des Schutzstatus deutscher Name wissenschaftlicher Name BArtschV BNatschG RL D RL BW Sperber Accipiter nisus - streng geschützt Mäusebussard Buteo buteo - streng geschützt Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - besonders geschützt Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes - besonders geschützt Ringeltaube Columba palumbus - besonders geschützt Rabenkrähe Corvus corone - besonders geschützt Buntspecht Dendrocopos major - besonders geschützt Mittelspecht Dendrocopos medius x streng geschützt V V Kleinspecht Dryobates minor - besonders geschützt V Schwarzspecht Dryocopus martius x streng geschützt Rotkehlchen Erithacus rubecula - besonders geschützt Buchfink Fringilla coelebs - besonders geschützt Eichelhäher Garrulus glandarius - besonders geschützt Schwarzmilan Milvus migrans - streng geschützt Blaumeise Parus caeruleus - besonders geschützt Haubenmeise Parus cristatus - besonders geschützt Kohlmeise Parus major - besonders geschützt Sumpfmeise Parus palustris - besonders geschützt Zilpzalp Phylloscopus collybita - besonders geschützt Grünspecht Picus viridis x streng geschützt V Heckenbraunelle Prunella modularis - besonders geschützt Wintergoldhähnchen Regulus regulus - besonders geschützt Kleiber Sitta europaea - besonders geschützt Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 10 deutscher Name wissenschaftlicher Name BArtschV BNatschG RL D RL BW Star Sturnus vulgaris - besonders geschützt Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - besonders geschützt Zaunkönig Troglodytes troglodytes - besonders geschützt Amsel Turdus merula - besonders geschützt Singdrossel Turdus philomelos - besonders geschützt Erläuterungen zur Tabelle: BArtschV Arten der Anlage 1 zu § 1 der Bundesartenschutzvorordnung BNatSchG Schutzstatus nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz RL D Rote Liste Deutschland (V = Art der Vorwarnliste) RL BW Rote Liste Baden-Württemberg (V = Art der Vorwarnliste) 5.5.2 Untersuchung des Baumbestandes auf Baumhöhlen Im Untersuchungsraum wurden an 25 Bäumen Baumhöhlen gefunden, die für höhlen- brütende Vogelarten und Fledermäuse von Bedeutung sind. Von diesen Bäumen sind drei für die Konstruktion der Klettergeräte vorgesehen (siehe Abbildung 3, Baum Nr. 6, 12 und 23). Fast alle Baumhöhlen wurden durch Spechte gebaut. Grundsätzlich besteht eine große Konkurrenz zwischen Meisen, Kleibern, Baumläufern, Staren und Fledermäusen um diese Quartiere. Eine detaillierte Aufstellung der Untersuchungsergebnisse mit Angaben zur Anzahl, Lage und Bewohnern der Höhlen ist in Tabelle 8 im Anhang enthalten. Abbildung 3: Lage der Bäume mit Baumhöhlen (grün) und der Bäume, die zur Befestigung der Kletterseile und Plattformen verwendet werden (orange), Maßstab 1 : 2.500 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 11 Mit den zahlreichen Baumhöhlen bietet der Altholzbestand des Untersuchungsraums güns- tige Voraussetzungen für ein Vorkommen baumbewohnender Fledermäuse, wie zum Bei- spiel dem Braunen Langohr (Plecotus auritus). Die zusätzliche Untersuchung an zwei Aben- den mit Detektor und Nachtsichtgerät erbrachte jedoch keinen entsprechenden Nachweis. Hierfür wäre wahrscheinlich eine intensive Untersuchung mit Netzfang erforderlich gewesen. Mit dem Detektor registriert und mit dem Nachsichtgerät beobachtet wurden an beiden Abenden die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Die Tiere tauchten hier schon sehr früh am Abend auf und jagten vor allem über den Wegen und unter dem Schirm hoher Bäume. Da die Tiere hier sehr früh und in großer Anzahl zu finden waren, dürfte eines der Gebäude am Turmberg eine größere Kolonie dieser typischen „Gebäudefledermaus“ beher- bergen. Alle Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. 5.5.3 Totholzvorrat Auf der für die Anlage des Hauptparcours vorgesehenen 1,6 ha großen Waldfläche ist in großer Menge Totholz vorhanden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um liegendes Totholz aus Sturmwurf, zu einem geringen Teil um stehendes Totholz. Letzteres besteht aus einem noch stehenden toten Baum sowie mehreren dürren Ästen an lebenden Bäumen. Tabelle 2: Totholzvorrat im Bereich der geplanten Anlage Totholz fm gesamt (auf 1,6 ha) fm/ha liegend 33 21 stehend 2 1,25 gesamt 35 28 Zum Vergleich beträgt der durchschnittliche Totholzvorrat in Baden-Württemberg 19,1 fm/ha, auf Sturmwurfflächen 35,8 fm/ha. 5.5.4 Amphibien Der Untersuchungsraum liegt an einer Amphibien-Wanderroute zwischen dem Ortsrand- bereich von Durlach und dem Gebiet am Osthang des Turmbergs. Auf der Wanderroute, die die Jean-Ritzert-Straße im Bereich der Straßenbiegung nach Südosten kreuzt, wurden in den letzten Jahren die Amphibienarten Erdkröte (Bufo bufo), Springfrosch (Rana dalmatina) und Bergmolch (Triturus alpestris) nachgewiesen. Einerseits wandern die Tiere zu Laich- gewässern in Gärten des Siedlungsrands von Durlach, andererseits zu Kleingewässern, die an der Sportschule Schöneck nördlich des Untersuchungsraums angelegt wurden. Zuletzt wurden im Frühjahr 2008 etwa 75 Erdkröten, 30 Springfrösche und 20 Bergmolche auf der Wanderung zu ihren Laichgewässern beobachtet. Eine Bestandserfassung der Amphibien innerhalb des Untersuchungsraums liegt nicht vor. Aus den Beobachtungen bei den Wanderungen und aufgrund des Vorhandenseins günstiger Habitatbedingungen kann jedoch geschlossen werden, dass der Wald des Untersuchungs- raums zum terrestrischen Lebensraum aller drei Amphibienarten gehört. Genaue Angaben zur Populationsgröße der einzelnen Arten im Untersuchungsraum sind allerdings nicht mög- lich. Von den drei genannten Amphibienarten ist der Springfrosch im Anhang IV der FFH-Richt- linie geführt und damit nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt. Erdkröte und Bergmolch sind besonders geschützte Arten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 12 5.5.5 Sonstige potenzielle Vorkommen streng und besonders geschützter Arten Zauneidechse (Lacerta agilis) Die Zauneidechse bevorzugt als Habitat extensiv oder ungenutztes Offenland sowie größere Offenflächen in Wäldern. Für die Eiablage müssen wärmebegünstigte Standorte vorhanden sein. Der Untersuchungsraum bietet mit Ausnahme der Gärten im Süden keine günstigen Habitat- bedingungen für die Zauneidechse. In den Waldbeständen ist ein Vorkommen daher unwahrscheinlich. Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) Die Spanische Flagge ist eine tag- und nachtaktive Falterart, die in offenen, zumindest zeit- weise besonnten Flächen in Wäldern, auf Schlagfluren und an breiten Waldwegen vor- kommt. Als Nektarquelle für die adulten Tiere dient vor allem der Wasserdost (Eupatorium cannabinum), seltener auch andere Hochstauden. Die Raupen leben an verschiedenen Stauden an mehr oder weniger luftfeuchten Standorten, zum Beispiel an Himbeeren oder Brennesseln. Die Offenflächen im Bereich der Gärten im Süden des Untersuchungsraums sind für die Larvalentwicklung der Spanischen Flagge bedingt geeignet. Die bevorzugte Nektarquelle des Falters, der Wasserdost, wurde im Untersuchungsraum nur an einer Stelle im Süd- westen mit wenigen Pflanzen beobachtet. Ein Vorkommen der Art ist daher möglich. Hirschkäfer (Lucanus cervus) Der Hirschkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Die Larvalentwicklung erfolgt im Wurzel- bereich von überwiegend absterbenden oder abgestorbenen Laubbäumen und in morschen Stubben und Stümpfen, wobei die Eiche bevorzugt wird. Für die Ernährung der adulten Käfer ist das Vorhandensein von Eichen mit Saftflüssen erforderlich. Die für den Hirschkäfer wichtigen Habitatstrukturen sind in den Waldbeständen des Unter- suchungsraums nur ansatzweise vorhanden. Ein Vorkommen der Art ist daher eher unwahr- scheinlich. 5.6 Mensch Das Planungsgebiet liegt in einem Waldgebiet, das eine bedeutende Rolle für die Naher- holung spielt. Die vorhandenen Waldwege werden gerne von Spaziergängern und Sport- treibenden genutzt. Ein Waldspielplatz mit Spielwiese und Grillmöglichkeit im Südwesten ist besonders an Wochenenden ein beliebtes Ausflugsziel für Familien. Im engeren Umfeld des Planungsgebiets liegen verschiedene Sportanlagen, im Norden und Nordwesten das Trainings- und Tagungszentrum der Sportschule Schöneck, im Südosten die Anlage eines Schützenvereins mit Schiessbahn, Vereinsheim und Gaststätte. Im weite- ren Umfeld befindet sich im Südosten ein Wochenendhausgebiet und im Südwesten ein Wohngebiet des Ortsteils Durlach. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 13 5.7 Schutzgebiete und –objekte Der Untersuchungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet „Turmberg-Rittnert“. Das Gebiet wurde am 8. Januar 1962 verordnet. Aktuell läuft ein Verfahren zur Erweiterung des Schutz- gebiets. Die beiden im Untersuchungsraum liegenden Hohlwege sind durch § 32 des Naturschutz- gesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Der große Hohlweg am Ostrand des Untersuchungsraums wurde 1995 von der Biotop-Offenlandkartierung unter der Biotop- nummer 7016-212-002 („Hohlweg Grollenberghohle, oberer Teil“) erfasst. Der im Wald liegende kleine Hohlweg wurde bei der Waldbiotopkartierung nicht erhoben. Bei der Waldbiotopkartierung 1995 wurde ein Teil des Waldmeister-Buchen-Walds im Nord- westen des Untersuchungsraums unter der Biotopnummer 7016-999-6256 als „Waldbestand mit schützenswerten Tieren“ erfasst. Der Biotop ist nicht durch § 32 NatSchG und § 30a des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) geschützt. Abbildung 4: Lage des Waldbiotops und der nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege, Maßstab 1 : 5.000 5.8 Für die Planung relevante Bewertungen der Landschaftsplanung Im Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist der Wald im Bereich des Planungsgebiets als „Landschaftsbereich mit hoher Naturschutzfunktion“ und teilweise als „Naturschutzvorranggebiet“ (höchste Bewertungsstufe) ausgewiesen. Seine Eignung für das Naturerlebnis und die Erholung des Menschen wird dagegen nur als gering bis mittel eingestuft. Gleichwohl hat das Waldgebiet nach forstlicher Bewertung aufgrund seiner stadtnahen Lage eine sehr wichtige Funktion für die Erholung des Menschen und ist daher als Erholungswald der Stufe 1 deklariert. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 14 5.9 Bewertung der Funktion des Untersuchungsraums im kohärenten Netz Natura 2000 Für das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat das Waldgebiet am Turmberg die Funktion eines zusätzlichen Verbundelements. Es liegt zwischen zwei großen Teilgebieten des FFH- Gebiets „Pfinzgau-West“ (7017-342), die zu den Kernbereichen des kohärenten Schutzge- bietssystems gehören. Zum südlichen Teilgebiet, dem Waldgebiet Rittnert, liegt es in einem Abstand von etwa 900 m, zum nördlichen Teilgebiet am Knittelberg bei Grötzingen beträgt der Abstand rund 1000 m. Beide FFH-Teilgebiete unterscheiden sich in ihrer Ausstattung. Das Waldgebiet Rittnert beherbergt großflächig den FFH-Lebensraumtyp Waldmeister- Buchenwald (9130), das Teilgebiet am Knittelberg besteht vorwiegend aus extensiv genutz- tem Grünland mit Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen „Magere Flachlandmähwiesen“ (6510) und „Kalk-Trockenrasen“ (6210). Zwischen diesen Teilgebieten bildet das Waldgebiet am Turmberg einen sogenannten Trittstein, der den genetischen Austausch zwischen Populationen von Tieren und Pflanzen fördert und Wanderungs- und Ausbreitungsprozesse unterstützt. Für den regionalen Biotopverbund ist es dabei von mittlerer Wertigkeit aufgrund der teilweise eingeschränkten Biotopqualität des Waldes und der mittleren Flächengröße des Gebietes. 6 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens 6.1 Darstellung von Vorbelastungen Der Untersuchungsraum liegt am Turmberg, einem für die Karlsruher Bevölkerung wichtigen, stadtnahen Ausflugs- und Naherholungsgebiet. Im Vergleich zu anderen Waldgebieten in der Umgebung wird das Gebiet verhältnismäßig stark von Spaziergängern und Sporttreibenden frequentiert. Daraus ergeben sich häufige Störungen der Tierwelt, die sich jedoch weit- gehend auf den Bereich der Waldwege beschränken. Der Untersuchungsraum ist zudem an mehreren Seiten von Sportanlagen, einem Spielplatz, bebauten Flächen und eingezäunten Gartengrundstücken umgeben. Auch innerhalb des Untersuchungsraums werden aktuell Grundstücke als Nutz- und Ziergarten genutzt. Als Folge davon unterliegt der Untersuchungsraum einer häufigen Unruhe durch Lärm. 6.2 Darstellung der vorhabensbedingten Auswirkungen 6.2.1 Auswirkungen auf den Boden Durch den Bau einer Materialhütte mit einer Veranda wird der Boden auf einer Fläche von 90 m² überdeckt. Da das Gebäude auf Punktfundamenten erstellt wird, findet jedoch keine vollständige Versiegelung des Bodens statt. Die Filter- und Pufferfunktion des Bodens und die Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt bleiben eingeschränkt erhalten. Zur Neuanlage von 15 Kraftfahrzeug-Stellplätzen an der Jean-Ritzert-Straße wird der Boden am westlichen Straßenrand auf einer Länge von 86 m und einer Breite von 1 m befestigt. Die Befestigung erfolgt mit Schotter, um die Wasserdurchlässigkeit des Bodens zu erhalten. Der Tritt durch Besucher und durch das Aufsichtspersonal des Waldseilparks wird sich auf die vorhandenen Waldwege und die neu angelegten Pfade inklusive der Auf- und Abgänge an den einzelnen Kletterstationen beschränken. Die übrige Waldfläche wird voraussichtlich nicht oder nur selten begangen werden. Da die neu angelegten Pfade mit einer Schicht Rindenmulch abgedeckt werden, sind sie weitgehend gegenüber oberflächlicher Erosion geschützt. Die durch Tritt verursachte Bodenverdichtung beschränkt sich auf die Fläche der Pfade und ist aufgrund des wenig tonreichen Lössbodens gering. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 15 Fazit: Insgesamt ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen negativen Auswirkun- gen auf den Boden. 6.2.2 Auswirkungen auf die Biotoptypen Durch die Anlage von Pfaden für das Aussichtspersonal sowie von Auf- und Abgängen an den Stationen wird auf einer Fläche von 190 m² die Waldbodenvegetation beseitigt. Dies kommt einem entsprechenden Verlust an Biotopfläche des Waldmeister-Buchen-Walds und des Ahorn-Bestands gleich. Mit etwa 10 m² sehr gering ist die Flächenbeanspruchung von Waldbodenvegetation durch den Bau der Materialhütte, da diese überwiegend auf einer vor- handenen, weitgehend vegetationsfreien Offenfläche, die zeitweise zur Holzlagerung genutzt wurde, errichtet wird. Die Abwasserleitung der geplanten Toilettenanlage erfolgt entlang der vorhandenen Waldwege und verursacht daher keinen Verlust an Waldfläche. Durch die Anlage eines 1 m breiten Schotterstreifens für 15 Kraftfahrzeug-Stellplätze an der Jean-Ritzert-Straße wird auf einer Fläche von 86 m² die am Straßenrand vorhandene arten- arme Trittpflanzen-Vegetation beseitigt. Tabelle 3: Eingriffsbilanz Schutzgut Biotoptypen Biotoptyp Biotopwert Zunahme/Abnahme Ökopunkte Waldmeister-Buchen-Wald 33 - 127 m² - 4.191 Ahorn-Bestand 14 - 73 m² - 1.022 Pfad mit Rindenmulch 2 + 190 m² 380 unbefestigte Holzlagerfläche 3 - 80 m² - 240 bebaute Fläche 1 + 90 m² 90 Trittpflanzenvegetation 4 - 86 m² - 344 Parkstreifen, geschottert 2 + 86 m² 172 gesamt - 5.155 Fazit: Das Vorhaben verursacht in Bezug auf den Bestand an Biotoptypen ein Defizit von 5.155 Ökopunkten. 6.2.3 Auswirkungen auf die Pflanzenwelt Das Vorhaben hat keine negativen Auswirkungen auf die Pflanzenwelt. Die Vorkommen der besonders geschützten Pflanzenarten Stinkende Nieswurz (Helleborus foetidus) und Große Schlüsselblume (Primula elatior) werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Wuchsorte liegen hauptsächlich im mittleren südlichen Teil des Untersuchungsraums außer- halb der geplanten Anlage. 6.2.4 Auswirkungen auf die Tierwelt Vögel Für die Vogelwelt hat das Vorhaben mehrere negative Auswirkungen. Die direkten Störun- gen durch den Kletterbetrieb führen dazu, dass der Bereich der Kletteranlage von störungs- empfindlichen Arten nur noch eingeschränkt als Nahrungs- und Bruthabitat genutzt werden kann. Auch wird dadaurch der Bau neuer Baumhöhlen durch Spechte in diesem Bereich behindert. Dies hat wiederum negative Auswirkungen für die im Untersuchungsraum vor- kommenden Gartenbaumläufer, Kleiber und Meisen, die auf den Bau neuer Höhlen ange- Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 16 wiesen sind. Eine weitere negative Auswirkung, von der vor allem die Spechte betroffen sind, ist die stellenweise Beseitigung von Totholz aus dem Kronenraum, die aus Sicherheitsgrün- den erforderlich wird. Das Totholz ist für die Spechte eine wichtige Nahrungsressource. In Bezug auf die im Untersuchungsraum vorhandene Gesamtmenge wird der Verlust an Totholz allerdings als gering eingeschätzt. Geringe Probleme ergeben sich für die Vorkommen des Mäusebussards und des Sperbers. Vermutlich werden diese Arten ihren Brutplatz aus dem Bereich des Kletterparcours in angrenzende Waldpartien verlagern. Für die vorkommenden Mönchsgrasmücken dürfte sich neben den direkten Störungen durch den Kletterbetrieb in geringem Umfang auch das Ent- fernen der Strauchschicht auf den vorgesehenen Kontrollpfaden negativ auf den Bestand auswirken. Fledermäuse Für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten, die zwar nicht nachgewiesen werden konn- ten, für die der Untersuchungsraum aufgrund der reichlichen Ausstattung mit Baumhöhlen aber gut geeignet erscheint, dürften sich direkte Störungen nur im unmittelbaren Umfeld der einzelnen Stationen des Parcours ergeben. Indirekt würde sich jedoch das Fehlen der Nach- produktion von Quartierbäumen durch Spechte mittelfristig negativ auf den Bestand aus- wirken. Für die im Untersuchungsraum jagenden Zwergfledermäuse, die in einem Gebäude am Turmberg ihr Quartier haben, ist mit keinen negativen Auswirkung zu rechnen, da der Waldseilpark nur tagsüber in Betrieb ist. Amphibien Die Amphibien, die den Untersuchungsraum als terrestrischen Lebensraum nutzen, werden durch den Kletterbetrieb wenig gestört, da sich der Begang der Besucher und des Aufsichts- personals auf die vorhandenen Waldwege und die neu vorgesehenen Pfade beschränken wird. Von den neu vorgesehenen Pfaden wird mit 190 m² insgesamt nur eine kleine Fläche des Waldbodens beansprucht. Sonstige Vorkommen streng und besonders geschützter Arten Für die potentiell im Untersuchungsraum vorkommende Zauneidechse hätte das Vorhaben keine negativen Auswirkungen. Die als Habitat in Frage kommenden Gärten im Süden des Untersuchungsraums werden durch die geplante Anlage nicht beansprucht. Die Habitatbedingungen für die möglicherweise im Gebiet vorkommende Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) werden durch das geplante Vorhaben voraussichtlich nicht beeinträchtigt. Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Habitatqualität Zusammen betrachtet bedeuten die bei den einzelnen Tiergruppen genannten Beeinträchti- gungen, dass sich durch das Vorhaben die Habitatqualität des Waldbestandes für die Tier- welt im Bereich des Kletterparcours verschlechtert. Da auf der vorhandenen Datenlage der faunistischen Erhebungen die Beeinträchtigungen im einzelnen nicht quantifizierbar sind, werden für den Verlust der Habitatqualität in Anlehnung an das für die Eingriffsregelung ent- wickelte Biotoptypenbewertungsverfahren der L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005) pauschal 20 % des Grundwerts des Biotoptyps angenommen. Betroffen von der Verschlechterung der Habitatqualität ist eine Waldfläche von insgesamt 1,53 ha. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 17 Tabelle 4 : Eingriffsbilanz Habitatqualität des Waldes für die Tierwelt Biotoptyp Biotopwert Fläche Faktor Wertverlust Habitat- qualität Waldmeister-Buchen-Wald 33 10.500 m² 0,2 69.300 Ahorn-Bestand 14 4.800 m² 0,2 13.440 gesamt 82.740 Fazit: Die sich aus dem Vorhaben ergebenden Beeinträchtigungen der Tierwelt verursachen ein Defizit von insgesamt 82.740 Ökopunkten. 6.2.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild Das Vorhaben führt zu keiner nennenswerten Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Der im Bereich der Anlage vorhandene Waldbestand bleibt in seinem Bestandsaufbau und damit in seinem Erscheinungsbild weitgehend unverändert, da keine älteren Bäume beseitigt werden und lediglich an den vorgesehenen Kontrollpfaden die vorhandene Strauchschicht entfernt wird. Aus größerer Distanz ist die Anlage zudem nicht sichtbar, da die Klettergeräte in der unteren Baumschicht des Waldes angebracht sind und durch den umgebenden Baum- bestand abgeschirmt werden. Die auf einer bestehenden Lagerfläche vorgesehene Materialhütte des Waldseilparks erhält durch die Holzbauweise das typische Aussehen einer Waldhütte und passt sich damit gut in die Umgebung ein. 6.2.6 Auswirkungen auf den Menschen Durch den Zu- und Abfahrtsverkehr der Besucher des Waldseilparks ist im Bereich der Jean- Ritzert-Straße mit einer geringen Häufung von Lärmeinwirkungen auf die nähere Umgebung der Straße zu rechnen. Die Ruhe und die Erholungseignung des anschließenden Waldge- biets werden dadurch jedoch nicht wesentlich beeinflußt. Der Lärm, der durch die Besucher im Bereich der Kletteranlage entsteht, ist für Menschen störend, die Ruhe oder Naturerlebnis im Wald suchen. Da um die geplante Anlage jedoch bereits Sportanlagen, ein Spielplatz und sogar ein Schießstand vorhanden sind, wird die zusätzliche Lärmbelastung durch den Waldseilpark als nicht weiter erheblich eingestuft. Eine Belastung der in etwa 200 m Entfernung am Guggelensberg angrenzenden Wohnbe- bauung ist nicht zu befürchten. Die durch das Vorhaben bedingte, zusätzliche Verkehrsbe- lastung sowie die von der Anlage ausgehenden sonstigen Schallemissionen können – auch aufgrund der bestehenden Vorbelastungen – keine Werte erreichen, die zu einer Unverträg- lichkeit mit der vorhandenen Wohnnutzung führen würden. 6.2.7 Auswirkungen auf geschützte Biotope nach § 32 NatSchG Die nach § 32 NatSchG geschützten Hohlwege liegen außerhalb der geplanten Anlage und werden daher durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 6.2.8 Auswirkungen auf umliegende Natura 2000-Gebiete Das Vorhaben hat aufgrund der großen Entfernung keine direkten Auswirkungen auf die um- liegenden Natura 2000-Gebiete. Ihr Erhaltungszustand wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Es sind auch keine nennenswerten indirekten Auswirkungen zu erwarten, da die Funktion des Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 18 Waldgebiets am Turmberg als zusätzliches Verbundelement im Natura 2000 Schutzgebiets- system bei einer Realisierung des Vorhabens weitgehend erhalten bleibt. 7 Artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens 7.1 Rechtsgrundlage Für die Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richlinie und den Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie gelten nach § 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG für nach § 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Störungsverbot: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 42 Abs. 1 Nr 2). Abweichend hiervon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population führt. Schädigungsverbot: Es ist verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 42 Abs. 1 Nr 3) und in diesem Zusammenhang die Tiere oder ihre Entwick- lungsformen zu verletzen oder zu töten (§ 42 Abs. 1 Nr 1). Abweichend hiervon liegt ein Ver- bot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird (§ 42 Abs. 5 Satz 2). Im folgenden wird dargestellt, ob durch das geplante Vorhaben die artenschutzrechlichen Verbotstatbestände erfüllt werden können. 7.2 Bewertung 7.2.1 Betroffenheit der Vogelarten Spechtarten Im Untersuchungsraum wurden fünf Spechtarten nachgewiesen: Buntspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht und Grünspecht. Für den Kleinspecht und den Mittelspecht wird angenommen, dass sie zumindest jahrweise im Untersuchungsraum brüten und dass jeweils nur ein Brutpaar dieser Arten im Waldgebiet am Turmberg existiert. Bei einer Realisierung der ursprünglichen Planung mit der Errichtung eines Nebenparcours im zentralen Bereich des Untersuchungsraums müsste mit einer erheblichen Störung der Tiere und damit mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten gerechnet werden. Auf die Anlage des Nebenparcours wird daher in der aktuellen Planung verzichtet. Der Kleinspecht wurde bei der Untersuchung im Bereich des geplanten Nebenparcours nachgewiesen. Dort finden sich auch Spechthöhlen in schwachen, teilweise abgestorbenen Bäumen, die vermutlich vom Kleinspecht angelegt wurden sowie geeignetes Weichholz für die Anlage weiterer Bruthöhlen. Im Bereich des Hauptparcours fehlen dagegen diese Strukturen, sodass dieser Bereich kaum als Brutplatz für den Kleinspecht in Frage kommt. Auch die typischen Requisiten für die Nahrungssuche sind im Bereich des Hauptparcours kaum vorhanden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist bei Verzicht auf den Nebenparcours somit nicht mehr zu erwarten. Der Mittelspecht brütete 2008 wahrscheinlich außerhalb des Untersuchungsraums, wurde aber in diesem mehrfach beobachtet. Welche der bereits verlassenen Spechthöhlen schon Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 19 vom Mittelspecht bewohnt wurden, ist nicht mehr festzustellen. Im Bereich des Haupt- parcours gibt es diverse Spechthöhlen, teilweise auch solche mit einer baldachinartigen Überdachung des Eingangs durch Fruchtkörper von Holzpilzen, die durchaus für eine Besiedlung geeignet sind. Entsprechende Strukturen gibt es aber auch im Bereich des Nebenparcours und dem daran nördlich anschließenden Waldgebiet, wo zudem der Anteil an stehendem Totholz und Weichholz deutlich höher ist. Geeignete Stellen für die Anlage eines Brutplatzes wird der Mittelspecht hier also auch weiterhin in ausreichendem Umfang finden. Da der Mittelspecht nur in sehr geringem Umfang Totholz zur Nahrungssuche nutzt, sondern viel eher Blattläuse und andere Insekten an der Oberfläche der Rinde von Stamm und Zweigen absammelt, dürfte er auch weiterhin – von einzelnen Tagen mit stärkerer Unruhe abgesehen – an den Eichen im Bereich des Hauptparcours Nahrung sammeln kön- nen. Eine erheblich Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist daher nicht zu erwarten. Der Schwarzspecht wurde bei den Untersuchungen 2008 nur einmal am Nordrand des Untersuchungsraums registriert. Da die Art sehr große Reviere hat, gibt es am gesamten Turmberg wahrscheinlich genau ein Revier. Die Brut erfolgte 2008 sicher außerhalb des engeren Untersuchungsraums. Da es hier aber viele ältere, geeignete Buchen für den Höhlenbau gibt, stellt dieser Bereich wahrscheinlich insgesamt einen wichtigen Teil des Reviers dar. Es wird auch vermutet, dass wenigstens einzelne der großen Höhlen in den Buchen des Hauptparcours durch Schwarzspechte gezimmert wurden. Normalerweise werden solche Höhlen über etliche Jahre hinweg immer wieder besiedelt. Aktuell gibt es für den Schwarzspecht am Turmberg noch ausreichend (> 50) alte Buchen außerhalb des Hauptparcours, die für die Anlage einer Bruthöhle in Frage kommen. Auch dürfte der 2008 genutzte Brutbaum außerhalb des engeren Untersuchungsraums gelegen haben. Wird dieser nicht gefällt, kann er auch weiterhin als Brutbaum dienen. Gelingt es, den vorhan- denen Bestand an Altbuchen am Turmberg auf Dauer zu sichern, ist der Schwarzspecht nicht auf einen Brutplatz im Bereich des Hauptparcours des Waldseilparks angewiesen. Seine Nahrung (Ameisen) findet er derzeit sicher zu mehr als 99 % außerhalb dieses Wald- bereichs. Durch die Anlage des Hauptparcours ist somit keine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population zu erwarten. Vom Buntspecht wurden im Untersuchungsraum mindestens drei Reviere beobachtet. Auf- grund der altholzreichen Waldbestände kann von zahlreichen weiteren Vorkommen im Waldgebiet am Turmberg ausgegangen werden. Das Vorhaben führt zwar zu Störungen einzelner Tiere im Bereich der Kletteranlage, bezüglich der gesamten lokalen Population des Buntspechts am Turmberg führt dies jedoch zu keiner erheblichen Verschlechterung des Erhaltungszustands. Der Grünspecht, der als Habitat halboffene Landschaften und lichte Randbereiche von Waldgebieten bevorzugt, wurde im Untersuchungsraum mehrfach bei der Nahrungssuche beobachtet. Die Brut erfolgte vermutlich außerhalb des Untersuchungsraums. Eine erheb- liche Störung der Tiere durch den Waldseilpark ist somit nicht zu erwarten. Für die Befestigung der Seile und Plattformen des Kletterparcours sind 97 Bäume vorge- sehen. An drei dieser Bäume (siehe Abbildung ) wurden Baumhöhlen festgestellt, die sich als Bruthöhle für Spechte eignen. Da die Höhlen an diesen Bäumen jedoch deutlich über den vorgesehenen Befestigungen der Klettergeräte liegen, kommt es zu keiner Beschädigung oder Entfernung von Baumhöhlen. Eine Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Spechtarten findet somit nicht statt. Übrige Vogelarten Bei den übrigen Vogelarten ist durch den Bau und den Betrieb der Kletteranlage mit einer erheblichen Störung der direkt im Bereich der Anlage vorkommenden Tiere zu rechnen. Da es sich hierbei jedoch um im Gebiet häufige und weit verbreitete Arten handelt, wird der Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 20 Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser Arten nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Verbotstatbestand der erheblichen Störung besteht somit für diese Arten nicht. Für die Mönchsgrasmücke könnte sich neben den direkten Störungen durch den Betrieb die erforderliche Entfernung der Strauchschicht an den Kontrollpfaden und an tief gespannten Seilen negativ auf den Bestand auswirken. Für die vorzugsweise im Unterholz nistende Art werden dadurch zum Nestbau geeignete Strukturen teilweise entfernt. Da angrenzend an die Kletteranlage in großem Umfang unterholzreiche Waldbestände erhalten bleiben, bleibt jedoch die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese Art im räum- lichen Zusammenhang erhalten. 7.2.2 Betroffenheit der Fledermausarten Aufgrund des Vorhandenseins zahlreicher Baumhöhlen ist ein Vorkommen baumhöhlen- bewohnender Fledermausarten im Untersuchungsraum möglich. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere, deren Quartier im unmittelbaren Umfeld des Parcours liegt, durch den Betrieb erheblich gestört werden. Um diesen Störungen entgehen zu kön- nen, werden im Wald nördlich und westlich der Kletteranlage als Präventivmaßnahme Aus- weichquartiere geschaffen. Für die acht im Bereich des Kletterparcours liegenden Baum- höhlen werden 20 Fledermauskästen aufgestellt. 8 Landschaftspflegerische Maßnahmen 8.1 Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung 8.1.1 Ökologische Aufwertung des benachbarten Waldbestands Als Ersatz für die Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt sowie für die kleinflächige Beseitigung der Waldbodenvegetation wird nordöstlich der geplanten Anlage der Waldbestand ökologisch aufgewertet. Hierzu werden auf einer 1,3 ha großen Fläche des angrenzenden Buchenwalds die forstliche Bewirtschaftung eingeschränkt und gezielt Alt- und Totholzstrukturen im Bestand belassen. Außerdem erfolgt die Ver- jüngung des Waldbestandes durch Naturverjüngung. Die hierdurch erzielte ökologische Aufwertung wird in Anlehnung an das für die Eingriffsregelung entwickelte Biotoptypen- bewertungsverfahren der L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG (2005) mit 20% des Grundwerts des Biotoptyps veranschlagt. Die genaue Lage der Maßnahme und die im Einzelnen zu erhaltenden Bäume werden mit der Forstverwaltung abgesprochen und dann in einem Durchführungsvertrag festgelegt. Der Baumbestand des Waldes im Bereich der Ersatzmaßnahme besitzt nach den Angaben der Forsteinrichtung ein Alter von 110 Jahren und enthält aus forstlicher Sicht relativ viele schlechtwüchsige Bäume (zum Beispiel Zwiesel). Es handelt sich dabei um die erste Baum- generation nach Aufgabe der Weinbergnutzung. Als forstliche Bewirtschaftung ist aktuell eine sogenannte Vorratspflege vorgesehen, bei der die forstlich minderwertigen Bäume ent- nommen und die hochwertigen Bäume noch etwa 20 bis 25 Jahre stehen gelassen werden. Unter der regulären forstlichen Bewirtschaftung würde sich daher in den nächsten Jahren der Anteil von Alt- und Totholz im Bestand erheblich verringern. Bei Durchführung der Ersatz- maßnahme bleibt das vorhandene Alt- und Totholz des Bestandes dagegen erhalten und wird sich sein Anteil in den nächsten Jahren aufgrund der weiteren Alterung des Wald- bestandes noch erheblich erhöhen. Mit der Ersatzmaßnahme kann somit schon in wenigen Jahren ein deutlich besserer Zustand des Waldbestandes hinsichtlich der Habitatqualität für die Tierwelt erreicht werden. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 21 Abbildung 5: Für die Ersatzmaßnahme vorgesehene Waldfläche, Maßstab 1 : 5.000 8.2 Spezielle artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen 8.2.1 Verzicht auf die Errichtung eines Nebenparcours Zur Sicherung der Brutvorkommen des Mittelspechts und des Kleinspechts im Waldgebiet am Turmberg wird auf die Anlage des räumlich abgetrennten Nebenparcours im zentralen Teil des Untersuchungsraums verzichtet. Die ursprünglich für besondere Teamübungen vor- gesehene Station wird in den Hauptparcours im Nordosten des Untersuchungsraums integ- riert. 8.2.2 Aufhängung von Fledermauskästen und Vogelnistkästen Als Ersatzquartiere für Baumhöhlen, die im unmittelbaren Bereich des Kletterparcours liegen, werden 20 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen (2 Kästen für Gartenbaumläufer und 8 Kästen für Meisen) im Wald nordöstlich der geplanten Anlage aufgehängt. Die Maßnahme erfolgt vor Inbetriebnahme der Anlage. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 22 8.3 Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs Tabelle 5: Bilanzierung des Eingriffs Schutzgut Eingriff Ökopunkte Boden keine nennenswerte Beeinträchtigung - Biotoptypen geringer Verlust hochwertiger Biotoptypen durch Anlage von Kontrollpfaden, geringer Verlust geringwertiger Biotoptypen durch Anlage von Kfz-Stellplätzen - 5.155 Pflanzenwelt Keine Beeinträchtigung - Tierwelt Verschlechterung der Habitatqualität des Waldbestandes für die Tierwelt - 82.740 Landschaftsbild keine nennenswerte Beeinträchtigung - Summe - 87.895 Tabelle 6: Bilanzierung der Ersatzmaßnahme Maßnahme Biotopwert Fläche Faktor Wertzuwachs Ökopunkte Ökologische Aufwertung eines Waldmeister-Buchen-Walds 33 13.317 m² 0,2 87.895 Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 23 9 Literatur und Arbeitsgrundlagen AG Boden 1996: Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. verbesserte und erweiterte Auflage. – E. Schweizerbart ́sche Verlagsbuchhandlung, 392 S.; Stuttgart. B REUNIG TH. 1998: Überarbeitung der Naturräumlichen Gliederung Baden-Württembergs auf Ebene der Naturräumlichen Haupteinheiten. - Fachdienst Naturschutz, Naturschutz- Info 1/98: 55-58. BREUNIG T. & DEMUTH S. 1999: Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Baden-Württem- berg. 3., neu bearbeitete Fassung, Stand 15. 4. 1999. – Fachdienst Naturschutz, Natur- schutz-Praxis Artenschutz 2: 1-161, Karlsruhe. B UTTLER K. P & HARMS K. H. 1998: Florenliste von Baden-Württemberg. – Fachdienst Natur- schutz, Artenschutz 1, 486 S.; Karlsruhe. B RILL R. 1931: Erläuterungen zu Blatt Ettlingen (Nr. 57). – Geologische Spezialkarte von Baden [Unveränderter Nachdruck als Geologische Karte 1:25.000 Baden-Württemberg, Blatt 7016 Karlsruhe-Süd; Stuttgart 1985], 71 S., 1 Karte, Stuttgart. GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 1993: Tabellarische Erläuterung Blatt 7016 Karlsruhe-Süd. Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:25.000. – 41 S. + 1 Karte; Freiburg i. Br. H UTTENLOCHER F & DONGUS H. 1967: Die Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 170 Stuttgart. – Geographische Landesaufnahme 1:200 000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands, 76 S., 1 Karte, Bad Godesberg. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2000: Die naturschutz- rechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Eingriffsregelung 3: 1-117, Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2001: Arten Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Allgemeine Grundlagen 1: 1-321, Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2003: Handbuch zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Natura 2000, 467 S., Karlsruhe. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2005: Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg, CD-ROM, Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2005: Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Ein- griffsregelung. – 65 S.; Karlsruhe. O BERDORFER E., MÜLLER T. & SEIBERT P. 1992: Süddeutsche Pflanzengesellschaften, Teil IV, Wälder und Gebüsche, A. Textband. – Gustav Fischer Verlag, 482 S., Jena, Stuttgart, New York. UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2006: Das Schutzgut Boden in der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. – 24 S., Stuttgart. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 24 10 Anhang 10.1 Tabelle 7: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Farn- und Samenpflanzen wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Acer campestre Feld-Ahorn - Acer platanoides Spitz-Ahorn - Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn - Aegopodium podagraria Giersch - Aesculus hippocastanum Gewöhnliche Roßkastanie - v Ajuga reptans Kriechender Günsel - Alliaria petiolata Knoblauchsrauke - Allium ursinum Bär-Lauch - Aquilegia vulgaris agg. Gewöhnliche Akelei V s Arrhenatherum elatius Glatthafer - Arum maculatum Aronstab - Asplenium trichomanes Schwarzstieliger Strichfarn - Athyrium filix-femina Wald-Frauenfarn - Berberis spec. Berberitze - s Brachypodium sylvaticum Wald-Zwenke - Buxus sempervirens Immergrüner Buchs - k Cardamine pratensis Wiesen-Schaumkraut - Carex sylvatica Wald-Segge - Carpinus betulus Hainbuche - Chelidonium majus Schöllkraut - Circaea lutetiana Gewöhnliches Hexenkraut - Clematis vitalba Gewöhnliche Waldrebe - Cornus sanguinea Roter Hartriegel - Cornus spec. Hartriegel - k Corylus avellana Gewöhnliche Hasel - Crataegus monogyna agg. Eingriffeliger Weißdorn - Dactylis glomerata Wiesen-Knäuelgras - Deschampsia cespitosa Rasen-Schmiele - Dryopteris filix-mas Männlicher Wurmfarn - Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenkäppchen - Eupatorium cannabinum Echter Wasserdost - Fagus sylvatica Rotbuche - Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 25 wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Festuca gigantea Riesen-Schwingel - Forsythia spec. Forsythie - k Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche - Lamium montanum var. florentinum Garten-Goldnessel - s Galium odoratum Waldmeister - Geranium robertianum Ruprechtskraut - Geum rivale Bach-Nelkenwurz - Geum urbanum Echte Nelkenwurz - Glechoma hederacea Gundelrebe - Hedera helix Efeu - Helleborus foetidus Stinkende Nieswurz - Humulus lupulus Gewöhnlicher Hopfen - Ilex aquifolium Gewöhnliche Stechpalme - Juglans regia Walnuß - k Juncus tenuis Zarte Binse - Kerria japonica Ranunkelstrauch k Lamium montanum Berg-Goldnessel - Larix decidua Europäische Lärche - k Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster - Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt - Lonicera pileata Böschungsmyrthe k Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche - Melica uniflora Einblütiges Perlgras - Milium effusum Flattergras - Picea abies Gewöhnliche Fichte - k Poa annua Einjähriges Rispengras - Poa trivialis Gewöhnliches Rispengras - Primula elatior Große Schlüsselblume - Prunus avium Vogel-Kirsche - Prunus laurocerasus Lorbeer-Kirsche - v Quercus robur Stiel-Eiche - Ranunculus sectio Ranunculus Goldhahnenfuß - Ranunculus ficaria Scharbockskraut - Ribes rubrum Rote Johannisbeere - Robinia pseudoacacia Robinie - Rubus caesius Kratzbeere - Rubus sectio Rubus Artengruppe Brombeere - Rumex obtusifolius Stumpfblatt-Ampfer - Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 26 wissenschaftlicher Name deutscher Name RL BW Status Sambucus nigra Schwarzer Holunder - Spiraea spec. Spiere - s Stachys sylvatica Wald-Ziest - Taraxacum sectio Ruderalia Wiesenlöwenzahn - Taxus baccata Eibe 3 s Tilia cordata Winter-Linde - Urtica dioica Große Brennessel - Valeriana officinalis subsp. excelsa Kriechender Arzneibaldrian - Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball - Viola reichenbachiana Wald-Veilchen - Erläuterungen zur Tabelle: RL BW Gefährdungsgrad der Roten Liste Baden-Württemberg (BREUNIG & DEMUTH 1999) V Sippe der Vorwarnliste 3 gefährtet Status k kultiviert s synanthrop v verwildert Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 27 10.2 Angaben zu den im Untersuchungsgebiet beobachteten Vogelarten Zum Vorkommen der einzelnen Arten im Untersuchungsraum wurden von Diplom-Biologe Erwin Rennwald folgende Beobachtungen gemacht: Sperber (Accipiter nisus): Einmal ein Paar im Gebiet landend, vermutlich Brut in den Fichten der unte- ren Terrassen im Nordteil es Gebiets. Mäusebussard: Regelmäßig im Gebiet, eventuell Brut in Fichten. Gartenbaumläufer: Im Gebiet mehrfach bei der Nahrungssuche an älteren Bäumen beobachtet; der Brutplatz (in einem der Bäume) konnte nicht ausfindig gemacht werden. Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes): Am 17. April ein Weibchen mit Nistmaterial im Schnabel auf einer hohen Buche auf den unteren Terrassen im Nordteil landend. Ringeltaube (Columba palumbus): Durchweg mindestens ein halbes Dutzend Tiere im Gebiet; hier sicher auch brütend. Rabenkrähe (Corvus corone): Im Gebiet regelmäßig zwei bis vier Tiere, die sich hier auch fort- pflanzen dürften. Buntspecht (Dendrocopos major): Mitte März wurden hier mehrfach kämpfende Männchen beo- bachtet; es gab mindestens drei Reviere, die sich hier überschnitten und wahrscheinlich zwei Bruten in Bäumen des Gebiets; die vielen Spechthöhlen deuten an, dass das auch in den Jahren zuvor nicht anders war. Mittelspecht (Dendrocopos medius): Der Mittelspecht wurde an zwei verschiedenen Stellen bei der Nahrungssuche im Gebiet beobachtet; es ist unklar ob die Brut 2008 hier oder außerhalb erfolgte, jedenfalls dürfte jahrweise hier eine Brut erfolgen und in den anderen Jahren das Gebiet als Nahrungsraum genutzt werden. Bei geschätzten 2.000 – 2.500 Brutpaaren in Baden-Württemberg (Hölzinger et al. 2007) ist hier jedes Brutvorkommen bedeutsam. Die Art benötigt ältere Eichen, gerne im Komplex mit anderen Baumarten. Kleinspecht (Dryobates minor): Der Kleinspecht führt ein recht verstecktes Leben. Am 17. April 2008 suchte ein Tier mindestens eine Stunde lang an teilweise liegendem Holz im Südosten des Gebiets nach Nahrung; hier im Westteil dürfte auch die Fortpflanzung stattfinden. Schwarzspecht (Dryocopus martius): Der Schwarzspecht wurde nur einmal am Nordrand des Gebietes registriert; die Art hat sehr große Reviere, wahrscheinlich gibt es genau eines am Turmberg; die Brut erfolgte 2008 sicher außerhalb des Gebiets, da es hier aber viele ältere, geeignete Buchen für den Höhlenbau gibt, stellt dieser Bereich einen wichtigen Teil des Reviers dar. Rotkehlchen (Erithacus rubecula): Die Art tritt im Gebiet recht spärlich auf (2 - 4 Reviere). Buchfink (Fringilla coelebs): Überraschenderweise wurde hier nur ein einziges Mal ein Einzelexemp- lar registriert. Eichelhäher (Garrulus glandarius): Im Gebiet regelmäßig und an den verschiedensten Stellen beobachtet – trotzdem wahrscheinlich nur ein Paar. Schwarzmilan (Milvus migrans): Nur als Überflieger beobachtet, sehr wahrscheinlich ohne Bezug zum Gebiet. Blaumeise (Parus caeruleus): Wahrscheinlich drei oder vier über das ganze Gebiet verteilte Brut- paare. Haubenmeise (Parus cristatus): Bei der Nahrungssuche in einem der Nadelbäume beobachtet. Kohlmeise (Parus major): Im Gebiet trotz des hohen Höhlenangebots anscheinend nur ein oder zwei Brutpaare. Sumpfmeise (Parus palustris): Am 15. März ein Tier bei der Nahrungssuche und singend im Bereich der Eichen im Westen. Zilpzalp (Phylloscopus collybita): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Grünspecht (Picus viridis): Der Grünspecht wurde an fast allen Beobachtungstagen registriert – teil- weise knapp außerhalb (im N und NO) teilweise innerhalb des Gebietes (z. B. rufend und nahrungs- suchend auf den Terrassen im NW des Gebiets; die Brut erfolgte 2008 wahrscheinlich außerhalb, jedoch dürfte ein teil der älteren Spechthöhlen des Gebiets durch diese Art verursacht sein. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 28 Heckenbraunelle (Prunella modularis): Im Osten am Rand zu den Kleingärten ein Männchen in den Fichten singend. Wintergoldhähnchen (Regulus regulus): Wohl nur ein Paar, das sich an verschiedenen Stellen mit Nadelhölzern aufhält. Kleiber (Sitta europaea): Brut in einer ehemaligen Spechthöhle im Bereich der unteren Terrrassen. Star (Sturnus vulgaris): 2008 Brut in einer ehemaligen Spechthöhle. Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla): Die Art ist im Gebiet mit mindestens 10 Revieren vertreten. Zaunkönig (Troglodytes troglodytes): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Amsel (Turdus merula): Die Amsel ist im gebiet mit 6 – 10 Brutpaaren verteilt. Singdrossel (Turdus philomelos): Ein Revier im Bereich der unteren Terrassen im Osten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 29 10.3 Tabelle 8: Bäume mit Baumhöhlen Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens 1 Vogel- Kirsche Baum mit 30 cm Stammdurchmesser, mit 5 (alten) Spechthöhlen in 7 bis 10 m Höhe. 2 Berg- Ahorn Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit 5 alten Spechthöhlen in 3 bis 6 m Höhe. 3 Rotbuche Baum mit 35 cm Stammdurchmesser, mit Spechtlöchern in 5 und 12 m Höhe. 4 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhle in Basis von totem Seitenast in 15 m Höhe. 5 Berg- Ahorn Junger Baum mit etwas Totholz; hier am 15. März 2008 ein hämmernder und rufender Grün- specht. Der Baum wurde durch den Grünspecht nicht als Quar- tierbaum genutzt, sondern wahrscheinlich nur als temporäres Mittel der Revierabgrenzung. Da wahrscheinlich keine kom- plette Höhle angelegt wurde, entstehen durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen. 6 Rotbuche Baum BL 7 der Station „Blau“. Starker Baum mit alter Spechthöhle in 14 m Höhe. Eine Nutzung des Höhlen- baums durch Meisen oder Stare erscheint auch bei Kletterbetrieb unterhalb der Höhle möglich; vermutlich stört der Kletterbetrieb auch Fledermäuse nicht. 7 Rotbuche Mittelstarker, gegabelter Baum mit zwei alten Spechthöhlen in 12 bis13 m Höhe. 8 Stiel-Eiche Mittelstarker Baum mit Mittelspecht bei der Nahrungssuche. Prinzipiell auch als Brutbaum für diese Art geeignet. 9 Fichte Baum mit 50 cm Stammdurchmesser, mit zwei frischen Spechthöhlen in 5 m Höhe. 10 Wald- Kiefer Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit kleinem Spechtloch in 2 m Höhe, aktuell vom Kleiber besetzt. 11 Stiel-Eiche Vollständig toter mittelstarker Baum. Heldbock- Besiedlung ist nicht zu erkennen, aber auch nicht völlig auszuschließen; die Art ist hier vom Kraichgaurand aber nicht bekannt und keiner der noch lebenden Bäume lieferte Hinweise auf einen aktuellen Besatz – das Vorkommen einer lebensfähigen Population ist daher auszu- schließen; der Baum ist sicher Brutbaum vieler Totholz-Insekten und daher noch für viele Jahre wertvolles Specht-Requisit. Zwangsfällung des Baumes aus Verkehrssicherungs- gründen ist zu befürchten. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 30 Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens 12 Berg- Ahorn Baum BL 3 der Station „Blau“. Mittelstarker Baum mit einer Spechthöhle in 11 m Höhe an der Basis eines toten Seitenastes; sicher gut geeignetes Quartier für Nachmieter wie Meisen, Stare oder Fledermäuse. Es wird davon ausgegan- gen, dass die Höhle zumin- dest von Meisen weiterhin genutzt werden kann, wahr- scheinlich auch von Fleder- mäusen. Dazu ist es aller- dings wichtig, dass der tote Ast mit der Höhle an der Basis im Falle anstehender Verkehrssicherungsmaß- nahmen nicht als Ganzes entfernt wird, sondern zumindest die untersten 30 cm am Stamm bleiben. 13 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhlen in 5, 8, 9 und 14 m Höhe; wichtiger Spechtbaum, hier am 15. März 2008 zwei Buntspecht-Männchen (und ein Weibchen) miteinander streitend. Der Baum wird in den Folgejahren wahrscheinlich nicht mehr weiter von Spechten mit neuen Höhlen versorgt werden. Die bis- herigen Höhlen – zumin- dest die oberen – sind durch Meisen und/ oder Fledermäuse aber noch auf Jahre hinaus nutzbar. 14 Berg- Ahorn Baum mit fünf Spechthöhlen und Beschriftung "Öko!" direkt an Weg. 15 Rotbuche Baum mit 40 cm Stammdurchmesser mit Sturmbruch; unterhalb der Bruchstelle vier Spechthöhlen in ca. 8 m Höhe, eine davon aktuell besiedelt. 16 Rotbuche Baum mit 40 cm Stammdurchmesser, mit alter Spechthöhle in Ast in 12 m Höhe. 17 Wald- Kiefer Noch stehender, abgestorbener Baum mit 30 cm Stammdurchmesser, mit alter Specht- höhle in 10 m Höhe, 2008 hier Brut von Staren. 18 Berg- Ahorn Mittelstarker Baum an der Wegkreuzung mit Spechthöhle in 10 m Höhe. Ein Mehr an "Betrieb" dürfte hier zu Störungen für Nach- mieter (Meisen, evtl. Fledermäuse) führen. 19 Rotbuche Baum mit 70 cm Stammdurchmesser, mit Ast- abbruchstelle und altem Spechtloch in 10 m Höhe; sollte für Fledermäuse gut geeignet sein. 20 Rotbuche Mittelstarker Baum mit Spechthöhle in 11 m Höhe. 21 Rotbuche Baum mit Spechthöhle. 22 Rotbuche Baum mit 4 Spechtlöchern in 5 bis 10 m Höhe 23 Rotbuche Baum HB 8 der Station „Hellblau“. Mittelstarker Baum mit altem Spechtloch an Astansatzstelle Hier werden keine Auswir- kungen durch den Kletter- parcours erwartet. Falls es Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 31 Nummer Baumart Beschreibung besondere Auswirkungen des Vorhabens in 15 m Höhe. zu Verkehrssicherungs- problemen mit dem Seiten- ast kommt, darf dieser nur teilweise entfernt werden (zumindest Erhaltung der unteren 30 cm). 24 Berg- Ahorn Baum mit 70 cm Stammdurchmesser, mit Ast- bruch in 15 m Höhe; dort ehemalige Specht- höhle, die gut für baumbewohnende Fleder- mäuse geeignet erscheint. 25 Berg- Ahorn Baum mit 60 cm Stammdurchmesser, mit alter Spechthöhle in Astabbruch in 8 m Höhe. Waldseilpark Karlsruhe Umweltbericht Institut für Botanik und Landschaftskunde, Karlsruhe 32 10.4 Bestandsplan der Biotoptypen