ö Wahl eines/einer Ersten Beigeordneten
| Vorlage: | 22758 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1765 2 öffentlich Dez. 2 Wahl eines/einer Ersten Beigeordneten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.06.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Amtszeit von Herrn Erstem Bürgermeister Denecken endet wegen Vollendung des 65. Lebensjahres zum 31.08.2009. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2009 wurde die Stelle des/der Ersten Beigeordneten (in Verbindung mit der Stellenausschreibung des/der Beigeordneten für das Dezernat 3) fristgerecht am 27.03.2009 in der StadtZeitung, am 28.03.2009 in den BNN und am 27.03.2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind insgesamt 2 Bewerbungen eingegangen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.04.2009 gingen für die Stelle des/der Ersten Bei- geordneten zwei Bewerbungen ein. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 wurde als Zeitpunkt der Wahl der 23.06.2009 bestimmt. Sobald durch den Gemeinderat der/die Beigeordnete für das Dezernat 3 gewählt ist, erfolgt die Wahl des/der Ersten Beigeordneten aus dem Kreis aller fünf Beigeordneten unter Einbe- ziehung der/des neu Gewählten. Die Anwendung des zweistufige Verfahrens nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GemO wurde durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 beschlossen. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stim- mengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforder- lich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchge- führt werden. Beschluss: Der Gemeinderat wählt und bestellt Herrn/Frau______________________________________ mit Wirkung vom 01.09.2009 zum/zur Ersten Beigeordneten als ständige/r Vertreter/in des Oberbürgermeisters. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009