Wahl eines/einer Beigeordneten für das Dezernat 3
| Vorlage: | 22756 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.06.2009 1764 1 öffentlich Dez. 2 Wahl eines/einer Beigeordneten für das Dezernat 3 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.06.2009 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Denecken endet wegen Vollendung des 65. Lebens- jahres zum 31.08.2009. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2009 wurde die Beigeordnetenstelle fristgerecht am 27.03.2009 in der StadtZeitung, am 28.03.2009 in den BNN und am 27.03.2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben. Insgesamt sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist 11 Bewerbungen eingegangen. Eine Bewerbung wurde wieder zurückgezogen. Insgesamt liegen deshalb 10 Bewerbungen vor. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.04.2009 gingen für die Beigeordnetenstelle 10 Bewerbungen ein. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 wurde als Zeitpunkt der Wahl der 23.06.2009 bestimmt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stim- mengleichheit entscheidet das Los. Beschluss: Beschlussfassung Gemeinderat am 23.06.2009 Der Gemeinderat wählt und bestellt Herrn/Frau______________________________________ mit Wirkung vom 01.09.2009 für die Dauer von acht Jahren zum/zur Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“ für das Dezernat 3. Zum Geschäftskreis gehören Ju- gend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen und Sport. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Juni 2009