Neufassung der Satzung für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 22697
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier

    Datum: 09.06.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP1
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wolfartsweier Gremium: Ortschaftsrat Wolfartsweier Termin: Vorlage Nr.: TOP: 09.06.2009 1 öffentlich Neufassung der Satzung für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen 30.04.2009 Hauptausschuss 05.05.2009 Antrag an den Ortschaftsrat Zusammenfassung Mit dieser Vorlage erhält der Gemeinderat die als Anlage 1 angeschlossenen Neufassung der Sat- zung für die Feuerwehr zur Beschlussfassung. Die Neufassung enthält inhaltliche Änderungen hinsichtlich der Erweiterung zu einer Alters- und Re- serveabteilung. Daneben wird die Funktion der Sprecherin bzw. des Sprechers der Freiwilligen Feu- erwehr sowie die Funktion einer Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen. Hinzu kommt die Schaffung einer Sicherheitsbeauftragten bzw. eines Sicherheitsbeauftragten. Gleichzeitig werden nicht mehr zeitgemäße bzw. praxisferne Regelungen gestrichen. Bei dieser Gelegenheit wurde der gesamte Satzungstext im Sinne des Projektes GeKom – Genderkompetenz im kommunalen Raum- neu formuliert. Ziel war es, im Satzungstext beide Ge- schlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und anzusprechen und den Text gleichzeitig wieder flüssig lesbar zu gestalten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Feuerwehrausschuss hat in seinen Sitzungen am 22.03.2005, 16.10.2008 und 29.01.2009 ein- stimmig beschlossen, Satzungsänderungen zu beantragen. Diese betreffen die Altersabteilung, die künftig Alters- und Reserveabteilung sein soll. Daneben soll die Funktion der Sprecherin bzw. des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden. Außerdem soll eine Sicherheitsbeauf- tragte bzw. ein Sicherheitsbeauftragter ernannt werden. Die Branddirektion hält die Änderungen für sinnvoll. Die Änderungen betreffen im Einzelnen folgende Regelungen: In § 10 werden die Regelungen der bisher rein auf das Lebensalter bezogenen Altersabteilung geöff- net und sehen künftig die Alters- und Reserveabteilung vor. In § 13 Abs.1 Nr. 3 wird die Funktion des Sprechers bzw. der Sprecherin der Freiwilligen Feuerwehr und in Nr. 4 die Funktion einer Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen. § 16 wird um die Funktion der bzw. des Sicherheitsbeauftragten, der Sprecherin bzw. des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr und die Funktion der Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr ergänzt. Der Feuerwehrausschuss hat in seinen Sitzungen am 22.03.2005 und 16.10.2008 und am 29.01.2009 einstimmig beschlossen, diese Satzungsänderungen zu beantragen. Die Branddirektion hält die Änderungen für sinnvoll. 1. §§ 5 Abs. 1b, 6 Abs. 3, 10 Feuerwehrsatzung – Alters- und Reserveabteilung Da der Begriff Altersabteilung nicht immer im Gleichklang mit dem Lebensalter der Mitglieder steht, soll der Begriff Alters- und Reserveabteilung verwendet werden. Die Aufnahme in diese Abteilung ist damit nicht mehr abhängig vom Lebensalter, sondern steht unabhängig vom Al- ter Personen offen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung nicht er- füllen. 2. § 8 Beendigung des Feuerwehrdienstes § 8 Abs. 2 wird gestrichen, weil die darin enthaltene Beschränkung für den Übertritt der Feu- erwehrangehörigen von der Aktivität in die Alters- und Reservemannschaft durch die Neufas- sung in § 10 Feuerwehrsatzung überholt ist. 3. § 13 Organe der Feuerwehr § 16 Abs. 5 Sprecherin bzw. Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr § 16 Abs. 6 Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr In § 13 Abs. 1 soll als Nr. 3 der Sprecher bzw. die Sprecherin der Freiwilligen Feuerwehr auf- genommen werden. Die Person soll den Feuerwehrkommandanten bzw. die Feuerwehrkom- mandantin bei der Vertretung der Interessen der Freiwilligen Feuerwehr in Gremien und in der Öffentlichkeit unterstützen. Die Person nimmt die Interessensvertretung der Freiwilligen Feu- erwehr gegenüber dem Feuerwehrkommandanten bzw. der Feuerwehrkommandantin wahr. Dies wird in § 16 Abs. 5 erläutert. In § 13 Abs. 1 Nr. 4 wird die Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr aufgenom- men. Die Aufgabe wird in § 16 Abs. 6 erläutert. 4. § 16 Schriftführung, Kassenverwaltung, Gerätewartung, Sicherheitsbeauftragte, Sprecher bzw. Sprecherin der Freiwilligen Feuerwehr, Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr In § 16 Abs. 4 wird zusätzlich die Funktion des Sicherheitsbeauftragten bzw. der Sicherheits- beauftragten aufgenommen. Die Person soll die Abteilungsleitung bei der Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften unterstützen und Hinweise zu Unfallgefahren und für den Ge- sundheitsschutz geben. In § 16 Abs. 5 wird die Funktion der Sprecherin bzw. des Sprechers der Freiwilligen Feuer- wehr verankert.. Diese Person soll den Feuerwehrkommandanten bzw. die Feuerwehrkom- mandantin bei der Vertretung der Interessen der freiwilligen Feuerwehr in Gremien und in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Sie nimmt auch die Interessenvertretung der freiwilligen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Feuerwehr gegenüber dem Feuerwehrkommandanten bzw. der Feuerwehrkommandantin wahr. In § 16 Abs. 6 wird die Vertreterin der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen der Frauen in der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen und angemessen vertreten und berücksichtigt werden. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt von den Satzungsänderungen Kenntnis und stimmt der Neufassung der Satzung für die Feuerwehr zu. II. Übersendung der Vorlage an Hauptamt - Sitzungsdienste zur Aufnahme ins Ratsinforma- tionssystem und an die Mitglieder des Ortschaftsrates