Gesellschafterweisung der Stadt Karlsruhe gegenüber der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK) betreffend der Beendigung des Mietvertrages zwischen der KMK und der Turtle Entertainment GmbH über die Durchführung der "Turtle-Electronic Sports Leagu

Vorlage: 22686
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.05.2009

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KMK
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister - abgesetzt - Gremium: 64. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.05.2009 1763 1 öffentlich Dez. 4 "Gesellschafterweisung der Stadt Karlsruhe gegenüber der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK) betreffend der Beendigung des Mietvertrages zwischen der KMK und der Turtle Entertain- ment GmbH über die Durchführung der "Turtle-Electronic Sports League" am 05.06.2009 in der Schwarzwaldhalle" Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.05.2009 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag auf Erteilung einer Gesellschafterweisung an die KMK mit dem Inhalt, den Mietvertrag mit der Firma Turtle Entertainment GmbH über die Durchführung der „Turtle Electronic Sports League“ am 05. Juni 2009 in der Schwarzwald- halle zu beenden, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht absehbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 – relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KMK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Schreiben vom 19. Mai 2009 hat die CDU folgendes beantragt: „1. Die CDU-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, bei der KMK darauf hinzuwirken, dass der Vetrag mit dem Veranstalter für die am 05. Juni 2009 geplante Veranstal- tung gekündigt wird. 2. Sollte die KMK den Vertrag nicht bis zum 22. Mai 2009 kündigen, beantragt die CDU- Fraktion eine Sondersitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2009, um eine entspre- chende Gesellschafterweisung an die KMK zu beschließen.“ Die Stadt Karlsruhe empfiehlt ebenso wie die Geschäftsleitung der KMK GmbH, an dem Vertragsverhältnis festzuhalten. Diese Empfehlung begründet die Verwaltung - auch in Beantwortung der von der CDU Fraktion dargelegten Argumentation – wie folgt: 1. Zu befinden ist über die Durchführung einer Veranstaltung am 05. Juni in den Räum- lichkeiten der KMK GmbH, bei der durch rund 20 Spieler in Teams ein Spieltag der ESL Liga der Computerspiele abgehalten wird. Bei dieser Veranstaltung können rund 1.000 Besucher diese Spiele als Zuschauer vor Ort verfolgen. Gespielt wird das Strategiespiel Warcraft sowie das Ego-Shooter Spiel Counter Strike in den in Deutschland zugelasse- nen Versionen. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr, vorgeschaltet ist eine von der Bundeszentrale für politische Bildung organisierte Informationsveranstaltung Eltern- LAN, die um 15.30 Uhr beginnt. Die Veranstaltung ist für Besucher ab 16 Jahren zu- gänglich. Ab 22 Uhr wird das Counter Strike-Match zur Nachverfolgung im Internet übertragen. Der Zugang ist dabei durch ein Alters-Verifikationssystem zusätzlich abgesichert. Eine Rückfrage beim Veranstalter hinsichtlich der Zuverlässigkeit ergab, dass generell nur registrierte Mitglieder ab 16 Jahren auf diese Plattform zugreifen können. Diese Mit- glieder müssen sich per Personalausweis legitimieren. Das Sicherungssystem dient gleichzeitig auch als Bezahlsystem. Von der Einhaltung der Vorgaben des Jugend- schutzes kann daher ausgegangen werden. Die CDU-Fraktion äußert die Auffassung, dass das bei der Veranstaltung ausgespielte Ego-Shooter Spiel Counter Strike einen „gewaltverherrlichenden, menschenverachten- den und brutalen Charakter“ besitze und daher zu verbieten sei. Wie im Rahmen einer von Stadtverwaltung und Stadtjugendausschuß durchgeführten Informationsoffensive am 20. Mai dargelegt wurde, ist das Spiel Counter Strike hinsichtlich dieser Kriterien in den letzten Jahren mehrfach überprüft worden. Dies führte auch zur verbindlichen Al- tersbeschränkung auf Spieler ab 16 Jahren. Zuletzt wurde jedoch durch die Bundes- prüfstelle für jugendgefährdende Medien das Spiel Counter Strike als „nicht ju- gendgefährdend“ eingestuft. Das Bürgermeisteramt ist der Auffassung, dass es sich bei Entscheidungen an die gülti- gen gesetzlichen Rahmenbedingungen halten muss und sich dieser gesellschaftspoliti- schen Diskussion nicht durch die Absage einer Veranstaltung entziehen darf. Es ist vielmehr angezeigt, dieser gesellschaftlichen Diskussion eine Plattform zu bieten. Mit einem Begleitprogramm, wie von der Verwaltung am 20. Mai 2009 vorgestellt, soll dies anlässlich der Veranstaltung und im Nachgang dazu auf breiter Ebene umgesetzt wer- den. Am 5. Juni sollen vor allem interessierte Eltern und Erziehungs- und Lehrkräfte die Möglichkeit haben, sich inhaltlich mit der Jugendkultur der Computerspiele auseinan- derzusetzen. Eine Podiumsdiskussion über dieses sensible Thema auf gesellschaftspo- litischer Ebene hält die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt vor dem Hintergrund des lau- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 fenden Kommunalwahlkampfes nicht für zielführend. Im Vordergrund müssen derzeit die aufgrund der Geschehnisse in Winnenden erneut aufgekommenen Sorgen und Fra- gestellungen der Eltern stehen. Entgegen anderen Befürchtungen waren bei der Pressekonferenz sowie bei der Veran- staltung für die Gemeinderäte der Stadt Karlsruhe am 20. Mai 2009 kompetente Wis- senschaftler und Fachleute anwesend, die einen Überblick über den Stand der For- schung und über die Kriterien des Jugendschutzes gegeben haben. Diese Teilnehmer waren bereits im Einladungsschreiben angekündigt. 2. Die Geschäftsleitung der KMK GmbH hat zuletzt mit Schreiben vom 22. Mai 2009 drin- gend empfohlen, die beantragte Gesellschafterweisung nicht zu erteilen. Dies auch mit Blick auf die erfolgte Klarstellung des Charakters der Veranstaltung am 20. Mai sowie unter Verweis auf die möglichen Folgen für die KMK (Schadensersatz, Schädigung des Rufes der KMK als verlässlicher Geschäftspartner). In diesem Zusammenhang darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass aus unternehmensstrategischen Gründen eine Absage der Veranstaltung im unmittelbaren Vorfeld der Veranstaltung den Ruf der KMK als verlässlicher Vertragspartner schwer schädigen würde. Dies umso mehr als die KMK „mit aller Kraft“ neue Geschäftsfelder erschließt und sich auf einen umkämpften Messemarkt behaupten muss (vgl. beiliegendes Schreiben der KMK – Geschäftsfüh- rung vom 22. Mai 2009). Hinzu kommt, dass der Gesellschafter Stadt Karlsruhe gut be- raten wäre, sich aus dem operativen Geschäft der Geschäftsleitung – wie im vorliegen- den Fall – „herauszuhalten“, ansonsten läuft die KMK ernsthaft Gefahr, nicht mehr am Markt operieren zu können. 3. Der Veranstalter hat Anfang April angefragt. Nach vorheriger Abstimmung mit der Orts- polizeibehörde hinsichtlich ordnungsrechtlicher Einwände gegen die Veranstaltung hat die KMK ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Veranstalter macht die Intel Friday Night am 23. April presseöffentlich. Die KMK hat folglich einen wirksamen Mietvertrag mit dem Veranstalter des Intel Friday Night Game, der Firma Turtle Entertainment GmbH, geschlossen. Die vereinbarten Mietbedingungen sehen die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund für den Fall vor, dass durch die die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Anse- hens der Stadt Karlsruhe zu befürchten ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nicht angenommen werden, da es sich gerade nicht um verbotene Spiele handelt und damit auch keine ge- setzwidrigen Umstände infolge der Durchführung der Veranstaltung vorliegen. Auch ob eine Schädigung des Ansehens der Stadt Karlsruhe vorliegt, ist äußerst zweifelhaft, da die Durchführung der Veranstaltung mit legalen Spielen, wie auch andernorts, diese Vo- raussetzungen nicht erfüllen dürfte. Die Gerichte haben in der Vergangenheit bereits mehrfach die Wirksamkeit dieser Klau- sel wegen der Inhaltskontrolle der Mietbedingungen angezweifelt, und zwar insbeson- dere dort wo quasi einseitig ein Rücktritt erklärt werden soll, weil durch die beabsichtigte Veranstaltung „die Schädigung des Ansehen der Stadt Karlsruhe“ zu befürchten sei. Die KMK hatte in diesen Fällen jeweils erhebliche Schadensersatzzahlungen an die ent- sprechenden Veranstalter zu leisten. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag hat die KMK dem Vertragspartner den diesem entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu erstatten sind dann u.a. sämtliche Planungskosten, Bewerbungskosten, Spielerhonorare/Ausfallent- schädigungen, Reisekosten, Transportkosten, Sponsorengelder, Eintrittseinnahmen, Startgebühren, Online-Spielergebühren, Online-Erlöse im Bereich "Shops", Vermark- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 tungserlöse/Werbeeinnahmen durch die Internetseite. Hinzu kommen weitere Verluste wie Imageschaden, Ausfallschäden bei Nicht-Zustandekommen der Liga, fehlende Ver- fügbarkeit eines Alternativstandortes sowie die Nichterreichung des Marktpotentials in Baden. Nach Auffassung der KMK auf Basis der Erfahrungen aus früheren Prozessen kann der Schaden im deutlich sechsstelligen Eurobereich liegen. Genauere Aussagen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt mangels Kenntnis der Kalkulation des Veranstalters nicht treffen. Zudem besteht das Risiko, dass der Veranstalter nach Ausspruch eines Rücktritts durch die KMK versuchen wird, die Durchführung der Veranstaltung im Wege einer einstweili- gen Verfügung gerichtlich durchzusetzen oder sich auf eine etwaige öffentlich-rechtliche Verpflichtung der KMK, die Halle zur Verfügung zu stellen, berufen wird. In beiden Fäl- len bestehen weitere erhebliche Prozessrisiken. Eine Vorberatung im Aufsichtsrat der KMK ist für den 26. Mai 2009 vorgesehen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag auf Erteilung einer Gesellschafterweisung an die KMK mit dem Inhalt, den Mietvertrag mit der Firma Turtle Entertainment GmbH über die Durchführung der „Turtle Electronic Sports League“ am 05. Juni 2009 in der Schwarzwald- halle zu beenden, abzulehnen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 22. Mai 2009