Ergänzungsantrag FDP/Aufbruch: Satzung zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage
| Vorlage: | 22647 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.05.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Mühlburg |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP/Aufbruch) Stadträtin Barbara Kofler (FDP/Aufbruch) Stadtrat Tom Høyem (FDP/Aufbruch) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP/Aufbruch) vom 14. Mai 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 63. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2009 1762 2 öffentlich Satzung zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage Der Satzungsentwurf wird in § 2 um einen 4. Punkt ergänzt: Aus Anlass des Grötzinger Kirchweihfestes am 20.09.2009, 19.09.2010, 18.09.2011 und 16.09.2012 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Grötzingen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Ortschaftsrat Grötzingen möchte mit großer Mehrheit dem örtlichen Einzelhandel die Gelegenheit bieten, anlässlich der Kirchweih seine Waren zu verkaufen. unterzeichnet von: Rita Fromm Barbara Kofler Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Sitzungsdienste 15. Mai 2009 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 14.05.2009 eingegangen: 15.05.2009 Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1762 2 öffentlich Dez. 2 Satzung zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Ergänzungsantrag abzulehnen. Bereits im Vorverfahren wurde ein entsprechender Wunsch des Ortschaftsrates Grötzingen von der Verwaltung geprüft und negativ bewertet. Verkaufsoffene Sonntage in Karlsruhe sollen aufgrund eines früheren Gemeinderatsbeschlusses nur in der Innenstadt und den beiden B-Zentren Durlach und Mühlburg stattfinden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen gesellschaften Nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits im Rahmen der Vorbereitung der Verwaltungsvorlage wurde seitens des Ortschafts- rates Grötzingen der Wunsch geäußert, aus Anlass des Kirchweihfestes, das in Grötzingen traditionell ebenfalls am 3. Wochenende im September stattfindet, einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Dieser Wunsch des Ortschaftsrates Grötzingen deckt sich mit dem jetzt vorgelegten Ergänzungsantrag. Die Verwaltung hat den Wunsch des Ortschaftsrates Grötzingen geprüft und dem Gemeinderat in der Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf bereits vorgeschlagen, diesem nicht zu folgen. Es haben sich keine Änderungen ergeben, die eine anders lautende Entscheidung mit sich bringen würden. Die Verwaltung empfiehlt daher, auch den vorliegenden Ergänzungsantrag aus folgenden Gründen abzulehnen: Die Einführung von verkaufsoffenen Sonntagen wurde vom Gemeinderat ursprünglich zur Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt sowie in den beiden B-Zentren Durlach und Mühlburg mit einer Vielzahl und Konzentration von Einzelhandelsgeschäften beschlossen. Diese Regelung hat sich nach Auffassung der Verwaltung bewährt und sollte beibehalten werden. Es ist damit eine klare Differenzierung verbunden, in welchen Stadtteilen verkaufs- offenen Sonntage stattfinden und in welchen nicht. Die betroffenen Einzelhandelsgeschäfte haben damit eine hohe Planungssicherheit. Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage in Karlsruhe bleibt begrenzt, die einzelnen Tage behalten dadurch ihre Attraktivität. Bei einer Genehmigung für Grötzingen stünde unter Gleichbehandlungsaspekten eine große Zahl an verkaufsoffenen Sonntagen verteilt auf das gesamte Stadtgebiet zu befürchten. Dies würde letztlich den grundsätzlichen Charakter des Sonntags als Tag der Ruhe untergraben. Dies gilt es zu verhindern.