Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz"

Vorlage: 22626
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.05.2009

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Alter_Flugplatz
    Extrahierter Text

    Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1749 8 öffentlich Dez. 5 Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz" Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/Naturschutzbeirat 24.04.2009 1 AUG: einstimmig zugestimmt - 3 Enthaltungen Naturschutzbeirat: einstimmig zugestimmt - 2 Enthaltungen Gemeinderat 19.05.2009 8 Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat - dem Vorschlag der höheren Naturschutzbehörde zu folgen und sich für die vorgeschlagene Naturschutzgebietsabgrenzung auszusprechen. Er beschließt weiter, die Angelegenheit im Sinne der skizzierten Optionen (Durchführung einer Verträg- lichkeitsprüfung zur Untersuchung ökologisch vertretbar erscheinender Bauflächen, Aufwer- tung von Ausgleichsflächen) weiter zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 26.09.2006 hat der Gemeinderat beschlossen, auch diejenigen Flächen des „Alten Flug- platzes“ mit zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) zu empfehlen, für die nach frühe- rer Beschlusslage (Beschluss Gemeinderat vom 18.05.2004 und Nachbarschaftsverband vom 12.07.2004) eine Bebauungsoption vorbehalten war (Darstellung im Flächennutzungs- plan 2010 (FNP) mit weiß und entsprechender Fußnote, vgl. Anlage 1). Das Votum des Ge- meinderates lautete: „der Gemeinderat spricht sich für eine zügige Ausweisung der gesam- ten Fläche des „Alten Flugplatzes“ zum Naturschutzgebiet aus und fordert das Regierungs- präsidium auf, das Schutzgebietsverfahren schnellstmöglich einzuleiten“. Aufgrund dieses Beschlusses hat der Herr Oberbürgermeister mit Schreiben vom 29.09.2006 das Regie- rungspräsidium als zuständige höhere Naturschutzbehörde vom Votum des Gemeinderates in Kenntnis gesetzt und zugleich darum gebeten, ein Schutzgebietsverfahren einzuleiten. Unter Verweis auf den für wesentliche Teile des „Alten Flugplatzes“ bereits greifenden ho- hen Schutzstatus als FFH-Gebiet (Verschlechterungsverbot gemäß §§ 37 ff. NatSchG B.W., zur der EU gemeldeten FFH-Gebietsfläche vgl. Anlage 2a) teilte das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 23.11.2006 mit, trotz der unbestrittenen Schutzwürdigkeit des Gebiets, werde mit Blick auf die Vielzahl der beim Präsidium anhängigen Verfahren eine Unter- schutzstellung als Naturschutzgebiet leider „geraume Zeit“ in Anspruch nehmen. Mit Schrei- ben vom 28.08.2008 erinnerte Herr Oberbürgermeister, unter Verweis auf eine entspre- chende Gemeinderatsanfrage in der Plenarsitzung am 06.05.2008, das Regierungspräsidi- um an das ausstehende Naturschutzgebietsverfahren. Das Regierungspräsidium konnte zwischenzeitlich seine vorbereitenden Arbeiten für ein Naturschutzgebietsverfahren abschließen. Es hat die Stadt wegen der beabsichtigten Ab- grenzung des geplanten Naturschutzgebietes mit Schreiben vom 12.03.2009 angeschrie- ben, um das anstehende Verfahren abzustimmen. Auf das als Anlage angefügte Schreiben nebst Karte wird verwiesen (vgl. Anlage 3 und Anlage 4). Demnach beabsichtigt die höhere Naturschutzbehörde dem Votum des Gemeinderates im Wesentlichen zu folgen. Der westliche, im aktuellen FNP 2010 noch mit weiß als potentielle Baufläche dargestellte „Brückenkopf“ (vgl. Anlage 1) soll vollständig in das Naturschutzge- biet mit einbezogen werden. Für den Randbereich im Osten indessen sieht das Regierungs- präsidium Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die eine dauerhafte Balance zwischen ge- schützten Bereichen, Erholungsbereichen und ökologisch vertretbarer Bebauung (etwas abgerückt, max. zweigeschossig und mit Grünflächen als Puffer/Übergang zum NSG) er- möglichen können. Nach der Einschätzung des Regierungspräsidiums gibt es auch inner- halb des FFH-Gebietes (entlang der Ostgrenze, zum Grenzverlauf FFH-Gebiet vgl. Anlagen 2 a und 2 b) Bereiche, die als Suchraum für eine ökologisch verträgliche Bebauung in Frage kommen (vgl. Anlage 4). Für o. g. Randbereiche sei eine das FFH-Gebiet nicht wesentlich beeinträchtigende Bebauung grundsätzlich vorstellbar. Für die Bebauung sei allerdings eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. In diesem Zusammenhang sei auch zu beach- ten, dass bei einer FFH-Gebietsverträglichen Bebauung des östlichen Randbereiches des Alten Flugplatzes ein entsprechender planungsrechtlicher Ausgleich erforderlich wäre. Die- ser könnte z.B. durch Ausgleichsflächen im nordwestlichen Anschluss an das Naturschutz- gebiet bewerkstelligt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zusammenfassend schlägt das Regierungspräsidium vor, die Flächen wie dargestellt abzu- grenzen und auf dieser Grundlage das Schutzgebietsverfahren umgehend einzuleiten. Hier- zu wird die Zustimmung der Stadt erbeten. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, auf der Grundlage dieses ausbalancierten Vorschlages der Schutzgebietsabgrenzung zuzustimmen. Der Vorschlag des Regierungspräsidiums respek- tiert im wesentlichen den Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2006, in dem er einerseits das grundsätzliche Anliegen, den Alten Flugplatz unter Naturschutz zu stellen, ebenso berück- sichtigt wie die Interessen die vorhandenen Bebauungsstrukturen entlang der Erzberger- straße zu einem städtebaulich vernünftigen Abschluss zu bringen. Mit diesem Vorschlag wäre eine maßvolle, ökologisch vertretbare Innennachverdichtung möglich, die eine Res- sourcenschonung von Außenbereichsflächen bewirkt. Es liegt daher im Interesse des Natur- schutzes und der städtischen Planungen, hier baldmöglichst Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und dem Naturschutzbeirat - dem Vorschlag der höheren Naturschutzbehörde zu folgen und sich für die vorgeschlagene Naturschutzgebietsabgrenzung auszusprechen. Er beschließt weiter, die Angelegenheit im Sinne der skizzierten Optionen (Durchführung einer Verträglich- keitsprüfung zur Untersuchung ökologisch vertretbar erscheinender Bauflächen, Aufwertung von Ausgleichsflächen) weiter zu verfolgen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Mai 2009

  • Anlage 1 FNP 2010
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    Auszug FNP 2010 Weiß * Baufläche vorbehaltlich FFH-Verträglichkeitsprüfung BV hellgrün = besondere Vegetationsfläche = FFH-Gebiet Anlage 1

  • Anlage2a FFH Fläche
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  • Anlage2b Biotopkartierung
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    Anlage 2 b

  • Anlage3 RP Schreiben Deckblatt
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    Anlage 3

  • Anlage3 RP Schreiben Text
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    Baden-Württemberg REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 5 -UMWELT Regierungspräsidium Karlsruhe • 76247 Karlsruhe Stadtverwaltung 76131 Karlsruhe Karlsruhe 12.03.2009 Name Dr. Christoph Aly Durchwahl 0721 926-4362 Aktenzeichen 55 -8841.03 Alter Flugplatz (Bitte bei Antwort angeben) gepl. NSG "Alter Flugplatz Karlsruhe" Anlage 1 Sehr geehrte Damen und Herren, das Regierungspräsidium Karlsruhe erwägt, das Schutzgebietsverfahren für den Alten Flugplatz Karlsruhe einzuleiten. Dies setzt jedoch voraus, dass seitens der Stadt Karlsruhe grundsätzlich die Bereitschaft besteht, die Ausweisung der naturschutzfachlich wertvollsten Teile als Naturschutzgebiet mitzutragen. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet wäre nicht nur fachlich begründet und geboten, sie würde auch Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die eine dauerhafte, gute Balance zwischen geschützten Bereichen, Erholungsbereichen und ökologisch vertretbarem Bauen ermöglichen. Dienstgebäude Karl-Friedrich-Straße 17 • 76133 Karlsruhe Telefon 0721 926 0 • Fax 0721 93340252 abteilung5@rpk.bwl.de • wwvv.rp. baden-vvuerttemberg.de • www.service-bvv.de ÖPNV Haltestelle Marktplatz • Parkmöglichkeit Schlossplatz Tiefgarage -2- Die Schutzwürdigkeit des Gebietes innerhalb der in der Anlage dargestellten Grenze ist unstreitig: die hier vorkommenden „Artenreichen Borstgrasrasen auf Kalk" sind mit einer Fläche von rund 6 ha das einzige bekannte Vorkommen dieses extrem seltenen und gefährdeten Lebensraumtyps in Baden-Württemberg. Deshalb kann das Land seiner Schutzverpflichtung nur an dieser Stelle gerecht werden. Weitere Schutzgüter sind Binnendünen mit ausgedehnten Magerrasen und Sandrasen, beides ebenfalls extrem selten gewordene Lebensräume hier noch nachgewiesener, zahlreicher gefährdeter Tier-und Pflanzenarten. Die Schutzbedürftigkeit des Gebiets resultiert aus dem Verhalten zahlreicher Hundebesitzer, Modellflugbetreiber, Golfer, Fußballspieler, Beachball-Sportler usw. Die erfolgte Nennung des Gebietes als FFH-Gebiet sichert zwar seinen „günstigen Erhaltungszustand". Eine Naturschutzgebietsverordnung würde konkretisieren, welche Verbotstatbestände hierzu notwendig sind und was zur Entwicklung des Gebietes getan werden kann. Gleichzeitig kann der Schutz auf Arten und ihre Lebensstätten ausgedehnt werden, die nicht unter dem abstrakten Schutz der FFH-Richtlinie stehen, deren Schutz auf nationaler Ebene aber dringend geboten ist. Darüber hinaus bietet das Unterschutzstellungsverfahren Gelegenheit, einen Ausgleich mit den Freizeitnutzungen vor Ort zu suchen, es verschafft dem Naturschutzanliegen den notwendigen Nachdruck und stellt die Verfolgung von Verstößen auf eine verlässliche, im Einzelnen begründete Basis. -3- Die ortsansässige Bevölkerung nutzt das Areal intensiv zur Naherholung. Dies soll im Rahmen der Unterschutzstellung beachtet werden und erhalten bleiben. Schutzgebietsunverträgliches Verhalten (Laufen Lassen von Hunden, Vandalismus) soll unterbunden werden. In diesem Zusammenhang setzen wir auch auf Überzeugungsarbeit und planen weiter öffentlichkeitswirksame Aktionen für die interessierte Bevölkerung, die in den vergangenen Jahren stets großen Anklang gefunden haben. Das Unterschutzstellungsverfahren kann auch Hilfestellung bei der Suche nach Flächen leisten, deren Bebauung ökologisch vertretbar erscheint. In der Anlage haben wir die Ergebnisse einer aktuellen Kartierung und unsere diesbezügliche Analyse zusammengestellt: auch innerhalb des FFH- Gebietes gibt es Bereiche, die als Suchraum für eine ökologisch verträgliche Bebauung in Frage kommen. Hier wäre eine das FFH-Gebiet nicht wesentlich beeinträchtigende Bebauung aus unserer Sicht gut vorstellbar, insbesondere dann, wenn im Rahmen des baurechtlichen Ausgleichs eine Vernetzung der Sandlebensräume durch Ausgleichsflächen im Nordwesten des Areals möglich wird. Im Südosten des Gebietes ist auch eine Fläche innerhalb des Zaunes und außerhalb des bestehenden FFH-Gebietes nach unserer Ansicht ökologisch verträglich bebaubar. Diese Fläche steht heute unter dem Schutz der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe. Wir wollen betonen, dass der Schutz dieser Allgemeinverfügung sehr dazu beigetragen hat, den naturschutzfachlichen Wert des gesamten Areals zu erhalten. -4- Notgedrungenermaßen orientierte sich die Verfügung am bestehenden Zaun, der auch bis in die 90er Jahre bebaute Flächen umfasste. Von daher wird es verständlich, dass die aktuell erstellte Kartierung (Anlage) hier eine Präzisierung der Wertigkeit ergab. Wir schlagen vor, -Naturschutzgebiet und Bebauungsfläche wie in der beigefügten Karte dargestellt abzugrenzen, -das Schutzgebietsverfahren umgehend einzuleiten und mit Ihrer Unterstützung möglichst im Lauf des Jahres 2009 zu beenden. Bitte teilen Sie uns möglichst bald mit, ob dieser Vorschlag Ihre Zustimmung und Unterstützung findet. Mit freundlichen Grüßen Alexander Zink S

  • Anlage 4 NSG Abgrenzungsvorschlag
    Extrahierter Text