Antrag GRÜNE: Förderung von kostengünstigen Mietwohnungen in Karlsruhe

Vorlage: 22614
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel, Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.05.2009

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Mietwohnungen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10. Februar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 63. Plenarsitzung Gemeinderat 19.05.2009 1753 13 öffentlich Förderung von kostengünstigen Mietwohnungen in Karlsruhe Im letzten Wohnungsbaubericht wurde eine große Nachfrage nach familien- freundlichen, kostengünstigen Mietwohnungen im Stadtgebiet festgestellt. Um diese Nachfrage zu befriedigen, wird die Verwaltung beauftragt, 1. in einem ersten Schritt diejenigen Flächen in städtischem Eigentum, die sich für Geschosswohnungsbau eigenen, aufzulisten. Hierbei geht es uns um zusammenhängende Flächen außerhalb der Konversionsgebiete, vor allem aber auch um kleinere Grundstücke, Baulücken, Hofbebauungen etc. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten. Die Ergebnisse dieser Zusammenfassung bitten wir, im Planungsausschuss vorzustellen. 2. Für die geeigneten Flächen schreibt die Stadt Wettbewerbe/Planungs- workshops aus, an denen sich Baugesellschaften und Investoren mit inhaltlichen und gestalterischen Konzepten beteiligen können. Die städtischen Flächen sollen hierbei in Erbpacht vergeben werden – mit der Auflage, ausschließlich Mietwohnungen zu errichten. 3. Bauinteressenten, die in diesem Verfahren den Zuschlag erhalten, sollen von der Stadt bei der Beantragung von Landesmitteln nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz unterstützt werden. Der Trend zurück in die Stadt hält nach Untersuchungen des Institutes für Urbanistik weiter an. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Besonders Familien, aber auch Singles und ältere Menschen nach der Familien- phase, suchen Wohnmöglichkeiten im Stadtgebiet, denn kurze Wege zur Arbeit, zu Kindertagesstätten, zu Ärzten und kulturellen Einrichtungen bedeuten Zeit- und Kostenersparnis. Während sich gut verdienende Menschen durchaus mit Wohnraum im Stadtgebiet versorgen können, ist der Bedarf an kostengünstigen familien- gerechten Mietwohnungen groß. Der Grund: Investitionen in Mietwohnungsbau können nach dem Rückzug des Bundes aus der Wohnungsbauförderung kaum mehr erwirtschaftet werden. Deshalb haben sich in den letzten Jahren Baugesellschafen und Genossenschaften mehr und mehr aus diesem Geschäft zurückgezogen. Gegen ihren Willen müssen besonders Familien, die eigentlich gern im Stadtgebiet wohnen wollen, auf den „Speckgürtel“ ausweichen und gehen der Stadt Karlsruhe als Einwohner/-innen verloren. Ein zusätzliches Problem sehen wir darin, dass besonders Menschen mit geringen finanziellen Mitteln kaum eine Chance haben, angemessenen Wohnraum zu finden Dieser Entwicklung kann die Stadt entgegenwirken, indem sie Grundstücke für Geschosswohnungsbau in Erbpacht Baugenossenschaften und Bauträgern zur Verfügung stellt. Strikte Auflagen müssen die langfristige Nutzung der auf diesen Grundstücken erstellten Immobilien als Mietwohnungen sichern. Das Landeswohnraumförderungsgesetz, gültig ab 01.01.09, eröffnet darüber hinaus die Chance, Landesmittel u. a. für die Erstellung von Mietwohnungen zu erhalten. Vermieter dürfen in diesem Fall nur an einen Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Die Zusage einer solchen Wohnraumförderung ist an eine angemessene Beteiligung der Gemeinde gebunden. Besonders erwähnt wird im Gesetz die Überlassung von geeigneten Grundstücken an Baugenossenschaften u. a. in Erbpacht. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Mit den beschriebenen Maßnahmen kann die Stadt vielfältig Einfluss auf Nutzung und Gestaltung der Innenentwicklung nehmen und zum Beispiel: - kostengünstige Mietwohnungen für Familien in kleinen Einheiten ermöglichen und Bewohner/-innen (zurück-)gewinnen, - sozial benachteiligte Familien, Singles, Alleinerziehende und ältere Menschen mit Wohnraum versorgen, - durch neue Wohnformen Antworten auf die demoskopische Entwicklung der Gesellschaft anbieten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Mai 2009

  • TOP 13
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 10.02.2009 eingegangen: 10.02.2009 Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1753 13 öffentlich Dezernat 4 Förderung von kostengünstigen Mietwohnungen in Karlsruhe - Kurzfassung - 1. Zusammenstellung geeigneter städtischer Flächen und Vorstellung im Planungsausschuss: Sofort bebaubare Flächen für den Geschosswohnungsbau stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Es wird kontinuierlich geprüft, inwieweit suboptimal genutzte Flächen für Wohnungs- oder Dienstleistungs- oder gewerbliche Nutzungen aktiviert werden können wie z. B. das C-Areal in der Nordstadt. 2. Ausschreibung von Wettbewerben/Planungsworkshops für geeignete Flä- chen und Vergabe der Grundstücke im Wege des Erbbaurechts: Es sollte immer fallbezogen ermittelt werden, ob der Aufwand für solche Verfahren und die damit zusammenhängenden Kosten ein Projekt nicht eher verteuern. 3. Unterstützung von Bauinteressenten durch die Stadt bei der Beantragung von Landesmitteln nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz: Die Wohnraumförderungsstelle des Liegenschaftsamts bietet grundsätzlich eine kosten- lose Beratung zur Förderung nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm an. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Zusammenstellung geeigneter städtischer Flächen und Vorstellung im Planungsausschuss: Die sofort bebaubaren Flächen, die sich für Geschosswohnungsbau eig- nen, werden derzeit bereits auf die Realisierbarkeit einzelner Projekte (z. B. Mehrgenerationenwohnen, betreutes Wohnen, Studentenwohnen etc.) hin zu- sammen mit Investoren untersucht. Sie sind momentan noch nicht verfügbar, teilweise wegen umlegungsbedingter Verfahren (Lohfeld) oder Abstimmungs- verfahren (z. B. Mehrgenerationenhaus in Grünwinkel). Sollten in künftigen Bebauungsplanverfahren Flächen für Geschosswoh- nungsbau ausgewiesen werden, werden die gemeinderätlichen Gremien in den jeweiligen Verfahrensschritten in den Entscheidungsprozess einbezogen. Mischgebiete dienen gemäß § 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung dem Woh- nen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht we- sentlich stören. Sofort bebaubare Grundstücke stehen der Stadt leider nur in geringem Maße zur Verfügung. 2. Ausschreibung von Wettbewerben/Planungsworkshops für geeignete Flächen und Vergabe der Grundstücke im Wege des Erbbaurechts: Es ist bekannt, dass Auslober von Wettbewerben für eine gestellte Aufgabe eine große Zahl alternativer Lösungen erhalten. Die Stadt hat in der Vergan- genheit mehrfach diesen Weg bei der Realisierung verschiedener Projekte beschritten und dabei gute Erfahrungen gemacht. Gerade beim Bau von kos- tengünstigen Mietwohnungen sollten zusätzliche Kosten vermieden werden, um ein Projekt für einen Investor und damit für die gewünschte Zielgruppe Wohnungssuchender finanziell attraktiv zu machen. Es sollte deshalb immer fallbezogen ermittelt werden, ob der Aufwand für ein solches Verfahren und die damit zusammenhängenden Kosten (z. B. Prämien) ein Projekt nicht un- nötig verteuern. Um die Errichtung kostengünstiger Mietwohnungen in Karlsruhe zu unterstüt- zen, hat der Gemeinderat bereits am 21.02.2006 eine entsprechende Förde- rung im Rahmen der Kommunalen Wohnraumförderung beschlossen. Von In- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 vestoren wurde diese Möglichkeit jedoch bisher nicht in Anspruch genommen, da die Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsbau generell nicht günstig sind. Gegen die Vergabe geeigneter Grundstücke im Wege des Erbbaurechts be- stehen keine Bedenken. Die Bereitstellung von Grundstücken im Erbbaurecht ist eine langjährige bewährte Methode, die die Stadt Karlsruhe in hohem Maß anwendet. Sie erhielt dafür in vergangenen Jahren auch Auszeichnungen für kostengünstige Wohnangebote. 3. Unterstützung von Bauinteressenten durch die Stadt bei der Beantra- gung von Landesmitteln nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz: Die Wohnraumförderungsstelle des Liegenschaftsamts bietet grundsätzlich eine kostenlose Beratung zur Förderung nach dem Landeswohnraumförde- rungsprogramm an. Hierbei werden Investoren, Bauherren und Erwerber von Objekten bei einer Antragstellung unterstützt. Derzeit liegen für das Pro- grammjahr 2009 noch keine Anträge auf eine Förderung für den allgemeinen Mietwohnungsbau vor. Für die Antragstellung zur Förderung des allgemeinen Mietwohnungsbaus sind Ausschlussfristen zu beachten. Wie das Land Ba- den-Württemberg im Programmjahr 2010 Landesmittel zur Förderung des all- gemeinen Mietwohnungsbaus bereitstellt, ist offen.