Auflösung des Zweckverbandes zur Reinigung und Unterhaltung des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens

Vorlage: 22610
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.05.2009

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Auflösung Zweckverband
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1751 10 öffentlich Dez. 6 Auflösung des Zweckverbandes zur Reinigung und Unterhaltung des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.05.2009 11 Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Gemeinderat 19.05.2009 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Auflösung des Zweck- verbandes zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass Im Jahre 1943 wurde der Zweckverband zur Reinigung und Unterhaltung des Malscher Landgrabens und Reutgrabens mit Sitz in Ettlingen gegründet. Gründungsmitglieder waren die Städte und Gemeinden Bruchhausen, Ettlingen, Ettlingenweier, Forchheim, Karlsruhe, Malsch, Oberweier, Schluttenbach und Sulzbach. Seine Aufgabe besteht in der Reinigung und Unterhaltung des ca. 14,8 km langen Malscher Landgrabens und des ca. 2,8 km langen Reutgrabens, um die Entwässerung seines Ein- zugsgebietes nach einheitlichem Standard sicherzustellen. Gerade die damals zum Teil sehr kleinen Gemeinden waren weder personell noch materiell dazu in der Lage. Inzwischen hat sich durch die Gemeindereform in den 70er Jahren die Anzahl der Mitglieder auf vier reduziert (Ettlingen, Malsch, Rheinstetten und Karlsruhe). In der Vergangenheit hat der Bauhof in Ettlingen die Aufgaben des Verbandes übernom- men. Bereits in den 70er Jahren hat dann die Stadt Karlsruhe die Wasserläufe auf eigener Gemarkung selbst unterhalten, seit kurzem auch die Gemeinde Malsch. Lediglich der gerin- ge Streckenanteil der Stadt Rheinstetten von etwa 6 % wird noch vom Bauhof Ettlingen be- treut. Auch einen ursprünglich gleichen Standard in der Bewirtschaftung und Pflege der Gräben gibt es nicht mehr, da die Gemeinde Malsch bereits eine intensivere Pflege vor- nimmt. Auf Grund dieser Situation hatte der Verband in seiner Versammlung am 18.02.2009 die Diskussion über eine mögliche Auflösung auf der Tagesordnung; alle Mitglieder haben sich, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer entsprechenden Gremien, für eine Auflösung ausgespro- chen. Da in diesem Jahr auch der letzte Mitarbeiter des Zweckverbandes in Ruhestand geht, ergibt sich außerdem die Möglichkeit zur sozialverträglichen Auflösung des Verbandes. Für die Stadt Karlsruhe stellt sich die Situation so dar, dass eine Auflösung des Verbandes kostenneutral wäre. Die Umlage (derzeit ca. 7.000 €) entspricht im langjährigen Mittel unge- fähr den Vergabesummen der Unterhaltungsarbeiten. Außerdem würde der Abstimmungs- aufwand mit den anderen Verbandsmitgliedern entfallen. Das Tiefbauamt empfiehlt daher, einer Auflösung des Zweckverbandes zuzustimmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat stimmt einer Auflösung des Zweckverbandes zur Reinigung und Unterhal- tung des Malscher Landgrabens und des Reutgrabens zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Mai 2009