Satzung der Stadt Karlsruhe über die Berufung sachkundiger Einwohner/Einwohnerinnen in den Migrationsbeirat

Vorlage: 22601
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grünwinkel, Hagsfeld, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.05.2009

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Liste Migrantenvereine
    Extrahierter Text

    Stand 20.03.2009 1 1 Migrantenvereine in Karlsruhe Organisation Straße PLZ Ort Afghan Self Help Coordination Postfach 11 01 47 76051 Karlsruhe 1. Afghanisch-Deutsches Multikulturelles Zentrum e.V. Bockstalstraße 67 76327 Pfinztal 2. Afrikanischer Verein Steinstraße 15 76133 Karlsruhe 3. Akademischer Verein "Kyrill und Method" Karlsruhe e.V. c/o UStA Adenauerring 7 76131 Karlsruhe 4. Albanisch-Islamischer Kulturverein e. V. Durlacher Allee 43 76131 Karlsruhe 5. Alturas e. V. Hardtstraße 37 a 76185 Karlsruhe 6. AMLA Verein lateinamerikanischer Frauen e. V. Vorholzstraße 2 76137 Karlsruhe 7. amnesty international Bezirk Karlsruhe im Menschenrechtszentrum Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 8. Arbeitskreis Kurdistan Waldhornstraße 15 76131 Karlsruhe 9. Argentinischer Kulturverein e.V. Mathystraße 18 - 20 76133 Karlsruhe 10. Armenisches Hilfswerk in Deutschland e.V. Sebastian-Kneipp- Str. 8 76337 Waldbronn 11. Stand 20.03.2009 2 2 ASMG e.V. Postfach 111531 76051 Karlsruhe 12. Äthiopische Selbsthilfe Organisation Oberfeldstraße 7 76149 Karlsruhe 13. Äthiopische Vereinigung Körnerstraße 58 76135 Karlsruhe 14. Badisch-Südbrasilianische Gesellschaft Leibnizstraße 1 76689 Karlsdorf- Neuthard 15. Bahaizentrum Amalienstraße 30 76133 Karlsruhe 16. Alevitische Gemeinde Karlsruhe Gewerbestraße 40 75015 Bretten- Gölshausen 17. Centre Culturel Franco-Allemand Kaiserstraße 160 - 162 76133 Karlsruhe 18. China-Kulturverein Belfortstraße 8 76133 Karlsruhe 19. Circolo A.C.L.I. Friedenstraße 24 76133 Karlsruhe 20. Dachverband islamischer Verein in Karlsruhe und Umgebung e. V. Lucas-Cranach- Straße 2 76149 Karlsruhe 21. Deutsch-afghanischer Kulturverein e. V. Kronenstraße 5 76275 Ettlingen 22. Deutsch brasilianischer Freundeskreis e. V. Ellmendinger Straße 29 a 76227 Karlsruhe 23. Deutsch Finnische Gesellschaft e. V. Henriette-Obermüller- Straße 11 76137 Karlsruhe 24. Stand 20.03.2009 3 3 Deutsch-Englischer Freundeskreis e. V. Postfach 11 03 46 76133 Karlsruhe 25. Deutsch-Estnische Gesellschaft e. V. Gothaer Straße 26 76139 Karlsruhe 26. Deutsch-Französischer Freundeskreis Postfach 2153 76009 Karlsruhe 27. Deutsch-Griechische Akademiker Initiative e.V. DGGI Tulpenstraße 22 76199 Karlsruhe 28. Deutsch-Indische Gesellschaft Karlsruhe Schänzle 5 76187 Karlsruhe 29. Deutsch-Indische Organisation Adlerstraße 50 76137 Karlsruhe 30. Deutsch-Indonesische Gesellschaft Baden e. V. Maxburgerstraße 18 76751 Jockgrim 31. Deutsch-Italienische Gesellschaft Karlsruhe Schul- und Kulturzentrum Kaiserstraße 150 76133 Karlsruhe 32. Deutsch-Japanische Gesellschaft Karlsruhe e. V. Friedrichstraße 36 76229 Karlsruhe 33. Deutsch-Kroatische Gemeinschaft e. V. Kaiserallee 12 d 76133 Karlsruhe 34. Deutsch-Makedonische Gesellschaft „Biser Balkanski“ Friedrich-Naumann- Straße 54 76187 Karlsruhe 35. Stand 20.03.2009 4 4 Deutsch-Mexikanischer Kulturverein e. V. Wendtstraße 7 76185 Karlsruhe 36. Deutsch-Pakistanische Gesellschaft e. V. Vorholzstraße 8 76137 Karlsruhe 37. Deutsch-Polnische Gesellschaft Scheffelstraße 46 a 76135 Karlsruhe 38. Deutsch-Rumänischer Verein e. V. Händelstraße 4 76187 Karlsruhe 39. Deutsch-Spanische Gesellschaft Karlsruhe e. V. Waldshuter Straße 7 76227 Karlsruhe 40. Deutschsprachiger Muslimkreis e. V. Kaiserpassage 10 76133 Karlsruhe 41. Deutsch-Türkische Kulturplattform Kronenstraße 24 76133 Karlsruhe 42. Deutsch-Türkischer Bildungsverein Schauenburgstraße 1 76135 Karlsruhe 43. Deutsch-Ukrainischer Gesellschaft e. V. Hertzstraße 13 76187 Karlsruhe 44. Deutsch-Ungarischer Freundeskreis e. V. Augustenburgstraße 47 a 76229 Karlsruhe 45. DIDF (Föderation Demokratischer Arbeiter Vereine) Durlacher Allee 66 76133 Karlsruhe 46. Die Lustige Tamburica Mannheimer Straße 27 76131 Karlsruhe 47. Stand 20.03.2009 5 5 Direkthilfe für Afghanische Witwen und Kinder e. V. Ortenaustraße 2 76199 Karlsruhe 48. DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Karlsruhe e. V. Käppelestraße 3 76131 Karlsruhe 49. Donauschwäbische Volkstanzgruppe Karlsruhe-Neureut Kiefernweg 28 76149 Karlsruhe 50. Edukatives Ethnozentrum Leipziger Allee 32 76139 Karlsruhe 51. EKOL Türkisch-Deutscher Bildungskreis Schauburgstraße 1 a 76137 Karlsruhe 52. Eritreische Gemeinschaft in Karlsruhe und Umgebung e.V. Sophienstraße 90 76135 Karlsruhe 53. Esperanza International e.V. Jahnstraße 9 A 76744 Wörth am Rhein 54. Ethiopian Andenet Leipziger Allee 4 76139 Karlsruhe 55. Europa-Union Kreisverband Karlsruhe Forlenweg 11 76149 Karlsruhe 56. Falun Dafa e.V. Humboldtstraße 37 76131 Karlsruhe 57. Filipino-German Club e. V. Schloßgasse 7 76774 Leimersheim 58. Flüchtlingsrat Karlsruhe Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 59. Stand 20.03.2009 6 6 Föderation der Vereine Türkischer Elternbeiräte in Baden e.V. Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe 60. Fortschrittlicher Türkischer Frauenverein e.V. Kriegsstraße 220 76135 Karlsruhe 61. Freunde der arabischen Sprache und Kultur – Arabische Schule Karlsruhe Geroldsäcker Weg 9 76139 Karlsruhe 62. Freunde für Fremde e. V. Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe 63. Freundeskreis Asyl Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 64. Freundeskreis Kindernothilfe Scheffelweg 1 75045 Walzbachtal 65. Freundeskreis Sri Lanka e.V. Grenadierstraße 70 76133 Karlsruhe 66. Gesangsverein „Liebheimatland“ e.V. der Deutschen aus Russland Hermann-Müller- Würtz-Straße 16 76189 Karlsruhe 67. Gesellschaft für bedrohte Völker Busenbacherstraße 22 76337 Waldbronn 68. Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe e. V. Postfach 210452 76154 Karlsruhe 69. Ghana-Union c/o Südliche Uferstraße 6 76189 Karlsruhe 70. Griechische Orthodoxen Gemeinde "Antochia" Edgar-von-Gierke- Straße 2 76135 Karlsruhe 71. Stand 20.03.2009 7 7 Griechischer Akademischer Studierendenverein in Karlsruhe Rüppurrer Straße 106 76137 Karlsruhe 72. Gruppe Sri Lanka Lachnerstraße 26 76131 Karlsruhe 73. GSK Karlsruhe 1992 Jugendverein für Sport und internationale Freundschaft e. V. Hermann-Schneider- Allee 5 76185 Karlsruhe 74. Haban Bohemia e.V. Körnerstraße 2 76135 Karlsruhe 75. Halima Unabhängiger Kindergarten von Muslimen e. V. Wilhelmstraße 70 76137 Karlsruhe 76. Hand in Hand e.V. Kaiserallee 87 76185 Karlsruhe 77. Haus der Heimat Moltkestraße 29 a 76133 Karlsruhe 78. Hilfe für Straßenkinder in Sri Lanka Mannheimer Straße 30 76131 Karlsruhe 79. Indonesische Katholische Studentenfamilie in Karlsruhe e.V. Klosterweg 28 76131 Karlsruhe 80. Internationale Islamische Frauengemeinschaft e. V. Gartenstraße 36 76133 Karlsruhe 81. Internationales Begegnungszentrum Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe 82. Internationaler Bund Scheffelstraße 11-17a 76135 Karlsruhe 83. Stand 20.03.2009 8 8 Internationaler Jugend- und Kulturverein e.V. Rhode-Island-Allee 39 76149 Karlsruhe 84. Iranisches Kulturzentrum Kaiserallee 12 d 76133 Karlsruhe 85. Islamische Gemeinde Karlsruhe e.V. „Ayasofya“ Moschee Hirschstraße 25 76133 Karlsruhe 86. Islamische Internationale Frauengemeinschaft (IIFG) Oststadt Büro Lachnerstraße 5 76131 Karlsruhe 87. Islamische Union e. V. Ayasofya Moschee Hirschstraße 25 76133 Karlsruhe 88. Islamischer Verein in Durlach und Umgebung e.V. – DITIB „Fatih“ Moschee Dieselstraße 10 76227 Karlsruhe 89. Italienischer Kulturverein e.V. Schützenstraße 42 76137 Karlsruhe 90. Jüdischer Frauenverein c/o Jüdische Gemeinde Gellertstraße 38 76185 Karlsruhe 91. Koordinierungsrat der türkischen Vereine in Baden e.V. Käppelestraße 3 76131 Karlsruhe 92. Koreanischer Verein Karlsruhe e. V. Kirchsteig 16 75239 Eislingen 93. Kulturkreis Kurdistan Waldhornstraße 15 76131 Karlsruhe 94. Stand 20.03.2009 9 9 Kurdischer Elternverein Karlsruhe e. V. Kanalweg 50 76149 Karlsruhe 95. Kurdisches Kulturzentrum Mannheimer Straße 23 76131 Karlsruhe 96. Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. Douglasstraße 3 76133 Karlsruhe 97. Landsmannschaft der Donau- Schwaben e.V. Kreisverband Karlsruhe Johann-Kirchner- Straße 39 76149 Karlsruhe 98. Landsmannschaft der Oberschlesier Wichernstraße 17 76185 Karlsruhe 99. Matica Hrvatska e. V. Kroatischer Kulturverein Leipziger Allee 4 76139 Karlsruhe 100. Mazedonischer Verein "Biser Balkanski" Rüppurer Straße 134 76137 Karlsruhe 101. Menschenrechts-Zentrum Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 102. Mir-Mohammedi-Stiftung Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 103. Missione Cattolica Italiano Karlsruhe Augartenstraße 42 76137 Karlsruhe 104. Muslimischer Studentenverein Karlsruhe e.V. Tennesssee Allee 8 76133 Karlsruhe 105. Stand 20.03.2009 10 10 Nederlandse en Vlaamse Kulturverein e. V. (NeVlaC) Friedrich-Naumann- Straße 106 76187 Karlsruhe 106. Nigerianische Gruppe Vorholtzstraße 11 76137 Karlsruhe 107. Ogaden Hilfsorganisation Adlerstraße 31 76133 Karlsruhe 108. Ökumenisches Migrationszentrum Stephanienstraße 16 76131 Karlsruhe 109. Palästinensische Gruppe der Uni Durmstraße 4 76131 Karlsruhe 110. Palästinensische Wissenschaftliche Gesellschaft e. V. Adenauerring 7 76131 Karlsruhe 111. Peruanische Gruppe Rheinfeldstraße 4 76133 Karlsruhe 112. Phillipino German Club Karlsruhe Tennessee Allee 164 76149 Karlsruhe 113. Polnischer Kulturverein Gellertstraße 19 76185 Karlsruhe 114. Polonia Forum polnischer Kultur e. V. Tulpenstraße 29 76199 Karlsruhe 115. Recht auf Bildung und Entwicklungszusammenarbeit e.V. Breslauerstraße 46 f 76139 Karlsruhe 116. Rueda Loca Boeckhstraße 21 76137 Karlsruhe 117. Stand 20.03.2009 11 11 Russisches Haus Durlacher Allee 26 76131 Karlsruhe 118. Sardischer Kulturverein Gartenstraße 72 76135 Karlsruhe 119. Serbische kulturhumanitäre Vereinigung “Otadzbina“ e. V. Wilhemstraße 51 76137 Karlsruhe 120. Serbisches Kulturzentrum Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe 121. Serbisch-Orthodoxen Gemeinde Schillerstraße 8 76135 Karlsruhe 122. Spanisch-Deutscher Kulturverein Mathystraße 40 76133 Karlsruhe 123. Spanische Katholische Mission Rüppurrer Straße 4 a 76137 Karlsruhe 124. Spanischer Elternverein Kaiserallee 12 d 76133 Karlsruhe 125. Sri Lanka Hilfe Mannheimer Straße 30 76131 Karlsruhe 126. Tamilische Rebabilitation / Organisation e. V. Deutschland Am Zollstock 22 76228 Karlsruhe 127. Tanzhaus e.V. (Tanzgruppe Syrtos, Musikgruppe Donagan, Chor Bela Rado) Am Knittelberg 36 76229 Karlsruhe 128. TGD Türkische Gemeinde in Deutschland Erbprinzenstraße 29 a 76133 Karlsruhe 129. Stand 20.03.2009 12 12 Tibet Initiative Deutschland Regionalgruppe Karlsruhe Georg-Ertel-Straße 4 76437 Rastatt 130. Tiyatro dialog e.V. Nachtweide 4 a 76744 Wörth am Rhein 131. Türkisch-islamische Gemeinde zu Karlsruhe e.V. Käppelestraße 3 76131 Karlsruhe 132. Tunesischer Club Karthago e.V. Kaiserallee 12 d 76133 Karlsruhe 133. Türkischer Elternverein e. V. Kaiserallee 12 d 76133 Karlsruhe 134. Türkischer Frauenverein Karlsruhe und Umgebung e.V. Kaiserallee 12 d 76135 Karlsruhe 135. Türkischer Sportverein Karlsruhe e. V. Käppelestraße 3 76135 Karlsruhe 136. Türkischer Studentenverein Krone e.V. ("KATÖD") Adenauerring 7 76131 Karlsruhe 137. Türkisches Kulturzentrum e. V. Rankestraße 6 76137 Karlsruhe 138. Ugandahilfe Karlsruhe e. V. Ernst-Barlach-Straße 20 76227 Karlsruhe 139. Ungarischer Kulturverein e. V. Sophienstraße 9 76133 Karlsruhe 140. UnioN - Integrationszentrum der Russischsprechenden e.V. Stephanienstraße 84 76135 Karlsruhe 141. Stand 20.03.2009 13 13 Verband islamischer Kulturzentren e. V Gemeinde Karlsruhe „Selimiye“ Moschee Lessingstraße 47 76135 Karlsruhe 142. Verein Eritreische Gemeinschaft e. V. Berckmüllerstraße 36 76131 Karlsruhe 143. Verein der Koreaner in Karlsruhe 144. Verein für Dialog und Völkerverständigung e. V. Annur Moschee Pfannkuchstraße 7 76185 Karlsruhe 145. Verein Indonesischer Studenten in Deutschland e. V. Sperberweg 4 76275 Ettlingen 146. Verein zur Förderung des Gedankenguts ATATÜRKS in Baden-Württemberg Grambacher Straße 30 75045 Walzbachtal 147. Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten Im Menschenrechtszentrum Durlacher Allee 66 76137 Karlsruhe 148. Vereinigung vietnamesischer Flüchtlinge und Vietnamessen e. V. Kronenstraße 30 76133 Karlsruhe 149. Vereinigung der Überseechinesen in Deutschland e.V. Lauenburger Straße 96 76139 Karlsruhe 150. Stand 20.03.2009 14 14 Vietnamesische Katholische Mission Hirschstraße 88 76133 Karlsruhe 151. Vietnamesischer Verein Damaschkestraße 37 76133 Karlsruhe 152. Wunderhirsch- Ungarischer Kulturverein e.V. Nockstraße 7 76137 Karlsruhe 153.

  • Liste Bürgervereine
    Extrahierter Text

    1 1 „Bürgervereine“ Organisation Straße PLZ Ort Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine Welfenstraße 35 76137 Karlsruhe 1. Bürgergemeinschaft Bergwald e. V. Straße des Roten Kreuzes 2 a 76228 Karlsruhe 2. Bürgergemeinschaft Durlach und Aue e. V. Rappenstraße 17 – 19 76227 Karlsruhe 3. Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. Frankenthaler Straße 15 76187 Karlsruhe 4. Bürgergemeinschaft Rüppurr e. V. Schneewittchenweg 5 76199 Karlsruhe 5. Bürgergemeinschaft Untermühlsiedlung e. V. Brüchlestraße 17 a 76227 Karlsruhe 6. Bürgergesellschaft der Südstadt e. V. Marienstraße 49 76137 Karlsruhe 7. Bürgerkommission Hagsfeld e. V. Schwetzinger Straße 14 76139 Karlsruhe 8. Bürgerverein Altstadt e. V. Am Künstlerhaus 32 76131 Karlsruhe 9. Bürgerverein Beiertheim e. V. Breite Str. 49 a 76135 Karlsruhe 10. Bürgerverein Bulach e. V. Hubertusallee 5 76135 Karlsruhe 11. 2 2 Bürgerverein Grünwinkel e. V. Appenmühlstraße 3 76185 Karlsruhe 12. Bürgerverein Karlsruhe-Daxlanden e. V. Langenackerstraße13 76189 Karlsruhe 13. Bürgerverein Knielingen e. V. Jakob-Dörr-Straße 53 76187 Karlsruhe 14. Bürgerverein Knielingen e. V. Blenkerstraße 41 76187 Karlsruhe 15. Bürgerverein Mühlburg 1898 e. V. Hardtstraße 3 76185 Karlsruhe 16. Bürgerverein Neureut-Heide e. V. Feuerdornweg 28 76149 Karlsruhe 17. Bürgerverein Neureut-Kirchfeld Siedlergemeinschaft e. V. Zehntwaldstraße 42 76149 Karlsruhe 18. Bürgerverein Nordstadt e. V. Tennesseeallee 163 76149 Karlsruhe 19. Bürgerverein Oberreut e. V. Goerdelerstraße 1 76189 Karlsruhe 20. Bürgerverein Oststadt e. V. Werthmannstraße 4 76131 Karlsruhe 21. Bürgerverein Rintheim e. V. Finkenschlagweg 23 76131 Karlsruhe 22. Bürgerverein Stadtmitte e. V. Jahnstraße. 14 76133 Karlsruhe 23. Bürgerverein Südweststadt Karlsruhe e. V. Vorholzstraße 21 76137 Karlsruhe 24. Bürgerverein Waldstadt e. V. Erasmusstraße 3 76139 Karlsruhe 25. 3 3 Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock e. V. Wehrastraße 5 76199 Karlsruhe 26. Bürgerverein Weststadt e. V. Rheingoldstraße 13 76133 Karlsruhe 27.

  • Liste Kirchen Sozial- und Jugendverbände
    Extrahierter Text

    Stand 20.03.2009 1 1 Einrichtungen „Soziales“ Organisation Straße PLZ Ort AG Karlsruher Frauenorganisationen Baumeisterstraße 56 76137 Karlsruhe 1. AWO Kreisverband Karlsruhe Stadt e.V. Rahel-Straus-Straße 2 76137 Karlsruhe 2. Beirat für Menschen mit Behinderung Geschäftsstelle Rathaus West 3. Caritasverband Karlsruhe e.V. Sophienstraße 33 76133 Karlsruhe 4. Christlich Islamische Gesellschaft Durlacher Allee 23 76131 Karlsruhe 5. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Karlsruhe e.V. Am Mantel 3 76646 Bruchsal 6. Deutscher Gewerkschaftsbund Verdi Rüppurrer Straße 1a 76137 Karlsruhe 7. Deutscher Kinderschutzbund OV Karlsruhe Kaiserallee 109 76185 Karlsruhe 8. Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstraße 98 76133 Karlsruhe 9. Evangelisches Dekanat Karlsruhe Stephanienstraße 98-100 76133 Karlsruhe 10. Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe Knielinger Allee 11 76133 Karlsruhe 11. Stand 20.03.2009 2 2 Katholische Gesamtkirchengemeinde Karlsruhe Ständehausstraße 4 76133 Karlsruhe 12. Liga freie Wohlfahrtsverbände Sophienstraße 33 76133 Karlsruhe 13. Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisverband Karlsruhe Kanalweg 40/42 76149 Karlsruhe 14. Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Moltkestr. 22 76133 Karlsruhe 15.

  • Übersicht Wahl Ausländerbeirat
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Satzung Migrationsbeirat
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Bitte austauschen Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1743 3 öffentlich Dez. 3 Satzung der Stadt Karlsruhe über die Berufung sachkundiger Einwohner/-innen in den Mig- rationsbeirat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.05.2009 5 Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Gemeinderat 19.05.2009 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Auf die bisherige Wahl der sachkundigen Einwohner/-innen für den Ausländerbeirat soll wegen des zu geringen Interesses der Wahlberechtigten verzichtet werden. Statt der unmittelbaren Wahl soll künftig eine Wahl durch eine Delegiertenversammlung aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Kompetenz in einem der fünf Themen- bereiche für die Arbeit des Ausschusses nachgewiesen haben, auf einer Vorschlagslis- te erfolgen. Diese wird der Oberbürgermeister dem Gemeinderat zur Bestellung der sachkundigen Einwohner/-innen vorlegen. Das nunmehr vorgeschlagene Verfahren der Benennung der sachkundigen Einwohner/- innen verfolgt außerdem das Ziel, möglichst sachkundige Einwohner/-innen zu gewin- nen, die in Migrationsfragen kompetent sind und nach Möglichkeit vereinsmäßig veran- kert oder sonst aktiv sind. Im Rahmen einer allgemeinen Zielvorgabe und einer Höchst- grenze bei der Besetzung innerhalb der Themenbereiche sowie für die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen insgesamt soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der Nationalitäten im Gremium sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Namensge- bung für das Gremium in "Migrationsbeirat" geändert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kosteneinsparungen ca. 70.000.-€ Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zentraler Ausgangspunkt der Überlegungen, auf die bisherige Wahl der sachkundi- gen Einwohner/-innen im Ausländerbeirat zu verzichten, war das zu geringe Interes- se der Wahlberechtigten. Hinzu kam nach Auswertung der Informationsfahrten in andere Städte der Wunsch, möglichst sachkundige Einwohner/-innen zu gewinnen, die in Migrationsfragen kompetent sind und nach Möglichkeit vereinsmäßig verankert oder sonst aktiv sind. Im Rahmen der Diskussion und Abstimmung der neuen Satzung sowie des Verfah- rens bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste durch eine Findungskommission zeigte sich in den gemeinderätlichen Gremien, dass das Thema Findungskommission bzw. die vorgesehene Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten erneut zu überdenken war. Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Gemeinderat hat die Verwaltung eine Konzeption für die Erstellung der Vorschlagsliste für die Bestellung der sach- kundigen Einwohner/-innen entwickelt (Anlage), die am 19.03.2009 mit den stadträt- lichen Mitgliedern im Ausländerbeirat sowie am 30.03.2009 mit den ausländischen Mitgliedern vorberaten wurde. Aus diesen Beratungen wurden Änderungswünsche aufgegriffen. Kernpunkte der geänderten Konzeption für die Erstellung der Vorschlagsliste sind insbesondere:  Einbeziehung der in Karlsruhe in der Migrationsarbeit aktiven Vereine, Bürgervereine und Organisationen a) Alle in Karlsruhe ansässigen Vereine, Bürgervereine, Organisationen und Privatpersonen können Personenvorschläge für die 5 zu besetzenden Themenbereiche im künftigen Migrationsbeirat machen. b) Die in Adresslisten registrierten ausländischen Vereine, Bürgervereine sowie die im Jugend- und Sozialbereich tätigen Organisationen können 2 Delegierte in eine Delegiertenversammlung (analog einem Wahl"männer"gremium) entsenden.  Wahl der vorgeschlagenen Personen über Wahllisten nach Themenbereichen im Rahmen einer Delegiertenversammlung.  2 Stimmen je Themenbereich, die nicht kumuliert werden können.  In den einzelnen Themenbereichen werden jeweils 2 Mitglieder und 2 Ersatzmit- glieder für die Vorschlagsliste gewählt.  Das gleiche Herkunftsland darf in einem Themenbereich jeweils nur einmal ver- treten sein, um unter verschiedenen Aspekten eine möglichst große Ausgewo- genheit zu gewährleisten.  Jedes Herkunftsland soll darüber hinaus insgesamt nur zwei Mal unter den sach- kundigen Einwohnerinnen und Einwohnern vertreten sein. Ergänzende Erläuterungen Seite 3  Wahlausschuss unter Einbindung von 5 Vertretern/-innen aus der Mitte des Ge- meinderates entsprechend den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen. Die wesentlichen Regelungen der Satzung wurden beibehalten und werden der Voll- ständigkeit wegen nochmals aufgezählt:  Wählbar sind insbesondere alle Personen, die  sich als ausländische Staatsangehörige rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder  die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Damit werden erstmals eingebürgerte Personen und ehem. Aussiedler/-innen wählbar. Weiterhin wurde der Personenkreis zur Berufung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger um die Studierenden und Dozenten erweitert.  Ferner müssen die vorgeschlagenen Personen darüber hinaus in einem der fünf Themenbereiche Fachkompetenz durch haupt- oder ehrenamtliche Arbeit nach- weisen. Gerade diesem Punkt kommt im Hinblick auf die Kompetenz, den Gemeinderat zu unterstützen und beraten, eine besondere Bedeutung zu und ist zentrales Anliegen bei allen Integrationsbemühungen. Die Einbindung aller in der Migrationsarbeit tätigen Organisationen, Verbände und Bürgervereine bei der Benennung von Delegierten für Delegiertenversammlung, in Verbindung mit der geforderten Fachkompetenz und mit der Vorgabe, dass je The- menbereich ein Herkunftsland im Migrationsbeirat nur einmal und insgesamt nur zweimal vertreten sein darf, sichern eine ausgewogene Verteilung der Nationalitäten und sonstigen Merkmale so weit, wie dies rechtlich und verfahrensmäßig zulässig bzw. sinnvoll ist. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung mit den gemeinderätlichen und aus- ländischen Mitgliedern im Ausländerbeirat sowie im Hauptausschuss die "Satzung über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Migrationsbei- rat" sowie die beiliegende Wahlordnung gem. § 2 Abs. 3 der Satzung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Mai 2009

  • Satzungsentwurf Migrantenbeirat
    Extrahierter Text

    Satzung der Stadt Karlsruhe über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Migrationsbeirat Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 4 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (i. d. F. vom 24.07.2000, GBL. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14.10.2008 (GBL. S. 343) am .............. folgende Satzung beschlossen. § 1 Bildung und Aufgaben des Migrationsbeirats 1. Die Stadt Karlsruhe bildet einen Migrationsbeirat als beratenden Ausschuss des Gemeinderats, in dem sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mitwirken. 2. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in allen Fragen zu beraten, welche die Gestaltung des Zusammenlebens in der internationalen Stadtgesellschaft und insbesondere die Integration der in Karlsruhe lebenden Migrantinnen und Migranten betreffen. 3. Verhandlungsgegenstände, die als integrationspolitisch relevant eingestuft werden, sind im Migrationsbeirat vor zu beraten, bevor sie auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden. Stand 18.03.2009 2 § 2 Zusammensetzung des Ausschusses und Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner 1. Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder des Gemeinderats sowie zehn stimmberechtigte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. 2. Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sollen in demselben Themenbereich fachkundig sein wie das von ihnen zu vertretende ordentliche Mitglied. 3. Die zehn sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihre Stellvertre- ter werden vom Gemeinderat aufgrund von Personenvorschlägen des Ober- bürgermeisters/der Oberbürgermeisterin bestellt. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Personenvorschläge sollen fachlich kompetente Personen aus den unten genannten Themenbereichen in folgender Verteilung enthalten: - Sprache und Bildung 2 Sitze - Rechtliche und wirtschaftliche Integration 2 Sitze - Kultur und interreligiöser Dialog 2 Sitze - Interkulturelle Öffnung, Wohnen 2 Sitze - Gesundheit, Senioren, Sport 2 Sitze Die Fachkompetenz soll durch haupt- oder ehrenamtliche Arbeit mit Migran- ten/Migrantinnen nachgewiesen werden, unabhängig von der Staatsangehö- rigkeit und Herkunftsland. Darüber hinaus sollen die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner mit den Organisationen der einzelnen Migrantengruppen in Karlsruhe und mit den kommunalpolitischen Strukturen in Karlsruhe vertraut sein. Es soll auf eine ausgewogene Verteilung der Herkunftsländer und Geschlech- ter geachtet werden. In jedem Themenbereich darf ein Herkunftsland jeweils nur einmal vertreten sein. Insgesamt sollen nicht mehr als zwei Vertreter oder Vertreterinnen pro Herkunftsland als sachkundige Einwohner oder Einwohne- rinnen im Migrationsbeirat vertreten sein. Stand 18.03.2009 3 4. Den Vorsitz im Migrationsbeirat führt der Oberbürgermeister/die Oberbürger- meisterin. In deren ständigen Vertretung hat eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister den Vorsitz inne. § 3 Voraussetzungen für die Berufung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner, Amtszeit 1. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner werden grundsätzlich in- nerhalb eines Zeitraums von acht Wochen nach dem Zusammentreten des neu gewählten Gemeinderats bestellt. 2. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können alle Personen werden, die bei der Beschlussfassung des Gemeinderats über ihre Bestellung 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten mit einzigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe gemeldet sind, 3. sich als ausländische Staatsangehörige rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, 4. über gute Deutschkenntnisse verfügen. 3. Nicht berücksichtigt werden Personen: 1. die sich in der Bundesrepublik Deutschland im konsularischen Dienst eines anderen Staates aufhalten, dasselbe gilt für Ehegatten und Ehe- gattinen 2. die von einem deutschen Gericht oder in ihrem Heimatland wegen vorsätzlich begangener Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von Stand 18.03.2009 4 mindestens sechs Monaten oder - unabhängig von der Höhe des Strafmaßes - nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmit- teln oder nach dem Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz rechtskräftig verurteilt sind oder soweit Verurteilungen vorliegen, die in einem Führungszeugnis aufzunehmen sind, 3. die einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehören oder die freiheitliche demokratische Grundordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufen oder mit Gewaltanwendung drohen oder wenn Tatsachen belegen, dass sie einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützen, 4. gegen die zum Zeitpunkt der Bestellung ein Verfahren zur Aufenthalts- beendigung anhängig ist, 5. für die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten ein Betreuer/eine Betreue- rin bestellt ist. 4. Die Dauer der Amtszeit des neuen Migrationsbeirats entspricht der Dauer der Amtszeit des Gemeinderats. § 4 Ausscheiden sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner, Nachrücken 1. Die Mitgliedschaft im Migrationsbeirat endet durch a) Wegzug des sachkundigen Beiratsmitglieds aus Karlsruhe, b) Widerruf der Bestellung. 2. Ein Widerruf kann insbesondere erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Be- stellung nachträglich entfallen (§ 3 Abs. 2, 3) oder wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen schon zum Zeitpunkt der Berufung nicht vor- lagen. Ein Widerruf erfolgt außerdem, wenn das sachkundige Mitglied des Stand 18.03.2009 5 Migrationsbeirats seinen Amtspflichten nach § 17 Gemeindeordnung nicht nachkommt. 3. Scheidet ein sachkundiges Mitglied oder ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin aus dem Migrationsbeirat aus, so erfolgt eine Nachbesetzung durch den Ge- meinderat unter Berücksichtigung der Verteilung der Personenvorschläge auf Themenbereiche. § 5 Mitwirkung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in sonstigen Ausschüssen des Gemeinderats und in den Beiräten Die sonstigen Ausschüsse des Gemeinderats können in geeigneten Fällen sachkundige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 33 Abs. 3 Gemeindeordnung zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. § 6 Schlussbestimmung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Geschehen vom 18. Mai 2004 sowie die Ordnung zur Wahl von ausländischen Mitgliedern des Ausländerbeirats vom 18. Mai 2004 außer Kraft. Ausgefertigt am .............................................

  • Wahlordnung Migrantenbeirat
    Extrahierter Text

    Stand 20.03.2009 1 Wahlordnung für die Erstellung der Vorschlagsliste hinsichtlich der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner im Migrations- beirat Entsprechend der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Migrationsbeirat vom ..... gehören dem Gremium 10 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. Für je- des Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Diese werden vom Gemeinderat auf Grund einer Personenvorschlagsliste des Ober- bürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gewählt. Diese Vorschlagsliste wird in ei- nem vorgeschalteten Auswahlverfahren durch eine Delegiertenversammlung aufge- stellt. Die Auswahl erfolgt auf der Basis von eingereichten Vorschlägen und Bewerbungen. Die zu erstellende Vorschlagsliste soll neben der Fachkompetenz für die zu besetzenden Themenfelder möglichst alle Gruppen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die für eine Berufung als sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen vorgeschlagenen Personen sollen für die Themen- felder, entweder auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit oder eines ehrenamtlichen En- gagements für die Arbeit im Migrationsbeirat qualifiziert sein (siehe § 2). Für die Vorschlagsliste der sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gilt die folgende Wahlordnung: § 1 Delegiertenversammlung 1. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die 10 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren stellvertretenden Mitglieder erfolgt in einer Delegiertenversammlung auf der Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge und Bewerbungen. 2. Die Delegiertenversammlung besteht aus Delegierten, die von den in der An- lage dieser Wahlordnung aufgeführten Vereinen und sonstigen Gruppen ent- sandt werden. 3. Drei Monate vor Einberufung der Delegiertenversammlung durch das Büro für Integration wird der vorgesehene Termin den in der Anlage benannten Verei- nen und Gruppen mitgeteilt. 4. Die nach der Anlage angeschriebenen Vereine und Gruppen können jeweils zwei Delegierte benennen. Zur rechtzeitigen Einladung der Delegierten teilen die Vereine und Gruppen bis spätestens 4 Wochen vor dem mitgeteilten Versammlungstermin den Namen und die Anschrift der von ihnen benannten Delegierten dem Büro für Integration mit. Stand 20.03.2009 2 5. Der/die Integrationsbeauftragte der Stadt Karlsruhe bzw. ihre/seine Vertreterin oder ihr/sein Vertreter leitet die Delegiertenversammlung, die un- abhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. 6. Die entsandten Delegierten müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Karlsruhe mit Hauptwohnung gemeldet sein. 7. Zu Beginn der Delegiertenversammlung weisen die Delegierten die erforderlichen Voraussetzungen durch entsprechende amtliche Dokumente nach. Bei der Registrierung wird sicher gestellt, dass niemand mehr als zwei Delegierte zur Versammlung entsandt hat. § 2 Wahlvorschläge und Bewerbungen 1. Drei Monate vor Einberufung der Delegiertenversammlung werden die in der Anlage benannten Vereine und Gruppen aufgefordert, spätestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin der Delegiertenversammlung, Personenvorschläge für die Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der 10 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der stellvertretenden Mitglieder einzureichen. Außerdem wird dieser Aufruf in der Stadtzeitung und den amtlichen Mitteilungen der örtlichen Presse veröffentlicht, ergänzt mit dem Hinweis, dass auch weitere interessierte Vereine und Gruppen in Karlsruhe innerhalb dieser Frist Bewerbun- gen von Personen einreichen können und dass darüber hinaus jede Person, die diese Kriterien erfüllt, schriftlich ihre Bewerbung einreichen kann, wenn diese Person über eine Fachkompetenz für die zu besetzenden Themenfelder - Sprache und Bildung - Rechtliche und wirtschaftliche Integration - Kultur und interreligiöser Dialog - Interkulturelle Öffnung, Wohnen - Gesundheit, Senioren, Sport verfügt. Stand 20.03.2009 3 Bei der Einreichung von Personenvorschlägen bzw. bei der Bewerbung sind folgende Angaben zu machen: - Familienname - Geburtsname - Vorname - Anschrift - Geburtsort (bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes) - Geburtsdatum - Beruf - Tabellarischer Lebenslauf - Fachkompetenz zu einem der in § 2 genannten Themen- feldern für eine Mitarbeit im Migrationsbeirat (ausgeübte haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeiten) - Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift) - Staatsangehörigkeit - Herkunftsland, z. B. weitere oder frühere Staatsangehö- rigkeit - ggf. Migrationshintergrund Die Zulassungsvoraussetzungen der eingegangenen Personenvorschläge werden vom Wahlausschuss geprüft. § 3 Wahlausschuss 1. Der Wahlausschuss besteht aus dem zuständigen Dezernenten/der zuständigen Dezernentin der Stadt Karlsruhe, einem Vertreter/einer Vertreterin des Dezernats 1, einem Vertreter/ einer Vertreterin des Wahlamts, dem/der Integrationsbeauftragten der Stadt Karlsruhe bzw. ihrer/seiner Vertreterin oder ihrem/seinem Vertreter sowie fünf Vertretern/Vertreterinnen aus der Mitte des Gemeinderats, entsprechend der Vorgehensweise für die Beset- zung des Gemeindewahlausschusses. Stand 20.03.2009 4 2. Der Wahlausschuss stellt die Zulassungsvoraussetzungen der Personen und Be- werbungen fest. 3. Dem Wahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Wahlausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 4 Aufstellung der Vorschlagsliste in der Delegiertenversammlung Jede Delegierte bzw. jeder Delegierte erhält zu den in § 2 genannten Themenfeldern je einen Stimmzettel mit den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern. Je Themenfeld können insgesamt max. 2 Stimmen vergeben werden. An eine Bewerberin/einen Bewerber kann jeweils nur eine 1 Stimme vergeben werden. Insgesamt sind 10 Bewerberinnen bzw. Bewerber nach der vorgesehenen Zusammensetzung des Beirates zu wählen. 1. Ungültig sind Stimmzettel, wenn sie den Willen des Wählers/der Wählerin nicht eindeutig erkennen lassen. 2. Für die Vorschlagsliste gelten, unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 3 Satz 6, 7 und 8 genannten Beschränkungen der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Be- teiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Migrationsbeirat, die beiden Bewerberinnen und Bewerber als gewählt, die innerhalb der Themenfelder die jeweils höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Als Stellvertreter/in gelten die Bewerberinnen und Bewerber als gewählt, die jeweils die nächsthöchsten Stimmenzahlen erhielten. Als Ersatzkandidaten im Falle des Ausscheidens einer/eines sachkundigen Ein- wohners/sachkundiger Einwohnerin oder dessen/deren Stellvertreter/in bzw. im Falle der Nichtberücksichtigung durch den Gemeinderat rückt der/die Bewerber/in mit der dann nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem jeweiligen Themenfeld zur Bestellung durch den Gemeinderat nach. 3. Sind im Falle des Nachrückens keine Bewerber und Bewerberinnen mehr auf der Vorschlagsliste vorhanden, bleibt der Sitz unbesetzt. 4. Bei Stimmengleichheit findet eine geheime Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 5 Weiteres Verfahren Das Ergebnis der Wahl wird als Vorschlagsliste zusammengefasst und hat zum Ziel, dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin geeignete Vorschläge für den Per- sonenkreis nach § 2 Absatz 3 der Satzung zu unterbreiten. Stand 20.03.2009 5 Der Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin ist an die Vorschläge im Einzelnen nicht gebunden. Dem Gemeinderat wird vom Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin eine Vor- schlagsliste für die Berufung der sachkundigen Einwohner/innen und deren Stellver- treter/innen bzw. Ersatzpersonen vorgelegt. Ein Anspruch auf Berufung als sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin durch den Gemeinderat besteht nicht.

  • Ausländerbeirat_ Delegiertenversammlung
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    Kein Text verfügbar