Satzung zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage
| Vorlage: | 22600 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.05.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Mühlburg, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 63. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2009 1742 2 öffentlich Dez. 2 Satzung zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.05.2009 3 Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung Gemeinderat 19.05.2009 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die bisherige Satzung der Stadt Karlsruhe über verkaufsoffene Sonntage regelte diese le- diglich für die Jahre 2007 und 2008. Es muss daher für zukünftige verkaufsoffene Sonntage eine neue Satzung erlassen werden. Es wird beantragt, den anliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Gesetz über die Ladenöffnung bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf be- stimmte Bezirke und Handelszweige vorzunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeinde- oder Stadtbezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeinde- oder Stadtbezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Dies ist lediglich für die Verkaufsstellen des frei- gegebenen Bezirks der Fall. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk geson- dert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten werden. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es nach wie vor eines Anlasses; auch sind weiter- hin im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf regelt die Termine für die Jahre 2009 bis 2012. Zu diesem Entwurf sind im Vorfeld angehört worden: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe und Durlach, - Erzbischöfliches Dekanat Karlsruhe, - Einzelhandelsverband Karlsruhe, - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Zustimmende Äußerungen zum Entwurf erfolgten vom Einzelhandelsverband Karlsruhe/ Handelsverband BAG, Erzbischöflichen Dekanat Karlsruhe, Stadtamt Durlach sowie den Ortsverwaltungen Neureut und Wettersbach. Seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH wurde mitgeteilt, dass bereits in einer gemein- samen Sitzung mit den Verantwortlichen am 05.09.2008 für die Einkaufszentren Durlach, Mühlburg und Innenstadt für die Jahre 2009 bis 2012 jeweils ein verkaufsoffener Sonntag festgelegt wurde. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als Termine wurden folgende Tage benannt: - Durlach: - 20.09.2009 - 19.09.2010 - 18.09.2011 - 16.09.2012 - Innenstadt: - 11.10.2009 - 10.10.2010 - 09.10.2011 - 14.10.2012 - Mühlburg: - 13.09.2009 - 12.09.2010 - 11.09.2011 - 09.09.2012 Darüber hinaus gehende Änderungswünsche wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens nicht geäußert. Keine Äußerung erfolgte vom Evangelischen Dekanat Karlsruhe und Durlach, der Arbeits- gemeinschaft Karlsruher Bürgervereine sowie den Ortsverwaltungen Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier. Es kann somit von deren Zustimmung zum Satzungsentwurf der Verwaltung ausgegangen werden. Einen Ergänzungswunsch gab es seitens des Ortschaftsrates Grötzingen. In Grötzingen findet traditionell ebenfalls am 3. Wochenende im September das Kirchweihfest statt. Aus diesem Anlass möchte auch Grötzingen zukünftig am 3. Sonntag im September einen ver- kaufsoffenen Sonntag durchführen. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Wunsch nicht zu folgen. Die in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, verkaufsoffene Sonntage nur in der Innenstadt von Karlsruhe bzw. den beiden B-Zentren Durlach und Mühlburg durchzufüh- ren, hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollte beibehalten werden. Einwände gegen den Entwurf gab es lediglich durch ver.di, Bezirk Mittelbaden - Nordschwarzwald. Von dort wurde der beabsichtigten Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen für die kommenden Jahre widersprochen. Die schriftliche Stellungnahme von Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ver.di ist als Anlage beigefügt. Aufgrund der ansonsten einheitlichen Zustimmung zu dem Vorschlag der Verwaltung, auch zukünftig verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, wird angeregt, dem Widerspruch von ver.di nicht zu folgen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Satzung für die verkaufsoffenen Sonntage 2009 - 2012. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Mai 2009
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Extrahierter Text
Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2009 - 2012 vom **.**.2009 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008, GBl. S. 343), in Verbindung mit den § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.02.2007 (GBl. S. 135) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 19.05.2009 folgen- de Satzung beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet von Karlsruhe für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012. § 2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass des Stadtfestes am 11. Oktober 2009, 10. Oktober 2010, 09. Oktober 2011 und 14. Oktober 2012 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass der Durlacher Kerwe am 20. September 2009, 19. September 2010, 18. September 2011 und 16. September 2012 dürfen die örtlichen Verkaufsstel- len im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 13. September 2009, 12. September 2010, 11. September 2011 und 09. September 2012 dürfen die örtlichen Ver- kaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöff- net sein. § 3 Sonstiges Während der zugelassenen Zeit sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes und die Bestimmungen nach § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung handelt, wer gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung jeweils festgesetzten Höhe geahndet werden. § 4 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.