Antrag SPD: Urnenbestattungen in Grötzingen

Vorlage: 22572
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 13.05.2009

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Top10
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG SPD-Fraktion vom 26.04.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 13.05.2009 27 10 öffentlich Urnenbestattungen in Grötzingen Das Feld Nr. 39 mit Urnengräbern ist vollständig belegt. Die Anlage und Pflege in diesem Feld wird einheitlich durch die Stadt durchgeführt. Das neu angelegte achteckige Gräberfeld in seiner gärtnerisch anspruchsvollen Art stellt eine Alternative dar. Die Grabstätten in diesem Feld sind aber wesentlich teurer als die des Feldes Nr. 39. Wie unsere Fraktion in Erfahrung bringen konnte, wird aber die günstigere Bestattungsform verstärkt nachgefragt. Die SPD-Fraktion stellt daher zur nächsten öffentlichen Sitzung folgenden An- trag Die Ortschaftsrat fordert die Anlage eines neuen Gräberfeldes für Urnenbestattun- gen. Die Gestaltung und Gebührenfestsetzung soll sich am bisherigen Feld Nr. 39 orientieren. Jürgen Schuhmacher Fraktionsvorsitzender

  • Top10S
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Fraktion vom: 26.04.2009 eingegangen: 27.04.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13.05.2009 27 10 Urnenbestattungen Das angesprochene belegte Urnenwahlgrabfeld ist das Feld 30, nicht 39. Die Anlage und Pflege der Urnengräber mit gesamtgärtnerischer Gestaltung wird in allen Feldern, auch im neu angelegten achteckigen Feld 25, nicht von der Stadt selbst durchge- führt. Vielmehr schließen die Angehörigen bzw. der Inhaber des Grabnutzungsrechts Grabpflegeverträge mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner ab. Diese Genos- senschaft beauftragt jeweils für eine Reihe des Felds einen ihr angeschlossenen Garten- baubetrieb mit der Pflege für 20 Jahre und überwacht die Leistungserbringung und zahlt jährlich die vereinbarte Summe an den Gartenbaubetrieb. Mit der Pflege der nächsten Reihe wird der in einem rollierenden System der nächste interessierte Gartenbaubetrieb beauftragt. Die Pflege für die "normalen" Urnenwahl- oder Reihengräber mit gesamtgärtnerischer Ge- staltung kostet aktuell für die Ruhefrist von 20 Jahren 1.929,94 € (das entspricht 96,50 € pro Jahr). Für das neue Feld 25 wurden 2.400.- € für 20 Jahre vereinbart (das entspricht 120,00 € pro Jahr), weil die zu pflegende Fläche deutlich größer ist. Die Differenz beträgt somit 470,06 € für 20 Jahre oder 23,50 € pro Jahr. Weiterhin haben Angehörige die Möglichkeit, in den übrigen Grabfeldern ohne gesamt- gärtnerische Gestaltung die Grabstätten selbst zu pflegen oder mit Gärtnereien oder der Genossenschaft individuelle Grabpflegeverträge abzuschließen. Bei einer Urnenbeisetzung auf dem Grötzinger Friedhof fallen nach der geltenden Gebüh- rensatzung – neben den Kosten für die Bestattung selbst von z.Zt. 837,00 € – für Grab- stelle und ggf. Pflege die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten an: Seite 2 Grabstelle/ Jahr Grabstelle/ 20 Jahre Grabpflege/ Jahr Grabpflege/ 20 Jahre Kosten Gesamt Urnenreihen- grab eigene Pflege 0,00 € 446,00 € 446,00 € mit Pflege durch Gärtner (Genos- senschaft) Preis individuell verein- bar 0,00 € 446,00 € 0,00 € 0,00 € 446,00 € mit gesamtgärtne- rischer Gestaltung 0,00 € 446,00 € 0,00 € 1.929,94 € 2.375,94 € Urnenwahl- grab eigene Pflege 55,00 € 1.100,00 € 1.100,00 € mit Pflege durch Gärtner (Genos- senschaft) Preis individuell verein- bar 55,00 € 1.100,00 € 0,00 € 0,00 € 1.100,00 € mit gesamtgärtne- rischer Gestaltung 55,00 € 1.100,00 € 0,00 € 1.929,94 € 3.029,94 € FELD 25 mit ge- samtgärtnerischer Gestaltung 55,00 € 1.100,00 € 0,00 € 2.400,00 € 3.500,00 € Bei einem Urnenreihengrab ist zu beachten, dass das Grabnutzungsrecht fest auf 20 Jah- re verliehen wird, d.h. eine Verlängerung nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass auch eine weitere Bestattung in dem Reihengrab nicht möglich ist.