Antrag FDP: Schleichverkehr bei Sperrung des B10 - Tunnels

Vorlage: 22566
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 13.05.2009

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Top5A
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen ANTRAG FDP-Fraktion vom 29.03.2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 13.05.2009 22 5 öffentlich Schleichverkehr bei Sperrung des B10 - Tunnels Durch die häufigen, wartungsbedingten Sperrungen des Augustenburg-Tunnels, ver- bunden mit den sonstigen Ausfällen dieser Strecke und auch mit dem hohen Ver- kehrsaufkommen, läuft der Verkehr dann wieder oberirdisch. Dadurch kann der Ver- kehrsstrom nicht mehr zügig abfließen. Staubedingt entsteht fortdauernd ein sehr reger Schleichverkehr, bevorzugt über Kirch- oder Kampmannstraße, Staigstraße, Ringelberghohl, Karl-Martin-Graff-Str. und Gustav-Hofmann-Str. Diese Schleichwege führen allesamt durch reine Wohnstraßen mit zum Teil erheblichen Durchgangsprob- lemen. Die dortigen Anwohner müssen die Last der Verkehrsbehinderung durch überwiegend außerörtlichen Verkehr tragen. Die Sicherheitslage ist stellenweise be- denklich. Der Großteil der Strecken liegt überdies im direkten Einzugsgebiet der Schulen, Hallenbad, Bibliothek, usw. Antrag: Die FDP fordert, die betroffenen Straßen mindestens in den Stoßzeiten durch Be- schilderung zu reinen Anliegerstraßen umzugestalten, damit eine eindeutige Rege- lung für das Befahren dieser Schleichwege gilt und Anwohner sowie Schulkinder ge- schützt werden. unterzeichnet von: Renate Weingärtner, Hans Ritzel

  • Top5S
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag Der FDP-Fraktion vom: 29.03.2009 eingegangen: 14.04.2009 Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13.05.2009 22 5 öffentlich Schleichverkehr bei Sperrung des B10-Tunnels Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) führt in seiner Stellungnahme aus, dass der Verkehr bei Wartungsarbeiten oder Störungen über die Augustenburgstra- ße abgewickelt wird und der Verkehrsfluss durch Grötzingen eingeschränkt ist. Nicht auszuschließen ist hierbei in der Tat ein Schleichverkehr durch die im Antrag ge- nannten Straßen. Eine Beschränkung der Straßen auf den reinen Anliegerverkehr durch eine entspre- chende Beschilderung hält BuS nicht für sinnvoll. Eine Reglementierung ist nur dann sinnvoll, wenn auch eine Kontrolle vollzogen werden kann. Gerade sogenannte An- liegerkontrollen sind sehr personal- und zeitintensiv. Es ist BuS bekannt, dass dies das für den fließenden Verkehr zuständige Polizeipräsidium Karlsruhe nicht leisten kann. BuS darf solche Kontrollen nicht durchführen. Sicherlich stellt der Schleichverkehr eine gewisse Belastung für die Bewohner der betreffenden Straßen dar. Dies ist aber nur ein Bruchteil an Verkehr dessen, wel- chen die Bewohner der Augustenburgstraße bei einer Sperrung des Tunnels zu er- tragen haben. Unabhängig davon wird der Gemeindliche Vollzugsdienst Geschwindigkeitskontrol- len durchführen. Diese werden ihre Wirkung nicht verfehlen und zum Schutz der Bewohner und Kinder beitragen.