Antrag GRÜNE: Lärmschutz Untermühlsiedlung

Vorlage: 22550
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.05.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 13.05.2009

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP7
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom 09.04.09 Gremium: Termin: TOP: verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 13.05.09 7 öffentlich Stadtplanungsamt Lärmschutz Untermühlsiedlung Antrag: Die Stadtverwaltung Karlsruhe erstellt ein Konzept zur Verbesserung des Lärmschutzes der Untermühlsiedlung. Da die vorhandenen Lärmbelastungen inzwischen bekannt sind, kann der 2007 angekündigte Aktionsplan für die Untermühlsiedlung vorangebracht werden, soweit noch nicht geschehen. Begründung: Die Untermühlsiedlung ist umgeben von drei höchstbelasteten mehrspurigen Straßen. Der Bundesstraße 10 von und nach Pforzheim, der Durlacher Allee sowie der A5 mit ca.100.000 Fahrzeugen pro Tag, davon 14.000 LKW. Eine bauliche Lärmschutzmaßnahme gibt es nur zur B10 im Bereich des Durlacher Bahnhofes. In der Stellungnahme zu TOP 4 der Sitzung des Ortschaftsrates Durlach am 7. Juli 2007 spricht die Verwaltung vom vorgeschriebenen Abschluss von Aktionsplänen zur Lärmminderung bis zum 18. Juli 2008. Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Dietmar Maier Winnie Kratzmeier-Fürst Gerhard Stolz

  • TOP7S
    Extrahierter Text

    Gremium: Ortschaftsrat Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 09.04.09 eingegangen: 14.04.09 Termin: TOP: Verantwortlich: 13.05.09 7 öffentlich Stadtplanungsamt Lärmschutz Untermühlsiedlung Der Lärmaktionsplan-Entwurf der Stadt Karlsruhe wurde im Gemeinderat am 10.03.2009 beraten und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Offenlage ist in der Zeit vom 30.03.2009 bis 30.04.2009. Der Aktionsplan-Entwurf kann auch im Internet unter www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung.de eingesehen werden. Über die bestehende Abschirmung der stadteinwärts führenden Richtungsfahrbahn der B10 sind folgende Maßnahmen beabsichtigt: 1. Abschirmung der BAB A5 Diese Maßnahme obliegt dem Straßenbaulastträger „Bund“. Sie wird vom Regierungsprä- sidium geprüft und gegebenenfalls in eine zu erstellende Prioritätenliste aufgenommen. 2. Passive Schallschutzmaßnahmen Für einzelne Gebäude, insbesondere für obere Geschosse, die nicht abschirmbar sind, ist passiver Schallschutz vorgesehen. 3. Tempolimit auf der stadtauswärts führenden Richtungsfahrbahn der B10 Diese Maßnahme bleibt bis zur Entscheidung der zuständigen Verkehrsbehörden noch ausgeklammert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit