Änderungsantrag SPD: Globale Minderausgabe

Vorlage: 22531
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.04.2009
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.04.2009

    TOP: 1.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD_GMA
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 28. April 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1738 1 öffentlich Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2009/10: Globale Minderausgabe 1. Die Globale Minderausgabe (GMA) wird nicht realisiert. 2. Statt einer GMA werden die im Haushalt in Höhe von 10 Mio. Euro für die Altlastensanierung im Wildpark eingestellten Rückstellungen aufgelöst. 3. Zusätzlich wird die Kreditaufnahme aufgestockt. Sachverhalt/Begründung: Eine globale Minderausgabe würde erneut zu einer tiefen Verunsicherung der Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport führen. Statt einer Globalen Minderausgabe sind die im Haushalt in Höhe von 10 Mio. Euro für die Altlastensanierung im Wildpark eingestellten Rückstellungen aufzulösen (siehe Vorbericht zum Haushaltsplan 2009/2010, S. V 14), da diese unabhängig davon, ob das neue Stadion im Wildpark oder an der Autobahn entsteht, nicht benötigt werden. Darüber hinaus sollte die Kreditaufnahme aufgestockt werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 28. April 2009

  • TOP1_SPD
    Extrahierter Text

    Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 28.04.2009 eingegangen: 28.04.2009 Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1738 1 öffentlich Dez. 4 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2009/10: Globale Minderausgabe Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 wurde im Teilhaushalt 8800 Gebäudewirtschaft eine Rückstellung für die Sanierung von Altlastenverpflichtungen im „Wildpark-Gelände“ gebildet. Dies wurde notwendig, als im Zuge der weiteren Planungen des Um-/bzw. Neu- baus des Stadions bekannt wurde, dass insbesondere die so genannten „Wälle“ mit Altlas- ten verunreinigt sind und diese ggfs. fachtechnisch entsorgt werden müssen. Nach § 41 Abs. 3 E-GemHVO in der Fassung vom 22.04.2009 (aber auch in früheren Entwurfsfassun- gen) ist eine Auflösung nur zulässig, wenn der Grund für die Rückstellungsbildung tatsäch- lich entfallen ist. Dies ist derzeit nicht der Fall. Grundsätzlich wirkt sich die Auflösung einer Rückstellung nur im Ergebnishaushalt ertrags- erhöhend aus. Eine tatsächliche zahlungswirksame Einzahlung ist damit nicht verbunden. Die Globale Minderausgabe hingegen führt zu einer tatsächlichen Auszahlungsminderung in voller Höhe im Finanzhaushalt, da diese sich auf zahlungswirksame Aufwendungen bezieht. Somit hat die Auflösung einer Rückstellung keine Auswirkungen auf die Bruttokreditaufnah- me. Im Umkehrschluss ist bei einem Verzicht auf die Globale Minderausgabe die Bruttokre- ditaufnahme in der entsprechenden Höhe von 18,4 Mio. Euro (2009: 9,1 Mio. Euro; 2010: 9,3 Mio. Euro) zu erhöhen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 18,4 Mio. Euro 18,4 Mio. Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit