Anfrage StR Fostiropoulos/Die Linke: Zivil-militärische Zusammenarbeit in Karlsruhe
| Vorlage: | 22469 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 9. Februar 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1728 14 öffentlich Zivil-militärische Zusammenarbeit in Karlsruhe 1. Das Städtische Klinikum Karlsruhe ist bereits seit dem Jahre 2000 in die Zivil- Militärische-Zusammenarbeit (ZMZ) eingebunden (s. dazu auch 3. Plenar- sitzung am 25.01.00 TOP 11). Sind seitdem weitere Einrichtungen, Abteilungen oder Gesellschaften der Stadt Karlsruhe in die ZMZ eingebunden worden? a) Wenn ja, welche? 2. Finden derzeit Gespräche, Verhandlungen oder Vorbereitungen statt in Bezug auf eine stärkere organisatorische Einbindung der Stadtverwaltung – etwa über den Katastrophenschutz – in die ZMZ? 3. Wo hat das Kreisverbindungskommando (KVK), das für die Koordination vor Ort verantwortlich ist, in Karlsruhe seinen Sitz? 4. Teilt die Stadtverwaltung die im Begründungsteil der Anfrage aufgeführte Kritik, dass durch die ZMZ a) einerseits kriegerische Handlungen verharmlost, im schlimmsten Falle Kriegseinsätze als humanitäre Maßnahme gerechtfertigt werden? b) andererseits Hilfsorganisationen, die den Krieg ablehnen, über die ZMZ in militärische Strukturen und Handlungslogiken, im schlimmsten Fall in kriegerische Handlungen aktiv verstrickt werden können? Sollte die Stadt Karlsruhe, als Stadt der demokratischen Rechtskultur, nicht auch einen Akzent auf die Ächtung des Krieges und der Gewalt als Mittel der Politik legen und sich prinzipiell ablehnend gegenüber der zunehmenden Vernetzung und Vermischung von Notfall- und Katastrophenhilfe mit militärischem, kriegerischem Handeln verhalten? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung; Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) (engl. Civil-Military Co-operation, CIMIC) beschreibt das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit denen der militärischen Verteidigung im Bereich der Landesverteidigung, in der Gefahrenabwehr oder bei Auslandseinsätzen des Militärs. Dies umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivil- bevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Bereiche: Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall die Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz, insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung die Zusammenarbeit zwischen Militär und zivilen Kräften im Rahmen internationaler Militäreinsätze, beispielsweise im Rahmen der Provincial Reconstruction Teams in Afghanistan die Durchführung ziviler Projekte durch ausländische Truppen im Kontext internationaler Militäreinsätze. Wichtige Rechtsgrundlagen für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland sind der Artikel 35 des Grundgesetzes sowie das Zivilschutzgesetz. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr (ZMZ Bw) ist ein eigenständiger Aufgabenbereich innerhalb der Bundeswehr. ZMZ Bw umfasst alle Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern. Dies gilt sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland. ZMZ Bw schließt die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen nicht-staatlichen Organisationen sowie internationalen Organisationen ausdrücklich ein. Die Bundeswehr verfügt für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in jedem Bundesland über ein Landeskommando (LKdo) als Ansprechpartner. In den Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus Bezirksverbindungskommandos (BVK) und Kreisverbindungskommandos (KVK), die mit erfahrenen und ortskundigen Reservisten besetzt sind. Geführt werden die Verbindungskommandos durch Beauftragte der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit – kurz BeaBwZMZ. Die Aufgaben des BeaBwZMZ bestehen primär in der Beratung der zivilen Ent- scheidungsträger über die Verfahren der Anforderung, über Möglichkeiten, aber auch über Grenzen der Unterstützung der Bw in der Amts- und Katastrophenhilfe. Die BeaBwZMZ mit ihren BVK/KVK stellen ein sehr wichtiges Element im neuen territorialen Netzwerk der Bundeswehr dar, da sie eine entscheidende Rolle in der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bei der gemeinsamen Katastrophenabwehr wahrnehmen. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ 16 Standorte der Bundeswehr gelten als sogenannte ZMZ-Stützpunkte beziehungsweise Spezialstützpunkte. Von diesen sind fünf mit Pioniergerätschaften ausgestattet, neun mit medizinischer Ausrüstung und zwei mit Ausrüstung zur ABC-Abwehr: Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), Albrecht Broemme und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, zum Beispiel Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung, getroffen. Kritik Von verschiedenen Hilfsorganisationen wird Kritik an dem Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit geäußert, insbesondere in Bezug auf Auslandseinsätze. [1] Den Verfechtern dieses Konzepts wird vorgeworfen, der Zusammenarbeit durch die zivile Komponente eine humanitäre Note geben zu wollen, und damit den Krieg zu verharmlosen. Einer der Hauptkritikpunkte an CIMIC/ZMZ besteht darin, dass sich das Risiko für die zivilen Kräfte erhöht, Ziel von gewalttätigen Aktionen zu werden, da sie vor allem für die Bevölkerung vor Ort oft nur schwer von den militärischen Akteuren zu unterscheiden sind und somit als potentielle Feinde wahrgenommen werden. [2] Außerdem wird durch die Zusammenarbeit von zivilen mit militärischen Akteuren die Neutralität der zivilen Helfer und Helferinnen in Frage gestellt, sodass diese möglicherweise in den Konflikt mit einbezogen werden. [3] Oft besteht die Aufgabe ziviler Organisationen unter anderem darin, als Vermittler zwischen den Konfliktparteien zu agieren (siehe auch Mediation), wofür eine neutrale Haltung natürlich unverzichtbar ist. Zudem besteht die Gefahr, dass zivile Akteure in ihrer Forderung nach Gewaltfreiheit nicht mehr ernst genommen werden, wenn sie sich selber auf den Schutz des Militärs verlassen. Des weiteren haben zivile nichtstaatliche Akteure eine Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern und Spendern sowie ihren meist humanitären Zielen. Vor allem bei einem unrechtmäßigen Handeln des Militärs müssen sie sich daher deutlich von diesem distanzieren. [4] Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich aus der Finanzierung von CIMIC/ZMZ – Seite 4 __________________________________________________________________________________________ Einsätzen: Diese werden teilweise vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nationalen und internationalen Organisationen sowie Privatpersonen finanziert. Somit fließt diesen Einsätzen und damit auch dem Militär Geld zu, das ansonsten für zivile Organisationen oder für den Einsatz von zivilen Friedensfachkräften verwendet werden könnte. [5] Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/CIMIC unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste 17. April 2009
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 09.02.2009 eingegangen: 09.02.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1728 14 öffentlich Dez. 5 Zivil-militärische Zusammenarbeit in Karlsruhe 1. Das Städtische Klinikum Karlsruhe ist bereits seit dem Jahr 2000 in die Zivil- Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) eingebunden (s. dazu auch 3. Plenarsitzung am 25.01.00 TOP 11). Sind seitdem weitere Einrichtungen, Abteilungen oder Gesellschaf- ten der Stadt Karlsruhe in die ZMZ eingebunden worden? a) Wenn ja, welche? Die Stadt Karlsruhe als Untere Katastrophenschutzbehörde bindet als Behörde im Ganzen auf Grundlage des Artikels 35 Grundgesetz in ihre Planungen zur Gefahrenabwehr bei Naturkatastro- phen, besonders schweren Unglücksfällen und dringender Nothilfe die Bundeswehr ein (Zivil- Militärische Zusammenarbeit). 2. Finden derzeit Gespräche, Verhandlungen oder Vorbereitungen statt in Bezug auf eine stärkere organisatorische Einbindung der Stadtverwaltung – etwa über den Ka- tastrophenschutz – in die ZMZ? Um einen reibungslosen Ablauf der Hilfeleistung für die Bevölkerung bei einem plötzlich eintreten- den, besonders schweren Unglücksfall oder einer Naturkatastrophe zu ermöglichen, ist die Bun- deswehr über das Kreisverbindungskommando im regelmäßigen Austausch mit der Branddirektion als Untere Katastrophenschutzbehörde. 3. Wo hat das Kreisverbindungskommando (KVK), das für die Koordination vor Ort verantwortlich ist, in Karlsruhe seinen Sitz? Das Kreisverbindungskommando hat im Ereignisfall seinen Sitz innerhalb der Hauptfeuerwache der Branddirektion. 4. Teilt die Stadtverwaltung die im Begründungsteil der Anfrage aufgeführte Kritik, dass durch die ZMZ a) einerseits kriegerische Handlungen verharmlost, im schlimmsten Falle Kriegsein- sätze als humanitäre Maßnahme gerechtfertigt werden? Nein b) andererseits Hilfsorganisationen, die den Krieg ablehnen, über die ZMZ in militäri- sche Strukturen und Handlungslogiken, im schlimmsten Fall in kriegerische Hand- lungen aktiv verstrickt werden können? Nein Seite 2 5. Sollte die Stadt Karlsruhe, als Stadt der demokratischen Rechtskultur nicht auch einen Akzent auf die Ächtung des Krieges und der Gewalt als Mittel der Politik legen – und sich prinzipiell ablehnend gegenüber der zunehmenden Vernetzung und Ver- mischung von Notfall- und Katastrophenhilfe mit militärischem, kriegerischem Han- deln verhalten? Die gegenseitige Hilfeleistung zwischen Behörden gemäß Artikel 35 Grundgesetz Amtshilfe be- zieht sich auch auf die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und ist von der gesetzgebenden Ge- walt so vorgesehen. Alle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher stattgefunde- nen schweren Unglücksfälle, Naturkatastrophen und Großschadenslagen, wie zum Beispiel die Sturmflut an der Nordseeküste 1962, die Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide von 1975 oder auch das Elbe-Hochwasser im Jahre 2002 wären ohne die Hilfe der Bundeswehr im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit nicht beherrschbar gewesen. Um der Bevölke- rung der Stadt Karlsruhe bei schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen auch weiterhin Si- cherheit und bestmögliche Hilfe anbieten zu können, wird die Stadt Karlsruhe auch weiterhin im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten mit der Bundeswehr die Zivil-Militärische Zusammenarbeit pflegen. Der zur Anfrage als Begründung angeführte Artikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia bezieht sich bei der dort von den "verschiedenen Hilfsorganisationen" geäußerten Kritik insbesondere auf Auslandseinsätze im Rahmen der ZMZ. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit als Form der Amts- hilfe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird von allen Beteiligten als zwingend notwendig anerkannt und auch von den anderen beteiligten Hilfsorganisationen nicht angezweifelt.