Antrag GRÜNE: Positionierung der Stadt Karlsruhe zur zweiten Rheinbrücke
| Vorlage: | 22468 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 31. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1727 13 öffentlich Positionierung der Stadt Karlsruhe zur zweiten Rheinbrücke 1. Der Gemeinderat lehnt den Bau einer zweiten Rheinbrücke auf Gemarkung Karlsruhe ab. 2. Der Gemeinderat spricht sich insbesondere gegen eine Realisierung der Nordvariante (B-Varianten) aus, weil hiervon die größten Umweltbelastungen sowie die größten verkehrlichen Zusatzbelastungen für Karlsruhe ausgehen. 3. Die Stadtverwaltung legt dem Regierungspräsidium sowie dem Bundesverkehrs- ministerium im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vor: a) Die Stadt Karlsruhe lehnt eine zweite Rheinbrücke weiterhin ab. b) Die Stadt Karlsruhe lehnt insbesondere die Nordvariante als die umweltschädlichste und Karlsruhe verkehrlich am meisten belastende Variante ab. c) Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraums für die Umweltverträglichkeitsprüfung wird ein Scoping-Verfahren mit Karlsruher Beteilung gefordert. d) Bevor die Planungen zur Rheinbrücke fortgesetzt werden, wird eine aktualisierte Verkehrsprognose unter Einbeziehung des im Auftrag der Stadt Karlsruhe erstellten ptv-Gutachtens durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird die verkehrliche Notwendigkeit des Vorhaben neu bewertet. Obwohl die Mehrheit des Karlsruher Gemeinderates eine zweite Rheinbrücke ablehnt, hat sich die Karlsruher Verwaltungsspitze beim Raumordnungs- und beim Linienbestimmungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bisher weitgehend passiv verhalten. Dementsprechend wurden die von Karlsruhe geäußerten Bedenken und Forderungen in beiden Verfahren komplett ignoriert bzw. übergangen. Durch die Realisierung der Brücke werden Karlsruher Interessen aber massiv tangiert. Insbesondere befürchtet die GRÜNE Fraktion zusätzlichen Fernverkehr in Stadt und Region sowie als unmittelbare Folge weitere Straßenbaumaßnahmen auf Karlsruher Gemarkung zur Anbindung der neuen Brücke an die B 36 im Norden. Es ist an der Zeit, dass die Karlsruher Stadtverwaltung die Interessen der Bevölkerung gegenüber Bund und Land offensiv vertritt. Dabei muss klar gemacht Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ werden, dass der Bau einer zweiten Rheinbrücke gegen den ausdrücklichen Willen Karlsruhes erfolgt. Den uns vorliegenden Informationen nach würde eine solche Straßenbaumaßnahme durch den Bund gegen den Widerstand einer Gemeinde in der Größenordnung Karlsruhes einen Präzedenzfall von bundespolitischer Relevanz darstellen. Auch dies muss Karlsruhe mit aller Deutlichkeit zur Geltung bringen. Darüber hinaus ist einzufordern, dass Karlsruhe am weiteren Planungsgeschehen umfassend beteiligt wird. Neben der Einbindung in einen Scoping-Prozess muss eine Überarbeitung der völlig veralteten Verkehrsprognosen sowie eine komplette Neubewertung der verkehrlichen Notwendigkeit des Vorhabens erfolgen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 31.03.2009 eingegangen: 31.03.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1727 13 öffentlich Dez. 6 Positionierung der Stadt Karlsruhe zur zweiten Rheinbrücke - Kurzfassung - Einer Beschlussfassung zur zweiten Rheinbrücke bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Diese steht erst im Rahmen des kommenden Planfeststellungsverfahrens an. Die Fachbeiträge und Hinweise der Verwaltung zum vorliegenden Vorentwurf wurden dem Regierungspräsidium - nach Behandlung im Planungsausschuss - vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1 und 2: Der Gemeinderat hat sich bereits im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur Planung einer zweiten Rheinbrücke geäußert. Einer erneuten Beschlussfassung bedarf es derzeit nicht. Diese steht erst dann an, wenn die Stadt im Planfeststellungsverfahren offiziell gehört wird. zu 3 a + b: Es gelten die Aussagen zu Ziffer 1 und 2. Die Auswirkungen auf der Karlsruher Seite wurden im Planungsausschuss am 24.03.2009 aufgezeigt. Die Stadtverwaltung hat dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe ihre Hinweise zum Vorentwurf übergeben. Eine abschließende Beurteilung der Planung ist somit erst möglich, wenn die Planung einen auslegungsreifen Zustand erreicht hat. Derzeit befindet sich das Regierungspräsidium Karls- ruhe noch im weiteren Planungs- und Optimierungsprozess. zu 3 c: In welcher Weise, Art und Tiefe und mit welchen vorherigen behördlichen Abstimmungen und erstellten Grundlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist aus- schließlich eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde. Behördliche Fachbeiträge zum notwendigen Untersuchungsumfang hat das Regierungspräsidium inzwischen erhalten. zu 3 d: Das von der Stadtverwaltung beauftragte ptv-Gutachten enthält lediglich Szenarien mit un- terschiedlichen Netzkonfigurationen und Verkehrsbelastungen. Eine dezidierte Aussage zur Notwendigkeit des Bauvorhabens enthält das Gutachten nicht.