Antrag CDU: Fortbildungskonzept für Erzieherinnen und Erzieher
| Vorlage: | 22462 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.04.2009 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. März 2009 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 28.04.2009 1721 8 öffentlich Fortbildungskonzept für Erzieherinnen und Erzieher Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein Fortbildungskonzept für Erzieherinnen und Erzieher zu erarbeiten. Dabei ist der Schwerpunkt auf das Erkennen von Entwicklungsverzögerungen bei Kindern zu legen. Zudem sollte eine Schulung über die erforderlichen Fördermaßnahmen erfolgen. Nur mit möglichst guten Bildungskonzepten können die zentralen Herausforderungen der Globalisierung, der Integration von Zuwanderern und des demografischen Wandels bewältigt werden. Bereits die Zeit vor der Schule ist in der Entwicklung von Kindern eine wichtige und grundlegende Lernphase; schon dort werden ent- scheidende Weichen für das spätere Leben und die Ausbildungs- und Berufs- chancen gestellt. Die Arbeit im Kindergarten rückt daher mehr und mehr in den Vordergrund. Mit dem sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung und der guten Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sind wir in Karlsruhe auf dem richtigen Weg. Werden bereits in der vorschulischen Phase Entwicklungsverzögerungen festgestellt, können die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Weil aber nicht alle Eltern selbst in der Lage sind, Entwicklungsverzögerungen bei ihren Kindern zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, benötigen wir Erzieherinnen und Erzieher, die diese Lücke schließen können. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Um den Erzieherinnen und Erziehern hierfür Hilfestellungen und Richtvorgaben zur Verfügung stellen zu können, muss für sie ein zielorientiertes Fortbildungskonzept erarbeitet werden. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. April 2009
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.03.2009 eingegangen: 18.03.2009 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.04.2009 1721 8 öffentlich Dez. 3 Fortbildungskonzept für Erzieherinnen und Erzieher - Kurzfassung - Die Sozial- und Jugendbehörde wird gemeinsam mit den Trägern der Kindergärten ein Fortbildungskonzept für Erzieher/-innen erarbeiten und dem Jugendhilfeaus- schuss vorlegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Antrag vom 18.03.2009 beantragt die CDU-Fraktion ein Fortbildungskonzept für Erzieherinnen und Erzieher zu erstellen, in dem das Erkennen von Entwicklungsver- zögerungen bei Kindern schwerpunktmäßig aufgenommen wird. Eine Konzeptentwicklung bedarf der Einbindung der freien Träger, um für alle in Karlsruher Kindertageseinrichtungen tätigen Fachkräfte eine Orientierungshilfe zu bieten. Auch die Beteiligung der ansässigen Fachschulen für Sozialpädagogik sowie der pädagogischen Hochschule ist sinnvoll. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird bereits alljährlich ein eigenes Fortbildungsprogramm von der Fachabteilung erstellt. Spezielle Bedarfe zu themen- bezogenen Schulungen sind dabei aufgenommen, wie z. B.: Psychomotorik, Interak- tionsspiele zur Förderung der Grob- und Feinmotorik, Entspannung und Konzentrati- on, Förderung der sozialen Kompetenz der Kinder, Sprachförderung und musikali- sche Förderung sowie Gesundheitsförderung (Ernährung und Bewegung). Das Beobachten des Entwicklungsverlaufes jedes Kindes bildet die Grundlage für das Erkennen von Auffälligkeiten oder gar Defiziten. Grundsätzlich praktizieren die städ- tischen Fachkräfte eine enge Kooperation mit den verschiedensten Fachdiensten, mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft und allem voraus mit den städtischen Fachberaterinnen. Die vom Sozialministerium neu konzipierte Einschu- lungsuntersuchung ist eine weitere wichtige Grundlage zum frühen Erkennen von Entwicklungsverzögerungen. Mit der Einschulungsuntersuchung eng verbunden ist eine Sprachstandsdiagnose, über die notwendige Fördermaßnahmen festgestellt und in Abstimmung mit den Eltern in die Wege geleitet werden. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg sind gezielte Fortbildungen zu den Themen Sprachstandserhebungen, Entwicklungsprozesse bei Kindern, Integration und besonderer Förderbedarf bei Kindern im Fortbildungspro- gramm 2009 enthalten. Auch die freien Träger erstellen jährlich ein eigenes Fortbildungsprogramm für die Fachkräfte im Elementarbereich. Durch die verbindliche Einführung des „Orientierungsplans für Bildung und Erzie- hung für die baden-württembergischen Kindergärten“ werden grundlegende Hand- lungsvorgaben zur Beobachtung und Einschätzung des individuellen Entwicklungs- verlaufes des Kindes festgelegt. Wesentliche Eckpunkte dabei sind die zu dokumen- tierende Entwicklungsbeobachtung (Portfolio), ein jährliches Elterngespräch sowie die Sprachbildung und Sprachförderung. Im Zuge der Implementierungsphase wer- den bereits gezielte Fortbildungen durchgeführt, die vom Land und von der Kommu- ne mitfinanziert werden. Die altersentsprechende Förderung jedes Kindes muss als zentrale Aufgabe jede mögliche Unterstützung erhalten. Als wesentliche Grundlage dafür ist auch eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig, die mit der Überarbei- tung des Orientierungsplanes erfolgen muss. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um eine Konzeptentwicklung auf den Weg zu bringen, wird die Sozial- und Jugend- behörde den CDU-Antrag im Arbeitsausschuss der Trägerkonferenz besprechen und eine Fortbildungs-Konzeption erarbeiten. Diese Konzeption wird sodann dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.